Mazolino6 Geschrieben 19. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2015 Ist der Prüfungsteil B bestanden, wenn bei einem Teil keine 50 % erreicht wurden oder ist zwingend eine mündliche Ergänzungsprüfung notwendig? Die Ergebnisse sehen so aus: GH1 : 36% GH2: 57% WISO: 77% Beim Gesamtergebnis wurden die 50 % erreicht, aber bei GH1 halt nicht. Ist es jetzt bestanden oder kommt eine Ergänzungsprüfung auf mich zu? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tempteam Geschrieben 19. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2015 bestanden da du insgesamt auf 53% kommst.. Glückwunsch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefan.macke Geschrieben 20. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 20. Dezember 2015 Bestanden. Vgl. §15 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf Zitat Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Eine Nachprüfung ist nur notwendig, wenn das Gesamtergebnis unter 50% liegt und man eine Chance hat, mit der Nachprüfung auf eine 4 zu kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
visualartist Geschrieben 21. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 21. Dezember 2015 (bearbeitet) glückwunsch hab auch Bearbeitet 21. Dezember 2015 von visualartist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mazolino6 Geschrieben 21. Dezember 2015 Autor Teilen Geschrieben 21. Dezember 2015 (bearbeitet) Leider ist die Prüfung nicht bestanden. Nach einem Telefonat bei der IHK müssen alle drei Bereiche (GH1, GH2 und WISO) bei mindestens 50% liegen. Wenn ein mangelhaft dabei ist, muss man mündlich nochmal ran, auch wenn das Gesamtergebnis über 50% liegt. Es kommt wahrscheinlich doch eine Ergänzungsprüfung auf mich zu. Ist das in jedem Bundesland anders geregelt? Auszug aus der Ausbildungsordnung: Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit ,,mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens ,,ausreichend" bewertetet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit ,,mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bearbeitet 21. Dezember 2015 von Mazolino6 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spectre Geschrieben 21. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 21. Dezember 2015 (bearbeitet) vor 9 Minuten schrieb Mazolino6: Leider ist die Prüfung nicht bestanden. Nach einem Telefonat bei der IHK müssen alle drei Bereiche (GH1, GH2 und WISO) bei mindestens 50% liegen. Wenn ein mangelhaft dabei ist, muss man mündlich nochmal ran, auch wenn das Gesamtergebnis über 50% liegt. Es kommt wahrscheinlich doch eine Ergänzungsprüfung auf mich zu. Ist das in jedem Bundesland anders geregelt? Kann ich dir auch nicht sagen ob es für jedes Bundesland so ist. Aber du kannst ein Mangelhaft haben und den Rest halt mindestens Ausreichend (50 Punkte) oder mehr , solang du ausgleichst und auf 50% insgesamt kommst ist es bestanden. Weiss nicht was die bei der IHK erzählen aber in der Verordnung ist das klar geregelt. Bearbeitet 21. Dezember 2015 von Spectre Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
visualartist Geschrieben 21. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 21. Dezember 2015 (bearbeitet) verstehe ich nicht!!!!! Bearbeitet 21. Dezember 2015 von visualartist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 21. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 21. Dezember 2015 Ich würde da erst einmal abwarten bis die schriftliche Mitteilung bzgl. MEP kommt. Welches Bundesland bist Du? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mazolino6 Geschrieben 21. Dezember 2015 Autor Teilen Geschrieben 21. Dezember 2015 vor 4 Minuten schrieb robotto7831a: Ich würde da erst einmal abwarten bis die schriftliche Mitteilung bzgl. MEP kommt. Welches Bundesland bist Du? Das wäre in Sachsen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefan.macke Geschrieben 21. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 21. Dezember 2015 vor 47 Minuten schrieb visualartist: verstehe ich nicht!!!!! Es ist aber recht eindeutig: Eine 6: Durchgefallen Alles 4: Bestanden Eine oder zwei Fünfen: MEP auf Antrag des Prüflings oder Empfehlung des PA, sofern das Ergebnis zum Bestehen (also Gesamtnote 4) führen kann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefan.macke Geschrieben 21. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 21. Dezember 2015 vor einer Stunde schrieb Mazolino6: Ist das in jedem Bundesland anders geregelt? Die Aussage der IHK passt doch genau zur Verordnung. Du hast eine 5 und der PA ist der Meinung, dass du in die MEP musst. Das würden wir bei uns nicht so machen, aber da hat wohl jede IHK ihre eigenen Regeln. In meinen Nachprüfungen ging es bislang ausschließlich um das Erreichen der 4. Wenn man insgesamt drüber liegt und nur eine 5 hat, wäre bei uns keine MEP fällig. Aber durch den Passus "nach Ermessen des Prüfungsausschusses" (s.o.) ist es schon ok, wenn man auch bei nur einer 5 in die MEP muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
submain Geschrieben 21. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 21. Dezember 2015 @Mazolino6 Ich komm auch aus Sachsen und hab die Winterprüfung 2015/16 abgelegt. Wenn die IHK-Regeln für das gesamte Bundesland gelten, kann ich dir versichern, dass du die schriftliche bestanden hast. Das ist nicht wahr, dass du in allen drei Bereichen über 50% haben musst. Da hat dir die IHK am Telefon was falsches gesagt. Wenn ich deine Punkte, die du im ersten Beitrag gepostet hast, zusammenzähle, hast du insgesamt 53 Punkte (Note 4). Ist zwar denkbar knapp, aber du hast bestanden. Da ist es irrelevant ob du in einer oder zwei Prüfungen unter 50 Punkte bist, entscheident ist immer das Gesamtergebnis, auch in Sachsen, Du hast mangelhaft + ausreichend + befriedigend Wenn du dir die Aubildungsordnung mal genau durchließt, dann trifft der von dir zitierte Teil gar nicht auf dich zu. Da steht bis zu zwei Bereiche mangelhaft => du hast nur in einem Bereich mangelhaft. Das bis zu soll heißen, wenn du dreimal mangelhaft hast, kannst du keine Nachprüfung machen und bist auf jeden Fall durchgefallen Im Grunde musst du nur eine Nachprüfung machen, wenn du zwei 5er hast... fertig... kon19 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tempteam Geschrieben 21. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 21. Dezember 2015 So kenne ich das auch wie submain oben beschrieben hat. Bei mir im Betrieb hatte ein andere Azubi in einem Teil 48%. Andere Teile waren über 50 % und er hatte die Prüfung bestanden. (Prüfung abgelegt in Dresden) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LeaveAMessage Geschrieben 12. April 2022 Teilen Geschrieben 12. April 2022 Ach ja die IHK... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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