bartos Geschrieben 7. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2015 Moin, ich habe folgende Frage. Da in meiner Fa. das laufende Jahr gut lief, zahlt das Unternehmen freiwillig Weihnachtsgeld. Hier ein Auszug der Email, welche wir heute bekamen. " Es freut uns daher, auch in diesem Jahr wieder Weihnachtsgeld zahlen zu können. Wie im vergangenen Jahr gibt es wieder für alle in einem ungekündigten, normalen Angestelltenverhältnis, die mehr als 6 Monate bei XXXXX sind, € 500,--. " Ich habe zum 31.12.2015 gekündigt, da ich eine neue Stelle antrete. Wie sieht das rechtlich aus? Meiner Meinung habe ich doch Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld. Ich habe ja erstens meinen Beitrag geleistet und zweitens bin ich bis 31.12.2015 hier noch beschäftigt. Wie seht ihr das? Gruß bartos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 7. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2015 Hmm, ich glaube eher nicht, da dein Arbeitsverhältnis gekündigt ist, auch wenn erst zum 31.12. Du könntest ev. anteilig bis zur kündigung bekommen, aber drauf zählen würde ich nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 7. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2015 Du befindest dich in einem gekündigten Arbeitsverhältnis und hast somit keinen Anspruch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
arlegermi Geschrieben 7. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2015 (bearbeitet) Was genau steht denn in deinem Vertrag bzw. dem für dich gültigen Tarifvertrag? Meine Annahme ist, dass du keinen Anspruch hast, weil du selber gekündigt hast. Weihnachtsgeld ist grundsätzlich erstmal eine Gratifikation für bereits erbrachte Dienste (oder "Betriebstreue") - wenn damit auch eine zukünftige Arbeit betroffen sein soll, muss das m.W.n. auch so kommuniziert werden und dann hättest du u.U. anteiligen Anspruch. Genaueres kann man aber nur sagen, wenn man deinen Vertrag kennt. Bearbeitet 7. Dezember 2015 von arlegermi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 7. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2015 (bearbeitet) In diesem Fall ist es eine freiwillige Zahlung des AGs, wovon wahrscheinlich nichts im Vertrag stehen wird, und somit zu seinen Bedingungen. Heißt, wer gekündigt hat kriegt nix. Bearbeitet 7. Dezember 2015 von Darkeldar Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bartos Geschrieben 7. Dezember 2015 Autor Teilen Geschrieben 7. Dezember 2015 Im Arbeitsvertrag steht nichts von Weihnachtsgeld. Dennoch habe ich meinen Teil zum Erfolg beigetragen. Und außerdem gibt es ja noch das Gleichbehandlungsgesetz. Wenn der Eine, so auch der Andere. Man kann das ja so schreiben mit ungekündigt, die Frage ist, ob es rechtens ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
arlegermi Geschrieben 7. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2015 vor 30 Minuten schrieb Darkeldar: In diesem Fall ist es eine freiwillige Zahlung des AGs, wovon wahrscheinlich nichts im Vertrag stehen wird, und somit zu seinen Bedingungen. Heißt, wer gekündigt hat kriegt nix. Naja, "zu seinen Bedingungen" ist gut. So ohne weiteres jemanden vom Weihnachtsgeld ausnehmen ist auch nicht möglich. In diesem Fall gehe ich aber davon aus, dass das durch die Kündigung seitens AN in Ordnung ist. @bartos: Nur, weil das "fair" wäre, heißt das nicht, dass du einen Anspruch hast. Als Unternehmer würde ich einem Angestellten, der mich demnächst verlässt auch ungern noch extra Geld hinterherschmeissen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 7. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2015 vor 10 Minuten schrieb bartos: Im Arbeitsvertrag steht nichts von Weihnachtsgeld. Dennoch habe ich meinen Teil zum Erfolg beigetragen. Und außerdem gibt es ja noch das Gleichbehandlungsgesetz. Wenn der Eine, so auch der Andere. Man kann das ja so schreiben mit ungekündigt, die Frage ist, ob es rechtens ist. Bedenke, wir sind keine Rechtsberatung. Ich glaube, das es hier nix mit dem gleichstellungsgesetz zu tun hat und das unter was anderem fällt. Wenn du ne rechtsverbindliche auskunft haben willst, wende dich bitte an einen anwalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bartos Geschrieben 7. Dezember 2015 Autor Teilen Geschrieben 7. Dezember 2015 @dakedar hab ich gemacht. Gut dass man Freunde hat. Hier die Antwort per Mail eines Anwaltes für Arbeitsrecht. Hallo XXXX, da das Weihnachtsgeld nach dem Schreiben ausdrücklich als Anerkennung für das in 2015 erzielte Ergebnis bezeichnet wird hast Du Anspruch auf Weihnachtsgeld. Eine Einschränkung auf in einem ungekündigten Verhältnis stehendend ist dann nicht zulässig, da es eine Benachteiligung des Arbeitsgeber steht. Und der Anteil von Taxigeld in Höhe von € 100,00 – bei Teilnahme an der Weihnachtsfeier – steht Dir, bei Teilnahme an der Weihnachtsfeier, zu. Liebe Grüße Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 7. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2015 Dem widerspreche ich Ich würde die EMail nicht so interpretieren, dass mit dem Weihnachtsgeld Arbeitsleistung besonders belohnt werden soll, sondern die Betriebstreue. Dadurch das du dich aber schon in einem gekündigtem Arbeitsverhältnis befindest, hättest du darauf keinen Anspruch mehr. Trotzdem kannst du es ja mal versuchen zu argumentieren, vielleicht hast du ja Glück. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 7. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2015 Im alten BAT musste man damals das Weihnachtsgeld auch zurückzahlen wenn man nicht bis März noch in der Firma war. Sowas geht also schon. Der Anwalt sollte btw. mal sein Deutsch überprüfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JimTheLion Geschrieben 7. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2015 (bearbeitet) vor 3 Stunden schrieb Guybrush Threepwood: Ich würde die EMail nicht so interpretieren, dass mit dem Weihnachtsgeld Arbeitsleistung besonders belohnt werden soll, sondern die Betriebstreue. Dadurch das du dich aber schon in einem gekündigtem Arbeitsverhältnis befindest, hättest du darauf keinen Anspruch mehr. Da wäre es dann ganz gut zu wissen, was vor dem ' Es freut uns daher, auch in diesem Jahr wieder [...]' geschrieben steht. Kann man den AG wirklich wegen der Formulierung in dieser E-Mail darauf festnageln, dass er noch das Weihnachtsgeld zu zahlen hat? Kann er dann im nach hinein nicht einfach sagen 'Wir wollten euch nur wissen lassen, dass das Jahr gut lief; das Weihnachtsgeld belohnt trotzdem nur die Treue'? Bearbeitet 7. Dezember 2015 von PVoss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 7. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2015 Naja ist halt Auslegungssache. Wenn du Pech hast sieht's der eine Richter so und der andere so. Wenn bartos' Bekannter allerdings ein entsprechendes Urteil liefern kann in dem ein ähnlicher Fall entschieden wurde, hilft das schon mal sehr viel weiter die eigene Auslegung zu untermauern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tTt Geschrieben 8. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2015 Grundsätzlich muss der Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld zahlen, da es gehaltstechnisch eine freiwillige Komponente ist. Entscheidet sich der Arbeitgeber Weihnachtsgeld auszuzahlen (z.B. wegen eines gutem Geschäftsjahres) und fällt der Arbeitnehmer unter die gesetzten Regeln (hier konkret mindestens 6 Monate im Betrieb), muss der Arbeitgeber es unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung allen Mitarbeitern auszahlen. Einzelne Mitarbeiter dürfen nicht oder nur in eng gesetzten Richtlinien ausgenommen werden (z.B. Elternzeit, längere Krankheitszeiten verringernden Anspruch). Eine Rückzahlung/Weigerung ist dann meines Achtens nach nicht zulässig. Die bestehende Kündigung des Arbeitnehmers ist dabei wohl eher unschädlich. In dem meisten KMU-Betrieben ist der 31.12 der finanzielle Jahresabschluss. Ist dieser jedoch am einem anderen Datum, kann durchaus eine Kürzung erfolgen, da der Mitarbeiter ja nicht das komplette Geschäftsjahr angestellt war/sein wird. Ansonsten ist die Begründung des Arbeitgebers wahrscheinlich nicht haltbar und könnte nachträglich noch (gerichtlich) erstritten werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 8. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2015 Die entsprechenden Paragrafen & Urteile hätte ich auch gerne bzw. würde dein Freund mich vertreten, um mir mein Weihnachtsgeld bei meinem Ex-AG einzuklagen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 8. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2015 vor 9 Stunden schrieb tTt: Entscheidet sich der Arbeitgeber Weihnachtsgeld auszuzahlen (z.B. wegen eines gutem Geschäftsjahres) und fällt der Arbeitnehmer unter die gesetzten Regeln (hier konkret mindestens 6 Monate im Betrieb), muss der Arbeitgeber es unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung allen Mitarbeitern auszahlen. Einzelne Mitarbeiter dürfen nicht oder nur in eng gesetzten Richtlinien ausgenommen werden (z.B. Elternzeit, längere Krankheitszeiten verringernden Anspruch). Eine Rückzahlung/Weigerung ist dann meines Achtens nach nicht zulässig. Die bestehende Kündigung des Arbeitnehmers ist dabei wohl eher unschädlich. In dem meisten KMU-Betrieben ist der 31.12 der finanzielle Jahresabschluss. Ist dieser jedoch am einem anderen Datum, kann durchaus eine Kürzung erfolgen, da der Mitarbeiter ja nicht das komplette Geschäftsjahr angestellt war/sein wird. Ansonsten ist die Begründung des Arbeitgebers wahrscheinlich nicht haltbar und könnte nachträglich noch (gerichtlich) erstritten werden. Das ist so leider nicht ganz korrekt. Es kommt wie bereits diskutiert darauf an, ob das Weihnachtsgeld tatsächlich als Bonus für gute Arbeitsleistung im vergangenen Jahr gezahlt wird, oder als Belohnung der Betriebszugehörigkeit. Bei letzterem hast du dann keinen Anspruch mehr wenn du bereits gekündigt hast. Der erste Fall ist wohl der übliche im Bezug auf Weihnachtsgeld und dann hättest du Recht. Allerdings sagt die E-Mail extra das es nur für ungekündigte Mitarbeiter sein soll, welche sich mindestens 6 Monate im Betrieb befinden und das deutet in meinem Augen leider sehr stark auf den zweiten Fall hin. Es würde mich auf jeden Fall interessieren was bei dem Ganzen am Ende rausgekommen ist. Ob der TE seine Firma selber überreden konnte, sein Bekannter einen Brief aufgesetzt hat um sie zu überzeugen oder ob sie sich gar nicht darauf einlassen wollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bartos Geschrieben 8. Dezember 2015 Autor Teilen Geschrieben 8. Dezember 2015 Hier die vollständige Mail. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn das Jahr noch nicht ganz zu Ende ist, so sollte sich an der Tendenz nichts mehr ändern und die ist sehr erfreulich! Die XXXXX Gruppe wird das Jahr mit einem Rekordumsatz von ca. 80 Mio. € abschließen. Das ganze mit einem Gewinn von über 1 Mio. €, auch hier mit einer deutlichen Steigerung zum vergangenen Jahr. Dafür müssen wir im Dezember noch viel Geschäft machen und entsprechend viel arbeiten, aber das hat bislang noch immer funktioniert und sollte auch auch 2015 so sein. Allen die dazu beitragen und beigetragen haben vielen Dank! Es freut uns daher, auch in diesem Jahr wieder Weihnachtsgeld zahlen zu können. Wie im vergangenen Jahr gibt es wieder für alle in einem ungekündigten, normalen Angestelltenverhältnis, die mehr als 6 Monate bei XXXX sind, € 500,--. Zusätzlich gibt es für alle, egal wie lange dabei, € 100,-- "Taxizuschuss" zur Weihnachtsfeier. Voraussetzung dafür ist natürlich die Teilnahme an der Veranstaltung, aber die sollte ja sowieso selbstverständlich sein. Es grüßt euch herzlich im Namen der gesamten Geschäftsleitung XXXXX Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 8. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2015 Ahh das sieht meiner Meinung nach schon sehr viel besser aus Damit würde ich auch sagen, dass die Arbeitsleistung belohnt werden soll. Durch den Satz mit dem ungekündigtem Angestelltenverhältnis, enthält sie aber trotzdem auch ein Betriebstreue Element und ist somit wohl eine Sonderzahlung mit Mischcharakter. Diese dürfen aber wohl normalerweise nicht an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft werden. Das kann man hier z.B. auch nochmal genauer nachlesen http://www.anwalt.de/rechtstipps/sonderzahlung-mit-mischcharakter-stichtagsregelung_059216.html (hab das nur mal überflogen). Von daher stimme ich zu das du einen Anspruch auf die 500e haben solltest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 8. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2015 @Guybrush Threepwood dein Link bezieht sich auf eine im Arbeitsvertrag festgehaltene Sonderzahlung. Aufgrund des Threadverlaufs gehe ich jedoch davon aus, dass es nur diese E-Mail gibt. @bartos je nachdem, wie du mit deinem noch-AG stehst: nachfragen, ggf. eine Ausführung deines Anwalts-Freundes dabei haben und weiter sehen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 8. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2015 vor 6 Minuten schrieb allesweg: @Guybrush Threepwood dein Link bezieht sich auf eine im Arbeitsvertrag festgehaltene Sonderzahlung. Aufgrund des Threadverlaufs gehe ich jedoch davon aus, dass es nur diese E-Mail gibt. Ich behaupte jetzt einfach mal, dass das in der Sache keinen Unterschied macht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BitPicker Geschrieben 9. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2015 Aber da steht doch:Wie im vergangenen Jahr gibt es wieder für alle in einem ungekündigten, normalen Angestelltenverhältnis, die mehr als 6 Monate bei XXXX sind, € 500,--. Das heißt das Arbeitsverhältnis muss ungekündigt sein. Der TS hat gekündigt und befindet sich somit im gekündigten Arbeitsverhältnis. => Kein Weihnachtsgeld. Ganz einfach. Auch wenn es für den TS bitter ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
arlegermi Geschrieben 9. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2015 Die Frage ist, ob diese Argumentation des Unternehmens rechtens ist. Weihnachtsgeld kann nicht ohne weiteres nur an manche Angestellte ausgezahlt werden, an andere aber nicht. Ob das hier so ist oder nicht scheint nicht ganz klar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mqr Geschrieben 9. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2015 (bearbeitet) Hallo BitPicker, Naja, ganz so einfach ist es dann doch nicht. Man sollte das Geschriebene schon kritisch hinterfragen, denn manches ist dann doch bewusst oder unbewusst unwahr z.B. um einen Vorteil zu erhalten (arglistige Täuschung, Betrug) oder einfach nur Unkenntnis der Rechtslage. Selbst die Aussagen von Anwälten sind nicht immer richtig. Das liegt daran, dass in Streitfragen zwei Parteien andere Ansichten zu der Streitfrage haben. Grüße Micha Bearbeitet 9. Dezember 2015 von mqr Formulierung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BitPicker Geschrieben 9. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2015 Hmm aber ich mein Weihnachtsgeld ist ja freiwillig, also man kann die Firma nicht dazu zwingen. Und wenn die sagen hey, nur an ungekündigte Mitarbeiter, was ist daran auszusetzen? Also das ist doch das Recht der Firma meiner Meinung nach? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 9. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2015 Nein, da spielt sehr viel mit rein. Zum Beispiel auch das von tTt bereits angesprochene Gleichbehandlungsgebot von Mitarbeitern. Konkret auf diesen Fall bezogen heißt das, dass wenn der Arbeitgeber eine Prämie für bereits geleistete Arbeit an seine Mitarbeiter auszahlt er das nicht am zukünftigen bestehen des Arbeitsverhältnisses festmachen kann. Denn auch die Mitarbeiter die demnächst die Firma verlassen, haben die Arbeit geleistet. Wie der Arbeitgeber diese Prämie nennt ist dabei unwichtig. Hier hat sich der AG also wohl mit der Formulierung der E-Mail selbst ein Bein gestellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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