BuzzTyca Geschrieben 23. November 2015 Geschrieben 23. November 2015 Hallo zusammen, während der Vorbereitung auf die Prüfung am Mittwoch ist bei uns die Frage aufgetaucht, ob man seine Prüfung eitl mit einem Bleistift bearbeiten darf. Grade was Diagramme betrifft, ist das sicherlich keine schlechte Idee, falls man einen Fehler entdeckt. Eine befriedigende Antwort konnte uns aber weder unser Dozent noch die Hinweise auf den Prüfungen geben. Weiß von eich jemand etwas genaues? LG Buzz Zitieren
PeterK19 Geschrieben 23. November 2015 Geschrieben 23. November 2015 Hi, soweit ich weiß wertet die IHK nichts was mit Bleistift geschrieben worden ist. Von daher ist Kulli / Tintenfüller pflicht. Wobei ich mir beim letzteren nicht 100% sicher bin. Mit Kulli bist du auf der sicheren Seite. Du kannst ja das Diagramm mit Bleistift vorzeichnen wenn du dir nicht sicher bist und danach mit Kulli rüber gehen. Jedoch könntest du dann eventuell Probleme mit der Zeit bekommen. Zitieren
BuzzTyca Geschrieben 23. November 2015 Autor Geschrieben 23. November 2015 vor 3 Minuten, PeterK19 sagte: soweit ich weiß wertet die IHK nichts was mit Bleistift geschrieben worden ist. Das wäre dann aber mal ne Katastrophe :-O Also Kulli zur Hand und gut ist... Zur Sicherheit direkt mal 3-8 Stück mitnehmen ;-) Falls einer streikt. Zitieren
ToxicLife Geschrieben 23. November 2015 Geschrieben 23. November 2015 Moin... nur dokumentenecht ist erlaubt, also Kugelschreiber... die Farben rot und grün sollten als Schreibfarbe gemieden werden. Alles was mit Bleistift geschrieben wird muss nicht gewertet werden, das hängt wohl von den jeweiligen Prüfern ab. Ebenso soll der Korrekturrand nicht beschrieben werden, da es passieren kann, dass alles was dort steht als nicht vorhanden angesehen wird... Eine saubere Handschrift wird wohl selbstverständlich sein... GReetz BuzzTyca reagierte darauf 1 Zitieren
Asura Geschrieben 23. November 2015 Geschrieben 23. November 2015 Es ist nur Kugelschreiber erlaubt oder ein anderer Stift welcher nachträglich nicht mehr bearbeitet werden kann. Dinge die mit Bleistift geschrieben werden, werden nicht gewertet. Da können deine Diagramme richtig gezeichnet und beschriftet sein, diese werden aber nicht zählen. Einfaches Vorzeichnen und nachmalen mit Kugelschreiber ist erlaubt. @ToxicLife das hängt nicht an den Prüfern, denn da schauen einige drüber und es steht nach wie vor in den Bemerkungen auf der ersten Seite. Es muss mit Kugelschreiber oder einem Stift der im nachhinein nicht verändert werden kann geschrieben werden. Am Besten du fragst bei deiner IHK nach und liest die Bemerkungen auf der ersten Seite der Prüfungen. Zitieren
ToxicLife Geschrieben 23. November 2015 Geschrieben 23. November 2015 Ich hatte nie vor mit Bleistift zu zeichnen... (Die Aussage bezüglich der Bleistiftzeichnungen wurde uns so von einem Ausbilder, der unter anderem auch hin und wieder Prüfer ist so mitgeteilt) GReetz Zitieren
stefan.macke Geschrieben 23. November 2015 Geschrieben 23. November 2015 vor 2 Stunden, Asura sagte: Es muss mit Kugelschreiber oder einem Stift der im nachhinein nicht verändert werden kann geschrieben werden. Das ist bestimmt richtig. Aus der Praxis kann ich jedoch berichten, dass im Zweifel für den Prüfling entschieden wird und auch mit dem Bleistift geschriebene Lösungen akzeptiert werden. Aber dafür kann ich natürlich nicht bürgen! Daher die klare Empfehlung: Nur mit Kuli/Füller/Filzstift schreiben. Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.