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Geheimhaltungsklausel-Inhalte in Ordnung?


Static

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Hallo, in der kommenden Woche werde ich mit der Dokumentation für meinen Meisterabschluss anfangen und sammle mir schon einmal grob alles zusammen.

Thema: Wartungsarbeiten an der Serverlandschaft in unserer Behörde.

Mein Leiter hat dem Projekt zugestimmt, möchte aber dass ich keine Details nenne (heißt nur die betroffenen Server aufführe, keine Kollegen nenne und auch nicht die Firma die uns bei Wartungsarbeiten unterstützt. Fotos oder Ausschnitte aus dem Lasten- oder Pflichtenheft entfallen damit so dass ich diese ggf. selbst erstellen würde für die Doku.

Ich dachte mir daher dass ich Netzpläne erstelle die nur für die entsprechenden Serverabschnitte relevant sind erstelle und die Server nur mit ihrer groben Funktion beschreibe wie Fileserver, Datenbank oder Applikationsserver.

Meine Kollegen bezeichne ich als Mitarbeiter 1 bis 5 und die unterstützende Firma bezeichne ich als beauftragte Firma.

Ist das soweit in Ordnung? Ich würde nach dem Inhaltsverzeichnis eine Art Geheimhaltungsklausel schreiben, die das alles und die Gründe dafür beschreibt. Und dazu noch, dass die IHK die Doku nicht verbreiten darf oder dritten zur Verfügung stellen darf.

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Du kannst natürlich einige Sachen abstrakt beschreiben.

 

Der PA und IHK sind auch ohne Klausel zur Geheimhaltung verpflichtet. Ich bezweifle, dass jemand von der IHK überhaupt deine Doku liest und das diese bestimmt nicht irgendwo hin verteilt wird. Höchstens eins fürs Archiv und der Rest fürs Altpapier.

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Sicher ist sicher. Nicht dass am Ende meine Projektarbeit so gut ist, dass die IHK sie als Muster im Internet veröffentlicht. :rolleyes:

Wie sollen sie denn meine Arbeit bewerten, wenn sie diese nicht mal lesen und wozu soll ich dann extra 3 Ausfertigungen erstellen. Dazu kommt ja noch die Präsentation.

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Die Bewertung macht der Prüfungsausschuss. Die IHK übernimmt nur die Verwaltung.

 

Aber mal ganz ehrlich. Was ist an deiner Doku geheim? Du entwickelst ja nicht den neusten Verschlüsselungsalgorithmus für das BKA. Es müssen ja nicht die richtigen IP Adressen oder bis ins letzte Detail beschrieben werden welche Aufgaben jeder Server im Netz hat. Wenn dort steht Datenbankserver oder Fileserver dann ist das so was von allgemein.

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Na gut dann habe ich wohl das Glück, dass mein Prüfungsausschuss sich aus IHK Mitarbeitern zusammensetzt.

Zum einen erspare ich mir so viel Umschreiberei, da die Serverlandschaft für eine große Anwendung zuständig ist. Jeder physikalische Server enthält mehrere virtuelle Maschinen auf denen Applikationen laufen oder Datenbanken. Und zum Anderen ist das nun mal meine Vorgabe. Ich bin bei keinem Geheimdienst tätig aber die Anwendung die ich betreue geht die IHK im Detail nichts an. Wie gesagt, die wirklich relevanten Abschnitte für das Projekt werde und kann ich genauer beschreiben aber ich könnte keinen Netzplan des gesamten Verbundes aushändigen oder anfangen die Funktion einer virtuellen Maschinen beschreiben, weil es keinen Sinn macht, da ich entweder weitere im Zusammenhang stehende Applikationen oder Server beschreiben müsste oder alles.

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vor 46 Minuten schrieb Static:

Na gut dann habe ich wohl das Glück, dass mein Prüfungsausschuss sich aus IHK Mitarbeitern zusammensetzt.

Wie kommst Du darauf?

Das komplette RZ zu beschreiben ist auch nicht zielführend. Es kommt halt darauf an was Du in deinem Projekt machst. Wenn Du eine Firewall implementierst, dann ist eine grobe Beschreibung des Netzes sicherlich notwendig. Wenn Du einen Server für die Aufgabe xy einrichtest, dann ist das Netz sicherlich sekundär und vor allem was die anderen Server im Netz treiben. Es kommt halt darauf an.

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Ich hatte mit meinem Prüfungsausschuss vorab ein Zielvereinbarungsgespräch und da hatten die sich alle so vorgestellt, dass sie bei der IHK tätig sind und keine Externen sind.

 

Zur Wartung gehört ua. das Einspielen von BS Updates, einige Applikationen werden gepatcht, eine neue Komponente (Blackbox) wird in Betrieb genommen und für ein Netzsegment wurde eine neue Firewall beschafft die implementiert wird.

Ich meine, solange es enthalten ist, was mit dem Projekt im Zusammenhang steht, selbst wenn einige Komponenten nur grob aber noch ausreichend beschrieben werden, können sie mir das doch nicht negativ ankreiden? Bzw. deswegen möchte ich mit der Geheimhaltungsklausel darauf hinweisen, dass nun mal nicht die gesamte Landschaft offengelegt wird, fast alle Applikationen nur grob beschrieben werden und keine Namen oder Ausschnitte aus der Dokumentation angehängt werden.

Den Text wollte ich freihand verfassen da ich keine Vorlage oder ein Muster finden kann. Nennt sich das denn überhaupt Geheimhaltungsklausel? Die Prüfungskomission verpflichtet sich dazu ja bereits während der Zielvereinbarung und ich gebe sozusagen ja nur einen Hinweis warum vieles in meinem Projekt umschrieben wird.

In meiner Ausbildungsprüfung durfte ich auch keine Namen und Anschriften nennen und habe daher immer nur "die Firma" oder "der Kollege" benutzt was mir nicht negativ angekreidet wurde.

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Am 30.12.2015 um 13:59 schrieb Static:

Den Text wollte ich freihand verfassen da ich keine Vorlage oder ein Muster finden kann. Nennt sich das denn überhaupt Geheimhaltungsklausel? Die Prüfungskomission verpflichtet sich dazu ja bereits während der Zielvereinbarung und ich gebe sozusagen ja nur einen Hinweis warum vieles in meinem Projekt umschrieben wird.

Vorlagen dazu sollte es eigentlich wie Sand am Meer geben, da dieses Thema bei (fast) jeder Bachelor-/Masterarbeit aufkommt, die in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen geschrieben wird.

Die für mich gängigen Ausdrücke sind in diesem Rahmen Sperrvermerk bzw. Geheimhaltungserklärung. Der Sperrvermerk steht dabei in der Arbeit selbst und die Geheimhaltungserklärungen werden zusätzlich mit den beteiligten Prüfern / Lehrstuhlmitarbeitern / ... abgeschlossen - das ist zumindest das mir bekannte Vorgehen.

Inwieweit man dieses Vorgehen aber für ein IHK Projekt übernehmen kann weiß ich nicht, da hängt auf jeden Fall immer ein wenig organisatorischer Aufwand hinter... Der sicherste Weg dürfte wohl ein direktes Abklären des Sachverhalts mit der betroffenen IHK sein.

Ich könnte mir vorstellen, dass man auf die gesonderten Geheimhaltungserklärungen verzichten kann, da die an der Prüfung beteiligten Personen m.W. bereits von Seite der IHK der Geheimhaltung unterliegen (IANAL). Das müsste sich dann aber im Zweifel ein Anwalt genauer anschauen, um mögliche Schlupflöcher o.Ä. aufzudecken.
Zur Absicherung kannst du dann noch einen Sperrvermerk reinpacken und ggf. dort deine kurze Erläuterung unterbringen. Aber auch das sollte vorher mit der IHK abgeklärt werden, nicht das es nachher von Seiten der IHK heißt "geheime" Arbeiten nehme man nicht an --> 0 Punkte 

 

Bearbeitet von daZza
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Besten Dank für die Aufklärung. Dann werde ich mich nochmal zwecks IANAL erkündigen und auf jeden Fall einen Sperrvermerk einbinden.

Dass mein Projekt deswegen abgewiesen wird, weil ich nicht alles detailliert aufzeige und beleuchte ist meine größte Sorge. Wobei ich mir denke, dass können die doch nicht verlangen. Die IHK steht nicht über der Unternehmensführung oder Behördenleitung. Und ich kann doch nicht für die Projektarbeit meinen Job kündigen und mir ein Unternehmen suchen, dass alles offenlegt.

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Dass es sich bei den Prüfern um Externe handelt war mich nicht bekannt und ich hoffe dass es sich wirklich um Mitarbeiter der IHK handelt, so wie sie sich vorgestellt haben. :mellow:

Auf dieses Projekt habe ich lange gewartet aufgrund der Möglichkeiten. Mehr bietet sich bei mir auch nicht an als Wartungsarbeiten da ich/wir nichts selbst entwickeln und auch nur im Rahmen von Wartungen, Erweiterungen am System vorgenommen werden.

Mist @daZza :D naja auf anderem Wege habe (wenn auch nicht offiziell) gelesen, dass die IHK sich in jedem Fall verpflichtet Projektarbeiten nicht zu veröffentlichen und an Dritte weiterzugeben. Es ist nur die Sache, wie sich die Mitarbeiter und Externen daran halten. Ich weiß zum Beispiel aus Schulungen die ich besuchen durfte, dass da auch immer mal wieder Interna von Kunden wozu wohl auch Konzerne gehören, erzählt werden.

Dagegen wird mein Sperrvermerk auch wenig anrichten können aber sollte es dazu kommen, dürften ja nur sehr wenige in Frage kommen, die diese Informationen besitzen.

Oder ich frickel alles so um, dass es zwar noch Sinn ergibt aber nicht mehr der Realität entspricht, was mich aber spätestens bei der Präsentation den Kopf kosten wird.

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Soweit ich weiß sitzen bei deiner Projektverteitigung jeweils ein IT-Fachmann/-frau (Ausbilder in Betrieb), ein Dozent für IT-Berufe und ein IHK-Mitarbeiter... Ob nur diese drei Personen deine Dokumentation bewerten, kann ich aber nicht sagen. Ich glaub es gibt mehrere 3er-Teams in der PK. Das soll vor Meuchelei vorbeugen, weil der Prüfling erst am Tag der Präsentation sieht wer vor ihm sitzt.

Der Mitarbeiter von der IHK, ist speziell für IT-Ausbildung zuständig, hat also weit mehr Erfahrung als manch einer über die IHK denkt.

Ich dachte man bekommt nach der Prüfung auf Verlangen seinen beiden Dokumetationsmappen zurück. Was bringt es denn der IHK die Dinger zu behalten, wenn es der Prüfling nicht will?

Wenn ich eine gute Note bekomme, dann können die meine Arbeit gerne veröffentlichen, mit Schwärzung der persönlichen Stellen. Das wäre für mich persönlich sogar eine Ehre, wenn meine Dokumentation als Referenz/Anschauungsmaterial verwendet wird. Und wenn andere Prüflinge mein Projekt als Vorlage nehmen, zeigt es doch nur wie gut dieses war.

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