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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Klebrig:

Da es eh prozentual gerechnet wird, macht das jetzt auch nicht viel aus.

daher das IHK-Zeugnis sowieso niemanden mehr juckt sondern viel mehr das arbeitszeugnis bin ich nicht mal richtig sauer. hauptsache bestanden.

in 2 Wochen noch mündliche und dann bin ich endlich fertig

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb professorswag123:

daher das IHK-Zeugnis sowieso niemanden mehr juckt sondern viel mehr das arbeitszeugnis bin ich nicht mal richtig sauer. hauptsache bestanden.

in 2 Wochen noch mündliche und dann bin ich endlich fertig

Sei dir da mal nicht so sicher ;)

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb professorswag123:

daher das IHK-Zeugnis sowieso niemanden mehr juckt sondern viel mehr das arbeitszeugnis bin ich nicht mal richtig sauer. hauptsache bestanden.

in 2 Wochen noch mündliche und dann bin ich endlich fertig

Also ich kann bestätigen, dass fast alle potentiellen AG bei denen man sich frisch nach der Ausbildung bewirbt, die Noten sehen möchten. Bei 9 von 10 Antworten auf meine Bewerbungen soll ich die Zeugnisse der IHK, sobald diese vorhanden sind, nachreichen. Nach ein paar Jahren Berufserfahrung rücken diese vielleicht etwas in den Hintergrund. Selbst bei einem Kumpel (FIAE) welcher sich neu beworben hat und der bereits 6 Jahre Erfahrung sammeln konnte, wurde das Zeugnis mit Noten verlangt. 

Heute habe ich auch meine Ergebnisse erhalten:

GA1 86%

GA2 79%

WISO 81%

IHK Mittelfranken / Nürnberg

Kann jemand sagen wann man mit der Bewertung der Doku rechnen kann? Einladung zur Präsi+Fachgespräch habe ich bereits.

Bekommt man diese erst zum Gespräch oder schon eher?

Geschrieben

Dann bin ich bisher nur bei den "fast" AG gewesen. 

Ich sollte lediglich was über mich erzählen, berichten, was ich bisher schon gemacht hab und einen Tag zur Probe arbeiten. Meine Erfahrung daher ist, dass Können mehr zählt, als Noten. Mag bei 18 jährigen anders sein, ich bin 27 und hatte entsprechend auch schon ein Leben vor der Ausbildung.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb robotto7831a:

Jede IHK koch ihr eigenes Süppchen.

Das heißt also auch: Egal ob in der Einladung etwas von 4-5 Wochen stand?

Jetzt sind es ganze 5 Wochen und 3 Tage. 

Bearbeitet von IRM
Geschrieben

die IHK nord westfalen lässt schon knapp 3 wochen auf die letzte note (GA2) warten. bei uns sind nur noch 3 oder 4 personen bei denen nun schon ewig nur diese eine note fehlt.
das ist echt zum haare raufen.. wobei ich mit GA1 73% und WISO 77% ohne probleme bestanden haben sollte. ;) 

Geschrieben

Hey, ich habe mal eine Frage, ich verfolge dieses Forum schon länger und denke es so mitbekommen zu haben, dass wenn man in der schriftlichen Prüfung insgesamt über 50% und keine der Teile unter 30% hat, den schriftlichen Teil ohne MEP bestanden hat.

Meine Noten:

GA 1: 48

GA 2: 78

WISO: 47

Trotzdem wurde ich zu einem MEP eingeladen, da man wohl nicht in 2 Teilen unter 50% haben darf, auch bei dem Notenrechner, welcher hier häufig verlinkt wird, steht, dass ich kein MEP durchführen brauche..

So nun zu meiner Frage: Bei dem Notenrechner wird sich auf eine Berufsverordnung bezogen und ist dieses Berufsverordnung nicht landesweit einheitlich? Kann so etwas von IHK zu IHK unterschiedlich bewertet werden?

Meine IHK: IHK Wolfsburg / Lüneburg

 

MfG

Geschrieben
23 minutes ago, jlichti said:

Hey, ich habe mal eine Frage, ich verfolge dieses Forum schon länger und denke es so mitbekommen zu haben, dass wenn man in der schriftlichen Prüfung insgesamt über 50% und keine der Teile unter 30% hat, den schriftlichen Teil ohne MEP bestanden hat.

Meine Noten:

GA 1: 48

GA 2: 78

WISO: 47

Trotzdem wurde ich zu einem MEP eingeladen, da man wohl nicht in 2 Teilen unter 50% haben darf, auch bei dem Notenrechner, welcher hier häufig verlinkt wird, steht, dass ich kein MEP durchführen brauche..

So nun zu meiner Frage: Bei dem Notenrechner wird sich auf eine Berufsverordnung bezogen und ist dieses Berufsverordnung nicht landesweit einheitlich? Kann so etwas von IHK zu IHK unterschiedlich bewertet werden?

Meine IHK: IHK Wolfsburg / Lüneburg

 

MfG

Moin,

same here.

Habe meine Prüfungsergebnisse bekommen mi:

GA 1: 42%

GA 2: 67%

WISO: 44%

Und wurde auch in die MEP eingeladen.

Meine IHK ist auch die IHK Wolfsburg- Lüneburg. Ich habe dann gestern mit der Dame telefoniert, sie schien nicht wirklich kompetent zu sein und meinte da ich 2 5en habe muss ich eine MEP. Ich erklärte ihr das ich in meiner Gesamtprozentzahl wegen der unterschiedlichen Gewichtungen auf 52% komme. Auch das stieß bei ihr auf Taube Ohren.

Gibt es da noch jemanden der mehr weiß ? Zumal ich hier auch gelesen habe man darf sich das Thema und Fach in der MEP aussuchen und wir dürfen uns nur das Fach aussuchen.

 

MfG

 

Geschrieben
9 minutes ago, robotto7831a said:

Die Prüfungsordnung ist bundesweit gültig mit Ausnahme eventuell Baden Württemberg.

 

Frag doch deine IHK warum Du zu einer MEP eingeladen wurdest.

Heißt, auch nach deiner Erkenntnis müsste ich nicht zu einer Ergänzungsprüfung, habe ich das richtig verstanden? Mein Kollege hat bereits bei der IHK nachgefragt, dabei kam nichts raus, da wir bzw. er auch nicht genau wusste worauf er sich beziehen soll, da wir im Internet kein Link für die Prüfungsverordnung gefunden haben. Was können wir denn jetzt genau machen um "dagegen vorzugehen"?

Geschrieben
Zitat

(7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem
weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertetet worden, so ist auf Antrag des Prüflings
oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche
die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der
Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung
des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen
Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf

 

Der springe Punkt in dem Text ist "oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses".

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb robotto7831a:

Der springe Punkt in dem Text ist "oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses".

Der springende Punkt ist ", wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann" meiner Meinung nach. Die Prüfung ist doch schon bestanden da >50% gesamt.

Geschrieben
2 minutes ago, robotto7831a said:

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf

 

Der springe Punkt in dem Text ist "oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses".

Ja gut, nach ermessen des Prüfungsausschusses. Die Frage die sich mir stellt ist, warum tun die das? wie gesagt wenn man es durchrechnet bin ich und auch mein Kollege jlichti sicher durch mit 52% (und er mit mehr ^^) es ist nichtmal so das ich 50% habe, dann könnte ich es verstehen.

D.h. wir müssen da aufjedenfall hin oder wie siehst du das?

Und wie gesagt wie läuft das da ab hat dort jemand Erfahrungen gemacht?

Uns wurde von der IHK gesagt man darf nur den Teilbereich (Fach) auswählen, während aber ich hier auch im Forum gelesen habe das man sich auch das Thema aussuchen kann.

Geschrieben
3 minutes ago, robotto7831a said:

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf

 

Der springe Punkt in dem Text ist "oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses".

Wie darf ich das jetzt verstehen?

Ich habe eigentlich bestanden, aber wenn sie wollen, können sie mich noch zu einer MEP einladen? Und wenn ich die MEP verhaue falle ich durch?

Bin verwirrt, dass hört sich gerade so an, als wenn die einen einfach reinreiten können, wenn sie wollen?

Geschrieben
3 minutes ago, .Phil said:

Der springende Punkt ist ", wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann" meiner Meinung nach. Die Prüfung ist doch schon bestanden da >50% gesamt.

Seh ich halt genauso Phil.

2 minutes ago, jlichti said:

Wie darf ich das jetzt verstehen?

Ich habe eigentlich bestanden, aber wenn sie wollen, können sie mich noch zu einer MEP einladen? Und wenn ich die MEP verhaue falle ich durch?

Bin verwirrt, dass hört sich gerade so an, als wenn die einen einfach reinreiten können, wenn sie wollen?

So wie es aussieht kumpel jup. Scheint als könnte unsere IHK uns nicht leiden.

Geschrieben
14 minutes ago, apehead said:

Hallo.

Danke für die Links, leider hilft uns der 1 link trotzdem nicht weiter, da Eisenuli im weiteren Verlauf des Threads uns in dem Sinne recht gibt.

§29 kannte ich bereits und auch bei der IHK von uns §24 sehe ich da nichts neues.

Den letzten link kann ich mir auch nicht anschauen, aber im Prinzip müsste das der Rahmenlehrplan sein.

 

Geschrieben
17 minutes ago, apehead said:

Wurde, wenn man ein bisschen weiterliest, verneint und als Falschinformation abgetan -> macht also kein Sinn der Link.

18 minutes ago, apehead said:

Einladung trotz bestandener Prüfung (azubi.net)

Da geht es um was ganz anderes.

 

18 minutes ago, apehead said:

Steht nichts, was jetzt bei unserer Fragen weiterhelfen könnte.

 

19 minutes ago, apehead said:

Inhaltliche und sachliche Gliederung deiner Ausbildung bei deiner IHK (für mich nicht einsehbar)

Hab gerade die Anmeldedaten nicht hier, kann ich mir also nicht anschauen.

Geschrieben (bearbeitet)

Hi!

Na ja, ich wollte auch nicht andeuten, dass ich eine Lösung für euer Problem hätte (und ich weiß ja auch nicht, wie weit ihr euch schon informiert habt ...). Ich kenne die Situation und insbesondere eure IHK nicht persönlich. Aber für mich liest es sich so, dass Ihr gegen die MEP erstmal offiziell Widerspruch einlegen und schauen solltet, was passiert. Wenn ihr weder durch Telefonate noch hier im Forum klare Antworten erhaltet, wäre das mein nächster Schritt. Generell ist es meiner Erfahrung nach immer eine gute Idee, Widerspruch einzureichen, wenn man mit einem Verwaltungsakt nicht einverstanden ist (bezeichnenderweise gab mir den Tipp ein Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur ...).

Bei anderen IHK gibt es die Regelung, dass mindestens zwei der drei Fächer "ausreichend" (= 50 %) sein müssen (Link), was bei euch beiden ja nicht der Fall ist. Es ist eine andere IHK und eine andere Ausbildung im Link, aber es zeigt, dass es die Regelung durchaus gibt. Ob sie nun auch bei eurer IHK Anwendung findet, kann euch am Ende nur die IHK selbst beantworten.

LG

apehead

Bearbeitet von apehead
Geschrieben
3 minutes ago, apehead said:

Hi!

Na ja, ich wollte auch nicht andeuten, dass ich eine Lösung für euer Problem hätte (und ich weiß ja auch nicht, wie weit ihr euch schon informiert habt ...). Ich kenne die Situation und insbesondere eure IHK nicht persönlich. Aber für mich liest es sich so, dass Ihr gegen die MEP erstmal offiziell Widerspruch einlegen und schauen solltet, was passiert. Wenn ihr weder durch Telefonate noch hier im Forum klare Antworten erhaltet, wäre das mein nächster Schritt. Generell ist es meiner Erfahrung nach immer eine gute Idee, Widerspruch einzureichen, wenn man mit einem Verwaltungsakt nicht einverstanden ist (bezeichnenderweise gab mir den Tipp ein Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur ...).

Bei anderen IHK gibt es die Regelung, dass mindestens zwei der drei Fächer "ausreichend" (= 50 %) sein müssen (Link), was bei euch beiden ja nicht der Fall ist. Es ist eine andere IHK und eine andere Ausbildung im Link, aber es zeigt, dass es die Regelung durchaus gibt. Ob sie nun auch bei eurer IHK Anwendung findet, kann euch am Ende nur die IHK selbst beantworten.

LG

apehead

Naja, Widerspruch einzureichen dauert wahrscheinlich auch seine Zeit und Ich habe am Montag schon meine Prüfung, (Einladung erst Gestern erhalten, auch kompletter Mist aber naja) du hast uns einen Link von dem Beruf des Bürokaufmanns/frau geschickt, ich weiß ja nicht inwiefern man das vergleichen kann, hast du vielleicht den selben Link nocheinmal für den Beruf des Fachfinformatikers.

Und hier im Forum wollten wir nur hören ob wir im Recht sind, evtl. von jemandem der auch Prüfer ist, damit wir auch argumente haben und überzeugen können, sonst werden wir von der IHK wieder einfach am Telefon oder sonst wie abserviert.

Evtl. hat auch jemand einen ähnlichen Fall gehabt, oder hat Ideen was wir jetzt machen können, wir wissen nicht genau, wie wir mit dieser Situation umgehen sollen.

Wir wollen aber auch nicht (nur weil unsere evtl. IHK einen Fehler begangen hat) noch in die MEP und dann auch noch evtl. durchfallen, obwohl wir die Prüfung eigentlich schon bestanden hätten.

Geschrieben
7 minutes ago, apehead said:

Hi!

Na ja, ich wollte auch nicht andeuten, dass ich eine Lösung für euer Problem hätte (und ich weiß ja auch nicht, wie weit ihr euch schon informiert habt ...). Ich kenne die Situation und insbesondere eure IHK nicht persönlich. Aber für mich liest es sich so, dass Ihr gegen die MEP erstmal offiziell Widerspruch einlegen und schauen solltet, was passiert. Wenn ihr weder durch Telefonate noch hier im Forum klare Antworten erhaltet, wäre das mein nächster Schritt. Generell ist es meiner Erfahrung nach immer eine gute Idee, Widerspruch einzureichen, wenn man mit einem Verwaltungsakt nicht einverstanden ist (bezeichnenderweise gab mir den Tipp ein Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur ...).

Bei anderen IHK gibt es die Regelung, dass mindestens zwei der drei Fächer "ausreichend" (= 50 %) sein müssen (Link), was bei euch beiden ja nicht der Fall ist. Es ist eine andere IHK und eine andere Ausbildung im Link, aber es zeigt, dass es die Regelung durchaus gibt. Ob sie nun auch bei eurer IHK Anwendung findet, kann euch am Ende nur die IHK selbst beantworten.

LG

apehead

Ja, aber wo genau soll man die Widerspruch einlegen? Und vorallem reicht die Zeit denn dafür noch? Schließlich muss der Herr jlichti am Montag zur Prüfung und ich am Mittwoch.

Vorallem vergleichst du mit dem Link hier Birnen mit Äpfel, das ist ein Link für Leute für Bürokommunikation und nicht für Fachinformatiker, das ist meiner Meinung nach ein anderer Berufszweig.

Wie gesagt ich hatte schon bei der Kollegin aus der IHk die die Einladungen verschickt hat nachgefragt. Fachkompetenz sah anders aus.

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