MiTo Geschrieben 19. Januar 2002 Teilen Geschrieben 19. Januar 2002 Was passiert, wenn man die schriftliche Prüfung nicht besteht? Wird man dann trotzdem zur mündlichen prüfung geladen? Und wenn man diese dann wiederum besteht, wird die für den nächsten Versuch "angerechnet"? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alex701564 Geschrieben 20. Januar 2002 Teilen Geschrieben 20. Januar 2002 Das kommt ganz darauf an, wie man die schriftliche Prüfung nicht schafft. Wenn man z.B. die GH1 mit 40 % (Note :5) hat und die anderen mit Note :3 und man so immer noch gesamt über 50 % liegt, dann gilt die schriftliche als bestanden. Falls man nicht über 50 % gesamt liegt, muss man in dem Bereich in eine mündliche Nachprüfung. Falls man aber irgendwo eine 6 schreibt, dann gilt die schriftliche als nicht bestanden. In diesem Fall muss man die Abschlußprüfung wiederholen. Man muss aber nur die Teile der Prüfung wiederholen, in denen man eine schlechtere Note als 4 erreicht hat. Wenn man also in der schriftlichen durch GH1 und WiSo durchrasselt und GH2, Doku und Präsentation mit Fachgepräch schafft, muss man nur noch GH1 und WiSo wiederholen. Wenn man will, kann man auch die anderen Teile nochmalmachen. Aber dann wird auf jeden Fall die neue Note gewertet. Man könnte also da wieder durchfallen. (Aber wer macht schon freiwillig was nochmal) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MiTo Geschrieben 20. Januar 2002 Autor Teilen Geschrieben 20. Januar 2002 Danke für deine Antwort, leider paßt die nicht ganz zu meiner Frage... :WD Ich meinte nicht die mündliche Nachprüfung aufgrund nichtbestandener schriftlicher Prüfung, sondern die "richtige" mündliche Prüfung mitsamt Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lilandra Geschrieben 20. Januar 2002 Teilen Geschrieben 20. Januar 2002 Hallo, wenn Du mit der mündlichen Prüfung die Präsentation und das Fachgespräch meinst, dann wirst Du natürlich dazu zugelassen auch wenn Du die Schriftliche nicht bestanden hast. Wenn Du die Präsentation und die Doku geschafft hast, dann musst Du diese beim nächsten Mal nicht noch mal machen. Wie mein Vorredner schon sagte, das, was Du bestanden hast, also mindestens eine 4 oder besser ist, musst Du nicht wiederholen. Ich hoffe, dass das Dir jetzt weitergeholfen hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MiTo Geschrieben 20. Januar 2002 Autor Teilen Geschrieben 20. Januar 2002 Genau das wollte ich wissen. Dann hätte ich ja auch verkürzen können, um mir die Prüfung aufteilen zu können. Egal... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SALVE_NERO Geschrieben 23. Januar 2002 Teilen Geschrieben 23. Januar 2002 Hallo, man muss hier unterscheiden (habe auch gebraucht das zu verstehen): Bestanden ist die schriftliche Abschlußprüfung, also Prüfungsteil B wenn man in jedem der drei Bereiche (GH1+2 + WiSo) jeweils mindestens 50% erreicht hat. Die Note der schritlichen Prüfung wird jedoch gewichtet: 40 % GH 1, 40 % GH2 und 20 % WiSo. Dies ist nur für Endnote wichtig. Wenn eine oder zwei Noten in der schritlichen 5 sind (also unter jeweils 50%, nicht zusammen ..: dann kann man eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen. Eine Note muss dazu aber mindestens 4 sein, um diese Ergänzungsprüfung überhaupt ablegen zu dürfen. Die schriftliche und die mündliche werden dann 2:1 zugunsten der schriftlichen gewichtet. Das gilt zumindest für FIA. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 23. Januar 2002 Teilen Geschrieben 23. Januar 2002 Sorry, Leuts, dieser Thread enthaelt eine Menge kleiner, aber wesentlicher Unwahrheiten und stiftet darum mehr Verwirrung als Aufklaerung. Alles Wichtige steht in der FAQ. Uli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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