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Geschrieben

Hallo Zusammen,

mir ist ein extrem dummer Fehler passiert (ja ich weiß, das ist wirklich dumm). Auf den Screenshots in der Doku (die natürlich längst eingereicht wurde) ist ein Datum zu sehen das VOR meinem Durchführungszeitraum liegt. Mein Chef sagt zwar dass jeder irgendwie seine Unterlagen vorher schon vorbereitet, aber laut IHK darf man ja erst im Durchführungszeitraum mit dem Projekt beginnen. Heißt das jetzt dass ich sicher die mündliche versemmelt habe, oder gibt es noch irgendeine Chance?

:( Ich hoffe ihr könnt mir dazu was sagen..

 

Liebe Grüße

Geschrieben

Danke dir für deine Rückmeldung.

Unabhängig davon - weißt du, ob es okay ist wenn die Screenshots nach dem Durchführungszeitraum erstellt wurden? Oder ist das genauso doof wie vor dem Zeitraum?

Sorry.. Fragen über Fragen.

Geschrieben

Naja, theoretisch können die Screenshots ja auch zu einem anderen Zweck als der Dokumentation entstanden sein. Das heißt, sofern die Screenshots natürlich nichts abbilden, dass erst im Rahmen des Projekts erzeugt (programmiert, angeschafft, ...) wurde.

Geschrieben (bearbeitet)

Du kannst auch sagen das dein Datum auf dem PC falsch eingestellt war.

 

Hab bei meiner Zeitplanung auch einen Tippfehler anstatt 3 Stunden habe ich dort 2 Stunden und es kommt insgesamt nur auf 34 Stunden. 

Bearbeitet von mcfish
Geschrieben

oder dass Du in einer anderen Astralebene lebst :P

Ernsthaft, ich halte das nicht für sooo schlimm. Formal darfst Du erst mit der Zulassung des Themas mit der Arbeit beginnen.

Es ist ja möglich dass Du von vor der Zeit zuvor schon Screenshots hast weil Du Dich im Rahmen der Ausbildung damit beschäftigt hast ?

Wenn Du was versemmelst dann würde die Doku aus formalen Gründen abgelehnt werden ... und ein Datumsstempel auf einem Screeny scheint mir nicht hinreichend genug dafür. Die Fachgesprächsnote hat damit nichts zu tun, die Doku fällt nur in den kompletten Prüfungsteil Doku/Präsi/Fachgespräch mit rein.

Unangenehm wäre es wenn die Screenys inhaltlich der Bearbeitung Deines Projekts zuzuweisen sind und nicht allgemeiner Natur sind. Das sollte dem PA auffallen ... aber ich wüsste nicht wo ich sowas als Punktabzug berücksichtigen sollte. Eine "Täuschung" im juristischen Sinne ists m.E nicht ...

Augen zu und durch.

 

Geschrieben

Ich bin jetzt wirklich beruhigt und danke euch allen für die Zeit die ihr euch genommen habt um mir die Aufregung zu nehmen. :) 

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