Gast apehead Geschrieben 15. Juni 2016 Geschrieben 15. Juni 2016 (bearbeitet) Hi! Klar, es ist ein anderer Ausbildungsberuf, habe ich ja auch geschrieben. Ich habe hier noch eine allgemeine Prüfungsordnung für IT-Berufe gefunden, wenn auch von einer anderen IHK (Link). Hier steht ausdrücklich: Zitat in den Prüfungsteilen A und B müssen jeweils mindestens 50 Punkte -Note ausreichend - erreicht werden. Das heißt... Zitat Wir wollen aber auch nicht (nur weil unsere evtl. IHK einen Fehler begangen hat) noch in die MEP und dann auch noch evtl. durchfallen, obwohl wir die Prüfung eigentlich schon bestanden hätten. ... das ist vielleicht gar nicht der Fall, dass ihr bestanden habt und die 50%-Regel wird an dieser Stelle eben eingeschränkt. Dass die Prüfung schon so bald ist, wusste ich nicht oder habe ich überlesen. Dann ist Widerspruch natürlich schwierig. LG apehead Bearbeitet 15. Juni 2016 von apehead Zitieren
jlichti Geschrieben 15. Juni 2016 Geschrieben 15. Juni 2016 2 minutes ago, apehead said: in den Prüfungsteilen A und B müssen jeweils mindestens 50 Punkte -Note ausreichend - erreicht werden. Das ist schon wieder was anderes, damit ist einmal die schriftliche Prüfung TEIL B und die Mündliche Prüfung mit Dokumentation Präsentation TEIL A gemeint. Bei uns geht es lediglich um den Teil B und insgesamt haben wir dort über 50%.. Zitieren
Asura Geschrieben 15. Juni 2016 Geschrieben 15. Juni 2016 vor einer Stunde schrieb VLord: So wie es aussieht kumpel jup. Scheint als könnte unsere IHK uns nicht leiden. Halt Stop! Deja vu! Die IHK braucht einen Quotendurchfaller und genau du hast das los gezogen! Nur deshalb machen sie das. #DIEIHK wurde mal wieder ertappt. *sarcasm* Hier in dem Forum darüber so kräftig diskutieren bringt nichts. Du kannst denen die Foreneinträge nicht vorlegen und sagen "die haben gesagt, dass ich bestanden habe". Notfalls suchst du eine andere Person auf oder gehst zu einem Prüfer deines Vertrauens. Meine Berufschule war voll von Prüfern und die IHK-Nürnberg hatte mir mehr Ansprechpartner als eine Person genannt, bei denen ich mich melden konnte. Alternativ gehst du Vorort, dort kann man dich nicht so leicht abwimmeln wir am Telefon. Ich denke, dass er springende Punkt wirklich der "nach eigenem Ermessen" ist. Zitieren
jlichti Geschrieben 15. Juni 2016 Geschrieben 15. Juni 2016 3 minutes ago, Asura said: Halt Stop! Deja vu! Die IHK braucht einen Quotendurchfaller und genau du hast das los gezogen! Nur deshalb machen sie das. #DIEIHK wurde mal wieder ertappt. *sarcasm* Nein, das denke ich auch nicht, aber wie erklärst du dir das mit dem eigenen Ermessen? Also was ich sagen will, wenn man bestanden hat (trotz eines schlechten Ergebnisses, aber trotzdem bestanden), sollte man selbst entscheiden ob man in die MEP will, um eben seine Note evtl. zu verbessern, aber es kann doch nicht von der IHK festgelegt werden, jemanden der "schon bestanden" hat, nochmal nachzuprüfen und dann sogar durchfallen zu lassen? Zitieren
VLord Geschrieben 15. Juni 2016 Geschrieben 15. Juni 2016 8 minutes ago, jlichti said: Das ist schon wieder was anderes, damit ist einmal die schriftliche Prüfung TEIL B und die Mündliche Prüfung mit Dokumentation Präsentation TEIL A gemeint. Bei uns geht es lediglich um den Teil B und insgesamt haben wir dort über 50%.. Richtig, Prüfungsteil B bezieht sich auf die schriftliche und Prüfungsteil A auf die Doku + Präse + Fachgespräch. 4 minutes ago, Asura said: Halt Stop! Deja vu! Die IHK braucht einen Quotendurchfaller und genau du hast das los gezogen! Nur deshalb machen sie das. #DIEIHK wurde mal wieder ertappt. *sarcasm* Hier in dem Forum darüber so kräftig diskutieren bringt nichts. Du kannst denen die Foreneinträge nicht vorlegen und sagen "die haben gesagt, dass ich bestanden habe". Notfalls suchst du eine andere Person auf oder gehst zu einem Prüfer deines Vertrauens. Meine Berufschule war voll von Prüfern und die IHK-Nürnberg hatte mir mehr Ansprechpartner als eine Person genannt, bei denen ich mich melden konnte. Alternativ gehst du Vorort, dort kann man dich nicht so leicht abwimmeln wir am Telefon. Ich denke, dass er springende Punkt wirklich der "nach eigenem Ermessen" ist. Das ist uns beiden bewusst das wir da keine Forensceenshots vorlegen können. Deinen Sarkasmus kannst du dir sparen. Uns geht es darum, ob es hier jemanden gibt/gab dem es so ähnlich ging und wie wir dagegen vorgehen können. (Also wo kann man Widerspruch einlegen?, bringt das was, etc.?). Das ist auch keine Erbsenpickerei oder sowas wir wissen beide genau das wir schriftlich net so doll waren, doch wir haben laut Rechnungen und laut Erfahrungswerten hier von anderen und Notenrechnern und im Bezug auf die Verordnung bestanden. Daher sehen wir es nicht ein, noch in eine MEP zu gehen, um uns diese Doppelbelastung zu zumuten (d.h. nicht nur für das Fachgespräch zu lernen, sondern auch für die MEP). Dann müssen wir ja noch in der MEP einen gewissen %satz erreichen und stell dir mal vor wir erreichen den auch nicht. Bei mir sinds circa 63% die ich erreichen muss (pi mal Daumen ausgerechnet) und die sich auch nicht mal eben so drin. Dann geht es auch darum, mache haben gesagt man darf sich auch ein einzelnes Thema aussuchen das in der MEP indem Fach geprüft wird. Wir dürfen uns nur das Fach aussuchen. Dann kann da wohl Querbeet alles aus 3 Jahren WISO oder gh1 gefragt werden oder wie ?!?! Und es ist eine absolute Frechheit, das wir unsere Einladungen 5 Tage vor der Prüfung bekommen. Selbst in anderen IHKs ist das anders, manche bekommen die schon 2-3 Wochen oder sogar einen Monat vorher. Klar haben wir uns auf das Fachgespräch schon vorbereitet und die Präse gemacht und alles. Aber dennoch müssen wir jetzt in 4 Tagen Stoff aufholen von 3 Jahren und das obwohl wir der festen Überzeugung waren, das wir schriftlich durch sind. jlichti reagierte darauf 1 Zitieren
Gast apehead Geschrieben 15. Juni 2016 Geschrieben 15. Juni 2016 (bearbeitet) Hi! Sorry, falls ich da verwirrt habe @Verordnung. Wenn Ihr einen Bescheid bekommen habt, sollte da von rechts wegen eine Widerspruchsbelehrung bei gewesen sein. Dort steht drauf, in welcher Frist man Widerspruch einlegen kann. Normalerweise richtet man einen Widerspruch an die Stelle, die den Bescheid ausgestellt hat, in diesem Fall halt die IHK. Da die Zeit ja drängt, würde ich ihn jetzt sofort schreiben und falls körperlich möglich auch heute noch bei der IHK vorbei bringen. Der Widerspruch wird dann geprüft. Im Allgemeinen bedeutet das meistens nicht, dass man das betreffende nicht machen muss: Widerspruch gegen die Rundfunkgebühren zu erheben, befreit auch nicht davon, sie zu bezahlen, sondern erklärt sie nur ggf. im Nachhinein für unberechtigt und man erhält sie zurück. Analog wird das mit der IHK laufen, das heißt ihr müsst vermutlich antanzen und die Prüfung wird ggf. nicht gewertet. Wenn es jetzt aber so sein sollte, dass ihr nicht bestanden habt, weil ihr eben nur in einem der drei Teilgebiete (GA1, GA2 und WISO) eine fünf haben dürft, bringt der Widerspruch vermutlich nicht viel, außer dass man sich eben eure Prüfung nochmal anschauen würde. Mich würde ja interessieren, was genau in eurer Einladung drin steht. Steht dort explizit drin, dass ihr nicht bestanden habt, bzw. dass ihr für das Bestehen die MEP bestehen müsst? In jedem Fall stimme ich zu, dass eine Frist von 5 Tagen zur Prüfung ziemlich dreist ist. Würde ich im Widerspruch auf jeden Fall auch schreiben. Eine längere Vorbereitungszeit würde ja auch schon helfen, wenn denn kein Weg an der MEP vorbei führt. LG apehead Bearbeitet 15. Juni 2016 von apehead Zitieren
VLord Geschrieben 15. Juni 2016 Geschrieben 15. Juni 2016 15 minutes ago, apehead said: Hi! Sorry, falls ich da verwirrt habe @Verordnung. Wenn Ihr einen Bescheid bekommen habt, sollte da von rechts wegen eine Widerspruchsbelehrung bei gewesen sein. Dort steht drauf, in welcher Frist man Widerspruch einlegen kann. Normalerweise richtet man einen Widerspruch an die Stelle, die den Bescheid ausgestellt hat, in diesem Fall halt die IHK. Da die Zeit ja drängt, würde ich ihn jetzt sofort schreiben und falls körperlich möglich auch heute noch bei der IHK vorbei bringen. Der Widerspruch wird dann geprüft. Im Allgemeinen bedeutet das meistens nicht, dass man das betreffende nicht machen muss: Widerspruch gegen die Rundfunkgebühren zu erheben, befreit auch nicht davon, sie zu bezahlen, sondern erklärt sie nur ggf. im Nachhinein für unberechtigt und man erhält sie zurück. Analog wird das mit der IHK laufen, das heißt ihr müsst vermutlich antanzen und die Prüfung wird ggf. nicht gewertet. Wenn es jetzt aber so sein sollte, dass ihr nicht bestanden habt, weil ihr eben nur in einem der drei Teilgebiete (GA1, GA2 und WISO) eine fünf haben dürft, bringt der Widerspruch vermutlich nicht viel, außer dass man sich eben eure Prüfung nochmal anschauen würde. Mich würde ja interessieren, was genau in eurer Einladung drin steht. Steht dort explizit drin, dass ihr nicht bestanden habt, bzw. dass ihr für das Bestehen die MEP bestehen müsst? In jedem Fall stimme ich zu, dass eine Frist von 5 Tagen zur Prüfung ziemlich dreist ist. Würde ich im Widerspruch auf jeden Fall auch schreiben. Eine längere Vorbereitungszeit würde ja auch schon helfen, wenn denn kein Weg an der MEP vorbei führt. LG apehead Ja, die Idee mit dem Widerspruch ist gar nicht schlecht! Danke. Also es ist die Normale Einladung zur Mündlichen und dahinter ist dann ebend eine Einladung zu Abschlussprüfung 2016 drin. Dort steht geschrieben das man uns aufgrund unserer Ergebnisse in der schriftlichen Prüfung in unserer Fachrichtung bla bla bla zur mündlichen Ergänzungsprüfung einlädt. Voraussetzung ist das bestehen des Prüfungsteils A also Präse und doku steht da noch und der Ort. Dahinter ist dann halt ein schlecht gedrucktes Blatt wo sich die IHK den einen Absatz zitiert und wohl zurecht legt. Und unten die info das wir bis zum 16.06 unser Fach indem wir geprüft werden möchten mitteilen sollen schriflich per Email. Und das müssen wir nur weil wir 2 mangelhafte Prüfungsteile haben. Sonst würde die MEP in dem einen Fach erfolgen. Zitieren
jlichti Geschrieben 15. Juni 2016 Geschrieben 15. Juni 2016 On 8.6.2009 at 1:42 PM, Ikaruga said: BORN2BeWildKESSEL: Auch du hast bestanden. Lasst euch nicht von diesem Beamtendeutsch in die Irre führen. Dieser oft falsch verstandene Satz in der Prüfungsverordnung ist wie folgt: Ich nehme diese Aussage mal auseinander und erkläre die Problematik. Man sollte wissen, dass dieser Satz nur DANN bestand hat, wenn man nicht auf 50% gekommen ist. Daraufhin folgt dann die MINDESTLEISTUNG, die man erbracht haben muss, um zur MEP zugelassen zu werden. Bei mindestens einer vier, wobei die anderen beiden Bereiche nicht schlechter als fünf sein dürfen, ist man zur MEP zugelassen, WENN man durch diese, Gewichtung 1:2, die Punkte so aufbessern kann, dass man bestehen könnte. Hier nochmal stichpunktartig: -Man hat bei 50% Gesamtleistung IMMER bestanden (Gewichtung: GH1 40%, GH2 40% und WiSo 20%) -Die in der Verordnung genannten Fünfer beziehen sich darauf, wenn man insgesamt unter 50% liegt -Der oben genannte Paragraph der PV tritt NICHT in Kraft, wenn man 50% erreicht hat, auch mit einer oder zwei fünf(en) Und, das wichtigste: -Wenn ihr zusammengerechnet aus GH1, GH2 und WiSo mindestens 50% habt, ist eine MEP unzulässig, d.h., die IHK DARF KEINE MEP veranlassen Also, durchatmen für alle betroffenen Seelen So ich habe hier nocheinmal etwas gefunden, was genau auf unseren Fall zutrifft. Genau so sah auch unserer Gedankengang aus, dann heißt es jetzt ab zur IHK und wir müssen das regeln, hoffe mal, dass das auf alle IHKs zutrifft.. Zitieren
Gast apehead Geschrieben 15. Juni 2016 Geschrieben 15. Juni 2016 (bearbeitet) Hi! Als Basis des Widerspruchs würde ich die entsprechende Berufsverordnung nehmen (siehe hier - Ergebnis wenn man beim IHK Notenrechner eure Ergebnisse einträgt). Die MEP hat für das Bestehen der Prüfung keine Bedeutung und ist daher nicht verpflichtend. So bald wie möglich zustellen und auf die Prüfung am Montag bzw. Mittwoch vorbereiten. Ich denke, mehr könnt ihr da nicht machen. Ich habe gerade noch ein bisschen recherchiert und in allen Foren, in denen ich gelesen habe, ist die Rede davon, dass bei zwei 5en eine Ergänzungsprüfung notwendig ist, die dann auch entsprechend gut geschafft werden muss. Leider gibt es nirgendwo Quellen. LG Bearbeitet 15. Juni 2016 von apehead Zitieren
VLord Geschrieben 15. Juni 2016 Geschrieben 15. Juni 2016 24 minutes ago, apehead said: Hi! Als Basis des Widerspruchs würde ich die entsprechende Berufsverordnung nehmen (siehe hier - Ergebnis wenn man beim IHK Notenrechner eure Ergebnisse einträgt). Die MEP hat für das Bestehen der Prüfung keine Bedeutung und ist daher nicht verpflichtend. So bald wie möglich zustellen und auf die Prüfung am Montag bzw. Mittwoch vorbereiten. Ich denke, mehr könnt ihr da nicht machen. Ich habe gerade noch ein bisschen recherchiert und in allen Foren, in denen ich gelesen habe, ist die Rede davon, dass bei zwei 5en eine Ergänzungsprüfung notwendig ist, die dann auch entsprechend gut geschafft werden muss. Leider gibt es nirgendwo Quellen. LG Ok, ja dann machen wir das so. Besten Dank. Zitieren
Klebrig Geschrieben 15. Juni 2016 Geschrieben 15. Juni 2016 Viel Erfolg und beste Wünsche gehen raus an: @VLord Zitieren
VLord Geschrieben 15. Juni 2016 Geschrieben 15. Juni 2016 Sieg ! Wir müssen nicht zur MEP da diese insgesamten 50% gereicht haben! Gerade die Mail von der IHK bekommen. Also für die Zukunft, auf diesen Notenrechner: http://www.studyit.de/notenrechner Und auch auf den hier: http://caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html ist verlass ! Die 3 Teile werden zusammengerechnet und wenn ihr dann unter 50% seid müsst ihr zur MEP, sonst nicht! Und für alle die nicht daran geglaubt haben: "Wenn ihr wisst ihr seid im Recht, dann kämpft darum und lasst euch nicht unterkriegen, weder von IHKs oder irgendwem anders!" - VLord 2016 Zitieren
Gast apehead Geschrieben 15. Juni 2016 Geschrieben 15. Juni 2016 Hi! Freut mich für euch! Haben sie sich aber schnell umentschieden - oder waren sich von Anfang an nicht eins. IHK halt. ;-) LG apehead Zitieren
bimbelbee Geschrieben 15. Juni 2016 Geschrieben 15. Juni 2016 Glückwunsch an euch. Da noch in de MEP hätte ich auch kein Nerv für gehabt Ähnlichen Widerspruch musst ich auch letztens bei der Bahn einlegen wegen nem Ticket das mich nun 60€ kostet Aber hey mal schauen was kommt vor 15 Minuten schrieb VLord: "Wenn ihr wisst ihr seid im Recht, dann kämpft darum und lasst euch nicht unterkriegen, weder von IHKs oder irgendwem anders!" - VLord 2016 Zitieren
VLord Geschrieben 16. Juni 2016 Geschrieben 16. Juni 2016 Ja im Prinzip hatten wir (jlichti und ich) ja auch der einen Lehrkraft geschrieben die im Prüfungsausschuss sitzt und das alles geschildert und erläutert. Ich denke mal Sie und unsere penetranten Anrufe (3-5 Mal von jlichti und mir) haben dafür gesorgt das dem nicht so ist. Mussten nichtmal nen Widerspruch einlegen Bin so glücklich Jetzt nur noch irgendwie das Fachgespräch schaffen und dann ist alles gut. 16 hours ago, bimbelbee said: Glückwunsch an euch. Da noch in de MEP hätte ich auch kein Nerv für gehabt Ähnlichen Widerspruch musst ich auch letztens bei der Bahn einlegen wegen nem Ticket das mich nun 60€ kostet Aber hey mal schauen was kommt Ja, da wünsch ich dir viel Glück bimbelbee! Zur Not wie gesagt penetrantes auf den Sack gehen und hinterfragen hilft! Zitieren
bimbelbee Geschrieben 16. Juni 2016 Geschrieben 16. Juni 2016 vor 1 Stunde schrieb VLord: Ja, da wünsch ich dir viel Glück bimbelbee! Zur Not wie gesagt penetrantes auf den Sack gehen und hinterfragen hilft! Ich verfolge da die selbe Taktik wie die Bahn, die innerhalb von 14 Tagen die 60€ sehen will.. Zitat aus meinem Brief das per Fax und Mail raus gegangen ist: Zitat Für Ihre Stellungnahme hierzu habe ich mir eine Frist von 14 Tagen vorgemerkt. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme von Ihnen erhalten, betrachte ich die Angelegenheit als erledigt und die Zahlungsforderung als erlassen. Wenn ich mich richtig informiert habe, sollte ich dann ohne Stellungnahme am 28. meine Ruhe haben und mein Geld behalten können Zitieren
VLord Geschrieben 16. Juni 2016 Geschrieben 16. Juni 2016 Klingt aufjedenfall gut, aber ob das rechtens ist weiß ich net ^^ Zitieren
bimbelbee Geschrieben 16. Juni 2016 Geschrieben 16. Juni 2016 2 x 3 macht 4 -widdewiddewitt und 3 macht 9e !Ich mach' mir die Welt - widdewidde wie sie mir gefällt ... - Ich geb nochmal bescheid, wenn das Inkasso Unternehmen dann bei mir vor der Tür steht So, sorry fürs Offtopic Masrad und VLord reagierten darauf 2 Zitieren
Masrad Geschrieben 16. Juni 2016 Geschrieben 16. Juni 2016 (bearbeitet) Bin auch endlich durch, 81 in der Prüfung, 85 auf die Doku und 90 im Fachgespräch (lang lebe die Steigerung). Ich habe mir wirklich in die Hosen gemacht und wochenlang hochgeschaukelt, ob ich in eine MEP muss oder durchgefallen bin. Ein heißer Tipp für die nächsten Jahre : Guckt euch nach der Prüfung niemals die Lösungen im Forum an, sonst seid ihr überzeugt, dass ihr ALLES falsch gemacht habt Das Forum hier hat mir sonst extrem geholfen und ich werde immer wieder reinschauen Bearbeitet 16. Juni 2016 von Masrad Zitieren
CrankyCrany Geschrieben 20. Juni 2016 Geschrieben 20. Juni 2016 So endlich sind meine Ergebnisse da. IHK Stuttgart FISI GA1: 59% die war sehr schwer für mich, und bin froh dass ich da mehr als 50 Punkte erreicht habe GA2: 71% WISO: 89% Ich hab bestanden auch wenn ich bei WISO mehr erhofft habe aber egal Zitieren
CN25 Geschrieben 21. Juni 2016 Geschrieben 21. Juni 2016 (bearbeitet) Prüfung IHK Reutlingen (BaWü) GA1: 68 GA2: 71 WiSo: 90 Dachte ich sei in GA1 und GA2 gerade so um die 50.. Naja bestanden Bearbeitet 21. Juni 2016 von CN25 Zitieren
Gast Geschrieben 21. Juni 2016 Geschrieben 21. Juni 2016 GA 1 = 49 Punkte GA 2 = 39 Punkte WISO = 63 Punkte Projektarbeit = 52 Punkte Präsentation/Fachgespräch = 46 Punkte Zitieren
Panawr Geschrieben 21. Juni 2016 Geschrieben 21. Juni 2016 vor 1 Stunde schrieb gokyil1234: GA 1 = 49 Punkte GA 2 = 39 Punkte WISO = 63 Punkte Projektarbeit = 52 Punkte Präsentation/Fachgespräch = 46 Punkte Hm.. Das man die schriftliche halt irgendwie verkackt, kann ich nachvollziehen, obwohl unter 40 Punkte zu kommen schon hart ist. Ich persönlich verstehe aber nicht ganz, wie man bei der Projektarbeit so wenig Punkte bekommen kann. Man hat ja quasi alle Zeit der Welt, sein Projekt samt Dokumentation und Präsentation vorzubereiten, nachzubessern, kontrollieren zu lassen und Fachgespräche (oder nur die Präsentation) zu simulieren. Ich kenne dich nicht um möchte dir jetzt nichts böses oder dir irgendetwas unterstellen, aber kann es sein, dass du die Prüfung einfach nicht ernst genug genommen hast? Zitieren
Gast Geschrieben 21. Juni 2016 Geschrieben 21. Juni 2016 Ernst genug schon nur fehlt mir leider die nötige Kenntnisse hier drüber.... Zitieren
Backend Geschrieben 21. Juni 2016 Geschrieben 21. Juni 2016 vor 38 Minuten schrieb gokyil1234: Ernst genug schon nur fehlt mir leider die nötige Kenntnisse hier drüber.... Die Fachlichen Kenntnisse darüber oder die Kenntnisse darüber, wie man sich Unterstützung und Wissen an den richtigen Stellen holt? Zitieren
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