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Geschrieben

Hallo zusammen,

So nun hat es mich auch erwischt, mein Abteilungsleiter hat sich mit der "Bereitschaftskrankheit" angesteckt. Zumindest habe ich herausgehört, dass in dem Meeting morgen darum gehen wird, das grundsätzlich zu besprechen.

Aktuell sind wir 2 die sich um die Systembetreuung kümmern (einer geht ende dieses Jahr in Rente, bleibe also noch ich), ein Kollege der die Betreuung des ERP Systems (Software, Hardware landet wieder bei uns) und eben unseren Abteilungsleiter, der relativ wenig von der Technik versteht (gibt es selbst zu). Ersatz für den ausscheidenden Kollegen ist noch nicht in Sicht und wird wohl auch nicht so schnell (bzw in der Form wie gewünscht) kommen. Zusätzlich werden unsere wichtigen Systeme von einem Systemhaus überwacht, und dort haben wir auch einen 8-17 Uhr Mo-Fr Servicevertrag. Dieses Systemhaus bietet auch ein "Notfallhandy" mit erweiterten Servicezeiten an.

Laut dem was ich im Netz gefunden habe, gilt Rufbereitschaft, wenn sie nur passiv ist, also kein Einsatz kommt, nicht als Arbeitszeit und wirkt sich daher auch nicht auf die gesetzlichen Ruhezeiten aus. Nur wenn ein Anruf erfolgt gilt es als gearbeitet. Wenn die Rufbereitschaft intern wäre, würde das bedeuten, dass es keine Rotation bzw "nicht-Bereitschaftszeiten" für mich geben würde einfach weil mich sonst keiner ersetzen kann.

In meinem Arbeitsvertrag steht nichts zur (Ruf-)Bereitschaft, Tarifvertrag kommt keiner zur Anwendung und eine Betriebsvereinbarung in der Richtung gibt es nicht (einen Betriebsrat übrigens auch nicht) was bedeutet, dass ich rein rechtlich prinzipiell nicht dazu verpflichtet bin da mitzumachen.

"Ich will nicht und mach nicht, und du kannst mich nicht zwingen weil Vertrag" ist aber eine schlechte Argumentationsgrundlage. Deswegen hätte ich gern etwas a la "mit nur einer Person kann keine arbeitsrechtlich korrekte Rufbereitschaft durchgeführt werden" in der Hand. Dazu habe ich aber nichts gefunden, also wie lange am Stück man in Rufbereitschaft stecken kann. Selbst wenn nur 1x im Jahr einer anruft steht man ja trotzdem die ganze Zeit Gewehr bei Fuß, es könnte ja einer anrufen. Also nix mit Kino, Kneipe (Alkohol), Freunde besuchen, Kurztripp am Wochenende etc. Prinzipiell habe ich kein Problem damit angerufen zu werden wenn die Ka*ke am Dampfen ist und ich Zeit habe. Wenn ich selbst entscheiden kann ob ich jetzt ans Telefon möchte, oder ob ich gerade Besuch habe, mich mit meinem Partner vergnüge oder einfach gerade keine Lust habe. Ich will mich aber nicht dazu verpflichten in meiner Freizeit rund um die Uhr erreichbar zu sein, da ist mir auch egal wie viel man mir dafür bietet.

Also, welche Argumente außer: "du kannst mich nicht zwingen" kann ich anbringen? Möglichst mit rechtlicher Grundlage.

Ps: Nein, ich werde das so nicht mit mir machen lassen und im Zweifelsfall auch über eine AG-Wechsel nachdenken.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Was ist daran falsch zu sagen "Ich möchte keine Rufbereitschaft machen, und ist auch nicht Teil meines Vertrags" ?

Konkret heisst das, seinen Mann stehen und nicht hinter irgendwelchen Gesetzen verstecken. Du würdest doch eh Wechseln, wenn Sie dich "zwingen" wollen.

Davon abgesehen sollte die Rufbereitschaft mit einer Grundvergütung (pro Woche/Tag, je nach dem)bezahlt werden + aktiv geleisteter Stunden on top - ohne das würde ich 0 machen. Wenn Du da keine Lust drauf hast, dass das Ganze Jahr durchzuziehen (absolut verständlich!), dann Mund auf.

 

 

Bearbeitet von UnknownX
Geschrieben

Ein ähnliches Thema.

Ansonsten wenn du gar nicht willst würde ich den finanziellen Rahmen so hoch setzen das der AG von sich aus sagt "ok nee lass mal." bzw, dann Laptop (und zwar keins von der Stange) ein aktuelles Smartphone, Firmenwagen (natürlich für Privat Nutzung zugelassen)

Ein Gegenargument wäre wie du schon sagtest: "Was ist wenn um 2 Uhr nachts gearbeitet werden muss (Ruhezeit) kommst du dann um 12 Uhr noch in die Firma oder kannst du via HO die restliche Zeit arbeiten?"

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb UnknownX:

Was ist daran falsch zu sagen "Ich möchte keine Rufbereitschaft machen, und ist auch nicht Teil meines Vertrags" ?

Konkret heisst das, seinen Mann stehen und nicht hinter irgendwelchen Gesetzen verstecken. Du würdest doch eh Wechseln, wenn Sie dich "zwingen" wollen.

Daran ist nichts falsch, ich denke nur ein "ich will einfach nicht" ist eine schlechte Argumentationsgrundlage. Klar läuft es darauf hinaus, nur wenn ich das Thema mit einem "mach mir einen Arbeitsrechtlich korrekten Vorschlag, dann können wir anfangen darüber zu reden" auch los werde hat das eine höhere Qualität. Und es hilft dem, der nach mir kommt.

Außerdem ist das mein Torschlagargument, das will ich nicht sofort auf den Tisch klopfen.

vor 10 Minuten schrieb t0pi:

Ein Gegenargument wäre wie du schon sagtest: "Was ist wenn um 2 Uhr nachts gearbeitet werden muss (Ruhezeit) kommst du dann um 12 Uhr noch in die Firma oder kannst du via HO die restliche Zeit arbeiten?

Gefühlt würde ich sagen, dass der akute Fall der RB relativ selten eintreten wird, daher ist es relativ egal was hier ausgehandelt wird. Mir geht es um die Einschränkung in der Freizeit, nur für den Fall dass... Und darum, dass unser Dienstleiter das sowieso anbietet.

Geschrieben

Gesetze gibt es da glaub wirklich nicht, da es via Tarif/Betriebsvereinbarung festgelegt wird. Hier ein Beispiel: http://www.boeckler.de/pdf/mbf_bvd_rufbereitschaft.pdf

Du kannst dich ja mit dem Tvöd argumentieren. Wobei ich an deiner Stelle das wohl aussen vor lassen würde und schlicht sagen würde "Ich bin zur Leistung von Rufbereitschaft nicht bereit". Fertig. Da musst du nicht argumentieren. Das ist dein gutes Recht und persönliche Entscheidung und würde da auch garnicht rumdiskutieren. Vielleicht kannst noch sagen "In meiner Freizeit möchte ich mich erholen, was ich bei einer Rufbereitschaft nicht kann" .. aber eigentlich musst du es auch nicht begründen. Das ist kein Pro/Kontra-Gespräch bei dem zu überzeugen musst, sondern wenn nicht willst, dann ist das halt so und muss dein Chef akzeptieren. Mit Paragrafen um sich werfen ist meist eher kontraproduktiv.

Geschrieben (bearbeitet)

Mit "Mach mal einen arbeitsrechtlich haltbaren Vorschlag, dann können wir weiter reden" zu pokern solltest Du nur, wenn Du Dir zu 100% sicher bist, dass der AG keinen liefern kann. Arbeitet der AG hingegen einen vernünftigen und arbeitsrechtlich korrekten Vorschlag aus und bringst Du anschließend dein "Ich bin zur Leistung von Rufbereitschaft nicht bereit", ist das ganz schlechter Stil. Würde mir da als dein Vorgesetzter arg veräppelt vorkommen.

Solltest Du also nicht direkt mit "Ich bin zur Leistung von Rufbereitschaft nicht bereit" kontern wollen, wäre es besser, wenn Du einen Vorschlag erarbeitest, der a) arbeitsrechtlich in Ordnung geht und b-) für den AG finanziell so unattraktiv ist, dass er die Idee von sich aus fallen lässt. Oder für dich so lukrativ und tragbar (evtl. nur alle zwei Wochen, etc.) ist, dass Du deine Meinung änderst.

Bearbeitet von Kwaiken
Geschrieben

Nun gut, dann werde ich mal abwarten was da morgen auf mich zu kommt und immer im Kopf mein Mantra "ich mache keine Rufbereitschaft" runter beten. Plus einmal aussprechen und gucken was passiert.

Allein anhand der Reaktion kann ich ja dann absehen, ob ich für mich in der Firma langfristig eine Zukunft sehe oder nicht.

Geschrieben

Ich würde ebenfalls mit offenenen Karten spielen.
Entweder hast Du bock drauf, dann sieh zu, dass Du was für Dich raus schlägst.
Oder Du hast keinen bock per se und egal was es bringen könnte, dann sag es aber direkt.

Alles andere ist für mich nix Halbes und nix Ganzes.

Geschrieben

Rein logisch (ja ich weiß davon ist nicht immer auszugehen) geht das doch gar nicht.
Der TE ist alleine, wie soll er da 24/7 Bereitschaft machen, das heißt er könnte ja niemals mehr etwas außer im 5km radius um seine Wohnung sitzen.

Will der AG Bereitschaft, dann brauch man auch das Personal. Mit 4-5 Leuten macht jeder 1x im Monat eine Woche, damit kann man dann leben. Grundbezahlung natürlich fürs "da sein" und wenn man aktiv wird "richtig Cash" vorausgesetzt.

Alleine? No way.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Graustein:

Der TE ist alleine, wie soll er da 24/7 Bereitschaft machen, das heißt er könnte ja niemals mehr etwas außer im 5km radius um seine Wohnung sitzen.

Will der AG Bereitschaft, dann brauch man auch das Personal. Mit 4-5 Leuten macht jeder 1x im Monat eine Woche, damit kann man dann leben. Grundbezahlung natürlich fürs "da sein" und wenn man aktiv wird "richtig Cash" vorausgesetzt.

Alleine? No way.

Danke, daraufwollte ich hinaus als ich nach "arbeitsrechtlich korrekt" gefragt habe.

Rein vom Gesunden Menschenverstand gehe ich davon aus, dass es eine rechtliche Regelung zu der Dauer der RB (also das reine auf einen Anruf warten) geben müsste, allerdings habe ich dazu online nichts gefunden.

Also Stand so wie es ist: Alleine nie im Leben Rufbereitschaft!!!

Wenn mein AG bereit ist die nötigen Leute einzustellen und (anstatt das bei unserem Dienstleister dazuzbuchen), dann bin ggf bereit über eine mögliche RB nachzudenken. Unter diesen Bedingungen sicher nicht, denn da hilft es mir nicht irgendwas herauszuschlagen, ich hab ja nichts davon.

Geschrieben

Hab mal in nem Kommentar zum Arbeitszeitgesetz nachgeschaut.

Zumindest bezüglich der mindestens 11 Stunden Ruhezeit nach Arbeitsende, scheint die Rufbereitschaft an sich hier nicht die Ruhezeit zu beeinflussen. Nur wenn du tatsächlich ran musst fängt die Ruhezeit danach neu an zu zählen.

Ich würde mal Vermuten, dass es bei der täglichen Maximalarbeitszeit auch so läuft.

Geschrieben

Generell halte ich eine Ein-Mann 24/7/365 Rufbereitschaft auch für nicht machbar.

Ich habe anno 2004-2009 regelmäßig Rufbereitschaften gemacht und weiß noch, dass dies relativ lukrativ war ein Tag am Wochenende brachte ohne Einsatz knappe 400€ eine Nacht unter der Woche gute 200€ jeweils plus eventuellen Einsätzen.

Geschrieben (bearbeitet)

Moin,

ich rate dir und deinem Arbeitgeber stark davon ab eine 24/7 365 Tage Rufbereitschaft zu planen bzw. zu machen.

Ich bin seit ca. 3 Jahren mit mindestens einer Woche im Monat und mit Maximal (seltene Fälle) 3 Wochen bei meinem Arbeitgeber in der Rufbereitschaft. Mal unabhängig von Spitzenwerten in die Richtung 100+ Anrufe über einen Monat, schlaucht die Tatsache alleine das man sich selber permanent an den Arbeitgeber kettet. Das Thema Arbeit lässt nie wirklich los und ich erreiche das nur noch wenn ich nach Feierabend das Firmenhandy ausschalte wenn ich keine Rufbereitschaft habe.

 

Ganz zu schweigen das man oftmals im Betrieb nach kürzeren Nächten und arbeitsintensiven Wochenenden ankommt als hätte man eine Party gefeiert. Die 11 Stunden Ruhezeit die einem zustehen sind vom Gesetzgeber ein Super ding, jedoch wurde auch diese Regelung eher für den Arbeitgeber designed. Ein beispiel dazu: Es ist Montag Nacht und du hast um 00:00 Uhr einen Einsatz welcher eine Stunde geht, nun bist du um 01:00 Uhr mit dem Einsatz fertig und deine Ruhezeit beginnt von neuem (11 Stunden durchgehend sagt der Gesetzgeber). Bedeutet das du Theoretisch frühstens um 12:00 Uhr zum Mittag in der Firma stehen müsstest und deinen regulären Dienst ableistest bis 16 Uhr. Nun kommt aber das Problem, dir fehlen jetzt 4 Stunden der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, diese müsstest du dann nachholen bzw. eine Minderung deines Gehalts hinnehmen. Und genau da liegt das Problem und die Frage ob man sich das als Arbeitnehmer antun will. Entweder ich stehe morgens um 6 auf gehe zur arbeit und akzeptiere das ich grad mal 5 Stunden Schlaf hatte, oder ich bleibe zuhause bis 12 und bekomme weniger Geld bzw muss irgendwo Überstunden leisten.

 

Insofern die Rufbereitschaft nicht fürstlich entlohnt wird (bei mir nicht), würde sich also eine Kürzung des Gehalts negativ auswirken. Zumal Einsätze in der Rufbereitschaft teils als Überstunden abgegolten werden können bzw gering bezahlt werden können.

 

Wie am Anfang geschrieben, tu es dir selber und dein Arbeitgeber sich selber nicht an so etwas alleine zu machen. Es schlaucht auf dauer doch immens weil man nie dazu kommt wirklich abzuschalten.

 

Edit sagt:

ich hab grad noch @MattR seinen Beitrag gesehen. Wir waren lange Jahre mit grad mal 200 netto die Woche unterwegs, pauschal für alles, keine Überstunden Generierung keine Fall bezogene Vergütung. Nur um dir mal auch das untere ende von Rufbereitschaft zu zeigen.

Bearbeitet von urghss
Geschrieben

Also alleine würde ich es nicht machen wollen und wenn muss die Bezahlung ja Spitze sein. Wir haben bei uns auch Bereitschaft und sind dann alle paar Wochen dran. Nur für die Rufbereitschaft gibt es 350€ Brutto pro Woche. Wenn wir dann wirklich ran müssen, wird es zusätzlich vergütet. Sowas muss auch vertraglich festgehalten werden.

Geschrieben

Wir haben bei uns im Betrieb derzeit ähnliche Probleme. Allerdings kommt da erschwerend hinzu, dass wir fünf Auszubildende (!) und ein Supportleiter sind, die das wochenweise zu stemmen haben. Folglich ist man so gut wie jeden Monat einmal "dran". Die zusätzliche Vergütung i.H.v. 4€/Tag Mo-Fr und 16€/Tag Sa+So+Feiertage ist ein Witz. Eine Regelung bezüglich Ruhezeiten oder gar eine Möglichkeit "Nein" zu sagen hatten wir natürlich nicht.

Wie sollte man in so einem Falle am besten vorgehen? Ist eine solche Rufbereitschaft in der Ausbildung überhaupt zulässig? Die Rufbereitschaft beeinträchtigt nämlich zweifelsohne meine Konzentrationsfähigkeit und macht z.B. ein Lernen für die Berufsschule unmöglich.

Derzeit fühle ich mich generell nicht wie ein Azubi, sondern eher wie eine billige Supportkraft.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Manu315:

eine Möglichkeit "Nein" zu sagen hatten wir natürlich nicht.

Warum nicht? Also, klar als Azubi und vor allem in jungen Lebensjahren wenn man gerade frisch ins Berufsleben eingestiegen ist, fällt es natürlich schwer sich gegen den Arbeitgeber "aufzulehnen". Aber wenn du bisher nicht zu Rufbereitschaft verpflichtet warst, wovon ich sehr stark ausgehe, dass es nicht in deinem Ausbildungsvertrag drinstand, dann musst du einer Vertragsänderung (egal ob schriftlich oder mündlich/konkludent) zustimmen. Stimmst du nicht zu, kann der AG erstmal nichts machen und vorallem in der Ausbildung erst recht nicht.

vor 3 Stunden schrieb Manu315:

Wie sollte man in so einem Falle am besten vorgehen? Ist eine solche Rufbereitschaft in der Ausbildung überhaupt zulässig?

Höchstwahrscheinlich ist es nicht zulässig. Der beste Schritt dürfte wohl sein bei deiner zuständigen IHK mal nachzufragen wie du da am Besten vorgehst. Normalerweise sollten die dann direkt einschreiten.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn es nicht im Vertrag geregelt ist (was es beim Ausbildungsvertrag eigentlich nie ist), dann musst du generell keine Rufbereitschaft leisten.

Ansonsten unterliegst du als Ausbzubildener ja einem gewissen Schutz, auch als Volljähriger. Das heißt du darfst bspw. nicht mehr wie 48 Stunden die Woche arbeiten, die Ruhezeiten sind einzuhalten und dir stehen  pro Woche 2 freie Tage zu.  Wenn dein Chef unbedingt möchte, dass du Rufbereitschaft leistet, müsste er gucken, wie er das unter diesen Bedienungen organisiert.

Sofern vertraglich geregelt wäre es schon denkbar, dass du an einem Tag in der Woche Rufbereitschaft leisten könntest. Denkbar wäre z. B. so eine Konstellation wie: Freitag + Samstag frei und Sonntag halt Rufbereitschaft. Das will dein Chef natürlich wahrscheinlich nicht machen, weil du dann ggf. 3 Tage die Woche frei hättest :) ... eine Andere Möglichkeit wäre dir einen Ausgleich zu geben. Heißt Samstag + Sonntag frei, und sofern die Bereitschaft dann auch genutzt wird, hast du zusätzlich noch Montag mind. einen halben und ab eienr gewissen Stundenzahl einen ganzen Tag zusätzlich frei. Die Ganze Woche Rufbereitschaft geht natürlich nicht, allein schon wegen den gesetzlichen Ruhezeiten.

Ich philsophiere hier aber jetzt, denn Fakt ist, dass dein Chef offensichtlich kein Interesse an einer fairen Regelung hat. Daher würde ich das Gespräch suchen und sagen, dass die Rufbereitschaft vertraglich nicht geregelt ist und du diese als Auszubildener unter diesen finanziellen Bedingungen nicht leisten möchtest. Ende. Da kann er erstmal nichts machen, außer stinkig auf dich zu sein.

Bearbeitet von Uhu
Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Manu315:

Derzeit fühle ich mich generell nicht wie ein Azubi, sondern eher wie eine billige Supportkraft.

War bei mir nie anders. 3. LJ <600€ Brutto. Jedoch wurde die Bereitschaft besser als bei euch bezahlt womit es ein finanzieller anreiz war.

Eigene Erfahrung ist auch mit damaligen Azubi Kollegen im OSZ, Azubis sind immer öfter Billige Arbeitskräfte, nach kurzer Einarbeitungszeit macht man im regulären betrieb mit und viele die ich kennengelernt habe bekommen nicht mal ausreichend zeit während der Arbeit für Projektarbeiten eingeräumt.

Ich würde wie Guybrush Threepwood schon schrieb damit mal zur IHK gehen, die können einem definitiv am besten weiterhelfen allein schon mit Informationen.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Ulfmann:

@Maniska Wie ging die Sache denn aus (oder weiter)?

Bis jetzt noch gar nicht, das Thema kam am Freitag dann doch nicht zur Sprache, und wollte dann doch nicht in das Hornissennest stechen, wenn sie gerade ruhig sind. :)

Und für mich steht fest, dass ich keine Rufbereischaft machen werde, muss ich ja auch nicht.

Geschrieben
Am 1.7.2016 um 07:56 schrieb urghss:

Ein beispiel dazu: Es ist Montag Nacht und du hast um 00:00 Uhr einen Einsatz welcher eine Stunde geht, nun bist du um 01:00 Uhr mit dem Einsatz fertig und deine Ruhezeit beginnt von neuem (11 Stunden durchgehend sagt der Gesetzgeber). Bedeutet das du Theoretisch frühstens um 12:00 Uhr zum Mittag in der Firma stehen müsstest und deinen regulären Dienst ableistest bis 16 Uhr. Nun kommt aber das Problem, dir fehlen jetzt 4 Stunden der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, diese müsstest du dann nachholen bzw. eine Minderung deines Gehalts hinnehmen.

Hier sollte man darauf achten, dass der AG diese 4 Stunden dir stellt. Eben aus diesem Grund, weil du ebend Bereitschaft in der Nacht hattest. Ohne würde ich diese nicht annehmen.

Außerdem ist das für den AG doch günstig: Minderung des Gehalts + Bereitschaftskosten >= Gehalt?

Geschrieben
Am 7.7.2016 um 13:39 schrieb feuerjinn:

Hier sollte man darauf achten, dass der AG diese 4 Stunden dir stellt. Eben aus diesem Grund, weil du ebend Bereitschaft in der Nacht hattest. Ohne würde ich diese nicht annehmen.

Außerdem ist das für den AG doch günstig: Minderung des Gehalts + Bereitschaftskosten >= Gehalt?

Welche 4 Stunden stellt der AG? Wenn du aufgrund einer Rufbereitschaft und der folgenden Ruhezeit von 11 Stunden 4 Stunden weniger auf deiner Uhr hast, muss der AG nichts machen. Du stehst in einer Vertraglichen Bringschuld deine 160 Stunden im Monat zu leisten oder als Alternative eine Minderung des Gehalts hinzunehmen insofern du keinen netten Chef hast...

 

Und das mag ja sein das es für den AG günstig ist, jedoch wird wie in meinem Beispiel oder dem anderer in diesem Teil bei weitem nicht so gut gezahlt in der Bereitschaft wie es notwendig wäre um >= dem Gehalt zu sein. Wenn ich 10€ die Stunde netto verdiene müsste ich ja an einem Tag bzw in der Nacht 40€ raus bekommen und +- 0 zu sein.

 

Selbst aktuell nachdem meine Bereitschaftsvergütung angehoben wurde verdiene ich grad mal 1,25€ die Stunde an einem Wochentag. Am Wochenende sind es dann immerhin 3,75€ pro Stunde...

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