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Geschrieben

Das sehe ich anders und meine, es auch hier entsprechend schon so gelesen zu haben. 
Hat man einen Teil nicht bestanden (<30%), so muss man 6 Monate dranhängen, ein neues Projekt durchführen und nur den schriftlichen Teil wiederholen, in dem Man durchgefallen ist.

Geschrieben
Das kann dir - mal wieder - nur deine eigene IHK sagen. Also frag bitte direkt dort nach.
 
Hier zwei Beispiele für Regelungen:
 
Zitat

 

Der Prüfungsteilnehmer kann sich auf Antrag von der Wiederholung der Prüfungsbereiche befreien lassen, in denen er mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erreicht hat, sofern er sich innerhalb von zwei Jahren - gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an - zur Wiederholungsprüfung anmeldet und an der nächstmöglichen Prüfung teilnimmt. (IHK Hanau)


 

 

Zitat

Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfungsleistung in einer selbständigen Prüfungsleistung (§ 23 Abs. 2 Satz 2) mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser auf Antrag des Prüflings nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tage der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbständigen Prüfungsleistung (§ 23 Abs. 2 Satz 2) ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen. (IHK Berlin)

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb stefan.macke:
Das kann dir - mal wieder - nur deine eigene IHK sagen. Also frag bitte direkt dort nach.
 
Hier zwei Beispiele für Regelungen:
 

 

 

hallo Stefan Macke.

 

Ich habe eine Frage.

besteht die Möglichkeit, um eine Ergänzungsprüfung abzulegen, wenn z.B mir paar Punkte fehlen?

ich habe die Prüfung zweimal wiederholt.

Ergänzungsprüfung ist unabhängig vom Wiederholung der Prüfungen oder ?

 

 

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb kevin88:

Ergänzungsprüfung ist unabhängig vom Wiederholung der Prüfungen oder ?

Ja. Wenn die Chance besteht, dass du mit der Ergänzungsprüfung die aktuelle Prüfung bestehst, kannst du sie ablegen. Egal, ob du schon wiederholst.

Geschrieben

Bei mir in der Berufsschule haben wir im dritten Jahr einen 'neuen' Schüler bekommen. Er hat einen der schriftlichen Teile nicht bestanden. Musste das Projekt nicht nochmal machen.

 

Aber wie schon erwähnt wurde, am besten die IHK fragen. 

 

Und mach dich noch nicht verrückt, bevor du nicht die Ergebnisse hast. Vorher kann dazu sowieso niemand was sagen.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo, wenn man die schriftliche Prüfung besteht, aber die praktische nicht (Doku und Präse), muss man dann echt noch ein halbes Jahr dran hängen und ein neues Projekt machen? Oder hat jede IHK andere regeln, was dies betrifft?

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