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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

wie endgültig ist die Bescheinigung der IHK nach dem Fachgespräch? - Bin ich dann fertig?

Zur Erklärung:
- ich mache eine Umschulung zum FIAE
- das ganze wird finanziert von der DRV
- ich mache eine rein schulische Ausbildung in einer gGmbH
- schriftliche Prüfung hatte ich vor 2 Wochen
- im Sommer habe ich ein Praktikum bei einem Unternehmen gemacht, welches mich auch einstellen will bzw. wird

Nun ging es darum wann ich fertig bin (der Arbeitgeber hätte mich gerne schnellst möglich) 
Im IHK-Ausbildungsvertrag und dem Beschulungsvertrag der Schule steht jeweils, dass der Vertrag mit Bekanntgabe des Ergebnisses  durch den PA beendet ist. Dies und die jeweiligen Folgen weiß ich auch alles (noch) aus dem Wiso-Unterricht - so weit ist mir ja alles klar.

Jedoch:
- unser Schulleiter ist der Meinung, dass wir bis zum Ende der vertraglich geregelten Ausbildungszeit hier bleiben müssen (in meinem Fall bis zum 19. Februar 2016), egal ob nun das Fachgespräch im Januar bestanden ist oder nicht.
- jeden Ausbilder, den ich hier frage, sagt mir mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung bin ich raus...
- ich habe nun von meinem Ausbilder eine Kopie einer IHK-Bescheinigung bekommen (das Teil auf dem steht: "Der Prüfungsteilnehmer hat die Prüfung bestanden oder nicht bestanden"), dort ist unten der Hinweis "Diese Bescheinigung erfolgt unter dem Vorbehalt rechnerischer Richtigkeit der Ergebnisse...."

Gibt diese Klausel in der Bescheinigung meiner Schule das Recht mich hier festzuhalten? Mein Abschluss wird nicht so knapp ausfallen, dass die Möglichkeit eines Rechenfehlers der IHK mich den Abschluss kosten könnte... (laut meinem Ausbilder soll das schon vorgekommen sein, dass ein Schüler die Bescheinigung mit Bestanden bekommen hat und dann beim Nachrechnen doch durchgefallen sein soll - ich denke sowas ist eher ein Einzelfall).

Ums Geld scheint es der Schule nicht zu gehen, wir sollen ab dem 18. Januar für 5 Wochen in ein betriebliches Praktikum gehen (ich darf nur 3 Wochen machen, da ich im Sommer 2 Wochen, mit Erlaubnis der IHK, außer der Reihe ein Praktikum bei meinem zukünftigen Arbeitgeber gemacht habe). - // 18 Januar bis 19.Februar = 5 Wochen // - während einem Praktikum bekommt die Schule kein Geld vom Kostenträger.

Klar würde ich im Falle eines Praktikums dieses dann auch wieder bei meinem zukünftigen Arbeitgeber machen. Aber was soll ich die anderen 2 Wochen hier? - Laut Schulleitung: Nachbereitung (sorry, wenn ich lachen muss, aber was soll das sein? 3x am Tag meinen Rechner, der mich treu durch die Ausbildung begleitete, neu aufsetzen???).

Ich hoffe mein Anliegen ist verständlich erklärt.

Danke vorab allen, die sich Zeit für diesen Thread nehmen!

GReetz

 

 


 

Bearbeitet von ToxicLife
Geschrieben
Zitat

Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Abs. 2 BBiG).

Das Ausbildungsverhältnis hat geendet, als du den Zettel mit "Prüfung bestanden" in die Hand bekommen hast. Der Ausbildungsvertrag hat damit keine Gültigkeit mehr und dementsprechend besteht auch keine Schulpflicht mehr.

Geschrieben

Kommt ganz drauf an, was im Ausbildungs-/Umschulungsvertrag steht.

Es kann durchaus sein, dass da ein fester Zeitpunkt drin steht, wann die Umschulung/Ausbildung für alle endet. Es kann aber genauso sein, dass dort drin steht, dass die Ausbildung mit Bestehen der Prüfung endet.

Im Normalfall endet sie mit Bestehen der Prüfung - also direkt nach der Präsentation / Fachgespräch, wenn man bestanden hat.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Crash2001:

Kommt ganz drauf an, was im Ausbildungs-/Umschulungsvertrag steht.

Es kann durchaus sein, dass da ein fester Zeitpunkt drin steht, wann die Umschulung/Ausbildung für alle endet. Es kann aber genauso sein, dass dort drin steht, dass die Ausbildung mit Bestehen der Prüfung endet.

Im Normalfall endet sie mit Bestehen der Prüfung - also direkt nach der Präsentation / Fachgespräch, wenn man bestanden hat.

In den Ausbildungsverträgen steht m.W. eigentlich immer ein fester Zeitpunkt drin (oft 3 Jahre nach Ausbildungsbeginn). 
Dieses Datum ist aber nur relevant, wenn du nicht bestehst oder deine Prüfung erst nach dem im Vertrag stehenden Datum stattfindet. Bei bestandener Prüfung "überschreibt" dieser Umstand das im Vertrag stehende Datum (s. §21 Abs. 2 BBiG).

Das führt aber auch bei Unternehmen immer wieder zu Verwirrung. Ich meine mich zu erinnern, dass es da schon einige Gerichtsverfahren gab. Hintergrund ist, dass das Arbeitsverhältnis juristisch als unbefristet übernommen gilt, wenn du nach der bestandenen Prüfung ohne gesonderte und ausdrückliche Absprachen weiter beschäftigt wirst. D.h. wenn du am Tag nach der Prüfung zur Arbeit gehst und der Arbeitgeber dich normal arbeiten lässt, dann hat er damit ein unbefristetes und dem Kündigungsschutzgesetz unterfallendes Rechtsverhältnis begründet.

Ich habe z.B. schon Wochen vor der Prüfung einen neuen Arbeitsvertrag für die anschließende unbefristete Festanstellung bekommen. Der Vertrag war dann auf den Folgetag der bestandenen Prüfung datiert (also in Textform) und wurde nach bestandener Prüfung handschriftlich abgeändert (auf das genaue Datum).
Das kann ich auch nur jedem empfehlen, so sind beide Parteien auf der sicheren Seite - auch was die sonstigen Vertragskonditionen anbetrifft. Bei dem "automatisch" entstehendem Arbeitsverhältnis sind die nämlich m.W. nicht näher spezifiziert. 

Bearbeitet von daZza
Geschrieben

Hallo,

also, wäre ich da der Schulungsleiter, würde ich mir eher .... als mit ner Horde frischgebackener Fachinformatiker zu feiern.

Die Umschulung wird doch von der Rentenversicherung getragen, da sollte das denen doch recht sein wenn man sofort in ein Arbeitsverhältnis wechselt. Zusätzlich könnte man aus einem wichtigen Grund sicherlich den Schulungsvertrag kündigen. Die Zeugnisse sehen da eh alle gleich aus.

Grüße

Micha

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb daZza:

In den Ausbildungsverträgen steht m.W. eigentlich immer ein fester Zeitpunkt drin (oft 3 Jahre nach Ausbildungsbeginn). 
Dieses Datum ist aber nur relevant, wenn du nicht bestehst oder deine Prüfung erst nach dem im Vertrag stehenden Datum stattfindet. Bei bestandener Prüfung "überschreibt" dieser Umstand das im Vertrag stehende Datum (s. §21 Abs. 2 BBiG). [...]

Es steht eigentlich in jedem Ausbildungsvertrag, den ich bisher gesehen habe, drin, dass die Ausbildung mit Bestehen der Prüfung endet.

Eine Umschulung ist jedoch nicht direkt eine Ausbildung und von daher kann es durchaus sein, dass da andere Regeln gelten. So z.B., dass man sich damit einverstanden erklärt, dass man auch nach der Prüfung noch bis Datum x an den Schulungen, Praktika oder was auch immer sonst teilnimmt. Das hat nicht unbedingt nur etwas mit dem "Ausbildungsvertrag" zu tun, sondern eventuell mit einer Verpflichtung gegenüber dem Kostenträger.

Sollte aber alles genau in den Verträgen stehen, die man unterschrieben hat...

Ich würde einfach mal mit dem Kostenträger sprechen und ihm mitteilen, dass man eine Anschlussanstellung hat und dass man die Prüfung ja bestanden hat. Das hast du ja sogar schriftlich durch die IHK bestätigt mit dem Wisch, den du nach der Präsentation bekommen hast.

Geschrieben (bearbeitet)

Danke für das Feedback - seit gestern heißt es von der Schulleitung, dass die Zeilen im Beschulungsvertrag ein Irrtum sein sollen und gar nicht dorthin gehören :P

Klar ist es okay  für den, der noch keinen Job nach der Umschulung hat,  wenn er hier noch ein paar Wochen auf Kosten des Trägers herum lungern kann - jedoch wirkte es bei mir, als wollte die Schule uns hier festnageln bis zum bitteren Ende.

Laut Schulleitung will man natürlich niemanden festhalten, sondern es könnte ein Aufhebungsvertrag nach der mündlichen Prüfung gemacht werden...

Ich für meinen Teil werde keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, in meinem Vertrag steht ja: "Ende bei Verkündung des Ergebnisses"... Schon traurig, einen Vertrag sollte man lesen, bevor man ihn unterschreibt, da kann man nicht 2 Jahre später kommen und sagen dass etwas ein Irrtum ist (vor allem wenn man den Vertrag als Schule selbst geschrieben hat).

Meine Ausbildung ist mit bestandener mündlichen Prüfung zu Ende....

*Ironie on* Vielleicht ruft die Schule ja jetzt bei der DRV an: "Lieber Kostenträger, die Ausbildung zum Gärtner (und nicht zum Fachinformatiker) kostet nicht 27 Tausend Euro, sondern 100 Tausend Euro - es war ein Irrtum, wir wissen auch nicht wie das in den Vertrag kam!" *Ironie off*

Dass eine Umschulung kein Zuckerschlecken wird und ich viel pauken muss, war mir von Anfang an klar - jedoch hätte ich nie gedacht, dass die Schule unter einer solchen Planlosigkeit leiden könnte....

Soweit allen ein schönes drittes Adventswochenende und fröhliches Warten auf die ersten Ergebnisse der schriftlichen Prüfung (bei mir noch 11 Tage).

GReetz

Bearbeitet von ToxicLife
Geschrieben

Der Kostenträger zahlt immer im Vorraus. Der Träger und die Schule vereinbaren im Vertrag den Zahlungszeitraum, wenn dieser länger ist, als bei Abschluss der Prüfung, dann kann theoretisch die Schule von dir verlangen in die Schule zu gehen.

Allerdings würde ich nach bestehen der Prüfung nicht mehr in die Schule gehen und fertig. Du bist über 18 und nach Beendigung der Prüfung besteht für dich auch keine Schulpflicht mehr, soweit ich weiß. Wenn der Kostenträger zuviel oder zu lange zahlt kannst du ja nix dafür.

Genauso kann es umgekehrt passieren, wenn das Amt oder die Kasse auf einmal mitten in der Ausbildung die Zahlung einstellt. Aus welchem Grund auch immer... Dann kann die Schule dir verweigern am Unterricht teilzunehmen.

Geschrieben

Am Wochenende habe ich mir meinen Bewilligungsbescheid von der DRV mal angeschaut - dort steht auch, dass die Leistungen enden, wenn das Prüfungsergebnis verkündet wird.

Folglich bekommen weder ich, noch die ausbildende Schule ab dem Tag nach der Prüfung kein Geld mehr... somit ist das Thema für mich, wie schon im letzen Eintrag von mir hier, gegessen.

Ich verstehe halt nicht warum die Schule sich so blöd anstellt?! - Na egal nun, ist ja bald vorbei :lol:

GReetz

  • 5 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Sobald du den Wisch der IHK-Prüfer in deinen Händen hälst, dass du bestanden hast, endet deine Ausbildung/Umschulung an diesem Tag und du bist an keinem Betrieb und keiner schulischen Einrichtung mehr gebunden.

Bearbeitet von bimpfi

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