Goulasz Geschrieben 15. Dezember 2015 Geschrieben 15. Dezember 2015 @bimpfi Vielleicht weist du noch auf die hanebüchene Story von letztem mal hin, wo du ohne Ersatzbeamer aufgeschlagen bist und dir von den Prüfern der Gebrauch des vorhandenen Beamers untersagt wurde. Hier geht's zum Thread. Gruß, Goulasz Zitieren
Crash2001 Geschrieben 15. Dezember 2015 Geschrieben 15. Dezember 2015 Also um eine 6 in der Präsentation zu bekommen, muss man sich aber schon gehörig anstrengen und einen totalen Blackout haben, oder aber den PA beleidigen. Oder haben sie eventuell angezweifelt, dass du das Projekt selber durchgeführt hast, da du keine Fragen beantworten konntest? Zur Doku: Es gibt hier genügend Leute, die ihre Ausbildung bereits hinter sich haben und die sich dazu bereiterklären würden, die Doku mal durchzulesen und zu kommentieren, wenn man freundlich danach fragt. Unter anderem sind hier im Forum auch einige Prüfer zugegen / aktiv... Zitieren
Crash2001 Geschrieben 15. Dezember 2015 Geschrieben 15. Dezember 2015 Nachdem ich den anderen Thread so gelesen habe, kommt es mir irgendwie so vor, als ob du dich mit dem PA angelegt hast und dieser dich dann hat durchfallen lassen, da sie dich auf dem Kieker hatten. Kann das sein? Ansonsten würde ein PA einem nämlich eigentlich nicht solche Steine in den Weg legen, sondern eher im Interesse des Azubis versuchen, ihm fragen zu stellen, die er beantworten kann, um die Prüfung irgendwie doch noch zu schaffen. Zitieren
SaJu Geschrieben 15. Dezember 2015 Geschrieben 15. Dezember 2015 (bearbeitet) Wenn man sich mit dem PA wegen einem Beamer anlegt, ist es klar, dass es Punktabzüge gibt. Man sollte im Fachgespräch vorsichtig sein, was man sagt. Ich hatte jemanden drin, der permanent im IT-Handbuch für IT-System-Kaufleute geblättert hat. Das hat mich so gestört, dass ich auf Rhetorische Mittel mit "passenden Fragestellungen" zurückgegriffen habe. Ich habe diese Person gefragt, ob ich ihr das IT-Handbuch für Fachinformatiker geben darf. Mein Themengebiet würde dort auf Seite xy stehen. Die Person hat sofort das Handbuch geschlossen, aber ich habe deshalb am Ende keine 1 bekommen. Je nach Anmerkungen kann es Punktabzüge geben. Ich hätte da nicht gewusst, wie man sonst die Aufmerksamkeit hätte gewinnen können... Bearbeitet 15. Dezember 2015 von SaJu Panawr reagierte darauf 1 Zitieren
Panawr Geschrieben 15. Dezember 2015 Geschrieben 15. Dezember 2015 Klassiker @bimpf ich empfehle dir auch nur wärmstens, das Thema "Fachinformatiker" abzuschließen. Niemand, der auch nur einen Hauch von Ahnung in Informatik hat, fliegt durchgehend so gnadenlos durch die Prüfung. Prüfungsangst und sonstiges hin oder her, das hatte/habe ich auch, wenn man aber trotzdem weiß wovon man redet, schafft man es immer mindestens mit einer guten 4. Das die mündliche in irgendeiner Art und Weise schwer sein soll kann ich auch nicht behaupten, denn auch hier wieder: Wenn man sich in seinem Thema auskennt, alles selber gemacht hat und weiß, warum man es gemacht hat, dann ist die mündliche ein Spaziergang. Das du Informatik an einer Uni studiert hast kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, bzw. dass du da auch nur ein Wort vom Dozenten verstanden hast, aber das ist wieder ein anderes Thema. Wie gesagt, such dir etwas neues/anderes, oder übe deinen alten Beruf wieder aus (was das auch immer sein mag), aber glaube mir, im Informatikbereich wirst du nicht mehr glücklich werden. Zitieren
daZza Geschrieben 15. Dezember 2015 Geschrieben 15. Dezember 2015 (bearbeitet) Wie ist stellt sich eigentlich die vollständige Situation dar? Es wirkt wieder ein wenig chaotisch, so wie letztes Jahr bei "Beamergate" Kommt das in etwa hin? Du hast letztes Jahr die schriftliche Prüfung komplett bestanden (d.h. alle drei Teile) Aus der Mündlichen bist du mit einer 6 raus (--> "Beamergate") Gleichzeitig hast du Widerspruch gegen die gesamte Prüfung eingelegt In der aktuellen Prüfungsphase hast du nun erneut an der regulären mündlichen Prüfung teilgenommen Damit ging auch ein neues Projekt inkl. Doku einher? Oder war die zweite mündliche Prüfung im Rahmen des Widerspruchverfahrens und keine "reguläre" Prüfung? Im Widerspruchsverfahren wurde eine Neubewertung deiner schriftlichen Leistungen vorgenommen (--> das dürfte dem Standardvorgehen bei einem Widerspruch entsprechen, sofern er nicht direkt abgelehnt wird?) Diese ist nicht zu deinen Gunsten ausgefallen und nun hast du zwei 5en, aber trotzdem noch bestanden? Verstehe ich nicht, da zwei 5en eigentlich zum Nichtbestehen führen müssten? Die mündliche Prüfung hast du erneut nicht bestanden Das ist alles schon ein wenig sonderbar... Zumal die mündliche Prüfung eigentlich deutlich leichter zu bestehen sein sollte, als die schriftliche Prüfung. Statt in dutzenden Gebieten muss man sich zum Bestehen eigentlich nur in seinem eigenen Projekt auskennen. Wenn man sich dazu noch nach dem Motto "mehr geht nicht" vorbereitet hat und den Informatikvorlesungen an der Uni folgen konnte, ist es mir schleierhaft, wie man dort durchfallen kann - vor allem mehrmals. @bimpfi: Wie ist jetzt der weitere Plan? Wagst du noch einen dritten Anlauf? In diesem Fall wäre es sicherlich sinnvoll, dir ein wenig mehr Feedback zu Dokumentation und Präsentation einzuholen. Ich bin mir fast sicher, dass sich auch hier im Forum einige User finden würden, die dir ehrliches Feedback geben. PS: Hattest du dieses Mal einen Beamer dabei? Bearbeitet 15. Dezember 2015 von daZza Zitieren
Babyfart McGeezaks Geschrieben 15. Dezember 2015 Geschrieben 15. Dezember 2015 vor 40 Minuten schrieb daZza: Verstehe ich nicht, da zwei 5en eigentlich zum Nichtbestehen führen müssten? Das habe ich mich auch gefragt. 2 Fünfen müssten eig. zum Nichtbestehen führen. Zitieren
Albi Geschrieben 15. Dezember 2015 Geschrieben 15. Dezember 2015 vor 7 Minuten schrieb Babyfart McGeezaks: Das habe ich mich auch gefragt. 2 Fünfen müssten eig. zum Nichtbestehen führen. Ne es ist wohl tatsächlich (selbst wenns keinen Sinn macht) möglich mit zwei 5ern zu bestehen, man muss aber im 3. Teil genug Punkte haben und es muss möglich sein mit einer Mündlichen Prüfung auf mehr als 50 Punkte Gesamt zu kommen. Heißt wenn als Beispiel z.b. GA1 49 Punke, GA2 49 Punkte und Wiso 60 Punkte bestehst du sogar noch direkt ohne mündliche Nachprüfung mit 51 Punkten die Schriftliche Prüfung. GA1 40 Punkte, GA2 49 Punkte und Wiso 60 Punkte, dann hast du 48 Punkte Gesamt und könntest mit einer mündlichen Nachprüfung das ganze noch auf ne 4 bringen. http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html Zitieren
stefan.macke Geschrieben 15. Dezember 2015 Geschrieben 15. Dezember 2015 Zitat Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertetet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. §15 Abs. 7 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf Zitieren
submain Geschrieben 15. Dezember 2015 Geschrieben 15. Dezember 2015 (bearbeitet) bimpfi ist bestimmt alles andere als Dumm. Er hat Informatik studiert, zwar nicht beendet, aber um dafür zugelassen zu werden, braucht man ersmal Abi. Und das auch mit mindestens Note 3. Dann hat er zwei Jahre die Ausbildung zum Fachinformatiker durchgezogen. Wenn er dafür zu dumm wäre, hätte er diese Umschulung entweder gar nicht erst bekommen oder mitten drin abgebrochen, weil er mit dem Stoff überfordert ist. Ich glaub, es ist ein menschliches Problem. Sturkopf, Besserwisser, Klugscheißer, lässt sich absolut nichts sagen und alles in Frage stellen, was ihm nicht passt. Deswegen kennt er warscheinlich auch niemanden der ihm weiterhelfen kann. So wird es auch in der mündlichen gewesen sein. Zu Stur um ne Frage zu beantworten oder drüber nachzudenken. Mein Tipp an bimpfi, änder deine Art und überdenk die Weise wie du mit anderen redest. Dann wirst du auch die mündliche ohne Probleme bestehen... Vor so einer PK muss man sich halt mal unterordnen, auch wenn es einem nicht passt. Mein Gott es doch nur 15 Minuten.... Bearbeitet 15. Dezember 2015 von submain Zitieren
Asura Geschrieben 16. Dezember 2015 Geschrieben 16. Dezember 2015 Mit nur 15 Minuten wird es nichts auf sich haben. Denn mit so einer Einstellung wirst du sehr oft Pech haben. Es handelt sich nicht nur um die mündliche Prüfung. Dumm nennt ihn hier keiner, es scheint nur der falsche Beruf für ihn zu sein, denn die Prüfung ist nicht soo schwer, dass man sie nicht bestehen kann.. Selbst auf den zweiten Versuch hin. 2 Jahre die Ausbildung durchziehen? Es werden keine weiteren Wissensbestände abgefragt, die Zwischenprüfung ist ein Witz die nebenbei auch nichts zählt. Die Zeit ist privates Lernen, Arbeiten und Zeit absitzen. Wenn der Betrieb keine selbstständige Lernzielkontrolle macht, muss er nichtmal etwas zwanghaft lernen. Wir haben mit Bimpfi über 3-4 Threads diskutiert, ihm seine - für uns eindeutigen - Fehler aufgezählt. Keine Einsicht, der PA war schuld und nicht er. Das ging bishin zu der Theorie, das der PA einen Quotendurchfaller braucht und er auserwählt wurde, dass der PA nicht mit "Profis" besetzt wurde. Letztendlich wurde immer wieder wiederholt und die Threads alle geschlossen. Selbst jetzt ist die Prüfung "kack" schwer und er hat sich genug vorbereitet. Entweder wurde sich mit dem PA angelegt, was ich durchaus glauben kann, zumindest von dem was ich von Bimpfi mitbekommen habe(ist das Schlimmste, was man sich leisten kann ) oder er redet sich selbst nur ein, dass er genug gelernt hat und überschätzt sich. Beides ist nicht positiv. Zitat Mein Tipp an bimpfi, änder deine Art und überdenk die Weise wie du mit anderen redest. Es sollte sich schwer gestalten seine Art einfach mal eben so extrem zu ändern. Dumm hat ihn hier keiner genannt Doberman und Albi reagierten darauf 1 1 Zitieren
bimpfi Geschrieben 16. Dezember 2015 Autor Geschrieben 16. Dezember 2015 (bearbeitet) @daZza Zu deinem Beitrag: Kommt das in etwa hin? Du hast letztes Jahr die schriftliche Prüfung komplett bestanden (d.h. alle drei Teile) --> ja Aus der Mündlichen bist du mit einer 6 raus (--> "Beamergate") der mündliche Teil --> ja Gleichzeitig hast du Widerspruch gegen die gesamte Prüfung eingelegt --> nein, nur Prüfungsteil A speziell (Vortrag+FG) In der aktuellen Prüfungsphase hast du nun erneut an der regulären mündlichen Prüfung teilgenommen --> noch nicht Damit ging auch ein neues Projekt inkl. Doku einher? --> wird es Oder war die zweite mündliche Prüfung im Rahmen des Widerspruchverfahrens und keine "reguläre" Prüfung? --> ja, es wurde als Erstversuch gewertet Im Widerspruchsverfahren wurde eine Neubewertung deiner schriftlichen Leistungen vorgenommen (--> das dürfte dem Standardvorgehen bei einem Widerspruch entsprechen, sofern er nicht direkt abgelehnt wird?) --> das Widerspruchsverfahren bezog sich nur auf den Vortrag + FG Diese ist nicht zu deinen Gunsten ausgefallen und nun hast du zwei 5en, aber trotzdem noch bestanden? ---> ja Verstehe ich nicht, da zwei 5en eigentlich zum Nichtbestehen führen müssten? ---> nein Die mündliche Prüfung hast du erneut nicht bestanden --> zum ersten Mal nicht bestanden Bearbeitet 16. Dezember 2015 von bimpfi Zitieren
bimpfi Geschrieben 15. Januar 2016 Autor Geschrieben 15. Januar 2016 Also das ist schon ein sehr spezieller Fall. Bei einem neuen IHK Gremium wären die Prüfer verpflichtet im Rahmen des Widerspruchsverfahrens, nicht nur mich erneut mündlich zu prüfen, sondern darüberhinaus den schriftlichen Teil komplett auch nochmal neu zu bewerten. Das wurde mir im nachhinein erst gesagt. Ich finde nichts darüber. Weder in der Prüfungsordnung noch im Internet. Wenn es wirklich so wäre wie die IHK es darstellt, dann müsste das irgendwo nachlesbar sein. Sehr merkwürdig. Zitieren
afo Geschrieben 19. Januar 2016 Geschrieben 19. Januar 2016 Am 15.1.2016 um 07:03 schrieb bimpfi: Wenn es wirklich so wäre wie die IHK es darstellt, dann müsste das irgendwo nachlesbar sein. Sehr merkwürdig. Hast du denn mal einen Anwalt gefragt? Zitieren
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