speedy05 Geschrieben 9. März 2016 Geschrieben 9. März 2016 Hallo zusammen, ich mach seit August letzten Jahres meine Ausbildung als Fachinformatiker Systemintegration. Leider wollte meine Firma aufgrund schlechter Erfahrungen mit einem anderen Azubi keiner vorzeitigen Verkürzung zustimmen. Nun hab ich aber die Möglichkeit bekommen auf 2,5 oder sogar 2 Jahre zu verkürzen. Da ich mich dafür zügig entscheiden sollte, brauch ich mal euren Rat. Was sollte ich dabei beachten (abgesehen vom Antrag)? Kann jemand vielleicht auf eigene Erfahrungen zurückgreifen? Fakt ist, dass ich bei 2 Jahren einen Vertrag unterschreiben sollte, dass ich auch mindestens das dritte Jahr im Betrieb bleibe (aber deutlich mehr Geld bekomme). Gleichzeitig müsste ich aber auch die Klasse wechseln - sofern ich weiter zur Schule gehen möchte (bin nicht mehr schulpflichtig!). Bei 2,5 Jahren würd ich dagegen in der Klasse bleiben und nur die Abschlussprüfung vorziehen (oder auch die Zwischenprüfung?). Gehaltstechnisch gäbe es somit ein halbes Jahr früher/später Änderungen. Ich danke schon mal jedem, der sich ein paar Minuten Zeit nimmt. Zitieren
allesweg Geschrieben 9. März 2016 Geschrieben 9. März 2016 Wurde auch ein Einstiegsgehalt genannt? Wenn nicht: einfordern! Die Bedingung, nach der Verkürzung ein Jahr zu bleiben, hat ein Geschmäckle... Zitieren
speedy05 Geschrieben 10. März 2016 Autor Geschrieben 10. März 2016 Geschmäckle? Ein Einstiegsgehalt wurde nicht genannt Zitieren
thereisnospace Geschrieben 10. März 2016 Geschrieben 10. März 2016 vor 20 Minuten schrieb speedy05: Geschmäckle? Ein Einstiegsgehalt wurde nicht genannt Beigeschmack. Ein Einstiegsgehalt sollte auf jeden Fall besprochen werden, bevor du dich verpflichtest nach der Ausbildung noch ein Jahr zu bleiben. Zitieren
allesweg Geschrieben 10. März 2016 Geschrieben 10. März 2016 Eine soche Verpflichtung einzufordern, ohne alle Rahmenbedingungen zu nennen, macht mich noch mißtrauischer. Was enthalten sein müsste, dass ich an deiner Stelle ernsthaft darüber nachdenken könnte: Gehalt Arbeitszeit Überstundenregelung Urlaub Kündigungsfristen quasi schon der komplette Arbeitsvertrag Dann kämen für mich die weicheren Rahmenbedingungen: passt das Arbeitsklima? Arbeitsweg? alternative Arbeitgeber als ausgelernter FI? Weiterentwicklungsmöglichkeiten? regionales Gehaltsgefüge? Zitieren
speedy05 Geschrieben 10. März 2016 Autor Geschrieben 10. März 2016 Das Thema Gehalt wollte ich auch noch ansprechen, bevor ich eine Entscheidung treffe. Arbeitszeiten, Überstundenregelung und Urlaub sind wiederum klar. passt das Arbeitsklima? Arbeitsweg? empfinde ich beide als gut! über die anderen Punkte hab ich mir noch keine Gedanken gemacht und find die Anregung daher super! Zitieren
allesweg Geschrieben 10. März 2016 Geschrieben 10. März 2016 Entweder beide Verträge (Verkürzung und Anstellung) gleichzeitig unterschreiben oder eben den Passus mit der Bindung aufgrund unbekannter Bedingungen streichen. Mindestens ein Jahr? Oder gibt es einen befristeten Jahresvertrag? Zitieren
speedy05 Geschrieben 10. März 2016 Autor Geschrieben 10. März 2016 Erstmal gäb es einen befristeten Vertrag für ein Jahr. Danach die Aussicht auf einen unbefristeten. Zitieren
Crash2001 Geschrieben 10. März 2016 Geschrieben 10. März 2016 Also ich würde ehrlich gesagt mich nicht von der Firma unter Druck setzen lassen, dort (vermutlich für kleines Geld) 1 Jahr arbeiten zu "müssen", nur um verkürzen zu können. Das klingt so nach "wir brauchen billige Arbeitskräfte (Azubis) und wenn einer davon vorzieht, dann müssten wir ja jemand neues günstiges dafür suchen, also versuchen wir ihn zumindest für die Zeit, die er verkürzen will, noch zu günstigen Konditionen an uns zu binden"... Dass man sich an eine Firma bindet im Voraus, kenne ich höchstens, wenn man Zertifikate macht, aber selbst da ist es meine ich rechtlich immer sehr fraglich, ob das bindend ist. Gut - warte am besten mal ab, was die Firma dir denn für Konditionen anbietet. Vielleicht fällt es ja sogar unerwartet höher aus als man meint bei solch einer Praxis. Zitieren
speedy05 Geschrieben 11. März 2016 Autor Geschrieben 11. März 2016 Naja, günstige Konditionen ist ja relativ. Wenn ich die ausbildung über drei Jahre mache, verdiene ich ja deutlich weniger - als wenn ich im dritten Jahr normal arbeiten würde. Da ich mich dort auch wohlfühle, hab ich momentan eh keine Gedanken an einen Arbeitsplatzwechsel. Mir ging es hierbei auch eher um Erfahrungen von Leuten, die vielleicht auch eine Verkürzung während der Ausbildung vorgenommen haben. Zitieren
allesweg Geschrieben 11. März 2016 Geschrieben 11. März 2016 Das Verkürzen an sich sehe ich weniger kritisch. Das Vertragsgebaren kann aber dazu führen, dass du ein ganzes Jahr ein sehr schlechtes Gehalt bekommst - und nicht aus dem Vertrag heraus kannst. Wenn du ein halbes Jahr länger Azubi bleibst und dann (ggf. bei einem anderen Arbeitgeber) ein Spitzengehalt erhälst, könnte im Endeffekt für das 3. Jahr ein höheres Einkommen heraus kommen. Rechenbeispiel: 6x Ausbildungsvergütung + 6x (Ausbildungsvergütung + 1000€ als Einstiegsgehalt woanders) >> 12x (Ausbildungsvergütung + 100€ bei Übernahme) Zitieren
speedy05 Geschrieben 11. März 2016 Autor Geschrieben 11. März 2016 also ich würde schon auch nach 2 Jahren, also direkt nach der Ausbildung aus dem Vertrag rauskommen. Dann müsste ich nur 600€ zahlen. Find ich aber okay. Find es auch sinnvoller am Ende der Ausbildung mein Gehalt zu verhandeln, weil ich dann mehr Qualifikationen als jetzt haben werde und so meinem Chef beweisen kann, wie wichtig ich dann mittlerweile für das Unternehmen bin. Zitieren
allesweg Geschrieben 11. März 2016 Geschrieben 11. März 2016 Wie bitte? Zahlen? IANAL, aber ich kann nicht glauben, dass so etwas arbeitsrechtlich sauber ist... Zitieren
Trail Geschrieben 11. März 2016 Geschrieben 11. März 2016 (bearbeitet) @speedy05 Was ist das hier überhaupt für eine naive Diskussion? Du fühlst dich bei einem Arbeitgeber wohl, der einer Verkürzung deiner Ausbildung nur über Erpressungen seinem Auszubildenden gegenüber zustimmt? Das was dein Arbeitgeber dort versucht ist überhaupt nicht zulässig. So etwas habe ich ja noch nie gehört. Das über solche Methoden hier aus nur diskutiert wird, kann ich nicht verstehen. Was kommt als nächstes? Stimmt er dann einer Verkürzung deiner Ausbildung nur zu, wenn Du dich vertraglich dazu bereit erklärst nach deiner Ausbildung für 3 weitere Jahre sein Haus oder seine Wohnung zu putzen? Dein Arbeitgeber kann auch nicht gerade "der Hellste" sein, wenn er versucht solche Methoden bei einem Auszubildenden anzuwenden. Bearbeitet 11. März 2016 von Trail Zitieren
bigvic Geschrieben 13. März 2016 Geschrieben 13. März 2016 Am 9.3.2016 um 18:16 schrieb speedy05: Da ich mich dafür zügig entscheiden sollte, brauch ich mal euren Rat. Was sollte ich dabei beachten (abgesehen vom Antrag)? Kann jemand vielleicht auf eigene Erfahrungen zurückgreifen? Ich habe es im Forum schon ein paar geschrieben und und wiederhole mich daher ... Ich rate prinzipiell von einer Verkürzung ab. Neben der Berufsschule haben vor allem qualitativ hochwertig ausbildente Firmen ein Ausbildungskonzept das auf 3 Jahre ausgelegt ist. Wenn man verkürzt, dann ist eine ordentliche Ausbildung entsprechend minderwertiger, da dir 1 Jahr "Inhalt" fehlt. Oftmals fängt man gerade im letzten Jahr, nachdem man so langsam etwas Ahnung hat von den verschiedenen Fachgebieten, an sich in eine Richtung zu spezialisieren bzw. man bekommt eine Idee wo man hin will. Und ähnlich wie im Studium darf man den "networking"-Effekt in der Berufsschule nicht unterschätzen - da sind sehr viele Unternehmen mit IT-Stellen vertreten in deiner Region - und wenn man da den ein oder anderen kennt ist das immer von Vorteil. Eine ordentliche Ausbildung ist immerhin die Grundlage für dein weiteres Berufsleben. Da würde ich nicht dran sparen. Ich würde mir an deiner Stelle die Frage stellen, warum du verkürzen willst und ob der Grund wirklich so wichtig ist. [Sehe es wie beim Hausbau - spart man da am Fundament?] Das oben geschriebene gilt für Firmen, die ordentlich ausbilden .. ob du bei so einer Firma bist kannst du wohl am besten einschätzen, wobei natürlich eher ein negativer Eindruck entstanden ist durch das was du da erzählst. Die ganze Übernahmegeschichte halte ich auch für sehr fragwürdig, denn überleg dir mal was passiert, wenn du z.B. die Prüfung nicht bestehst. Zitieren
Colamann Geschrieben 14. März 2016 Geschrieben 14. März 2016 Am 11.3.2016 um 18:26 schrieb allesweg: Wie bitte? Zahlen? IANAL, aber ich kann nicht glauben, dass so etwas arbeitsrechtlich sauber ist... Eine Vereinbarung über die Weiterbeschäftigung eines Azubis kann frühestens 6 Monate vor Ende der Ausbildung getroffen werden. Insofern käme Speedy spätestens vor dem Arbeitsgericht aus einem jetzt geschlossenen Anschlußvertrag wieder heraus. allesweg reagierte darauf 1 Zitieren
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