mancharta Geschrieben 21. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 21. Dezember 2016 Servus zusammen, ich wollte mal fragen ob irgendjemand von euch ein Kleingewerbe hat? Ich will selber eins anmelden um Dienstleistungen wie Medien- und Webdesign anbieten zu können, und das auf "legalem" weg. Ich finde es persönlich immer ein wenig nervig wenn man etwas unter der Hand verkauft und man aufpassen muss.. Wie lief die Anmeldung bei euch so ab? Was sollte man an Gründer beachten? Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mqr Geschrieben 21. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 21. Dezember 2016 Hallo Revtic, also in Berlin ist das Bezirksamt/Ordnungsamt für eine Gewerbeanmeldung zuständig. Dabei musst Du den Betriebsinhalt formulieren und die Gebühr entrichten, sonst erstmal nichts. Wenn Du Dich an den Betriebsinhalt hältst klärst Du den Rest mit dem Finanzamt. Du benötigst auch eine Firmenanschrift evt. muss da der Vermieter zustimmen usw.. Bei Handwerklichen Dienstleistungen benötigst Du auch noch die Zustimmung der HWK. Grüße Micha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mancharta Geschrieben 21. Dezember 2016 Autor Teilen Geschrieben 21. Dezember 2016 Danke, ich habe auf der Website meines Landkreises einen Gewerbeanmeldeschein gefunden, der wird mir aber wahrscheinlich nichts bringen oder? Dann werde ich da mal beim Landratsamt informieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nopp Geschrieben 21. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 21. Dezember 2016 vor 24 Minuten schrieb Revtic: Danke, ich habe auf der Website meines Landkreises einen Gewerbeanmeldeschein gefunden, der wird mir aber wahrscheinlich nichts bringen oder? Dann werde ich da mal beim Landratsamt informieren. Ja, gut informieren. Habe den Schritt auch vor mir. Aber erst Anfang 2017. Vielleicht tut es Dir gut ein Gründerseminar zu besuchen. Viele Agenturen bieten das an, und man bekommt Kosten zurückerstattet vom Amt (meistens!). Hat mir geholfen, sowie ein Gang zum Steuerberater. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 21. Dezember 2016 Teilen Geschrieben 21. Dezember 2016 (bearbeitet) vor 54 Minuten schrieb mqr: [...]Du benötigst auch eine Firmenanschrift evt. muss da der Vermieter zustimmen usw.. Bei Handwerklichen Dienstleistungen benötigst Du auch noch die Zustimmung der HWK.[...] Wann der Vermieter zustimmen muss, hängt nicht davon ab, OB man nebengewerblich tätig ist, sondern was gemacht wird. Dabei geht es hauptsächlich um die Frage, ob die berufliche Tätigkeit eine Außenwirkung hat und für andere Hausbewohner störend ist (z.B. Arztpraxis mit Kundenverkehr, Musiklehrer mit Lärmbelästigung, Laden mit Anlieferungen und Kundenverkehr). Je mehr Publikumsverkehr oder Warenanlieferungen, desto eher ist eine Zustimmung des Vermieters zur gewerblichen Nutzung der Mietwohnung erforderlich. Im oben genannten Fall, wo für die anderen Mieter nicht einmal ersichtlich ist, dass dort ein Kleingewerbe betrieben wird (kein wirklicher Kundenverkehr, keine größeren Anlieferungen, keine Lärmbelästigung oder sonstiges) ist dies alles kein Problem. Aktivitäten wie die genannten Webseiten programmieren oder vergleichbare Arbeiten finden komplett ohne Außenwirkung statt – und sind deswegen im Rahmen dessen, was der Mieter tun darf. Das bedeutet: Für diese Aktivitäten braucht der Mieter explizit keine Zustimmung des Vermieters. Es wird jedoch oftmals empfohlen, diese einzuholen, da der Vermieter diese auch nicht verweigern darf bei derartigen Tätigkeiten ohne Außenwirkung und ohne zusätzliche Belastung der Immobilie durch z.B. Kundenverkehr oder handwerkliche Arbeiten. Was für eine Firma (rechtlich gesehen) man aufmacht, sollte man sich auch überlegen. Ob Kleinunternehmerregelung ohne Vorsteuerabzugsberechtigung und ohne Mehrwertsteuer, oder als Einzelunternehmer sollte man am besten mit seinem Steuerberater klären und hängt auch vom erwarteten Gewinn / Umsatz ab. Was man aber machen muss, ist der Firma bekannt zu geben, dass man nebenberuflich noch selbständig ist als Kleinunternehmer oder Einzelunternehmen. Verbieten dürfen sie es einem nicht (wenn man nicht als Konkurrent auftritt) und die eigene Arbeit dadurch nicht vernachlässigt wird, aber es ist afaik aus rechtlichen Gründen wichtig, dass dies bei der Firma hinterlegt ist. Bearbeitet 21. Dezember 2016 von Crash2001 Guybrush Threepwood reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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