Knowbody Geschrieben 29. Juni 2016 Teilen Geschrieben 29. Juni 2016 Guten Tag! Ich habe am Anfang meiner Ausbildung meine Tagesberichte in einem lieblos angelegten Word Dokument verewigt. Mittlerweile ist mir aber klar, dass das Heft so nicht den Anforderungen entsprechen würde (kein Unterschriftsfeld, etc). Nun habe ich alles angepasst, aber nicht auf jeder Seite gibt es ein Unterschriftsfeld sondern nur auf der letzten (für ein Jahr dann, so steht es auch darüber geschrieben). Meine Frage ist nun: Ist es erlaubt nur 1x eine Unterschrift zu leisten und das auf der letzten Seite oder muss auf jeder Seite ein Unterschriftsfeld sein? Vielen Dank im voraus! Florian. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hurrdurr Geschrieben 29. Juni 2016 Teilen Geschrieben 29. Juni 2016 (bearbeitet) Bei meiner IHK wurde auf jedem Wochenbericht eine Unterschrift verlangt. Kann durchaus variieren, je nach IHK. Wenn du möchtest, lade ich meine Vorlage hier mal hoch. Da ist alles dabei. Bearbeitet 29. Juni 2016 von hurrdurr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kelsier Geschrieben 29. Juni 2016 Teilen Geschrieben 29. Juni 2016 (bearbeitet) Wird wohl von den Richtlinien deiner IHK abhängen (offizielle Vorgaben konsultieren oder anrufen). Ich habe meine Berichtshefte wöchentlich gemacht (nicht nach Tagen getrennt) und dort wurde dann jede Woche unterschrieben bzw. gefühlte 150x vor der Prüfung ;-) Kann mir aber auch vorstellen, dass auch eine Unterschrift pro Jahr reicht. Im Grunde wird damit ja nur die Korrektheit der gemachten Angaben bestätigt. Ob man das nun für einen Tag, eine Woche oder ein Jahr macht sollte eigentlich egal sein. Bearbeitet 29. Juni 2016 von Kelsier Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rosek Geschrieben 29. Juni 2016 Teilen Geschrieben 29. Juni 2016 frag mal bei der IHK an ... ich persönlich glaube nicht, dass denen eine Unterschrift im Jahr reicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Knowbody Geschrieben 29. Juni 2016 Autor Teilen Geschrieben 29. Juni 2016 Danke für eure schnellen Antworten! @hurrdurr wäre echt nett wenn du deins mal anhängen würdest Ich habe mal bei meiner zuständigen IHK angefragt (noch keine Antwort) und habe folgendes in deren Statuten gefunden: "5. Ausbilde/r oder Ausbilder/-in in sowie Auszubildende/r bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen mit Datum und Unterschrift. Ausbildende oder Ausbilder/-innen haben die Eintragungen in den Ausbildungsnachweisen mindestens monatlich zu prüfen." Danach würde ich schließen, dass mindestens die monatliche Zyklen in Ordnung wären. Aber ich warte mal ab was die IHK dazu sagt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefan.macke Geschrieben 29. Juni 2016 Teilen Geschrieben 29. Juni 2016 Der "Vorschlag" mit dem Unterschreiben einmal pro Jahr würde dem gesamten Sinn des Berichtshefts widersprechen. Es geht darum nachzuweisen, dass der Betrieb den Azubi korrekt ausbildet. Wenn das obige Beispiel ("Nasebohren") der Realität entspräche, sollte man sich das möglichst schnell "abzeichnen" lassen, damit man sich bei der IHK beschweren und sich einen anderen Ausbildungsbetrieb suchen kann. Viele Azubis übersehen gerne, dass das Berichtsheft eigentlich niemandem etwas nützt, außer ihnen selbst! stsc reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hurrdurr Geschrieben 29. Juni 2016 Teilen Geschrieben 29. Juni 2016 Bitteschön Ausbildungsprotokoll_Vorlage.docx Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 30. Juni 2016 Teilen Geschrieben 30. Juni 2016 Wie schon gesagt wurde, würde so eine Pauschalunterschrift ja den Sinn dieser Sache entfernen und somit ist das meiner Meinung nach nicht zulässig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Knowbody Geschrieben 30. Juni 2016 Autor Teilen Geschrieben 30. Juni 2016 Mahlzeit! @hurrdurr danke! @stefan.macke danke, dass stimmt natürlich, @Errraddicator und genau das hat sich auch bewahrheitet ^^ Hier einmal die Antwort der IHK: Auszubildende und der Ausbilder müssen auf jeder Seite des Wochenberichts die Richtigkeit des Inhalts mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Das mindestens monatlich prüfen, bezieht sich auf das Intervall, in dem der Ausbildungsnachweis vorgelegt werden muss. Danke für die schnelle Hilfe! War ja einen Versuch wert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 30. Juni 2016 Teilen Geschrieben 30. Juni 2016 Es ist dovh ein wenig verwunderlich, dass das das Unternehmen bzw. der Ausbilder des TEs nicht weiß. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fauch Geschrieben 4. Juli 2016 Teilen Geschrieben 4. Juli 2016 Bei uns hat das Berichtsheft niemand interessiert. Weder den Ausbilder (nicht gelesen, einfach unterschrieben), noch die IHK. Gab auch einige, die die letzten Monate nicht mehr geschrieben haben. Kann aber riskant sein, daher ist es wohl besser, es (halbwegs) ordentlich zu machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Asura Geschrieben 5. Juli 2016 Teilen Geschrieben 5. Juli 2016 Während der Abschlussprüfung wurden meine Berichtshefte genommen und "kontrolliert". Ich hatte keine Ahnung ob der Prüfer einfach nur einen Kaffee trinken wollte oder ob er sich die Hefte mal ein Stück durchgelesen hatte. Während der Prüfung war er in etwa für 20-30 Minuten weg und legte dann kommentarlos meine Hefte wieder auf den Tisch. Das Gleiche geschah bei meinem Mitazubi, für eine ähnliche Zeitspanne. In meinem Block (die Tische waren quasi Blöcke aufgebaut) war ich der Einzige von in etwa 30 Leuten, wieder das Gleiche bei meinem Mitazubi. Da nur ich und der dieser Stichprobe unterzogen wurden, frage ich mich, ob das arbeitgeberspezifisch gewählt wird. *grübel* Natürlich wurde in einem anderem Block auch teilweise kontrolliert, wir waren nicht die einzige Zwei in der kompletten Prüfung. An deiner Stelle würde ich aber die Berichtshefte sauber und ordentlich (wie von der IHK gewollt) führen. Schaden tut es definitiv nicht, egal ob der AG daran Interesse hat oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 5. Juli 2016 Teilen Geschrieben 5. Juli 2016 Den AG jucken die Dinger meist gar nicht. Warum auch? Der weiß ja, was Du machst und wenn nicht, dann juckt es ihn einfach nicht. Der AG brauch kein Berichtsheft um zu wissen ob er mit Deiner Arbeit zufrieden ist, oder nicht. Den Prüfungsausschuss grundsätzlich hingegen jucken die Dinger sehr wohl. Natürlich bewerten die jetzt wenig den Inhalt, aber die werden schon überflogen und a) auf grobe Fehler geprüft und b ) bewertet, was Du so grob gemacht hast während Deiner Ausbildung um Dich im Fachgespräch nicht zu unter- oder überfordern. Und bei groben Fehlern sind auch schon mal Leute durchgefallen. Klar, ist selten, aber gab es schon. Und dann beißt Du Dir auf deutsch gesagt natürlich in den Ars**, wenn alles geklappt hat und Du wegen nem leerem Berichtsheft z.B. durchfliegst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 5. Juli 2016 Teilen Geschrieben 5. Juli 2016 vor 6 Minuten schrieb Errraddicator: Den AG jucken die Dinger meist gar nicht. Warum auch? Der weiß ja, was Du machst und wenn nicht, dann juckt es ihn einfach nicht. Der AG brauch kein Berichtsheft um zu wissen ob er mit Deiner Arbeit zufrieden ist, oder nicht. Sollte ihn aber schon in gewisser Weise interessieren, da das Berichtsheft auch als Grundlage für Beschwerden bei der IHK bezüglich des Betriebes bzw. des Ausbildungsverlaufes dienen kann. Wenn der Chef z.B. ungelesen seinen "Karl Otto" unter so einen Bericht setzt und dann da drin steht, dass du z.B. absolut fachfremde Aufgaben erledigt hast (absurdes Beispiel: die Mutter vom Chef gepflegt hast) oder jeden Tag 5 Stunden Überstunden machst, würde er bei einer Beschwerde ganz schnell Probleme bekommen... Rabber reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 5. Juli 2016 Teilen Geschrieben 5. Juli 2016 Klar. Es wird auch viele AG geben, die das in der Tat interessiert. Wie bei allem im Leben gibt es immerLicht und Schatten. Aber wenn ich mir so anschaue, mit was für einem Kenntnisstand mehr wie nur ein Azubi in die Abschlussprüfung gehen, und das hauptsächlich, weil die Firma sie einfach nix lehrt in den 3 Jahren, dann ist es noch lange nicht selbstverständlich, dass sich der AG für überhaupt irgendetwas bei den Azubis interessiert. So traurig das auch ist. Darauf wollte ich eigentlich hinaus. War vielleicht etwas unglücklich formuliert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Uhu Geschrieben 5. Juli 2016 Teilen Geschrieben 5. Juli 2016 Es gibt doch meistens auf jeder IHK Seite eine Word Vorlage. Benutzen. Fertig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.