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Projektarbeit Zeitabgleich


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Hallo,

habe eine Frage zur Projektarbeit [FISI].

Am Ende soll ich ja auch einen Zeitabgleich machen, also zeigen, bei welchen Projektphasen ich mehr/weniger Zeit gebraucht habe als geplant. 

Soll man da auch erwähnen, dass man Gesamt mehr als 35 Stunden gebraucht hat, oder wäre das nicht sehr vorteilhaft? 

 

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Notfalls musst du es so drehen und wenden, dass du natürlich eine Punktlandung machst.

Die unterschiedlichen Zeiten sollten auch keine Lichtjahre machen und denk dran, immer schön Begründen warum du mit einem Schritt länger zu kämpfen hattest oder warum du Zeit eingespart hast. :-)

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Die Vorgabe der IHK sind 35 bzw 70 Stunden. Also solltest du auch 35 bzw 70 Stunden angeben.

Ich würde behaupten, dass die Zeitplanung in den meisten Fällen von der tatsächlichen Zeit abweicht. Weil man nicht alles zu hundert Prozent planen kann. Ich habe zum Beispiel öfter Absprache mit dem Projektleiter halten müssen, als gedacht. Dafür hat die Übergabe an den Fachbereich nicht so viel Zeit in Anspruch genommen, wie ich eingeplant hatte. Also habe ich am Ende meiner Doku eine Aufstellung von Soll- und Ist-Zeit gemacht und begründet, warum es abweichend zum Antrag ist.

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vor 1 Stunde schrieb Asura:

Die unterschiedlichen Zeiten sollten auch keine Lichtjahre machen und denk dran, immer schön Begründen warum du mit einem Schritt länger zu kämpfen hattest oder warum du Zeit eingespart hast. :-)

Lichtjahre ist keine Maßangabe für Zeit, sondern für eine Strecke. ;)

Außerdem halte ich diese Punktlandung für absurd und zeigt, dass die Dokumentation geschönt wurde. Wenn die IHK sehen möchte, dass man immer auf exakt 35/70 Stunden kommt, dann kann man es gleich weglassen. Kein Mensch kann im Voraus planen, dass er exakt 35/70 Stunden für eine Aufgabe benötigt. Sicherlich, sie sollte nicht zu sehr abweichen. Es sollte nicht plötzlich 100 Stunden sein, aber etwas unter oder über 35/70 Stunden halte ich für noch für OK. Man sollte lediglich schreiben, warum die Zeiten etwas abweichen.

 

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vor 8 Minuten schrieb Whiz-zarD:

Außerdem halte ich diese Punktlandung für absurd und zeigt, dass die Dokumentation geschönt wurde.

Leider gibt es Fälle, in denen der PA Punkte abgezogen hat, weil man eben keine Punktlandung hingelegt hat.

Wir wissen alle, wie unrealistisch das ist. Sicherlich auch die IHK. Aber es ist nunmal Vorgabe.

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vor 1 Stunde schrieb Whiz-zarD:

Es sollte nicht plötzlich 100 Stunden sein, aber etwas unter oder über 35/70 Stunden halte ich für noch für OK. Man sollte lediglich schreiben, warum die Zeiten etwas abweichen.

 
 

Du hast - mal wieder - völlig recht, was die Praxis angeht. Allerdings kann man das den Prüflingen definitiv nicht empfehlen! Die Wahrscheinlichkeit, einen Punktabzug zu bekommen bzw. sogar durchzufallen, weil die zeitlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden, ist sehr hoch!

Jeder weiß, dass die Projektarbeit geschönt ist. Dieser Fakt steht auch bei der anstehenden Neuordnung der IT-Berufe ganz oben auf der Mängelliste. Es wird überlegt, von diesem starren Projektrahmen wegzugehen. Bis es jedoch soweit ist, kann ich nur jedem Prüfling raten, die Zeit exakt einzuhalten!

Bearbeitet von stefan.macke
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vor 2 Stunden schrieb Whiz-zarD:

Lichtjahre ist keine Maßangabe für Zeit, sondern für eine Strecke. ;)

Ach, Danke.

Zitat

Es sollte nicht plötzlich 100 Stunden sein, aber etwas unter oder über 35/70 Stunden halte ich für noch für OK. Man sollte lediglich schreiben, warum die Zeiten etwas abweichen.

In der Praxis durchaus korrekt, aber das Abschlussprojekt hat seine Vorgaben. So wundert es mich, dass Anträge angenommen werden, die nicht 35 oder 70 Stunden erfüllen, da es bei diesem Punkt bei meiner IHK schon Punktabzüge gab. Ebenfalls wurden in meiner Berufschuleklasse alle Anträge abgelehnt, die nicht die angeforderten Stunden erfüllten. Selbst die Prüfer verdeutlichten(unter der Hand), dass man die Doku beschönigen(dabei aber klug sein) müsse, da man ansonsten äußerst selten die angeforderten Stunden genau trifft.

Wenn es bei der IHK-Nürnberg heißt, dass es höchstens 20 Seiten sein sollen, dürfen es keine 22 sein und keine 18, sonst gibt es Abzug. Zumindest zu meiner Zeit (2015 *hust*).

Bei sowas darfst du dich nicht zusehr an der Praxis festhalten, auch wenn es berechtigt ist.

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vor 9 Minuten schrieb stefan.macke:

Du hast - mal wieder - völlig recht, was die Praxis angeht. Allerdings kann man das den Prüflingen definitiv nicht empfehlen! Die Wahrscheinlichkeit, einen Punktabzug zu bekommen bzw. sogar durchzufallen, weil die zeitlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden, ist sehr hoch!

Das Problem betrifft ja nicht nur den Fachinformatikern, sondern alle Ausbildungsberufe. Es wird sich diesbezüglich also nichts ändern und ich fand es schon damals schwachsinnig, als ich meine Mechatroniker-Ausbildung absolviert habe. Die Abschlussarbeit hat einfach Null Aussagekraft. Sie zeigt nur, dass man in der Grundschule aufgepasst hat und ein paar Zahlen so hindrehen kann, sodass die gewünschte Summe von 35/70 dabei rauskommt. Viel interessanter wäre doch die ungeschönte Wahrheit und warum die Zeitplanung abweicht, wenn sie sehr stark abweicht. Welche Erkenntnisse hat der Azubi daraus gezogen? 

Die Ausbildungsverordnung spricht immer von einer Höchstgrenze von 35/70 Stunden und nicht, dass das Projekt exakt 35/70 Stunden dauern muss. Also dürfen es sogar weniger sein. In der Abschlussarbeit sollte es nicht darum gehen, die Zeit bis zum Maximum auszureizen, sondern ob man zielgerecht sein Plan einhalten kann. Da kommt es dann auf ein paar Stunden mehr oder weniger auch nicht mehr drauf an. Ich würde sogar so weit gehen, dass wenn ein Azubi ein Antrag stellt und die Zeit bis zum Maximum ausreizt, den Antrag in Frage zu stellen, da nicht ersichtlich ist, ob das Ausreizen in Form eines Puffers entstanden ist, oder tatsächlich so lange dafür braucht und kein Puffer vorgesehen ist.

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vor 13 Minuten schrieb Asura:

Wenn es bei der IHK-Nürnberg heißt, dass es höchstens 20 Seiten sein sollen, dürfen es keine 22 sein und keine 18, sonst gibt es Abzug. Zumindest zu meiner Zeit (2015 *hust*).

Also wenn es höchstens 20 Seiten sein dürfen dann können es doch auch 18 sein. Es dürfen maximal 20 Seiten sein - wenn nichts anderes dabei steht, dürfte man bei 18 Seiten keinen Punktabzug bekommen?!

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vor 14 Minuten schrieb katiCore:

dürfte man bei 18 Seiten keinen Punktabzug bekommen?!

Ein klares Jain :D

Nur für die wenigeren Seiten gibt es keinen Punktabzug.

Aber vielleicht leidet bei weniger Seiten auch die Nachvollziehbarkeit, der rote Faden ist nicht mehr so erkennbar. Projektschritte sind nicht so ausführlich erklärt, dass diese leiche nachvollzogen werden können.

Dann gibt es halt bei anderen Bewertungspunkten Abzug. Ursache ist aber die gleiche ;)

P.S.

Bei uns kam heute ein Protokoll der Prüfungsausschusssitzung der IHK-Nürnberg vom 10.03.2017 rein. Wie es bei den andren IHKs aussieht, weiß ich dementsprechend nicht.

Siehe Anhang:

 

NeuerBewertungsbogen.jpg

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Welche Seiten? DinA4? DinA3? DinA5? Ist der Begriff "Seiten" als DinA4 irgendwo definiert?

Zitat

Also wenn es höchstens 20 Seiten sein dürfen dann können es doch auch 18 sein

Wortklauberei der IHK.. Ich kann nur sagen, was mir meine Prüfer geraten haben und den Bewertungsbogen habe ich nicht mehr im Kopf. Wenn die das ausgelegt haben wie Chiyoko, kann ich da natürlich nicht widersprechen.

Die letzten beiden Punkte standen zu meiner Zeit noch nicht dort.

Zitat

Die Abschlussarbeit hat einfach Null Aussagekraft. Sie zeigt nur, dass man in der Grundschule aufgepasst hat und ein paar Zahlen so hindrehen kann, sodass die gewünschte Summe von 35/70 dabei rauskommt.

Viele Prüfungen habe Null Aussagekraft.

Zitat

In der Abschlussarbeit sollte es nicht darum gehen, die Zeit bis zum Maximum auszureizen, sondern ob man zielgerecht sein Plan einhalten kann. Da kommt es dann auf ein paar Stunden mehr oder weniger auch nicht mehr drauf an. Ich würde sogar so weit gehen, dass wenn ein Azubi ein Antrag stellt und die Zeit bis zum Maximum ausreizt, den Antrag in Frage zu stellen, da nicht ersichtlich ist, ob das Ausreizen in Form eines Puffers entstanden ist, oder tatsächlich so lange dafür braucht und kein Puffer vorgesehen ist.

Es geht aber gerade nicht darum, darüber zu diskutieren, was für die Abschlussprüfung logischer wäre.

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Die IHK ist manchmal einfach schwierig... Und man sollte sich an das halten, was sie vorgibt. Dann ist man auf der sicheren Seite. Und im Zweifel, bei der zuständigen IHK nachfragen.  NUR die zuständige IHK kann eine konkrete, richtige Aussage treffen.

Wir können hier alle nur von unseren Erfahrungen reden. Ich habe aber beispielsweise schon mitbekommen, dass sich die Vorgaben dazu bei meiner damals zuständigen IHK bis heute ein wenig geändert haben. Deshalb bringt es nicht viel, wenn ich erzähle, wie es bei mir war.

 

Aber wir hatten hier auch schon den ein oder anderen im Forum, der die Angaben der IHK ignoriert hat. Und deshalb durchgefallen ist.

Auch die Aussage der IHK "Beamer und Laptop werden nicht gestellt"... Sollte zwingend beachtet werden! Auch, wenn ich 9 von 10 Fällen ein Beamer und ein Rechner vorhanden sind, gibt es Prüflinge, die in einen Raum kamen, in dem keine Geräte zur Verfügung standen! Man kann da ganz schön auf die Schnauze fallen. Also einfach dran halten und dann ist gut.

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