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Wie lange "gilt" die schriftliche Prüfung?


Gast allesneu

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Hallo

 

Es kann sein, dass ich wegen Inflexibilität meines Arbeitsamt-Ansprechpartners mein Projekt nicht durchführen kann. Der Antrag wurde initial abgelehnt, das erlaubte früheste Startdatum liegt nun nicht mehr gut 3 Wochen vor dem Ende meines Prüfungsvorbereitungs-Kurses, sondern nur noch wenige Tage. Das halte ich nicht für machbar, da ich nur nachmittags am Projekt arbeiten könnte. (Vormittags ist halt Prüfungsvorbereitung und das will ich nicht überspringen) Doofe Sache und mein Ansprechpartner auf dem Amt will ums Verrecken keine Verlängerung des Kurses bejahen.

 

Aber nun zur Frage aus dem Subject. So wie ich das verstehe, gehören ja die schriftliche Prüfung und das Projekt zusammen. Bilden quasi eine Einheit. Jetzt frage ich mich, wie lange die schriftliche Prüfung "gelten" würde. Wenn ich jetzt wirklich das Projekt nicht machen kann, würde ich halt gerne die schriftliche Prüfung dennoch mitschreiben. Evtl. reicht das ja dann einem Arbeitgeber als Nachweis meiner Fähigkeiten (Lebenslauf und Arbeitszeugnisse reichen nicht mehr) und vielleicht könnte ich dann bei dem ein Projekt quasi nachschieben.

 

Danke!

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vor 11 Stunden schrieb allesneu:

Evtl. reicht das ja dann einem Arbeitgeber als Nachweis meiner Fähigkeiten (Lebenslauf und Arbeitszeugnisse reichen nicht mehr) und vielleicht könnte ich dann bei dem ein Projekt quasi nachschieben.

Sorry da muss ich dich gleich enttäuschen, deine Prüfung ist erst bestanden wenn du beide Teile also schriftlich und Projekt teil bestanden hast, ist das nicht der Fall hast du keine abgeschlossene Berufsausbildung. Viele Arbeitgeber legen wesentlich mehr wert auf das Ergebnis deines Projekts, denn mit dem Projekt beweist du ja ob du ein eben solches planen und durchführen kannst. Die schriftliche Prüfung ist sicher nicht unwichtig, aber es werden hier halt irgendwelche Themen abgefragt die nicht zwangsläufig mit deiner eigentlichen Arbeit zutun haben, sondern eben von Basics bis zu Dingen die du noch nie gehört hast reichen. Soll nicht heißen das es nicht doch Arbeitgeber gibt die dir eine Chance geben, aber ich sag dir gleich das werden nicht viele sein, denn wie schon gesagt du hast keine Abgeschlossene Berufsausbildung, heißt im Normalfall wird jeder andere Bewerber mit einer AB dich ausstechen, zumal du ja auch dann nochmal ein Projekt machen musst um den Abschluss zu bekommen, der neue Arbeitgeber würde deine Zeit aber brauchen das du eben für ihn arbeitest und Projekte für ihn erledigst die du wahrscheinlich nicht für die Prüfung verwenden darfst, heißt du müsstest das Projekt komplett auf dich allein gestellt in deiner Freizeit erledigen und ob das was wird, wage ich jetzt vorsichtig zu bezweifeln (nicht unmöglich aber eher unwahrscheinlich).

Die schriftliche Prüfung läuft nicht ab, wenn du dein Projekt nicht schaffst, dann fällst du durch und musst in 6 Monaten nochmal das Projekt machen, wenn du die schriftliche bestehst, ist diese bestanden und du brauchst sie nicht nochmal mitschreiben. meines wissen geht das 2 mal so, wenn du dann dein Projekt nicht geschafft hast, darfst du die Prüfung nicht mehr ablegen soweit mir bekannt ist, aber da können sicher unsere Prüfer noch genauer werden.

Sorry das ich dir keine positivere Ansicht zu dem Thema geben kann.

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Ich verstehe den ganzen Thread irgendwie gar nicht. Worum geht es überhaupt? Machst Du eine Umschulung? Was hat dein Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit (es gibt seit vielen Jahren kein Arbeitsamt mehr), mit deiner Abschlussprüfung zu tun?

Ich gehe mal davon aus, dass Du eine Umschulung absolvierst. Ohne jetzt hier Vorurteile zu schüren, ist es immer wieder komisch das besonders Umschüler immer der Meinung sind, dass andere Menschen und andere Behörden an ihrem Scheitern verantwortlich sind.

Erkläre uns doch bitte mal genau den ganzen Sachverhalt, wenn Du hier Hilfe und Beratung haben möchtest. So wie Du den Sachverhalt oben beschreibst, ist er für mich absolut unklar.

Albi hat dir mit dem ersten Satz in seiner Antwort ja schon alles erklärt.

 

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Ich verstehe deinen Text nicht. Da ich schon eine hilfreiche, sinnvolle, Antwort bekam (Danke Albi!), weiss ich, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.

 

Wenn Du, Trail, ein Problem mit Umschülern hast, kann ich dir auch nicht helfen. Geförderte Weiterbildungen gibt es, sind politisch offenbar gewünscht, und bringen vielen Beteiligten sehr viel Geld. Eigentlich habe ich nur von IHKs gehört, dass die manchmal ein Problem damit haben. Bist du von einer IHK? :-)

 

Schönen Sonntag noch!

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Ich habe einfach nur 18 Jahre Berufserfahrung in der Branche und ich weiß, dass Personen wie Du ein Problemfall sind. Erstrecht wenn Sie auf freundliche Fragen so reagieren wie Du.

Wenn Du hier Hilfe suchst und nicht in der Lage bist dich richtig auszudrücken und dazu auf Fragen stark provokativ reagierst, dann bist Du nicht nur in diesem Forum falsch, sondern auch in deinem Berufswunsch.

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die IHK möchte einen ungefähren Zeitraum für's Projekt ... soweit die Theorie.

Praktisch ist der Tag, an dem letztmöglich die Doku bei der IHK eingeworfen werden kann, der letzte Tag für's Projekt. Mit der Abgabe der Doku ist der Teil der Prüfung vorbei (der andere Teil folgt dann im Prüfungsgespräch/vortrag!). Überleg' mal, ob du nicht dein Projekt etwas nach hinten verschieben kannst.

Ansonsten -> schnellstmöglichst Kontakt mit IHK bzw deiner Ausbildungsfirma aufnehmen. Problem mit denen besprechen und Lösungen suchen ... jede IHK tickt anders und daher sind Ratschläge manchmal eher gefährlich.

 

 

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Falls die anderen hier das Problem verstanden haben. Könnt ihr mir das Problem mal erklären?
Ich verstehe einfach nicht, warum ein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit schuldig daran sein soll, dass der TE sein Projekt nicht durchführen kann. Wo ist da der Zusammenhang? Was hat die Agentur für Arbeit überhaupt mit dem Abschlussprojekt zu tun? So etwas habe ich noch nie gehört.

 

Bearbeitet von Trail
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Na man braucht ja ein Unternehmen als Auftraggeber für das Projekt. Ich kann nicht einfach z.B. meinem technikbegeisterten Nachbarn sein Heimnetz neu planen mit Sicherungs- und Backupkonzept. (Andererseits, wenn ich einen befreundeten Selbstständigen hätte, ginge das anscheinend. Kann man sich auch mal fragen, wo da der Sinn ist.)

 

Der Auftraggeber ist der Weiterbildungsträger, in dem ich gerade einen Prüfungsvorbereitungskurs besuche. Als Externprüfling. Dieser Kurs ist zeitmässig extrem schlecht angelegt gewesen, weil er einige Wochen schon vor der schriftlichen Prüfung endet. Und durch die Verschiebung jetzt, was die Termine angeht, könnte ich nur noch ein paar Tage an dem Projekt arbeiten. Dann bin ich kein Kunde mehr des Trägers und dann haben die auch keine Veranlassung mehr, mich weiterhin in ihren Räumen an meinem Projekt arbeiten zu lassen. Da sehe ich jetzt eigentlich meinen Arbeitsamtansprechpartner in der Pflicht, mit einer Verlängerung der "Maßnahme" dafür zu sorgen, dass ich wie im ersten Antrag ein Zeitfenster von 3 Wochen angeben kann, während dem ich meine 35 Stunden rausnehme, so wie es gerade passt. Wie sieht das denn sonst aus im 2. Antrag? Erst 3 Wochen, jetzt 3 Tage... Da kommt die nächste Ablehnung doch sicher mit der Bitte zu begründen, warum ich plötzlich so wenig Zeit brauche. Mal davon ab, dass ich ja mindestens 4,x Tage brauchen würde.

Das ist mein persönliches Pech/Problem.

(Rückblickend gesehen kann ich echt niemandem empfehlen, sich auf so einen Vorbereitungskurs für die Externprüfung einzulassen. Die Dozenten machen didaktisch alles genau so wie bei Umschülern (von wegen "zielgerichtete Vorbereitung auf die Prüfung"), je nach Träger hat man vielleicht Pech und es wird nur halbtags unterrichtet (nachmittags macht man "Hausaufgaben" wie es bei Umschülern vielleicht sinnvoll ist) und beim Projekt gibt es nur Stress, weil die Träger eigentlich gar nicht darauf vorbereitet sind, selbst Auftraggeber zu sein. Normal haben die ja nur Umschüler, wo der Praktikumsbetrieb das alles regelt.

Leider gibt es richtige Umschulungen wohl nicht, wenn man ALG I bezieht.)

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