SaJu Geschrieben 11. Juli 2016 Teilen Geschrieben 11. Juli 2016 vor 7 Stunden schrieb mqr: Aber Deine Verantwortung kann Dir keiner abnehmen, falls Du das so entscheidest und es passiert was. Ähnlich dem Hersteller oder Errichter, falls der Schrott verkauft. Das ist der Grund, warum ich das alles jährlich prüfen musste. Nachdem ein Leasing-Gerät und eine nagelneue Steckdosenleiste für Kurzschlüsse verantwortlich waren, mussten auch solche Sachen getestet werden. Dann war ich fast nur noch damit beschäftigt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mqr Geschrieben 12. Juli 2016 Teilen Geschrieben 12. Juli 2016 Hallo SaJu, vor 10 Stunden schrieb SaJu: Dann war ich fast nur noch damit beschäftigt... ... an sich ist das doch ein cooler Job, viel Bewegung, man kommt in der ganzen Firma herum und wird meist auch ein bisschen besser bezahlt. Grüße Micha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 12. Juli 2016 Teilen Geschrieben 12. Juli 2016 vor 23 Minuten schrieb mqr: Hallo SaJu, ... an sich ist das doch ein cooler Job, viel Bewegung, man kommt in der ganzen Firma herum und wird meist auch ein bisschen besser bezahlt. Grüße Micha Das war meine Azubi-Aufgabe... Ich wollte Fachinformatiker lernen und nicht Elektriker. Azubi-Gehalt bleibt Azubi-Gehalt. Daran konnte ich auch nichts drehen. Ausbildungsinhalte habe ich mir dann zuhause angeeignet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Casakoba Geschrieben 19. Mai 2017 Autor Teilen Geschrieben 19. Mai 2017 Hallo Zusammen, ich möchte gerne das Thema nochmal aufleben lassen :-) Wie habt ihr im RZ Bereich die Prüfungen vorgenommen? - unterberechnungsfrei im laufenden Betrieb oder am Wochenende oder Abends, wo der Betrieb nicht so stark ist? Weiterhin gibt es hier Grenzen bei den Gerätschaften, welche man als Prüfer durchführen kann? Zum Beispiel: Kaffeemaschine, Wasserkocher - ist ok. Und Backofen, Kühlschrank nicht ok und muss von der Haustechnik erledigt werden bzw. kann man in dem Fall die Verantwortung auf den Hauseigentümer übergeben (falls die Sachen beispielsweise einfach mitvermietet werden und nicht Eigentum der Firma sind). Danke im Voraus für eure Antworten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mqr Geschrieben 20. Mai 2017 Teilen Geschrieben 20. Mai 2017 Hallo Casakoba, hier werden die Prüfungen schon fast zu Sonderfragen, als wenn der TÜV ständig Autos mit Raketenantrieb und Wirbelstrombremsen prüft. Es liegt an dem Unternehmer die Sicherheit seiner Angestellten nach besten Ermessen sicherzustellen. Wie bei einem Auto: es muss halt zum TÜV und wie Du das anstellst ist Deine Sache. Wie Saju schon sagt, meist macht das dann ein Mitarbeiter mit dem Prüfer zusammen. Wem hilft es wenn das Gerät sicher ist aber nach der Prüfung nicht mehr zu gebrauchen ist. Auch einen Server kann man nicht im laufenden Betrieb durchmessen, wenn der Prüfer sagt, dass ihm hier Aussehen und Funktion reichen, bekommt der seine Plakette. Wenn er sagt, dass er messen muss, muss der halt herunter gefahren werden um mit 500V den Isolationwiderstand zu messen und auch den Schutzleiterwiderstand zu erfassen. Wenn der den Server dann aufschrauben will um nach Manipulationen zu schauen (was natürlich auch den Prüfer Zeit kostet), dann wird der Dir solange die Plakette verweigern wie Du ihm das verbietest. Halt wie beim TÜV, mal klopft der mit dem Hammer den Unterboden ab, mal nicht. Mal rüttelt er an der Batterie mal genügt ihm ein Blick. Auch der TÜV gerantiert nicht, dass nichts passieren kann aber der Halter ist fein raus falls ein versteckter Mangel zum Unfall führt und der TÜV handelt nach "plichtgemäßen Ermessen" und kann seine Stichproben beschränken.. Er (der Halter) hat eben alles getan. Frag halt den Verantwortlichen in dem "geeigneten Fachbetrieb" der bei Euch die Prüfungen durchführt. Der Unternehmer kann auch durch Löschanlagen und strengen Zutrittskontrollen mit entsprechender Schutzkleidung die Sicherheit der Mitarbeiter sicherstellen. Wer ist Verantwortlich? Zunächst immer der, der die Gefahr geschaffen hat (Gefahrenhaftung). Wenn ein Loch im Boden einer Werkhalle dazu führt, dass ein Mitarbeiter fällt kommt Fragen über Fragen auf alle zu. Konnte der Eigentümer das wissen, hätte der Unternehmer zuvor kontrollieren müssen, reicht ein Schild "Achtung Baustelle". Falls die Sachen mitvermietet werden, hat der Mieter im allgemeinen keine Reparaturen durchzuführen, damit gefährdet der Unternehmer seine Mitarbeiter nicht. Mietet Ihr Geräte in ordnungsgemäßem Zustand oder Bastelkram? (Wie bei Auktionen *grins*). Es kommt halt auf den Einzelfall an. Was sagt der Vertrag? Kann der Eigentümer Dich an schadenverursachenden Bastelleien hindern, muss er sicherstellen, dass Du den Prozessor nicht brandausbrechend übertaktest? Grüße Micha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Casakoba Geschrieben 25. Mai 2017 Autor Teilen Geschrieben 25. Mai 2017 Die einfachen Messungen sind z.B Wasserkocher, Kaffeemaschine, Steckdosenleiste etc...beim Rechenzentrum gibt es da bestimmte Regelung, wie man da verfährt? - ob im laufenden Betrieb oder eher im ausgeschaltetem Zustand bzw. wie man da das Risiko auf ein Minimum reduziert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mqr Geschrieben 25. Mai 2017 Teilen Geschrieben 25. Mai 2017 (bearbeitet) Hallo Casakoba, ich sagte es ja schon: Prüfen umfasst alle Maßnahmen, mit denen festgestellt wird, ob sich das gesamte elektrische Betriebsmittel in einem normgerechten Zustand befindet. 1) Besichtigen 2) Erproben 3) Messen 4) Funktionsprüfung Draus folgt an sich schon, dass die Prüfung nicht im laufenden Betrieb stattfinden kann. Zusätzlich schließt man den Prüfling bei allen großen Meßgeräteherstellern wie Benning, Gossen, Fluke, um nur drei der Bekanntesten zu nennen, an dem Meßgerät an und wählt dort den Prüfablauf bzw. einzelne Messungen aus. Dies kann man sich dann vom Meßgerät in verschiedener Weise protokollieren lassen. Hierzu gibt es auch Geräte mit Protokolldrucker. Nur wohin mit den Zetteln und das MG kann eben nicht besichtigen und somit hat ein Zettel eh kaum "Beweiswert". Sieh es einmal so: Würdest mit einem Flugzeug fliegen bei dem der Betreiber keine Zeit für lästige Turbinenprüfungen hat. Willst Du einen Reaktor testen der aus Mangel an Ersatz nicht herunter gefahren werden kann? Kannst Du Dir vorstellen, was die Polizei sagt wenn der Autoermieter keine Zeit für den TÜV hat, weil seine Autos immer ausgebucht sind? Zusätzlich haben die DGVU und die Betriebssicherheitsverordnung Gesetzescharakter, das heisst Verstöße sind über das Sozialgesetzbuch mit Bußgeldern bzw. evt auch über das Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen belegt! Du weißt ja sicher selber, dass die Betriebssysteme aufzeichnen wann diese herunter gefahren werden. Wenn diese Daten evt. bei einem Brandausbruch von den Ermittlern mit Deinem Meßzeitpunkt verglichen werden, weil der Unternehmer sagt: "Ich habe das doch gerade prüfen lassen", heißt es schnell grob fahrlässig (bzw. vorsätzlich). Grüße Micha Bearbeitet 25. Mai 2017 von mqr e gegen o Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Casakoba Geschrieben 25. Mai 2017 Autor Teilen Geschrieben 25. Mai 2017 Hallo Micha, ich verstehe deine Intension, aber wie immer im Leben kann trotz sorgfäligter Prüfungen trotzdem was passieren, ich denke deswegen ist es wohl so wichtig sämtliche Vorschriften bei der Prüfung einzuhalten, dass dieser Tatbestand von "grob fahrlässig" nicht unterstellt werden kann. Um deine vier Punkte näher zu fassen. Unter Besichtung verstehe ich z.B das Gerät läuft, man riecht nix, z.B Elektrolyt, es kommen keine Funken etc...einfach vom äußerlichen. Erproben würde ich auch mehr oder weniger zu 1) hinzuzählen, weil je nach dem, machst du im Grunde nur das Gerät an, aus und fertig und schaust, ob darauf hin Auffälligkeiten sind. Messen ist nicht näher zu erläutern, da kommt es dann wohl auf die Messmethode an. Und unter Funktionsprüfung verstehe ich im Grunde, die Gerätschaften wieder einzuschalten, um zu schauen, ob nach der Messung alles wieder geht....weil man darf denke ich hier auch nicht außer acht lassen, je nach dem falls man falsche Prüfungmethoden verwendet, Spannung etc..das eoin Gerät nicht mehr funktioniert. Hast du eigentlich Empfehlungen an Messgeräte aus deiner Erfahrung heraus? Sind deines Erachtens gerade im RZ Bereich nochmal spezielle Anforderung an der Prüfung, welche zu beachten wären? Grüße, Casa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mqr Geschrieben 26. Mai 2017 Teilen Geschrieben 26. Mai 2017 Hallo Casakoba, nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird, schon klar, dennoch darf man (besonders öffendlich) keine Werbung für Schummel-TÜV machen. Ich hoffe wir verstehen uns da. Erproben und Funtionstest ist in der Tat schwer auseinander zu halten. Man muss sich das so vorstellen, dass man immer zuerst von einer Gefahr ausgeht (wie beim Bombenentschärfen). In diesem Fall findet die Erprobung im spannunglosen Zustand im Anschluss an die Besichtigung statt. Es wird gecheckt ob die Schalter wie üblich mechanisch beweglich sind, ob sich der Ventilator drehen läßt, ob Schutzklappen (z.B. vom Streamer oder CD-Fach) beweglich sind etc.. Entgegen der Besichtigung, die eher mit einem Fernglas stattfindet *grins*, nimmst Du hier das Gerät schon in die Hand. Empfehlungen für Messgeräte sind sehr schwierig, meistens schwört man auf das welches man immer benutzt. Es ist Geschmacksache. Ich hebe da nur Gelegenheit auf der belektro in Berlin, die verschiedenen Geräte beim Hersteller zu besichtigen und jeder hat davon Viele. Diese Funktion, jene Funktion, ich denk mir dabei immer: wirklich schön, wie ansprechend doch das Disign ist! Das muss wohl jeder selbst entscheiden. Es ist auch eine Frage der Anschaffungskosten. Es geht ab ca. 1000€ los und naja oben offen kann man schon sagen, bis 2500€ ist noch realistisch. Bei Rechenzentren erwähne ich um nicht nachlässig zu sein ein paar übliche Punkte: Schutz vor elektrostatischer Aufladung, nicht auf den Lichtwellenleiter herumturnen, evt. Einweisung in die Löschanlage und wie immer "rauchen und Alkohol". Bei der Prüfung selbst, sollte man im vorab Kundengespräch genauer über den Ablauf sprechen (herunterfahren, Schadensersatz, Arbeitsdauer im Fehlerfall) und bei der Messung ist es halt ein "Blech" mit Elektronik, die eigendlich bis 1000V isoliert zu sein hat. Bei 230V Betriebspannung hat man schon eine Spannung von 650V Spitze-Spitze und das Messgerät arbeitet nach VDE mit 500V Messspannung (wie früher der "Kurbelkasten"), jedoch sollte der einfache Spitzenwert von 325V (+Versorgertoleranz) nicht überschritten werden. Hier muss insbesondere der Überspannungsableiter beachtet (bzw. außer Betrieb gesetzt) werden. Es gibt halt so einiges in RZ. Falls Du die Funktion eines LWL misst, denke daran, dass Du diesen nicht mit den Testlaser "durchbrennst", es gibt da ja verschiedene Laserstärken. Falls es sich um asiatische Ware handeln könnte, die mit Spartransformatoren ausgerüstet ist, schließe eine gute Haftpflichtversicherung ab, hier ist die Elektronik besonders gefährdet. Aber besonder wichtig: Bei verschiedenen Messungen versorgst Du das Gerät mit Betriebsspannung. Bei einem Toaster ist es nicht wichtig ob der nur ein paar Sekunden toastet. Bei einem Server kann man aber nicht einfach nach der Messung den Stecker ziehen, der muss sauber hoch und herunter gefahren werden. Hierzu benötig man dann ein Messgerät, welches die Messdauer von automatisch auf "Hand" umstellen kann. Grüße Micha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Casakoba Geschrieben 26. Mai 2017 Autor Teilen Geschrieben 26. Mai 2017 Hi Micha, danke für deine Erläuterungen im RZ-Bereich. Beim Punkt LWL muss ich mal nachhaken, inwiefern das für die DGUV3 - (ortsveränderliche Anlagen/Geräten) von Bedeutung ist, bzw. ob es nicht einfach reicht, dass Gerät herunterzufahren und dann die Prüfung inkl. Messung durchzuführen. Dein Tipp mit der Haftpflicht ist ein guter Hinweis, ich gehe davon aus, dass eine normale private Haftpflicht nicht genügt. Weiterhin stellt sich die Frage im Rahmen der Vorarbeit, ist es da notwendig jedes einzelne Gerät zu klassifizieren, weil vorbei maschieren und einfach mal mit 300V Messpannung durchmesssen ist da denke ich nicht, sondern muss sorgfälltig geprüft werden. Außerdem wäre meine Frage, gibt es spezielle Dokumentationen, worin man sich Einlesen kann, worauf im RZ besonders zu achten wäre? - weil einfach nur zu wissen, wie ich ein Gerät messe ist es nicht getan und anhand deiner Erläuterungen merke ich auch, dass an relativ viel zu achten ist, um nicht fahrlässig zu agieren. Aber deine Tipps haben schonmal einen guten Eindruck vermittelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mqr Geschrieben 27. Mai 2017 Teilen Geschrieben 27. Mai 2017 Hallo Casakoba, Nuja, LWL, nimm die einfach aus Deiner todo-Liste. Es ist zwar denkbar, dass diese eine Notaus-Charakteristik haben, z.B. wenn dort die Meldelinien einer BMZ angeschlossen sind oder LWLs die Direktverbindung zu Polizei/Feuerwehr darstellen und somit für die Gesamtfunktion und Sicherheit der Anlage/Geräte von erheblicher Bedeutung sind aber dann kann sich auch der Verantwortliche Eures geeigneten Fachbetriebs darum kümmern. Der sollte eh zunächst die ersten Male mit Dir zusammen prüfen. Mir ist nicht ganz klar, was Du in diesem Kontext unter klassifizieren verstehst. Eine Inventarliste anhand derer Du einen Arbeitsplan mit Meßlisten erstellst. Einteilung in Schutzklassen oder Abhängigkeiten evt. zu anderen Rechenzentren, woran Du bei dem shutdown des gesamten RZ denken mußt? Literacy zu diesem Thema ist mir nicht bekannt. Vor allem ist dieses Thema nicht groß am Markt, sodass man kaum aussagekräftige Autoren zu bezahlbaren Preisen finden kann. Vielleicht könntest Du in einer Universitätsbiblithek etwas finden bzw. Abschlussarbeiten zu einem bestimmten RZ. Die private Haftpflichtversicherung reicht schon deshalb nicht, weil diese keine berufliche Tätigkeit abdeckt aber auch die betriebliche Haftpflicht muss im Wagnis mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dazu ist es wichtig, dass das Prüfen von RZs im Betriebszweck aufgeführt ist und Du nicht mit einer Betriebsanmeldung eines Eisladens zum Versicherer mA*****ierst. Allgemein reicht auch Elektro- und/oder Informationtechnik im Betriebszweck um als geeigneter Fachbetrieb durchzugehen. Nicht aber "Handel mit Computern!" Grüße Micha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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