AirRic25 Geschrieben 20. Juni 2016 Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 (bearbeitet) Hallo! Ich hätte mal eine Frage: Ich habe in der schriftlichen Prüfung bei GA1 mangelhalt und muß in die mündliche Ergänzungsprüfung. Habe am Samstag den Brief bekommen und dort soll man ankreuzen, in welchem Fach ich die mündliche Prüfung ablegeben soll! Kann ich mir etwa aussuchen, in welchen Fach ich die Prüfung machen kann? Ich dachte immer, ich muß die mündliche Prüfung in dem Fach machen, in dem ich auch durchgefallen bin. In meinem Fall GA1. Liege ich da falsch?? Bearbeitet 20. Juni 2016 von AirRic25 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Klebrig Geschrieben 20. Juni 2016 Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 Soweit ich weiß kann man es sich aussuchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AirRic25 Geschrieben 20. Juni 2016 Autor Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 Weiß da jemand vielleicht genau bescheid? Muß nämlich den Brief spätestens morgen weg schicken und falls ich wirklich frei wählen kann, werde ich wohl GA2 als mündliche Prüfung nehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefan.macke Geschrieben 20. Juni 2016 Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 Es könnte so einfach sein, wenn man anstatt ins Forum einfach mal in die entsprechende Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik schaut: Zitat Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertetet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AirRic25 Geschrieben 20. Juni 2016 Autor Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 Ja, das habe ich freilich schon gelesen... Das heißt, ich habe in GA1 "mangelhaft", also muß ich auch in GA1 die mündliche Ergänzungsprüfung machen, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
VLord Geschrieben 21. Juni 2016 Teilen Geschrieben 21. Juni 2016 On 20.6.2016 at 1:22 PM, AirRic25 said: Ja, das habe ich freilich schon gelesen... Das heißt, ich habe in GA1 "mangelhaft", also muß ich auch in GA1 die mündliche Ergänzungsprüfung machen, oder? Poste mal bitte deine Ergebnisse von GH1, GH2 und WISO bitte mit %ten. Ich habe mit 2 teilen mangelhaft die schriftliche bestanden, also muss bei dir mehr dahinter stecken als nur "mangelhaft" in GH1. Du musst in keine mündliche Nachprüfung wenn du im schriftlichen insgesamt auf 50% und drüber kommst. Dabei darfst du keinen Teilbereich unter 30% haben damit bist du sofort durchgefallen da eine 6 nicht heilbar ist. Gh1 und GH2 werden mit 40% gewichtet. WISO hingegen mit 20% d.h. du rechnest wie folgt: GH1 * 0,4 + GH2 * 0,4 + WISO* 0,2% (natürlich punkt vor strich beachten). Oder du benutzt den Notenrechner hier: http://caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html Der Notenrechner ist akurat und hat mich und jlichti auch gerettet. Wir mussten eig. auch zur MEP und dann doch nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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