Crash2001 Geschrieben 20. Januar 2002 Geschrieben 20. Januar 2002 Hi Hab grad mit nem Freund gesprochen und sind da auf die Idee gekommen, dass die Internetgebühren (zumindest bis zu einem bestimmten Teil) doch vielleicht bei Fachinformatikern steuerlich absetzbar sein könnten. Gehört doch bei dem Beruf eigentlich zur Weiterbildung, oder? :confused: Kann man das vielleicht zu den Werbungskosten dazurechnen zu denen auch das Fahrgeld gezählt wird, damit man mehr absetzen kann bzw. damit man über den Pauschbetrag hinaus kommt? Weil als IT'ler muss man sich ja schliesslich immer informieren, was im Internet so los ist, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.... ... Und Fachzeitschriften wie die c't werden ja soweit ich weiss auch angerechnet, also wieso nicht mal das selbe mit den Internet-Gebühren ausprobieren? :confused: Hat das schonmal jemand hier versucht, oder weiss, ob sowas akzeptiert wird? Zitieren
Münsteraner Geschrieben 20. Januar 2002 Geschrieben 20. Januar 2002 tach auch... gute idee, werd ich auf jedenfall ausprobieren... Zitieren
bimei Geschrieben 21. Januar 2002 Geschrieben 21. Januar 2002 Moin, das wird akzeptiert, wenn man eine Art Fahrtenbuch führt, heisst aufschreiben, wann, wie lange im Internet und welche Seiten besucht wurden. Zitieren
Münsteraner Geschrieben 21. Januar 2002 Geschrieben 21. Januar 2002 hm... meine proxy.log kann ich da wohl eher nicht abgeben... oder ich leg 'n paar schwarze Balken drüber... Zitieren
Alfomio Geschrieben 21. Januar 2002 Geschrieben 21. Januar 2002 Servus... ...was auch gut wäre, wenn ihr euch nee Bestätigung vom Betrieb aushändigen lässt, in der drin steht, das ihr auch zu Hause aus betrieblichen und weiterbildungstechnischen Gründen ins Internet müßt... Zitieren
Technician Geschrieben 21. Januar 2002 Geschrieben 21. Januar 2002 Hi! In der aktuellen CHIP stand was zu dem Thema.... Wie schon Bimei sagt, wird das mit "Fahrtenbuch" akzeptiert – URL, Zeit, Verweildauer. (Wenn man was privates surft, braucht man natürlich nicht aufzuschreiben, wohin ) Gruß, Technician Zitieren
Crash2001 Geschrieben 21. Januar 2002 Autor Geschrieben 21. Januar 2002 Das hört sich doch mal gut an.... Ob die einem wohl abnehmen, dass man im Monat 50 Stunden auf der MS-Seite verweilt hat, nur um sich zu informieren und Updates zu saugen? :confused: Naja, hab ja heute noch neue URLs bei dem Seminar bekommen, wo man als Admin immer wieder mal darufschauen sollte... Aber überprüfen können / dürfen die das doch eh nicht, oder? :confused: Also wenn in der Chip was drinstand, dann muss ich mir das mal anschauen... wäre auf jeden Fall cool, wenn das mit dem absetzen klappen würde. :D Zitieren
Captain B.J.Honeycut Geschrieben 21. Januar 2002 Geschrieben 21. Januar 2002 Hehe, schreibt man rein: Mo,Di,Mi,Do,Fr,Sa,So: 7-13 Uhr: heise.de 13-17 Uhr: pcwelt.de 17-20 Uhr: fachinformatiker.de Mal im Ernst, wie das denn mit ner Flatrate aus? Muß man dafür auch ein Fahrtenbuch haben oder wird das dann anteilig akzeptiert, was weiß ich zu 50% oer so? Zitieren
Crash2001 Geschrieben 22. Januar 2002 Autor Geschrieben 22. Januar 2002 Gute Frage... Frage mich eh, was das mit dem Fahrtenbuch soll. Ob man da jetzt lügt, oder direkt das Freizeitsurfen mit angibt... Hat jemand vielleicht ne URL oder so wo man das genauer nachlesen kann? Zitieren
bimei Geschrieben 22. Januar 2002 Geschrieben 22. Januar 2002 Original geschrieben von Crash2001 Hat jemand vielleicht ne URL oder so wo man das genauer nachlesen kann? www.bundesfinanzministerium.de Nein, ich such das mal raus, wo auch bisherige Urteile dazu zu finden sind ... dauert aber etwas. Zitieren
Crash2001 Geschrieben 22. Januar 2002 Autor Geschrieben 22. Januar 2002 Original geschrieben von bimei www.bundesfinanzministerium.de Nein, ich such das mal raus, wo auch bisherige Urteile dazu zu finden sind ... dauert aber etwas. Wäre echt cool von dir. Schonmal thx im Vorraus. Zitieren
bimei Geschrieben 23. Januar 2002 Geschrieben 23. Januar 2002 So, nun aber. Erstmal dies: Werbungskosten (§ 9 EStG) R 33 LStR (Lohnsteuerrichtlinie) 2002, Abs. 5 Telekommunikationsaufwendungen sind Werbungskosten, soweit sie beruflich veranlasst sind. Weist der Arbeitnehmer den Anteil der beruflich veranlassten Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nach, kann dieser berufliche Anteil für den gesamten Veranlagungszeitraum zugrunde gelegt werden. Dabei können die Aufwendungen für das Nutzungsentgelt der Telefonanlage sowie für den Grundpreis der Anschlüsse entsprechend dem beruflichen Anteil der Verbindungsentgelte an den gesamten Verbindungsentgelten (Telefon und Internet) abgezogen werden. Fallen erfahrungsgemäss beruflich veranlasste Telekommunikationsaufwendungen an, können aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis bis zu 20 v. H. des Rechnungsbetrags, jedoch höchstens 20 € monatlich als Werbungskosten anerkannt werden. Zur weiteren Vereinfachung kann der monatliche Durchschnittsbetrag, der sich aus den Rechnungsbeträgen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten ergibt, für den gesamten Veranlagungszeitraum zugrunde gelegt werden. Nach R 22 Abs. 2 steuerfrei ersetzte Telekommunikationsaufwendungen mindern den als Werbungskosten abziehbaren Betrag. Zitieren
Captain B.J.Honeycut Geschrieben 23. Januar 2002 Geschrieben 23. Januar 2002 So, das heißt also folgendes: Ich muß mich wegen EDV-Bereitschaft in den Betrieb einwählen. So, deswegen habe ich letztes Jahr eine ISDN-Anlage gekauft und muß einen Internetzugang haben. Also kann ich jetzt die ISDN Anlage absetzten und ohne Fahrtenbuch 20€ im Monat von meinen Internetkosten als Werbungskosten geltend machen? Zitieren
Crash2001 Geschrieben 23. Januar 2002 Autor Geschrieben 23. Januar 2002 @bimei Thx. Wo hast du denn das her? Würde mich mal interessieren, wo man sowas finden kann... Also wenn ich über 3 Monate so ein von dir "Fahrtenbuch" genannten Verbindungsnachweis führe, dann kann ich den Betrag dann danach einfach für den rest des Jahres hochrechnen und den dann absetzen? Verstehe ich das so richtig? :confused: Immer dieses dumme Beamtendeutsch. *grrrr* Zitieren
bimei Geschrieben 24. Januar 2002 Geschrieben 24. Januar 2002 Hi B. J., Original geschrieben von Captain B.J.Honeycut Ich muß mich wegen EDV-Bereitschaft in den Betrieb einwählen. So, deswegen habe ich letztes Jahr eine ISDN-Anlage gekauft und muß einen Internetzugang haben. Also kann ich jetzt die ISDN Anlage absetzten Ja, voll abzugsfähig, alles was unter GWGs fällt sofort, sonst Abschreibung über drei Jahre. und ohne Fahrtenbuch 20€ im Monat von meinen Internetkosten als Werbungskosten geltend machen? Wenn bei Deinen Kosten 20 € nicht mehr als 20 v. H. des monatlichen Rechnungsbetrages sind, ja. Ob das Fahrtenbuch trotdem verlangt wird, handhaben die Finanzämter noch unterschiedlich, kommt eben drauf an, ob man die berufliche Nutzung glaubhaft machen kann. Zitieren
bimei Geschrieben 24. Januar 2002 Geschrieben 24. Januar 2002 Original geschrieben von Crash2001 Thx. Wo hast du denn das her? Würde mich mal interessieren, wo man sowas finden kann... Zuerstmal müsste man wissen, dass es sowas wie Lohnsteuerrichtlinien zum EStG gibt und die neuesten auch zur Verfügung haben. Im Internet ist das schwierig, die meisten veröffentlichen nur Auszugsweise, Chance hat man auf www.steuernetz.de, ist allerdings teilweise kostenpflichtig. Ich hatte ein Buch. Also wenn ich über 3 Monate so ein von dir "Fahrtenbuch" genannten Verbindungsnachweis führe, dann kann ich den Betrag dann danach einfach für den rest des Jahres hochrechnen und den dann absetzen? Verstehe ich das so richtig? Genau. Das Fahrtenbuch sollte Verweildauer, Internetseiten und beruflichen Zusammenhang darstellen, bei privaten Zeiten wird eben nur die Zeit eingetragen. Immer dieses dumme Beamtendeutsch. *grrrr* Mach Dir nichts draus, wenn das jeder verstehen würde, würden in diesem Fall Steuerleute einen Teil ihrer Daseinsberechtigung einbüssen. Zitieren
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