professorswag123 Geschrieben 10. Juni 2016 Teilen Geschrieben 10. Juni 2016 vor 4 Stunden schrieb Klebrig: Da es eh prozentual gerechnet wird, macht das jetzt auch nicht viel aus. daher das IHK-Zeugnis sowieso niemanden mehr juckt sondern viel mehr das arbeitszeugnis bin ich nicht mal richtig sauer. hauptsache bestanden. in 2 Wochen noch mündliche und dann bin ich endlich fertig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Panawr Geschrieben 10. Juni 2016 Teilen Geschrieben 10. Juni 2016 vor 21 Minuten schrieb professorswag123: daher das IHK-Zeugnis sowieso niemanden mehr juckt sondern viel mehr das arbeitszeugnis bin ich nicht mal richtig sauer. hauptsache bestanden. in 2 Wochen noch mündliche und dann bin ich endlich fertig Sei dir da mal nicht so sicher Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shitstorm Geschrieben 10. Juni 2016 Teilen Geschrieben 10. Juni 2016 vor 2 Stunden schrieb professorswag123: daher das IHK-Zeugnis sowieso niemanden mehr juckt sondern viel mehr das arbeitszeugnis bin ich nicht mal richtig sauer. hauptsache bestanden. in 2 Wochen noch mündliche und dann bin ich endlich fertig Also ich kann bestätigen, dass fast alle potentiellen AG bei denen man sich frisch nach der Ausbildung bewirbt, die Noten sehen möchten. Bei 9 von 10 Antworten auf meine Bewerbungen soll ich die Zeugnisse der IHK, sobald diese vorhanden sind, nachreichen. Nach ein paar Jahren Berufserfahrung rücken diese vielleicht etwas in den Hintergrund. Selbst bei einem Kumpel (FIAE) welcher sich neu beworben hat und der bereits 6 Jahre Erfahrung sammeln konnte, wurde das Zeugnis mit Noten verlangt. Heute habe ich auch meine Ergebnisse erhalten: GA1 86% GA2 79% WISO 81% IHK Mittelfranken / Nürnberg Kann jemand sagen wann man mit der Bewertung der Doku rechnen kann? Einladung zur Präsi+Fachgespräch habe ich bereits. Bekommt man diese erst zum Gespräch oder schon eher? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polar Geschrieben 10. Juni 2016 Teilen Geschrieben 10. Juni 2016 Dann bin ich bisher nur bei den "fast" AG gewesen. Ich sollte lediglich was über mich erzählen, berichten, was ich bisher schon gemacht hab und einen Tag zur Probe arbeiten. Meine Erfahrung daher ist, dass Können mehr zählt, als Noten. Mag bei 18 jährigen anders sein, ich bin 27 und hatte entsprechend auch schon ein Leben vor der Ausbildung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IRM Geschrieben 10. Juni 2016 Teilen Geschrieben 10. Juni 2016 So viel zum Thema ab heute stehen die Ergebnisse. Oder ist die IHK Dresden eine Ausnahme? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 10. Juni 2016 Teilen Geschrieben 10. Juni 2016 Jede IHK koch ihr eigenes Süppchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IRM Geschrieben 10. Juni 2016 Teilen Geschrieben 10. Juni 2016 (bearbeitet) vor 6 Minuten schrieb robotto7831a: Jede IHK koch ihr eigenes Süppchen. Das heißt also auch: Egal ob in der Einladung etwas von 4-5 Wochen stand? Jetzt sind es ganze 5 Wochen und 3 Tage. Bearbeitet 10. Juni 2016 von IRM Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 10. Juni 2016 Teilen Geschrieben 10. Juni 2016 Jede IHK hat ihre eigenen Zeitpläne. Was die eine oder andere IHK in Einladungen, Webseiten usw. schreibt gilt nur für die jeweilige IHK von den zentralen schriftlichen Prüfungen außer Baden Württemberg mal abgesehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Boeckz Geschrieben 12. Juni 2016 Teilen Geschrieben 12. Juni 2016 die IHK nord westfalen lässt schon knapp 3 wochen auf die letzte note (GA2) warten. bei uns sind nur noch 3 oder 4 personen bei denen nun schon ewig nur diese eine note fehlt. das ist echt zum haare raufen.. wobei ich mit GA1 73% und WISO 77% ohne probleme bestanden haben sollte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Asura Geschrieben 13. Juni 2016 Teilen Geschrieben 13. Juni 2016 Am 10.6.2016 um 19:23 schrieb IRM: Das heißt also auch: Egal ob in der Einladung etwas von 4-5 Wochen stand? Jetzt sind es ganze 5 Wochen und 3 Tage. Jap, es ist egal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jlichti Geschrieben 15. Juni 2016 Teilen Geschrieben 15. Juni 2016 Hey, ich habe mal eine Frage, ich verfolge dieses Forum schon länger und denke es so mitbekommen zu haben, dass wenn man in der schriftlichen Prüfung insgesamt über 50% und keine der Teile unter 30% hat, den schriftlichen Teil ohne MEP bestanden hat. Meine Noten: GA 1: 48 GA 2: 78 WISO: 47 Trotzdem wurde ich zu einem MEP eingeladen, da man wohl nicht in 2 Teilen unter 50% haben darf, auch bei dem Notenrechner, welcher hier häufig verlinkt wird, steht, dass ich kein MEP durchführen brauche.. So nun zu meiner Frage: Bei dem Notenrechner wird sich auf eine Berufsverordnung bezogen und ist dieses Berufsverordnung nicht landesweit einheitlich? Kann so etwas von IHK zu IHK unterschiedlich bewertet werden? Meine IHK: IHK Wolfsburg / Lüneburg MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 15. Juni 2016 Teilen Geschrieben 15. Juni 2016 Die Prüfungsordnung ist bundesweit gültig mit Ausnahme eventuell Baden Württemberg. Frag doch deine IHK warum Du zu einer MEP eingeladen wurdest. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
VLord Geschrieben 15. Juni 2016 Teilen Geschrieben 15. Juni 2016 23 minutes ago, jlichti said: Hey, ich habe mal eine Frage, ich verfolge dieses Forum schon länger und denke es so mitbekommen zu haben, dass wenn man in der schriftlichen Prüfung insgesamt über 50% und keine der Teile unter 30% hat, den schriftlichen Teil ohne MEP bestanden hat. Meine Noten: GA 1: 48 GA 2: 78 WISO: 47 Trotzdem wurde ich zu einem MEP eingeladen, da man wohl nicht in 2 Teilen unter 50% haben darf, auch bei dem Notenrechner, welcher hier häufig verlinkt wird, steht, dass ich kein MEP durchführen brauche.. So nun zu meiner Frage: Bei dem Notenrechner wird sich auf eine Berufsverordnung bezogen und ist dieses Berufsverordnung nicht landesweit einheitlich? Kann so etwas von IHK zu IHK unterschiedlich bewertet werden? Meine IHK: IHK Wolfsburg / Lüneburg MfG Moin, same here. Habe meine Prüfungsergebnisse bekommen mi: GA 1: 42% GA 2: 67% WISO: 44% Und wurde auch in die MEP eingeladen. Meine IHK ist auch die IHK Wolfsburg- Lüneburg. Ich habe dann gestern mit der Dame telefoniert, sie schien nicht wirklich kompetent zu sein und meinte da ich 2 5en habe muss ich eine MEP. Ich erklärte ihr das ich in meiner Gesamtprozentzahl wegen der unterschiedlichen Gewichtungen auf 52% komme. Auch das stieß bei ihr auf Taube Ohren. Gibt es da noch jemanden der mehr weiß ? Zumal ich hier auch gelesen habe man darf sich das Thema und Fach in der MEP aussuchen und wir dürfen uns nur das Fach aussuchen. MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jlichti Geschrieben 15. Juni 2016 Teilen Geschrieben 15. Juni 2016 9 minutes ago, robotto7831a said: Die Prüfungsordnung ist bundesweit gültig mit Ausnahme eventuell Baden Württemberg. Frag doch deine IHK warum Du zu einer MEP eingeladen wurdest. Heißt, auch nach deiner Erkenntnis müsste ich nicht zu einer Ergänzungsprüfung, habe ich das richtig verstanden? Mein Kollege hat bereits bei der IHK nachgefragt, dabei kam nichts raus, da wir bzw. er auch nicht genau wusste worauf er sich beziehen soll, da wir im Internet kein Link für die Prüfungsverordnung gefunden haben. Was können wir denn jetzt genau machen um "dagegen vorzugehen"? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 15. Juni 2016 Teilen Geschrieben 15. Juni 2016 Zitat (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertetet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf Der springe Punkt in dem Text ist "oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
.Phil Geschrieben 15. Juni 2016 Teilen Geschrieben 15. Juni 2016 vor 4 Minuten schrieb robotto7831a: Der springe Punkt in dem Text ist "oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses". Der springende Punkt ist ", wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann" meiner Meinung nach. Die Prüfung ist doch schon bestanden da >50% gesamt. VLord und jlichti reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
VLord Geschrieben 15. Juni 2016 Teilen Geschrieben 15. Juni 2016 2 minutes ago, robotto7831a said: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf Der springe Punkt in dem Text ist "oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses". Ja gut, nach ermessen des Prüfungsausschusses. Die Frage die sich mir stellt ist, warum tun die das? wie gesagt wenn man es durchrechnet bin ich und auch mein Kollege jlichti sicher durch mit 52% (und er mit mehr ^^) es ist nichtmal so das ich 50% habe, dann könnte ich es verstehen. D.h. wir müssen da aufjedenfall hin oder wie siehst du das? Und wie gesagt wie läuft das da ab hat dort jemand Erfahrungen gemacht? Uns wurde von der IHK gesagt man darf nur den Teilbereich (Fach) auswählen, während aber ich hier auch im Forum gelesen habe das man sich auch das Thema aussuchen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jlichti Geschrieben 15. Juni 2016 Teilen Geschrieben 15. Juni 2016 3 minutes ago, robotto7831a said: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/itktausbv/gesamt.pdf Der springe Punkt in dem Text ist "oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses". Wie darf ich das jetzt verstehen? Ich habe eigentlich bestanden, aber wenn sie wollen, können sie mich noch zu einer MEP einladen? Und wenn ich die MEP verhaue falle ich durch? Bin verwirrt, dass hört sich gerade so an, als wenn die einen einfach reinreiten können, wenn sie wollen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
VLord Geschrieben 15. Juni 2016 Teilen Geschrieben 15. Juni 2016 3 minutes ago, .Phil said: Der springende Punkt ist ", wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann" meiner Meinung nach. Die Prüfung ist doch schon bestanden da >50% gesamt. Seh ich halt genauso Phil. 2 minutes ago, jlichti said: Wie darf ich das jetzt verstehen? Ich habe eigentlich bestanden, aber wenn sie wollen, können sie mich noch zu einer MEP einladen? Und wenn ich die MEP verhaue falle ich durch? Bin verwirrt, dass hört sich gerade so an, als wenn die einen einfach reinreiten können, wenn sie wollen? So wie es aussieht kumpel jup. Scheint als könnte unsere IHK uns nicht leiden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast apehead Geschrieben 15. Juni 2016 Teilen Geschrieben 15. Juni 2016 (bearbeitet) Hi! Hier mal ein paar Links zum Thema: Die 50 Punkte-Regelung (fachinformatiker.de) Einladung trotz bestandener Prüfung (azubi.net) Prüfungsordnung deiner IHK (§§ 24 und 29 mal durchlesen) Inhaltliche und sachliche Gliederung deiner Ausbildung bei deiner IHK (für mich nicht einsehbar) LG apehead Bearbeitet 15. Juni 2016 von apehead Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
VLord Geschrieben 15. Juni 2016 Teilen Geschrieben 15. Juni 2016 14 minutes ago, apehead said: Hi! Hier mal ein paar Links zum Thema: Die 50 Punkte-Regelung (fachinformatiker.de) Einladung trotz bestandener Prüfung (azubi.net) Prüfungsordnung deiner IHK (§§ 24 und 29 mal durchlesen) Inhaltliche und sachliche Gliederung deiner Ausbildung bei deiner IHK (für mich nicht einsehbar) LG apehead Hallo. Danke für die Links, leider hilft uns der 1 link trotzdem nicht weiter, da Eisenuli im weiteren Verlauf des Threads uns in dem Sinne recht gibt. §29 kannte ich bereits und auch bei der IHK von uns §24 sehe ich da nichts neues. Den letzten link kann ich mir auch nicht anschauen, aber im Prinzip müsste das der Rahmenlehrplan sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jlichti Geschrieben 15. Juni 2016 Teilen Geschrieben 15. Juni 2016 17 minutes ago, apehead said: Die 50 Punkte-Regelung (fachinformatiker.de) Wurde, wenn man ein bisschen weiterliest, verneint und als Falschinformation abgetan -> macht also kein Sinn der Link. 18 minutes ago, apehead said: Einladung trotz bestandener Prüfung (azubi.net) Da geht es um was ganz anderes. 18 minutes ago, apehead said: Prüfungsordnung deiner IHK Steht nichts, was jetzt bei unserer Fragen weiterhelfen könnte. 19 minutes ago, apehead said: Inhaltliche und sachliche Gliederung deiner Ausbildung bei deiner IHK (für mich nicht einsehbar) Hab gerade die Anmeldedaten nicht hier, kann ich mir also nicht anschauen. VLord reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast apehead Geschrieben 15. Juni 2016 Teilen Geschrieben 15. Juni 2016 (bearbeitet) Hi! Na ja, ich wollte auch nicht andeuten, dass ich eine Lösung für euer Problem hätte (und ich weiß ja auch nicht, wie weit ihr euch schon informiert habt ...). Ich kenne die Situation und insbesondere eure IHK nicht persönlich. Aber für mich liest es sich so, dass Ihr gegen die MEP erstmal offiziell Widerspruch einlegen und schauen solltet, was passiert. Wenn ihr weder durch Telefonate noch hier im Forum klare Antworten erhaltet, wäre das mein nächster Schritt. Generell ist es meiner Erfahrung nach immer eine gute Idee, Widerspruch einzureichen, wenn man mit einem Verwaltungsakt nicht einverstanden ist (bezeichnenderweise gab mir den Tipp ein Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur ...). Bei anderen IHK gibt es die Regelung, dass mindestens zwei der drei Fächer "ausreichend" (= 50 %) sein müssen (Link), was bei euch beiden ja nicht der Fall ist. Es ist eine andere IHK und eine andere Ausbildung im Link, aber es zeigt, dass es die Regelung durchaus gibt. Ob sie nun auch bei eurer IHK Anwendung findet, kann euch am Ende nur die IHK selbst beantworten. LG apehead Bearbeitet 15. Juni 2016 von apehead Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
jlichti Geschrieben 15. Juni 2016 Teilen Geschrieben 15. Juni 2016 3 minutes ago, apehead said: Hi! Na ja, ich wollte auch nicht andeuten, dass ich eine Lösung für euer Problem hätte (und ich weiß ja auch nicht, wie weit ihr euch schon informiert habt ...). Ich kenne die Situation und insbesondere eure IHK nicht persönlich. Aber für mich liest es sich so, dass Ihr gegen die MEP erstmal offiziell Widerspruch einlegen und schauen solltet, was passiert. Wenn ihr weder durch Telefonate noch hier im Forum klare Antworten erhaltet, wäre das mein nächster Schritt. Generell ist es meiner Erfahrung nach immer eine gute Idee, Widerspruch einzureichen, wenn man mit einem Verwaltungsakt nicht einverstanden ist (bezeichnenderweise gab mir den Tipp ein Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur ...). Bei anderen IHK gibt es die Regelung, dass mindestens zwei der drei Fächer "ausreichend" (= 50 %) sein müssen (Link), was bei euch beiden ja nicht der Fall ist. Es ist eine andere IHK und eine andere Ausbildung im Link, aber es zeigt, dass es die Regelung durchaus gibt. Ob sie nun auch bei eurer IHK Anwendung findet, kann euch am Ende nur die IHK selbst beantworten. LG apehead Naja, Widerspruch einzureichen dauert wahrscheinlich auch seine Zeit und Ich habe am Montag schon meine Prüfung, (Einladung erst Gestern erhalten, auch kompletter Mist aber naja) du hast uns einen Link von dem Beruf des Bürokaufmanns/frau geschickt, ich weiß ja nicht inwiefern man das vergleichen kann, hast du vielleicht den selben Link nocheinmal für den Beruf des Fachfinformatikers. Und hier im Forum wollten wir nur hören ob wir im Recht sind, evtl. von jemandem der auch Prüfer ist, damit wir auch argumente haben und überzeugen können, sonst werden wir von der IHK wieder einfach am Telefon oder sonst wie abserviert. Evtl. hat auch jemand einen ähnlichen Fall gehabt, oder hat Ideen was wir jetzt machen können, wir wissen nicht genau, wie wir mit dieser Situation umgehen sollen. Wir wollen aber auch nicht (nur weil unsere evtl. IHK einen Fehler begangen hat) noch in die MEP und dann auch noch evtl. durchfallen, obwohl wir die Prüfung eigentlich schon bestanden hätten. VLord reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
VLord Geschrieben 15. Juni 2016 Teilen Geschrieben 15. Juni 2016 7 minutes ago, apehead said: Hi! Na ja, ich wollte auch nicht andeuten, dass ich eine Lösung für euer Problem hätte (und ich weiß ja auch nicht, wie weit ihr euch schon informiert habt ...). Ich kenne die Situation und insbesondere eure IHK nicht persönlich. Aber für mich liest es sich so, dass Ihr gegen die MEP erstmal offiziell Widerspruch einlegen und schauen solltet, was passiert. Wenn ihr weder durch Telefonate noch hier im Forum klare Antworten erhaltet, wäre das mein nächster Schritt. Generell ist es meiner Erfahrung nach immer eine gute Idee, Widerspruch einzureichen, wenn man mit einem Verwaltungsakt nicht einverstanden ist (bezeichnenderweise gab mir den Tipp ein Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur ...). Bei anderen IHK gibt es die Regelung, dass mindestens zwei der drei Fächer "ausreichend" (= 50 %) sein müssen (Link), was bei euch beiden ja nicht der Fall ist. Es ist eine andere IHK und eine andere Ausbildung im Link, aber es zeigt, dass es die Regelung durchaus gibt. Ob sie nun auch bei eurer IHK Anwendung findet, kann euch am Ende nur die IHK selbst beantworten. LG apehead Ja, aber wo genau soll man die Widerspruch einlegen? Und vorallem reicht die Zeit denn dafür noch? Schließlich muss der Herr jlichti am Montag zur Prüfung und ich am Mittwoch. Vorallem vergleichst du mit dem Link hier Birnen mit Äpfel, das ist ein Link für Leute für Bürokommunikation und nicht für Fachinformatiker, das ist meiner Meinung nach ein anderer Berufszweig. Wie gesagt ich hatte schon bei der Kollegin aus der IHk die die Einladungen verschickt hat nachgefragt. Fachkompetenz sah anders aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.