wisdomsoz Geschrieben 16. März 2017 Geschrieben 16. März 2017 Moin Freunde, Und zwar werde ich meine Ausbildung ab April beginnen. Allerdings bin ich dabei den PKW Führerschein zu machen und auch kurz davor, die Theorieprüfung zu absolvieren. Diese ist IMMER Freitags um 11:15, also wärend meine künftigen Arbeitszeit. Was mache ich da? Ich kann ja schlecht 2 Wochen nach Beginn der Ausbildung Urlaub nehmen.. Zitieren
Monsti Geschrieben 16. März 2017 Geschrieben 16. März 2017 Doch kannst du! Sag deinem Arbeitgeber das einfach. Er hat dadurch auch einen Mehrwert von dir. Zitieren
Griller Geschrieben 16. März 2017 Geschrieben 16. März 2017 Da sehe ich auch kein Problem drin. Wenn da jemand als Ausbilder oder Chef kein Verständnis für hat, wäre das schon sehr komisch. Zitieren
the_punisher Geschrieben 16. März 2017 Geschrieben 16. März 2017 Die Prüfung dauert doch nur 30min oder so. Einfach mit deinem Ausbilder reden und ehrlich sein. Entweder 1 Tag Urlaub oder noch als Alternative bringen, dass du davor in den Betrieb gehst und danach wieder kommst und die fehlende Zeit nach arbeitest. Außer natürlich dein Betrieb ist 1-2h von dem Ort weg, wo du die Prüfung machst, dann würde ich eher nach Urlaub fragen.. Aber Ehrlichkeit währt am längsten. Vor allem bei solchen Sachen. Viel Erfolg auf jeden Fall für die Führerscheinprüfungen! Zitieren
Crash2001 Geschrieben 17. März 2017 Geschrieben 17. März 2017 (bearbeitet) Ausbildung ab April? Seltsames Anfangsdatum. Ich würde den Ausbilder drauf ansprechen und fragen, wie man das am besten machen könnte. Ob du dafür Urlaub nehmen sollst, oder ob du die Stunden wann anders vor- oder nacharbeiten sollst, so dass du vorher und nachher hin gehst. Falls es dem Betrieb einen Mehrwert bringt (also auch Fahrtätigkeiten möglicherweise vorkommen mal), kann es auch durchaus sein, dass du dafür befreit wirst. Es gibt sogar Betriebe, die Azubis den Führerschein bezahlen, wenn sie z.B. als Techniker eingesetzt werden. Bearbeitet 17. März 2017 von Crash2001 Zitieren
arlegermi Geschrieben 17. März 2017 Geschrieben 17. März 2017 Ich würde mir da auch keine Gedanken machen. Führerscheinprüfung ist nunmal etwas, auf das du keinen Einfluss hast. Jeder vernünftige Ausbilder wird dir dafür Urlaub genehmigen, auch wenn's direkt nach Ausbildungsbeginn ist. Zitieren
Rienne Geschrieben 17. März 2017 Geschrieben 17. März 2017 (bearbeitet) vor 16 Minuten schrieb arlegermi: Führerscheinprüfung ist nunmal etwas, auf das du keinen Einfluss hast. Das ist schon lange nicht mehr so. Hier kann man jedenfalls jederzeit zum TÜV und am Computer innerhalb von ner halben Stunde seine Theorieprüfung absolvieren. Fixe Termine wie vor 15 Jahren ist da nicht mehr. Und er hat ja immerhin die Auswahl an welchem Freitag er die Prüfung macht. Leider ist es so (soweit ich weiß), der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, jemanden dafür frei zu stellen. Aber oftmals sind die Leute bei sowas ja dann doch kulant. Man kann ja auch einfach klären, ob man nicht davor und danach noch arbeiten geht und die fehlende Zeit dann wann anders abarbeitet. Bearbeitet 17. März 2017 von Rienne Zitieren
arlegermi Geschrieben 17. März 2017 Geschrieben 17. März 2017 vor 29 Minuten schrieb Rienne: kann man jedenfalls jederzeit zum TÜV und am Computer innerhalb von ner halben Stunde seine Theorieprüfung absolvieren Na guck, wieder was gelernt. Zitieren
Crash2001 Geschrieben 17. März 2017 Geschrieben 17. März 2017 Könnte aber auch vom jeweiligen TÜV-Standort abhängen, ob das so einfach machbar ist. Ich habe letztens noch mit jemandem gesprochen aus eher ländlicher Umgebung und da sind die wohl noch nicht ganz so weit... Zitieren
wisdomsoz Geschrieben 17. März 2017 Autor Geschrieben 17. März 2017 vor 5 Stunden schrieb Crash2001: Ausbildung ab April? Seltsames Anfangsdatum. Ich verkürze um ein halbes Jahr. Ansonsten danke für die zahlreichen Antworten, bin auch zuversichtlich, dass ich das irgendwie hinkriege! Zitieren
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