Haolong Geschrieben 7. Februar 2017 Geschrieben 7. Februar 2017 Hallo, ich habe letztes Jahr meine Ausbildung zum FISI bestanden. Nun habe jedoch eine weitere Ausbildung angefangen, nämlich den FIAE. Ja viele werden jetzt fragen, hää warum machst du das? Ist jetzt nun mal so^^ Meine Frage bezieht sich auf die Abschlussprüfung: Werden mir bestandene Teile der FISI-Prüfung, die es auch in der AE - Prüfung geben wird, gut geschrieben? Gruß, Hao Zitieren
allesweg Geschrieben 7. Februar 2017 Geschrieben 7. Februar 2017 Frag die für dich zuständige IHK... auch mal, wieso sie diesen Weg statt Zulassung zur Externenprüfung zugelassen hat. Zitieren
Polar Geschrieben 7. Februar 2017 Geschrieben 7. Februar 2017 Ich finde, sowas sollte man seitens der Gesetzgebung verbieten. Dadurch wird anderen die Chance auf den Ausbildungsplatz genommen. Zitieren
Gast Uhu Geschrieben 7. Februar 2017 Geschrieben 7. Februar 2017 Sprich mit deiner zuständigen IHK. Ich kenne es so, dass du zwar keine Prüfungen gut geschrieben bekommst, allerdings sofort im dritten Lehrjahr einsteigen kannst, da die ersten zwei Lehrjahre vom Lehrplan noch nahezu identisch sind und Fachinformatiker beider Richtungen bis zum dritten Lehrjahr auch zusammen unterrichten werden könnten. Sprich: Mit einem weiteren Jahr kann der zweite Abschluss erworben werden. Über den Sinn und Unsinn kann man streiten. Ein Jahr ist jetzt nicht die Welt (das sind praktisch nur zwei Schulblöcke und dann beginnt schon die Abschlussprüfung). Sinnbefreit hingegen wäre es wenn du jetzt tatsächlich wieder im 1. Lehrjahr angefangen hast ohne das du und dein Betrieb sich bei der IHK erkundigt habt. Zitieren
Gast Geschrieben 7. Februar 2017 Geschrieben 7. Februar 2017 @TE Schau Dir mal den § 64 Abs 4 BBiG an. Zitieren
Mttkrb Geschrieben 7. Februar 2017 Geschrieben 7. Februar 2017 (bearbeitet) vor 25 Minuten schrieb WYSIFISI: @TE Schau Dir mal den § 64 Abs 4 BBiG an. Ich glaube, du hast dich vertan. https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__64.html Was hat der Paragraph mit einer zweiten Ausbildung zu tun? Darin geht es um die Berufsausbildung behinderter Menschen. Bearbeitet 7. Februar 2017 von Mttkrb Zitieren
Gast Geschrieben 9. Februar 2017 Geschrieben 9. Februar 2017 Am 7.2.2017 um 16:13 schrieb Mttkrb: Ich glaube, du hast dich vertan. https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__64.html Oh, ja , vielen Dank. Es sollte § 62 Abs. 4 BBiG heißen. Zitieren
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