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Ausweisdaten herausgegeben


Nopp

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Moin,

meine Mutter hat unwissentlich ihre Ausweid-ID, ihren Namen und Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und IBAN an einen vermeintlichen Anbieter zugesandt, der sich als Fake herausstellte.

Was kann der gegenüber mit diesen Daten anfangen? Was wollte ich umgehend in die Wege leiten, damit mit ihren Daten kein Schundluder betrieben wird?

Kennt sich da jemand von Euch aus?

 

Grüße

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Hallo Nopp,

ich denke nicht, dass da viel passiert. Die meisten Daten sind eh nicht so geheim. Die Daten sammeln sich sowieso auch im Laufe des Lebens überall an. Der Ausweis dient auch nur als Identitätsnachweis und wird gebraucht um sich z.B. ggü. Vertragspartnern auszuweisen. Zusätzlich benötigt man aber auch die Unterschrift/Willenserklärung.

Was ihr machen könnt: Einen Betrugsversuch online bei polizei.de melden (oder bei jeder Dienstelle), der Bank eine Notiz zukommen lassen, dass die nächste Zeit Buchungen besonders gesichert werden sollen (z.B. eine Ersatzkontonummer/ entsprechend Ausweis abgeben und eine Ersatzbescheinigung anfertigen lassen). Bei Abbuchungen zurückbuchen und die falschen Verträge natürlich zur Polizei. Bei Onlineverträgen lässt sich das auch nachvollziehen. Das die dann geschnappt werden ist aber unwahrscheinlich.

Grüße

Micha

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Mit Name und IBAN kann man meistens problemlos per Lastschrift in einem Onlineshop bestellen, allerdings können Lastschriften genauso problemlos wieder zurückgeholt werden.

Wie schon geschrieben, die Bank informieren, dass Lastschriften entweder überhaupt nicht ausgeführt werden sollen oder (falls es legitime Lastschriften gibt, z.B. regelmäßige Abbuchungen der Miete o.ä.) in den nächsten Wochen sehr genau auf das Konto schauen, ob es da unberechtigte Lastschriften gibt.

Falls die Daten telefonisch herausgegeben wurden, kann man ggf. in der Anrufhistorie, die in den Telefonen oder z.B. in der Telefonanlage oder dem VoIP-Router gespeichert ist, nachvollziehen, woher dieser Anruf kam und nachforschen, ob man etwas über den Anbieter herausfindet, um für eine evtl. benötigte spätere Anzeige etwas zu haben, womit die Strafverfolgungsbehörden etwas anfangen können.

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vor 2 Stunden schrieb Eye-Q:

Mit Name und IBAN kann man meistens problemlos per Lastschrift in einem Onlineshop bestellen, allerdings können Lastschriften genauso problemlos wieder zurückgeholt werden.

Eigentlich nur mit einem TAN Verfahren.

P.S. Haben eine IBAN wo meine Mutter Geld überweisen sollte bekommen. Die habe ich bei der Polizei gemeldet und Anzeige gegen Unbekannt gemacht, wegen versuchtem Betrug.

Bearbeitet von Nopp
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vor 27 Minuten schrieb Nopp:

Eigentlich nur mit einem TAN Verfahren.

TAN benötigt man nur, wenn man aktiv vom Bankkonto etwas überweist. Bei einer SEPA-Lastschrift gibt man beim Shop die Kontodaten ein, von denen das Geld eingezogen werden soll und der Shop zieht das eben von sich aus ein.

Eine Überweisung (mit wie auch immer gearteter TAN) kann man nicht zurückholen, eine SEPA-Lastschrift kann man innerhalb von 6 Wochen zurückholen.

vor 29 Minuten schrieb Nopp:

P.S. Haben eine IBAN wo meine Mutter Geld überweisen sollte bekommen. Die habe ich bei der Polizei gemeldet und Anzeige gegen Unbekannt gemacht, wegen versuchtem Betrug.

Ach so, das war so ein Geldwäsche-Ding, wo deine Mutter Geld überwiesen bekommen soll und das abzüglich eines gewissen Prozentsatzes weiterüberweisen sollte? Es kann gut sein, dass der Empfänger ebenfalls betrogen wurde und das Geld eben über mehrere Stationen geleitet wird, damit es möglichst schwer ist, den Geldfluss nachzuvollziehen.

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Hallo Nopp,

vor 10 Stunden schrieb Nopp:

Eigentlich nur mit einem TAN Verfahren.

diese Transaktionsnummern benötigt man für die eigene Kontoführung im online-Banking (zusätzlich zum PIN). Es gibt aber unzählige andere Möglichkeiten Geld vom Konto zu bekommen. Eine davon wäre am Bankschalter mittels Personalausweis (dem Echten), falls man die Bankcard gerade nicht da hat. Eine weitere Möglichkeit ist ein Überweisungsträger handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben (Einwurf bei der Bank). Beim Telefonbanking ist zusätzlich zu den Kontodaten auch nur der Telefonpin erforderlich. Vielleicht kennst Du noch das Lasteinzugsverfahren für Dauerzahlungen wie z.B. Miete, da wird regelmäßig abgebucht und nur der Zettel für den Vermieter ausgefüllt (IBAN, BIC, Einverständnis, Unterschrift) und diese Variante:

vor 10 Stunden schrieb Eye-Q:

Bei einer SEPA-Lastschrift gibt man beim Shop die Kontodaten ein, von denen das Geld eingezogen werden soll und der Shop zieht das eben von sich aus ein.

Falls jetzt aber unvermittelt Geld zur Weiterleitung auftaucht solltet ihr euch nicht damit absetzen, sondern die Annahme verweigern, sonst kommt das Inkassoteam-Warschau mit unfeinen Methoden (Es gibt Fälle, da wurden dann die Zinsen mit Fingergliedern bezahlt). Mit dem entsprechenden Bankauftrag dann wieder zur Polizei.

Grüße

Micha

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vor 12 Stunden schrieb Eye-Q:

Ach so, das war so ein Geldwäsche-Ding, wo deine Mutter Geld überwiesen bekommen soll und das abzüglich eines gewissen Prozentsatzes weiterüberweisen sollte? Es kann gut sein, dass der Empfänger ebenfalls betrogen wurde und das Geld eben über mehrere Stationen geleitet wird, damit es möglichst schwer ist, den Geldfluss nachzuvollziehen.

Nein, das war eine Immobilien-Anzeige bei Ebay Kleinanzeigen, welche angeblich über den Drittanbieter AirBnB abgewickelt wird. Kontakt lief über Mail. Zum Glück habe ich mir die Mail mal angeschaut: "airbnb.finance.XXX.com"

Habe bei AirBnB angerufen und gefragt ob es sowas gibt. Die wickeln niemals Verträge o.Ä. außerhalb Ihres Online-Systems ab und haben mir geraten den Kontakt zu der Person sofort abzubrechen.

Habe der Person dann freundlich zurückgeschrieben, dass ich die IBAN der Polizei und dem dahinterstehendem Bankinstitut melden werde und habe einen schönen Tag gewünscht. Anzeige wegen versuchtem Betrug ist noch am selben Tag gemacht worden. :)

Meine Mutter muss nun halt etwas auf ihre Kontoktivitäten achten.

Bearbeitet von Nopp
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