dandy1991 Geschrieben 24. März 2016 Teilen Geschrieben 24. März 2016 Hallo Ihrs, in einem Thread hatte ich ja schon einmal erwähnt, dass ich den Arbeitgeber wechseln möchte. Dies wird nun frühzeitiger als geplant stattfinden. Wie es eben dann ist, werde ich zum Ende meinen Resturlaub nehmen. Da dann allerdings aufgrund der neuen Probezeit erstmal kein Urlaub bevorsteht würde ich gerne einen Urlaub vorher machen. Mein aktueller Resturlaub zum Austrittstermin sind 7 Tage, das ist dementsprechend natürlich nicht viel. Deswegen spiele ich mit dem Gedanken, zwei Wochen vorher zu kündigen (stellt keine Probleme dar), um dann dementsprechend Urlaub machen zu können. Finanziell ist das alles kein Problem, zumal ich noch ein halbes Gehalt im Nachhinein erhalten würde. Ich habe schon in der Ausbildung stets Geld beiseite gelegt und dies auch nie geändert, mit meinem momentanen Kontostand könnte ich theorethisch ein richtig schön langes Sabbatical angehen, aber das brauch ich dann doch nicht Nur frage ich mich nun, weil ich irgendwie auch keine passende Antwort beim Googlen gefunden habe, was ich dafür machen müsste? Sozialversicherungstechnisch würde ja eine Lücke entstehen, also muss es beim Arbeitsamt wohl angemeldet sein, ohne, dass Arbeitslosengeld beantragt wird, sehe ich das richtig? Gäbe es ansonsten noch etwas zu beachten? Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 24. März 2016 Teilen Geschrieben 24. März 2016 (bearbeitet) Wenn Du Familienversichert sein könntest, gilt § 10 SGB V, wenn nicht § 19 SGB V (Abs. 2). D. h. Du hättest maximal einen Monat Zeit zwischen dem Ende der Beschäftigung bei AG1 und dem Beginn bei AG2. Solange gilt noch der Versicherschungsschutz nach Kündigung. Bearbeitet 24. März 2016 von Kwaiken Colamann reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Colamann Geschrieben 29. März 2016 Teilen Geschrieben 29. März 2016 (bearbeitet) So ähnlich hatte ich das auch schon mal. Bei einem längeren Urlaub zwischen den Beschäftigungen besteht die Möglichkeit, freiwillig weiter in die Krankenversicherung einzuzahlen. Das waren bei mir (im Studium, nachdem ich aus der Familienversicherung gefallen bin) ca. 150€ pro Monat. Bearbeitet 29. März 2016 von Colamann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dandy1991 Geschrieben 29. März 2016 Autor Teilen Geschrieben 29. März 2016 Das hieße 2 Wochen unbezahlter Urlaub ginge ohne Konsequenzen und ich müsste es dennoch nur melden? Dann wäre ja alles prima, und mehr als zwei Wochen plane ich ja auch nicht zu meinem Resturlaub dazu, damit käme ich auf 3,5 wochen, das genüge dann wirklich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Colamann Geschrieben 29. März 2016 Teilen Geschrieben 29. März 2016 Nur zum Verständnis, unbezahlter Urlaub ist was anderes, als zwischen zwei Jobs keine Arbeit zu haben. Wenn du beim alten AG unbezahlten Urlaub beantragst und bekommst, bist du währenddessen trotzdem noch dort angestellt und entsprechend sozialversichert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dandy1991 Geschrieben 29. März 2016 Autor Teilen Geschrieben 29. März 2016 vor 30 Minuten schrieb Colamann: Nur zum Verständnis, unbezahlter Urlaub ist was anderes, als zwischen zwei Jobs keine Arbeit zu haben. Wenn du beim alten AG unbezahlten Urlaub beantragst und bekommst, bist du währenddessen trotzdem noch dort angestellt und entsprechend sozialversichert. Ja, das ist mir bewusst, nur lag mir diese Begrifflichkeit ein wenig nahe, da ich mir quasi "selbst den Urlaub nehme", aber ich im Prinzip natürlich nur ohne Forderungen an irgendwelchen Ämtern in den zwei Wochen beschäftigungslos im Sinne der Erholung sein möchte, da mir der Resturlaub dafür nicht wirklich genügt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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