nforce Geschrieben 13. Dezember 2016 Geschrieben 13. Dezember 2016 Hey, Ist mir gerade so eingefallen Ich hab den nicht bearbeiteten Handlungsschritt nicht durchgestrichen, hab nur die Nummer auf dem Deckblatt geschrieben Reicht das aus? Gruß, Zitieren
.Phil Geschrieben 13. Dezember 2016 Geschrieben 13. Dezember 2016 (bearbeitet) Das wird ganz auf die Tagesform des Prüfers (bzw des Korrekteurs) ankommen. Im Regelfall sind sie aber kulant, solange es eindeutig ist. Interessant wäre halt noch zu wissen, ob du die Aufgabe überhaupt bearbeitet hast oder komplett leer gelassen hast, dann müsste es ja sowieso klar sein. Ich würde mich deswegen auf jeden Fall nicht verrückt machen lassen. edit: Sollten sie dennoch anders entscheiden und aufgrund der nicht gestrichenen Aufgabe automatisch die letzte als gestrichen ansehen, dann hätten sie dennoch das Recht auf ihrer Seite. Bearbeitet 13. Dezember 2016 von .Phil Zitieren
nforce Geschrieben 13. Dezember 2016 Autor Geschrieben 13. Dezember 2016 vor 2 Minuten schrieb .Phil: Das wird ganz auf die Tagesform des Prüfers (bzw des Korrekteurs) ankommen. Im Regelfall sind sie aber kulant, solange es eindeutig ist. Interessant wäre halt noch zu wissen, ob du die Aufgabe überhaupt bearbeitet hast oder komplett leer gelassen hast, dann müsste es ja sowieso klar sein. Ich glaube ich hatte es komplett leer gelassen Zitieren
Chiyoko Geschrieben 13. Dezember 2016 Geschrieben 13. Dezember 2016 Sollte ausreichen. Solange den Prüfern ersichtlich ist, dass du den Handlungsschritt nicht bearbeitet hast wird er gestrichen. Zudem hast du es ja im Deckblatt angegeben. Garantieren kann es dir natürlich hier niemand, aber es ist schon sehr sehr sehr unwahrscheinlich, dass die Prüfer das nicht erkennen und dementsprechend so bewerten. Zitieren
Sawfare Geschrieben 13. Dezember 2016 Geschrieben 13. Dezember 2016 Ehm, ich dachte wir sollen die nur auf das Deckblatt schreiben??? Durch gestrichen habe ich da gar nix. Zitieren
Gast babs84 Geschrieben 13. Dezember 2016 Geschrieben 13. Dezember 2016 Oh je Ich hab die auch nicht durchgestrichen! Vorne drauf hab ich es geschrieben und hab die auch gar nicht erst bearbeitet. Ich hoffe das erkennen die an... Zitieren
qwertzabc Geschrieben 13. Dezember 2016 Geschrieben 13. Dezember 2016 Manchmal hilft es, wenn man sich zu Beginn der Prüfung das Deckblatt durchliest Zitieren
Aten Geschrieben 13. Dezember 2016 Geschrieben 13. Dezember 2016 Unser "Aufpasser" hat sogar die Prüflinge nochmal nach vorn kommen und den nicht bearbeiteten Schritt auf das Deckblatt schreiben und entsprechend durchstreichen lassen, falls das jemand nicht gemacht hatte. Zitieren
stefan.macke Geschrieben 13. Dezember 2016 Geschrieben 13. Dezember 2016 Also manchmal frage ich mich, was die Prüflinge eigentlich so von uns Prüfern denken. Glaubt ihr wirklich, jemand würde euch wegen eines fehlenden Strichs 25% der Punkte nicht geben? Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich kann jetzt nicht für alle Ausschüsse sprechen, aber ein wenig Menschlichkeit sollte da noch vorhanden sein Mal im Ernst: Wenn eindeutig erkennbar ist, welche Aufgabe nicht bearbeitet wurde, z.B. durch Eintragen der Nummer auf dem Deckblatt, Streichen der Aufgabe oder einfach Nichtbearbeiten derselben, wird euch niemand einen Strick daraus drehen und stumpf die letzte - komplett bearbeitete - Aufgabe streichen. Was leider durchaus vorkommt (habe ich schon selbst mehrfach gesehen), ist, dass der Prüfling alle (!) Aufgaben teilweise bearbeitet und keine eindeutig streicht. Dann muss leider der Standardfall mit dem letzten Handlungsschritt greifen. Das kann man dann aber wirklich nicht dem Prüfer anlasten. Denn ein wenig Formalismus sollte man auch den Prüflingen durchaus zutrauen dürfen. Und die Anweisungen bzgl. der Streichung sind sicherlich deutlich genug zu erkennen. Zitieren
mqr Geschrieben 14. Dezember 2016 Geschrieben 14. Dezember 2016 ...das ist ganz normal. Man sitzt zuhause und schwitzt, man kann überhaupt nichts mehr machen und hat die ganze Zeit gelernt vom "worst case" auszugehen. Die Nervosität steigt und wenn der Prüfer einen schlechten Tag hat, er ist ja auch nur ein Mensch und Regeln sind Regeln. ...und wann kommen endlich die Ergebnisse? ...kann man da Widerspruch einlegen? Zitieren
licklake Geschrieben 14. Dezember 2016 Geschrieben 14. Dezember 2016 (bearbeitet) Ich habe auch nur vorn die Nummer drauf geschrieben, aber nichts durchgestrichen. Beim (nicht gestrichenen ) gestrichenen Handlungsschritt habe ich allerdings auch überhaupt nichts hingeschrieben. Ich finde bei sowas wäre es wirklich ne Frechheit wenn sie punkte abziehen würden. JA, es steht sicher irgendwo vorne auf dem Blatt drauf... aber 1. ist das ne Prüfungssituation in der man aufgeregt ist und solche "Formalien" schon mal leicht vergessen kann und 2. hat man auch Besseres zutun als sich die halbe Din A4 Seite da ganz genau durchzulesen, wenn man eh schon unter Druck steht alle Aufgaben in der vorgegeben Zeit zu schaffen. Zudem ist es ja komplett eindeutig mit der Zahl auf dem Deckblatt gekennzeichnet. Solange die da steht gibt es meiner Meinung nach keinen Grund zur Diskussion. Ich denke das durchstreichen ist hauptsächlich eine Hilfestellung für die Prüfer. Mir wurde mal mitgeteilt, dass je ein Prüfer einen Handlungsschritt korrigiert (IHK Oberbayern). Da ist es sicher ein bisschen umständlicher das dann zu erkennen. Bearbeitet 14. Dezember 2016 von licklake Zitieren
mosel98 Geschrieben 23. Dezember 2016 Geschrieben 23. Dezember 2016 I.D.R richtig es aus, wenn die gestrichene Aufgabe auf dem Deckblatt vermerkt ist. Ist nichts vermerkt oder gestrichen gilt der letzte Handlungsschritt als gestrichen Sent from my SM-G930F using Fachinformatiker.de mobile app Zitieren
licklake Geschrieben 23. Dezember 2016 Geschrieben 23. Dezember 2016 Die IHK München hat mir zumindest keine Punkte dafür abgezogen. Zitieren
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