Der-Dodo Geschrieben 16. Januar 2016 Teilen Geschrieben 16. Januar 2016 Hallo zusammen, ich bin Admin in einem Systemhaus. Unsere Projekte sind als "abwechslungsreich" zu werten. Spontan kommen da schonmal Schnellschüsse die sofort und dringend umgesetzt werden müssen. Mich beschäftigt nun die Frage was man als Fisi beim Kunden darf und was nicht und ab wann man z.B. Elektrofachkraft sein muss. - Darf ich beim Kunden Patchpanel anbringen und die gesamte Cat-Verkabelung verlegen und Dosen setzen? (Inkl. Wandbohrungen, Erden des Panels etc.) - Welche Maschinen darf ich bedienen? Gestern bin ich mit einem Hubwagen/Steiger in 8 Metern Höhe unterwegs gewesen um Outdoor APs zu installieren. Kurze Einweisung vorher ist erfolgt. Schlagbohrmaschinen? Stemmhammer? An Strom geh ich nicht ran - da hört es bei Stecker einstecken normaler Netzwerkkomponenten auf. Der Job macht mir aufgrund der vielen Abwechslungen Spaß - ich will aber im Fall der Fälle Klarheit haben. Vielleicht hat ja einer eine Übersicht mit Abgrenzungen griffbereit? Danke und Grüsse Dodo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Systemlord Geschrieben 16. Januar 2016 Teilen Geschrieben 16. Januar 2016 (bearbeitet) Also bei allem, was mit Elektrik oder Dosen setzen zu tun hat, würde ich auch die Finger von lassen. Der Rest hängt IMHO primär davon ab, ob Du es Dir zutraust bzw. ob man es Dir irgendwann mal beigebracht hat. Das die Übergänge zwischen den einzelnen IT-Berufen zum Teil recht fließend sind, macht das Abgrenzen der Aufgabengebiete auch nicht wirklich einfacher. Bearbeitet 16. Januar 2016 von Systemlord Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mqr Geschrieben 16. Januar 2016 Teilen Geschrieben 16. Januar 2016 Hallo Der-Dodo, in erster Linie ist es davon abhängig die Abgrenzung eine Frage der Zulassung Eurer Firma. Dazu gibt der Entsprechende Tread: Aufschluss. Dort wird speziell die Frage der Abgrenzung zum Elektrogewerbe beantwortet und dort findest Du entsprechende Links auf die Vorschriften. Die Frage nach den Werkzeugen o.ä. ist eine Frage der UVV (Unfallverhütungsvorschriften), also im Falle eines Unfalls fragt dann die Berufsgenossenschaft, ob eine entsprechende Einweisung erfolgte und, ob der Einweisende die entsprechende Fachkompetenz hat. Ansonsten kannst Du auch mit ner Kettensäge Bretter zerlegen. Grüße Micha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jk86 Geschrieben 16. Januar 2016 Teilen Geschrieben 16. Januar 2016 (bearbeitet) Von Hubarbeitsbühnen weiß ich (aus dem Tontechnikbereich), dass die Person, die sie fährt/bedient, eine Unterweisung machen sollte, die normalerweise 1-2 Tage dauert und nicht viel kostet. Um mitzufahren brauch man es aber nicht. Persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Helm, Handschuhe) ist in D nicht vorgeschrieben, soweit der Arbeitgeber/die Location nix anderes regelt. Auf jeden Fall aber praktisch, gerade wenn mehrere Leute an Bord sind und irgendwo rumhantiert wird, wo man sich gut den Kopf stoßen oder Kram runterfallen kann (z.B. im Traversensystem beim Theater, Überkopfarbeiten). Bearbeitet 16. Januar 2016 von jk86 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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