R0l1nck Geschrieben 23. Mai 2016 Teilen Geschrieben 23. Mai 2016 Geht bald in die Verhandlungen und es wurde so vorweg gesagt 150% Stundenlohn nach Feierabend würd ich bekommen. Finde ich wenig zumal ich erst abklären muss wie ich erreichbar sein soll. Normal muss die Zeit in der ich erreichbar sein muss doch mit 50%/Std Lohn abgegolten werden als Bereitschaftszeit oder irre ich mich da? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mistro Geschrieben 23. Mai 2016 Teilen Geschrieben 23. Mai 2016 Kommt auf den Tarifvertrag und die Bereitschaft (Arbeitsbereitschaft, Bereitschaft oder Rufbereitschaft) an. Ohne genaue Beschreibung ist alles andere nur raten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 23. Mai 2016 Teilen Geschrieben 23. Mai 2016 Was heißt nach Feierabend? Nach den 8h? Oder außerhalb der möglichen Bürozeiten von 6-20 Uhr? Wie wird die 10h-Regelung berücksichtigt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
R0l1nck Geschrieben 23. Mai 2016 Autor Teilen Geschrieben 23. Mai 2016 das sind Fragen die erst klären muss denk nach 17uhr. Präsenzzeit im Büro ist 7:30-17Uhr Ob es die 11h Ruhezeit gibt denk ich eher nicht wenn ich gegen 23uhr was mache denk ich wird erwartet das ich 7:30 wieder anfang Tarifvertrag gibt es nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 23. Mai 2016 Teilen Geschrieben 23. Mai 2016 Du denkst bereits jetzt, dass Verstöße gegen das ArbZG erwartet werden? Bereitschaftszeit ist zur Arbeitszeit zu rechnen. Folglich darf er gar nicht 24/7 Bereitschaft fordern... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
R0l1nck Geschrieben 23. Mai 2016 Autor Teilen Geschrieben 23. Mai 2016 Raus komm ich so nicht nur durch Kündigung. also muss ich etwas ansetzen damit es sich zumindest finanziell lohnt und das seh ich bei 150% nicht. nur die Frage ist ob 200-300€/Monat mehr und Stundenbezahlung 150% nachher rauskommen meiner meinung ist das noch zu wenig oder ist die Forderung zu hoch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Guybrush Threepwood Geschrieben 23. Mai 2016 Teilen Geschrieben 23. Mai 2016 Klar kommst du raus. Indem du es einfach nicht machst bzw. keine Vertragsänderung unterschreibst die das regelt. (Vorausgesetzt natürlich das steht nicht schon in deinem (Tarif)vertrag) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 23. Mai 2016 Teilen Geschrieben 23. Mai 2016 vor 3 Stunden schrieb R0l1nck: Raus komm ich so nicht nur durch Kündigung. also muss ich etwas ansetzen damit es sich zumindest finanziell lohnt und das seh ich bei 150% nicht. nur die Frage ist ob 200-300€/Monat mehr und Stundenbezahlung 150% nachher rauskommen meiner meinung ist das noch zu wenig oder ist die Forderung zu hoch? Nun ja, es hängt halt von diversen Faktoren ab. Was für eine Reaktionszeit hast du? Hast du die Möglichkeit, aus dem HomeOffice zu arbeiten, oder müsstest du in die Firma rein fahren? Wie oft treten Störungen auf im Schnitt? Sagen wir einfach mal, wenn 1x alle 2 Monate etwas ist und du eine Reaktionszeit von 2 Stunden haben solltest, und HomeOffice möglich ist, dann wäre das denke ich mal durchaus OK so. Wenn es hingegen der Fall ist, dass 1x die Woche irgendetwas ist und du nur 1 Std. Reaktionszeit hast, dann sieht das schon wieder anders aus, da man dann dauernd damit rechnen müsste, dass man einen Einsatz hat, und dementsprechend immer schauen müsste, dass man erreichbar und in der Nähe der Wohnung ist, oder sein Laptop zur Hand hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mqr Geschrieben 24. Mai 2016 Teilen Geschrieben 24. Mai 2016 Hallo, naja, wenn man den reinen Einsatz betrachtet hat Crash sicher recht mit 1 mal alle zwei Monate. Hier ist aber auch die Frage, wie der TE sich bereit halten muss. Man ist dann quasi ständig auf dem Sprung unter Hochspannung sozusagen und kann so einiges nicht tun, was einem erst dann auffällt. Da muss es dann zwei Stundensätze geben, einmal die Bereitschaftszeit und einmal die Einsatzzeit aus der Bereitschaft. Grüße Micha ichbins3000 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 24. Mai 2016 Teilen Geschrieben 24. Mai 2016 Was man nicht vergessen sollte sind die 11H gesetzliche ruhezeit zwischen zwei arbeitstagen. Wirst du in der Zeit angerufen beginnen diese 11h erneut, wenn du eine suboptimale regelung hast, kann das ganz schnell zu minusstunden führen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 24. Mai 2016 Teilen Geschrieben 24. Mai 2016 vor 2 Stunden schrieb mqr: [...]naja, wenn man den reinen Einsatz betrachtet hat Crash sicher recht mit 1 mal alle zwei Monate. Hier ist aber auch die Frage, wie der TE sich bereit halten muss. Man ist dann quasi ständig auf dem Sprung unter Hochspannung sozusagen und kann so einiges nicht tun, was einem erst dann auffällt. Hängt halt von den oben von mir erwähnten Faktoren ab. vor 2 Stunden schrieb mqr: Da muss es dann zwei Stundensätze geben, einmal die Bereitschaftszeit und einmal die Einsatzzeit aus der Bereitschaft.[...] 150% des Normalstundensatzes bei Einsatz und ansonsten 200-300€/Monat, wenn ich das richtig mitbekommen habe... Ich hatte selber ca. 1-1,5 Jahre lang 1 Woche pro Monat Bereitschaft. Reaktionszeit war eigentlich 1 Stunde, wobei das Problem innerhalb 4 Stunden behoben sein musste laut SLA. Ich konnte 99% der Probleme aus dem HomeOffice lösen und musste nur einmal rein fahren, da kompletter Stromausfall am Standort war. Hatte ich eigentlich auch kein Problem mit - dann wurden irgendwelche Unternehmungen halt einfach auf die anderen 3 Wochen im Monat verlegt. Wenn man jedoch durchgehend Bereitschaft hat, sieht das natürlich schon anders aus. Das muss eigentlich auf MINDESTENS 2 Leute aufgeteilt werden, denn ansonsten ist die Bereitschaft bei Krankheit und Urdings nicht abgedeckt und zudem können Schichten bei Einsatz aufgrund der genannten 11-Stunden-Ruhezeit-Regelung nicht abgedeckt werden offiziell. Und Bereitschaft im Urdings - da kann man sich den Urdings auch direkt sparen...und bei Krankheit... eigentlich darf man auch keine Bereitschaft machen, wenn man ardingsunfähig geschrieben ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mqr Geschrieben 24. Mai 2016 Teilen Geschrieben 24. Mai 2016 Hallo Crash2001, vor 18 Minuten schrieb Crash2001: 150% des Normalstundensatzes bei Einsatz und ansonsten 200-300€/Monat ich hab das so gelesen, dass der TE mit den 200-300€/Monat die zu erwartenden Einnahmen aus der Einsatzzeit gemeint hat und ständige Rufbereitschaft, eigentlich ein Unding, falls da nicht noch gewisse Lockerungen (schlafen, Pause, Funkloch, einkaufen...) vereinbart werden erwartet werden. Wobei die Gesetze ja auch eine maximale Arbeitszeit vorgeben. Eingangs hatte er ja selbst die Vorstellung, dass die Bereitschaftszeit mit 50% angesetzt werden kann aber den normalen Arbeitszeitregelungen unterliegt. Klar mit den Pausen braucht man das nicht so eng sehen aber am Strand liegen geht auch nicht und bei 24/7 ist dann "Leben" nicht mehr möglich. Grüße Micha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 24. Mai 2016 Teilen Geschrieben 24. Mai 2016 Am Strand liegen kann man ja dennoch - vorausgesetzt man hat es kürzer als z.B. 1 Stunde bis zum Laptop und ist telefonisch erreichbar... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mqr Geschrieben 24. Mai 2016 Teilen Geschrieben 24. Mai 2016 du musst dann ja vom ungünstigsten Fall ausgehen, sonst wäre ja eine Kündigung mit Lohnrückforderung möglich. Dh. 1 Stunde und arbeitsbereit in der Firma stehen, da ist nichts mit unten am Auto schrauben oder ein Truthahn im Ofen... Daraus folgt doch dann, dass die Bereitschaftszeitvergütung antiproportional zu der Reaktionszeit sein muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
R0l1nck Geschrieben 24. Mai 2016 Autor Teilen Geschrieben 24. Mai 2016 am ungünstigen wird es wenn man innerhalb 1h tätigwerden muss und sofort ans Handy gehen muss was ich imo befürchte aber dann ist die Forderung ja nicht zu hoch ich schreib dann wenn ich mehr weis wie es ausging... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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