urghss Geschrieben 26. April 2016 Geschrieben 26. April 2016 Ahoi, ich habe eine frage zum Thema Diskriminierung, leider konnte ich nichts direkt dazu finden, weder im AGG noch bei Google. Unser unternehmen hat zwei Standorte, jetzt steht zur Wahl einen neuen Supportleiter "vorschlagen" zu sollen, jedoch darf dieser nur aus dem Standort 1 gewählt werden, schließlich hätte Standort 1 mehr Support Mitarbeiter. Gesamtgröße des Supports, ca 12 Personen. 4 in Standort 2, 1 in Standort Homeoffice und 7 in Standort 1. Handelt es sich dabei nun um eine art der Diskriminierung für Standort 2 und Homeoffice? Immerhin werden diese Mitarbeiter kategorisch aus einer vermeintlichen Beförderung ausgeschlossen. Begründung lautet Standort nähe zum GF der sich um den Support kümmert. Ich freue mich auf antworten von euch. Gruß Zitieren
MattR Geschrieben 26. April 2016 Geschrieben 26. April 2016 Wieso lässt man die Mitarbeiter überhaupt mitbestimmen? Ich sehe da unter normalen Vorraussetzungen keinerlei Diskriminierung. Es war auch noch nie gut in einer Niederlassung oder im Homeoffice zu sitzen wenn man vorankommen will. Da gilt es am Zentrum der Macht zu kleben. Zitieren
urghss Geschrieben 26. April 2016 Autor Geschrieben 26. April 2016 Es gibt per se keine Niederlassung in diesem Fall. Vertrieb + 60% Support sitzen in Standort 1 und Entwicklung + 40% Support sitzen in Standort 2. Mal unabhängig von der merkwürdigen art und weise sowas zu handhaben, gehen alle Personalentscheidungen die nicht an einen Entwickler gehen, stehts an Standort 2 vorbei, und da würde mich Rechtsprechung interessieren, jedoch konnte ich dazu nichts finden. Zitieren
Guybrush Threepwood Geschrieben 26. April 2016 Geschrieben 26. April 2016 Da müsstest du schon großes Glück haben damit dir hier jemand ein passendes Urteil zum Thema aus dem Hut zaubert. Du könntest die Frage aber mal in r/recht stellen... Zitieren
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