Taubozz Geschrieben 11. März 2016 Teilen Geschrieben 11. März 2016 Hi, kann mir jemand erfahrungsgemäß sagen, inwiefern der Studentenstatus überprüft wird bei der Bewerbung? Sagen wir mal man ist in Wirtschaftsinformatik eingeschrieben und bewirbt sich für eine Stelle, welche jemanden aus dieser Studienrichtung suchen. Reicht es aus ein Student der Wirschaftsinformatik zu sein oder muss man schon Prüfungen erfolgreich absolviert haben und diese auch nachweisen? Ich weiß, manche Stellen schreiben einen bestimmtes Fachsemester aus, aber was ist mit denen ohne spezifische Angaben? Kennt sich da jemand aus? Danke im voraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 11. März 2016 Teilen Geschrieben 11. März 2016 In der Regel wenn nichts gefordert, dann reicht die Immatrikulationsbescheinigung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mqr Geschrieben 12. März 2016 Teilen Geschrieben 12. März 2016 Hallo Taubozz, wenn so etwas vorausgesetzt wird (insbesondere da hier eine bestimmte Studienrichtung gefordert wird), will der Arbeitgeber sich vergewissern ob er Dir die Arbeiten zutrauen kann (darf). Das ist natürlich auch im Schadensfall ein wichtige Frage der Haftpflichtversicherung. Dementsprechend kommt es ganz auf den Auftrag an. Du kannst ja einen Scan der Immatrikulationsbescheinigung der Bewerbung anfügen und im Vorstellungsgespräch dann Deine Leistungsnachweise im Original "zur Hand" haben. Grüße Micha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Taubozz Geschrieben 12. März 2016 Autor Teilen Geschrieben 12. März 2016 Gilt das mit den Leistungsnachweisen auch für Praktika oder Tätigkeiten als Werkstudent? Was ist, wenn man beispielsweise noch keine Prüfungen absolviert hat bzw. keinen Leistungsnachweis hat, sondern nur die Immatrikulationsbescheinigung? Ist es dann egal, wenn im Stellenausschreiben nur das Studium erfordert wird? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 12. März 2016 Teilen Geschrieben 12. März 2016 Wenn der AG "nur" einen Student will, dann musst du auch nur das nachweisen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mqr Geschrieben 12. März 2016 Teilen Geschrieben 12. März 2016 Hallo Taubozz, falls es sich nur um die Sozialversicherung dreht, reicht natürlich die Immatrikulationsbescheinigung, dann darf es auch Heraldik oder Theologie sein. Ruf doch einfach einmal an und frag nach oder versuch das aus der Stellenbeschreibung "herauszulesen". Der AG will natürlich auch nicht wie so ein Schotte dastehen. Grüße Micha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Colamann Geschrieben 14. März 2016 Teilen Geschrieben 14. März 2016 Am 12.3.2016 um 09:38 schrieb Taubozz: Gilt das mit den Leistungsnachweisen auch für Praktika oder Tätigkeiten als Werkstudent? Was ist, wenn man beispielsweise noch keine Prüfungen absolviert hat bzw. keinen Leistungsnachweis hat, sondern nur die Immatrikulationsbescheinigung? Ist es dann egal, wenn im Stellenausschreiben nur das Studium erfordert wird? Schick halt, was du hast. Solange du keine Angaben fälschst, bist du rechtlich auf der sicheren Seite. Und wenn du im 1. Fachsemester bist und noch keine Prüfungen gemacht hast, dann kannst du ja nur deine Immartrikulationsbescheinigung mitschicken. Wenn das dem AG zu wenig ist, dann wird's halt leider nix mit dem Job. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.