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Frage bzgl. private Weiterbildung und Arbeitgeber


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Geschrieben

Mir stellt sich die Frage, wie soll dein AG etwas von deinen privaten Fortbildungen mitbekommen? So wie ich die Einstellung deines AGs herauslese, wird er dir nicht mal während deiner Arbeitszeit, Zeit zum lernen einräumen? Wenn du fertig bist, musst du die Zertifikate ja nicht abgeben. Aber wie hier schon gesagt wurde, mach die Zertifizierungen und wenn deine Person verlangt wird im Linux oder MS Server Bereich, versuch das Beste daraus zu machen ohne deine Grenzen zu überschreiten. Ich gehe mal davon aus, du willst du privat auf die Zertifizierungen vorbereiten so dass du keinen Kurs besuchst? Dann hast du das Argument, hätte dein AG dich zu einer richtigen Schulung geschickt, könntest du das theortisch abgefragte Wissen aus den Zertifizierungen auch in der Praxis besser umsetzen. Über die Prüfungen kann ich selbst nur vom Hören und Sagen schreiben. Gerade der LPIC und MCSA/E sollen sehr theoretisch sein und wenig praktischen Bezug haben.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Static:

Mir stellt sich die Frage, wie soll dein AG etwas von deinen privaten Fortbildungen mitbekommen? So wie ich die Einstellung deines AGs herauslese, wird er dir nicht mal während deiner Arbeitszeit, Zeit zum lernen einräumen? Wenn du fertig bist, musst du die Zertifikate ja nicht abgeben. Aber wie hier schon gesagt wurde, mach die Zertifizierungen und wenn deine Person verlangt wird im Linux oder MS Server Bereich, versuch das Beste daraus zu machen ohne deine Grenzen zu überschreiten. Ich gehe mal davon aus, du willst du privat auf die Zertifizierungen vorbereiten so dass du keinen Kurs besuchst? Dann hast du das Argument, hätte dein AG dich zu einer richtigen Schulung geschickt, könntest du das theortisch abgefragte Wissen aus den Zertifizierungen auch in der Praxis besser umsetzen. Über die Prüfungen kann ich selbst nur vom Hören und Sagen schreiben. Gerade der LPIC und MCSA/E sollen sehr theoretisch sein und wenig praktischen Bezug haben.

Ich würde es privat machen, da ich genügend Unterlagen habe (Linuxacademy/Video2Brain/LineUp Front etc). Ich wollte nur wissen ob ich meine Kentnnisse die ich mir privat finanziert habe meinen AG zur Verfügungen stellen muss (z. B wenn ich mich verplappert habe).

Es muss ja nicht unbedingt Linux/Windows sein, sondern allgemein.

 

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Zaroc:

Ich würde es privat machen, da ich genügend Unterlagen habe (Linuxacademy/Video2Brain/LineUp Front etc). Ich wollte nur wissen ob ich meine Kentnnisse die ich mir privat finanziert habe meinen AG zur Verfügungen stellen muss (z. B wenn ich mich verplappert habe).

Es muss ja nicht unbedingt Linux/Windows sein, sondern allgemein.

 

 

Wenn es dich beim ausüben deiner Pflichten, die du mit dem Arbeitsvertrag eingegangen bist unterstützt, dann ja. Ansonsten hat es ihn nicht zu interessieren ob du nebenbei den ISO-Auditor machst oder was auch immer.

selbst wenn Du eine Fortbildung machst die dir im Job hilft, musst du das Wissen nicht anwenden. Gibt ja Mittel und Wege trotzdem ans Ziel zu kommen...

Geschrieben
Am 14.4.2016 um 16:56 schrieb Zaroc:

Dieser Text steht in meinem vertrag: Herr ***** wird dem Unternehmen seine Arbeitskraft und sein ganzes Wissen und Können
uneingeschränkt zur Verfügung stellen, die ihm übertragenen Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft
ausführen sowie die Interessen der Firma vertreten und wahren.

Für mich hört es sich an dass ich all meine Kenntnisse zur Verfügung stellen müsste. Egal ob es Linux oder auch meine bescheidene handwerkliche Kenntnisse sind.... 

 

Also musst Du auch Dein ganzes Wissen und Können zur Verfügung stellen, ist doch sehr eindeutig.

In dem Maße, wie der Vertrag vermeintlich dem AG den Vorteil durch diese Formulierung einräumt, im gleichen Maße schützt es aber den TE, denn es ist kein Wissen und Können, welches vorhanden ist, qualifiziert worden. Somit ist der AG in der Nachweispflicht, zu beweisen, dass der TE über das notwendige Wissen und Können verfügt, was er von ihm abverlangt. Das geht zu einen über schon erfolgreich ausgeführte Arbeit oder aber über Zeugnisse/Zertifikate. Bei Tätigkeiten, die bisher noch nicht durchgeführt wurden, wird es dem AG allerdings schwerfallen, da was nachzuweisen, solange der TE ihme gegenüber nichts über sein Wissen/Können verlauten lässt.

Im übrigen, die Arbeitsplatzbeschreibung ist Bestandteil des Arbeitsvertrages.

Geschrieben
Am 15.4.2016 um 22:06 schrieb Zaroc:

Ich würde es privat machen, da ich genügend Unterlagen habe (Linuxacademy/Video2Brain/LineUp Front etc). Ich wollte nur wissen ob ich meine Kentnnisse die ich mir privat finanziert habe meinen AG zur Verfügungen stellen muss (z. B wenn ich mich verplappert habe).

Es muss ja nicht unbedingt Linux/Windows sein, sondern allgemein.

 

 

Ehrlich gesagt verstehe ich dein Problem überhaupt nicht. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass ein Arbeitnehmer sein Wissen, egal ob er sich das privat angeignet oder vom Himmel gefallen ist, in seinen Beruf einbringt. Abgesehen davon ist doch der Vorteil, dass du dein theoretisch gelerntes Wissen praktisch anwenden kannst. Wenn du so einen Kurs gemacht hast, aber erst in 2 Jahre Praxis sammeln willst, ist das nicht empfehlenswert.

Und dass man nicht für jede neue Tätigkeit mehr Kohle bekommt, dürfte auch klar sein. Falls es sich dabei um ein komplett neues Themengebiet handelt, allerdings schon. Wobei es jetzt natürlich Auslegungssache ist, ob die Administration neuer System ein komplett neues Arbeitsgebiet ist.

Aber so wie du das hier jetzt beschreibst, klingt das nach dem normalen alltäglichen Wahnsinn.

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb carstenj:

Ehrlich gesagt verstehe ich dein Problem überhaupt nicht. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass ein Arbeitnehmer sein Wissen, egal ob er sich das privat angeignet oder vom Himmel gefallen ist, in seinen Beruf einbringt. Abgesehen davon ist doch der Vorteil, dass du dein theoretisch gelerntes Wissen praktisch anwenden kannst. Wenn du so einen Kurs gemacht hast, aber erst in 2 Jahre Praxis sammeln willst, ist das nicht empfehlenswert.

Und dass man nicht für jede neue Tätigkeit mehr Kohle bekommt, dürfte auch klar sein. Falls es sich dabei um ein komplett neues Themengebiet handelt, allerdings schon. Wobei es jetzt natürlich Auslegungssache ist, ob die Administration neuer System ein komplett neues Arbeitsgebiet ist.

Aber so wie du das hier jetzt beschreibst, klingt das nach dem normalen alltäglichen Wahnsinn.

Ich habe es ja ein bisschen falsch formuliert.

Es ging eher mehr Allgemein. z. B ich mache nebenbei (Privat) eine Schulung/Zertifizierung zum IT-Auditor/Brandschutz/ etc.

Jetzt erfährt der AG, dass ich solche Forbildungen / Zertifizierungen habe. Er sagt jetzt, dass ich z. B Brandschutzbeauftragter werde / IT-Sicherheitsbeauftragter.

Jetzt wäre die Frage, ob ich es machen müsste.

Bei einer anderen Abteilung weiss ich das jemand selbst eine Fortbildung finanziert hat zum Brandschutzbeauftragten.

Der AG hat es herausgefunden und hatte mit dem MA angesprochen, dass er es machen sollte.

Der MA meinte, dass er es nur machen würde, wenn er dafür mehr Geld kriegen würde. Da unser AG nicht damit einverstanden war, hat es sich erledigt.

Da der derzeitige Brandschutzbeauftragter aufhören möchte nervt der AG jetzt den MA, der dafür extra Geld haben möchte.

 

 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Zaroc:

Da der derzeitige Brandschutzbeauftragter aufhören möchte nervt der AG jetzt den MA, der dafür extra Geld haben möchte.

Du musst nur das machen, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Du siehst ja an deinem Beispiel: Alles kann, nichts muss. Wie der AG bei einer Ablehnung zwischenmenschlich damit umgeht lässt sich nicht Allgemeingültig festlegen.

Geschrieben

Hi,

das ist eher eine juristische Frage. Die Frage lautet ja: Kann ein AG einen AN dazu zwingen, Sicherheitsbeauftrager, Brandschutzbeauftrager etc. zu werden. Wie er sich die Kenntnisse angeignet hat, ist vermutlich unerheblich. Aber Fakt ist, dass man bei all diesen Tätigkeit sowohl mehr Verantwortung hat als auch Schulungen benötigt. Das ist hier zwingend.

Irgendwelche Tätigkeiten, die unter den Begriff "Systemadministration" fallen kannst du ausüben, sofern du die Kenntnisse besitzt. Eine Schulung brauchst du nicht, auch wenn sie hilft, und ich denke das ist im Rahmen deines Jobs zumutbar.

 

 

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