Haloren Geschrieben 18. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2015 Ich bin nun seit fast 10 Jahren in meinem Unternehmen, hatte Personalverantwortung, war Abteilungsleiter (ohne Budgetverantwortung) und war eigentlich ganz zufrieden mit meinem Job. Dann stellte sich Nachwuchs ein. Ich habe drei Monate nach der Geburt meines Kindes wieder gearbeitet, in Teilzeit. In dieser Zeit ist das Unternehmen mit einem anderen Fusioniert, ging an die Börse. Das war der Anfang vom Ende. Personalverantwortung hatte ich auf einmal nicht mehr, meine Projekte wurden ebenfalls umverteilt und es blieben nur noch die undankbaren Aufgaben im Support. In anderen Abteilungen wurde auch alles gefühlt schlechter, Stellen abgebaut, nicht nachvollziehbare Entscheidungen der Geschäftsführung so dass ich und einige Kollegen beschlossen einen Betriebsrat ins Leben zu rufen um nicht mehr der Willkür ausgesetzt zu werden. Das ist wohl "nach oben" gesickert. Vor ein paar Tagen hatte ich dann ein Gespräch mit der Geschäftsleitung. Meine Abteilung sei unterfordert (was nicht stimmt, wir könnten noch zwei Vollzeitkräfte gebrauchen um die Arbeit zu stemmen), man wolle mich fragen ob ich nicht einen Aufhebungsvertrag unterschreiben würde. Man würde mir auch eine Abfindung zahlen (16k, das entspricht 10 Monatsgehältern) und mich sofort freistellen. ich habe natürlich erst einmal abgelehnt, aber da ich wirklich sehr unglücklich bei meinem AG bin ist die Idee ansich verlockend. Aber nicht für 16k. Immerhin würde ich beim Amt 3 Monate lang keine Bezüge bekommen und einen Job woanders in Teilzeit während der Elternzeit ist wohl schwerer zu finden. Was wäre nun sinnvoll? Soll ich selbstbewusst 45k fordern (1,5 faches Monatsgehalt vor Teilzeitantritt x Jahre Betriebszugehörigkeit) oder direkt einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 18. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2015 Ich würde 60k fordern und sagen damit unterschreibst du sofort und wenn Sie nicht drauf einsteigen einen Anwalt hinzuziehen für die weitere Verhandlung. Unter einem Jahresgehalt Abfindung (vor Teilzeit) würde ich nicht mal dran denken etwas zu unterschreiben, denn los bekommen sie dich nicht so einfach. Aber in JEDEM FALL wegbewerben, du hast keine Zukunft mehr in diese Firma. afo reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 18. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2015 Ein Fachanwalt ist bei sowas immer die beste Wahl weil der viel mehr Wissen und Erfahrung muitbringt und somit viel wahrscheinlicher das Beste für dich raushandeln kann bzw. dir sagen was du alles berücksichtigen musst. Ich behaupte jetzt aber mal das dir das Unternehmen sicher keine 45k € Abfindung bei einem Monatsgehalt von 1600€ zahlen wird. Wie lange warst du da denn beschäftigt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 18. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2015 Die 1600 sind sicher das Gehalt jetzt in teilzeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
StefanE Geschrieben 18. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2015 vor 3 Stunden schrieb Haloren: Soll ich selbstbewusst 45k fordern (1,5 faches Monatsgehalt vor Teilzeitantritt x Jahre Betriebszugehörigkeit) Also Verdienst war 3.000 € (bei zehn Jahren Betriebszugehörigkeit) / Monat. Aus meiner Sicht sind Verhandlungsergebnisse > 1, (Monatsgehälter pro Jahr) überdurchschnittlich. Gibt es andere Erfahrungen im Forum? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 18. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2015 Das ist überdurchschnittlich. Bei mir wurde Jahre x 0,5 Monatsgehalt x 3 (+ gesparte Kündigungsfrist-Monate) berechnet und als Abfindung ausgezahlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bigvic Geschrieben 18. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 18. Dezember 2015 vor 3 Stunden schrieb StefanE: Aus meiner Sicht sind Verhandlungsergebnisse > 1, (Monatsgehälter pro Jahr) überdurchschnittlich. Gibt es andere Erfahrungen im Forum? Ja, es ist überdurchschnittlich und ja ich hab da schon Erfahrung gemacht und ein deutlich besseres Angebot bekommen. Oftmals werden noch andere soziale Faktoren berücksichtigt (Anzahl Kinder, aktuelle Situation, etc.). Ausserdem wird er nicht mehr als ein NEIN hören. Wenn man nicht bei Abfindungsverhandlungen pokert, wo denn dann? Er kann garnichts verlieren, sondern nur gewinnen. Die Gegenseite will ihn loswerden, also würde ich das so teuer wie irgend möglich machen. Und je höher der Anker, desto besser StefanE und JimTheLion reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITSenior Geschrieben 19. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2015 Vor 3 jahren war ich auch in ähnlicher Situation wie der TE, 14 jahre arbeitete ich in einem weltweit tätigen Unternehmen mit > 30tsd Mitarbeiter. Dem ganzen ging auch eine Fusion mit Stellenabbau voraus.das erste Angebot lautete 15Tsd einmalig plus 6 Monate bezahlte Freistellung,nach mehreren Gesprächen bekam ich Jahre x 1,5 Monatsgehalt und 6 Monate bezahlte Freistellung. Das ganze ohne Anwalt aber mit gutem Betriebsrat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Haloren Geschrieben 14. Januar 2016 Autor Teilen Geschrieben 14. Januar 2016 Mein Feedback nach drei Verhandlungsterminen: Habe 60k gefordert + 6 Monate Freistellung. Geeinigt haben wir uns nun auf 30k + 5 Monate Freistellung. Smartphone & Laptop darf ich behalten. Guybrush Threepwood reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nightmar Geschrieben 14. Januar 2016 Teilen Geschrieben 14. Januar 2016 Klingt doch gar nicht so schlecht. Hast du denn schon Aussichten auf einen neuen Job? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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