Velicity Geschrieben 19. Juli 2021 Teilen Geschrieben 19. Juli 2021 vor 11 Minuten schrieb Kwaiken: Zeigst Du mir, woran Du deine Annahme angeleitet hast, ich würde das Arbeitspensum an einem Überperformer (ich schrieb sogar von explizit der Normalgruppe) ausrichten und Underperformer für Minderleistung bestrafen wollen? Ich zumindest sehe in meinem Posting nichts dergleichen. Genau auf die Normalgruppe beziehe ich mich ja. Wenn ich mich an die orientiere und sage der Punkt brauch 8 Stunden, also einen Arbeitstag und ich sage den Overperformer bestrafe ich nicht mit zusätzlichen Aufgaben, wenn er in 5 Stunden fertig ist mit der Arbeit für einen Tag, dann kommt der Normalo mit den 8 Stunden auch gut weg. Ein Underperformer brauch dann aber im Zweifel 11 Stunden. Oder soll das nur in eine Richtung zählen? Oder orientieren wir uns am letzteren und der Overperformer arbeitet zwei Stunden am Tag? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alex123321 Geschrieben 19. Juli 2021 Teilen Geschrieben 19. Juli 2021 Ich würde ja vorschlagen das ganze über das Gehalt zu steuern. Ein "Overperformer" sollte in der Lage sein ein angemessenes Gehalt für seine Leistung zu fordern und arbeitet für dieses Gehalt eben auch die "Strafaufgaben" ab die er erhält um auf die 40h zu kommen. Ein Underperformer dürfte nicht in der Lage sein auf das gleiche Gehalt zu kommen und arbeitet ebenfalls 40h bei weniger Leistung aber auch weniger Geld. So die Theorie... 0x00 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 19. Juli 2021 Teilen Geschrieben 19. Juli 2021 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb Velicity: Oder soll das nur in eine Richtung zählen? Meiner Erfahrung nach darf sowas nicht in ein Batsu Game ausarten. Daher plädiere ich hier i. d. R. immer nur für eine Richtung. Das "Overperforming" liegt in 3/4 der Fälle nicht daran, dass der Protagonist ein Genie ist, sondern dass er sich deutlich besser organisieren kann, effizienter arbeitet und viel, viel weniger Zeit mit dem "Drumherum" verbringt. Das wirkt dann bei etwas weniger organisierten Mitarbeitern oft ansteckend und sie bemühen sich auch, sich besser zu organisieren. Aber viele kommen auch mit dem Mindset, dass sie ja "40h sowieso absitzen müssen", was in einigen Firmen auch stimmt. Wenn sie dann sehen, dass ihre Leistung Einfluss auf ihre Freizeit / Bonus / Whatever hat, ändern sie ihre Einstellung. Oder eben nicht. vor einer Stunde schrieb alex123321: Ein Underperformer dürfte nicht in der Lage sein auf das gleiche Gehalt zu kommen und arbeitet ebenfalls 40h bei weniger Leistung aber auch weniger Geld. Klappt nicht. Zumindest lt. meiner Erfahrung nicht. Da kommt dann ganz schnell ein "Aber wir machen den gleichen Job, warum bekomme ich weniger?!". Dafür hatten wir zwar Salary Ranges, die das dann zumindest ansatzweise abbilden konnten ("Weil er 2 Jahre länger Senior ist"), aber ein Allheilmittel ist das leider nicht. Vor allem nicht von Beginn an. Beim VG kannst den Leuten leider nur vor den Kopf gucken. Und später Gehalt kürzen aufgrund einer Leistungserwartung, die bezahlt aber nicht eingetreten ist, geht nicht. Tief einsteigen und dann stark erhöhen auch nicht; würde niemand von den guten Leuten den Job überhaupt erst annehmen. Bearbeitet 19. Juli 2021 von Kwaiken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 21. Juli 2021 Teilen Geschrieben 21. Juli 2021 Am 19.7.2021 um 16:43 schrieb Kwaiken: Beim VG kannst den Leuten leider nur vor den Kopf gucken. Und später Gehalt kürzen aufgrund einer Leistungserwartung, die bezahlt aber nicht eingetreten ist, geht nicht. Wenn die erbrachte Leistung deutlich unter der erwarteten zurück bleibt, sollte dies binnen kürzester Zeit auffallen. So könnte in der Probezeit agiert werden, sprich der Extrem-Underperformer bis Hochstapler müsste das Unternehmen verlassen. Aber dann müssten die Entscheider ja einen Fehler bei der Einstellung eingestehen... Wenn es nicht in den ersten sechs Monaten erkannt wird, liegt es vielleicht an der Probezeit-Begleitung/-Beobachtung... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 21. Juli 2021 Teilen Geschrieben 21. Juli 2021 vor 3 Stunden schrieb allesweg: Wenn es nicht in den ersten sechs Monaten erkannt wird, liegt es vielleicht an der Probezeit-Begleitung/-Beobachtung... Das ist nicht so ganz einfach, denke ich. Je nach Komplexität des Produkts/Themas, braucht ein neuer MA mehr als 6 Monate für eine adäquate Einarbeitung. Grundsätzliche Arbeitseinstellungen sind zwar schon innerhalb der ersten 6 Monaten sichtbar, aber man neigt hier oft dazu etwaige Flaws auf den Umstand zu schieben, dass sich der MA ja noch einarbeiten muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Benbolon Geschrieben 29. Juli 2021 Teilen Geschrieben 29. Juli 2021 (bearbeitet) Bevor ich etwas neues Starte, join ich doch mal hier der Diskussion. Ich befinde mich aktuell im Struggle eine Verhandlung anzustoßen, hier mal ein paar Eckdaten: Fast 30, 1 Jahr "fertiger" FISI, davor 8 Jahre Fernmelder beim Bund. Während der Ausbildung hab ich meinen Kollegen schon das ein oder andere gezeigt...mehr Worte bedarf es glaub ich nicht. Aktuell befinde ich mich bei 40.8k fix. //edit 25 T. Urlaub - keine Benefits - West NRW(nähe Aachen) Tätigkeitsbereich ist rein Inhouse IT gewesen von A bis Z + Website administrieren. Hier reden wir aber von 3 VM Hosts mit einigen VMs, Storages, SIP TK, DECT, WLAN, Windows/Linux/Android Clients....ich höre auf auf zu zählen. Nun kamen aber in den letzten 12 Monaten noch 2 Standorte dazu, 1 Lager (nicht der Rede wert), ein Unternehmen mit 1 VM Host, 8 Clients, wird noch erweitert. Dazu sollte ich "inoffiziell" erreichbar sein, da ein Fehler ASAP behoben werden müsste, glücklicherweise kommt es kaum bis gar nicht vor. (sonst würde ich meinen Job auch nicht richtig machen ;-D ) Achja, btw. Wir sind auch nur zu 2. für ca 250 MA. Ich bin ganz Ohr, was euer Ansatz so wäre. Bearbeitet 29. Juli 2021 von Benbolon Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OkiDoki Geschrieben 29. Juli 2021 Teilen Geschrieben 29. Juli 2021 vor 8 Minuten schrieb Benbolon: Aktuell befinde ich mich bei 40.8k fix. Ohne den Standort, Urlaub und die weiteren Benefits zu kennen, finde ich das Gehalt bei den Aufgaben und der Berufserfahrung fair. Auch trotz der Änderungen. In der nächsten Verhandlung kannst du trotzdem ggf. 45k ansetzen. vor 9 Minuten schrieb Benbolon: Dazu sollte ich "inoffiziell" erreichbar sein, da ein Fehler ASAP behoben werden müsste, glücklicherweise kommt es kaum bis gar nicht vor. (sonst würde ich meinen Job auch nicht richtig machen ;-D ) Würde ich so nicht machen. Wenn das gewünscht ist sollen die dich für die Rufbereitschaft vergüten und das genauer regeln. JimTheLion und allesweg reagierten darauf 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Benbolon Geschrieben 29. Juli 2021 Teilen Geschrieben 29. Juli 2021 vor 4 Minuten schrieb OkiDoki: Ohne den Standort, Urlaub und die weiteren Benefits zu kennen, finde ich das Gehalt bei den Aufgaben und der Berufserfahrung fair. Auch trotz der Änderungen. Habs ergänzt. vor 4 Minuten schrieb OkiDoki: Würde ich so nicht machen. Wenn das gewünscht ist sollen die dich für die Rufbereitschaft vergüten und das genauer regeln. Genau aus dem Gedanken heraus, kam meine Überlegung. + der klassischen jährlichen Erhöhung. Die findet hier aber nur statt wenn du selber fragst Geschenkt bekommste nix Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Asura Geschrieben 29. Juli 2021 Teilen Geschrieben 29. Juli 2021 Wenn mich mein AG darum bittet, privat erreichbar zu sein, dann muss dafür auch etwas rausspringen, völlig unabhängig davon, dass der Fehler ASAP behoben werden muss. Im Übrigen haben solche Fehler nicht immer etwas mit der eigenen Qualität zu tun, oftmals geschieht dies einfach, weil halt Technik mal spinnt. Sollte man mich trotzdem mal anrufen und ich gehe ran, ist es meine eigene Schuld. Tu dir das nicht an und sei privat freiwillig erreichbar, das dankt man dir gar nicht bis nur zum "danke", von dem du dir nichts kaufen kannst. Benbolon reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 29. Juli 2021 Teilen Geschrieben 29. Juli 2021 (bearbeitet) vor 7 Minuten schrieb OkiDoki: Würde ich so nicht machen. Würde ich unterschreiben. Dieses "inoffiziell" ist nur solange gut, wie es für den AG gut ist. Problem ist deinen Unmut zu kommunizieren, ohne als Querulant dazustehen. Da würde ich die passive Herangehensweise des "zufälligen" Nicht-erreichbar-seins empfehlen. Wenn man Gemecker kommt: "Sorry, habe nicht auf's Handy geguckt" und vorschlagen, dass man das doch auf ein solides Fundament mit festgelegter Rufbereitschaft und Zeiten stellen möge. Hier erledigen sich die meisten Rufbereitschaften ganz schnell. Oder werden entsprechend vergütet/ausgeglichen. Bearbeitet 29. Juli 2021 von Kwaiken Benbolon und Bitschnipser reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Asura Geschrieben 29. Juli 2021 Teilen Geschrieben 29. Juli 2021 Rufbereitschaft ist oftmals nur solange interessant, wie der AG das nicht Vergüten muss allesweg, Rabber und Bitschnipser reagierten darauf 2 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 29. Juli 2021 Teilen Geschrieben 29. Juli 2021 Weil es meistens auch nicht vom Kunden vergütet wird, oder der AG verkauft das nicht oder schlecht oder er verkauft es halt als All inkl. Package aber auch wieder zu schlecht und muss es dann auf Lasten des AN reinholen. Als ich noch im Außendienst war als Techniker und Rufbereitschaft hatte, dann gab es eigentlich nur drei Arten von Kunden: 1. Dein Wartungsertrag war all inkl. dann hast du aber auch gutes Geld gezahlt inkl. aber dass der Techniker bei Problemen innerhalb von 60 Minuten bei dir vor der Tür steht und das Problem ohne weitere Kosten löst. 2. Du hast zwar einen Wartungsvertrag aber der deckt keine Rufbereitschaft ab sondern nur Problem all im normalen Alltagsgeschäft, also wartest du am Samstag halt bis Montag morgens oder du zahlst für Anreise und Arbeit des Technikers 3. Du hast gar keinen Wartungsvertrag mit uns, sondern nur die Hardware gekauft, dann wird es richtig teuer außerhalb der normalen Geschäftszeiten. Und innerhalb muss man natürlich auch zahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 5. August 2021 Teilen Geschrieben 5. August 2021 vor 18 Stunden schrieb CompileThis: Arbeitsort: München Grösse der Firma: 500.000+ [...] Arbeitsstunden pro Woche real: 50 Gesamtjahresbrutto: 38K fix [...] Reisezeiten nur bezahlt, wenn dabei gearbeitet wird (Zug/Flugzeug) Wie viele Bewerbungen hast du derzeit am Laufen? Bitschnipser, testplayer975 und vMensch reagierten darauf 1 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 6. August 2021 Teilen Geschrieben 6. August 2021 (bearbeitet) vor 20 Stunden schrieb allesweg: Wie viele Bewerbungen hast du derzeit am Laufen? Ich muss sagen, dass mich das hier am meisten stört: Zitat Reisezeiten nur bezahlt, wenn dabei gearbeitet wird (Zug/Flugzeug) Mittlerweile wird ja nicht gesagt, dass Reisezeit pauschal Arbeitszeit ist. Sondern es gilt tatsächlich als Ruhezeit, sofern öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden (und nicht gearbeitet wird oder ohne Weisung freiwillig gearbeitet wird; aber wie man sich auf einem 12h Flug in der Eco "ausruhen" soll, muss mir mal einer zeigen). Mit einigen Ausnahmen: Bei Außendienstmitarbeitern ohne fest zugewiesenen Arbeitsort. Hier zählt die Fahrzeit als Arbeitszeit. Erfolgt die Dienstreise während der Arbeitszeit, zählen Fahrten (Auto, Flug- oder Zugfahrt) als Arbeitszeit – auch dann, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet. Wenn das Gehalt deutlich oberhalb der allgemeinen durchschnittlichen Bezahlung der übrigen Beschäftigten liegt, kann der Vergütungsanspruch ausscheiden. Nach vielen Jahren in der Beratung war das eine der Klauseln, nach denen ich mich zuerst erkundigt habe, wenn ein AG-Wechsel anstand. U. a. hieran sieht man wirklich gut, wie eine Firma ihre MA wertgeschätzt. Bearbeitet 6. August 2021 von Kwaiken Th0mKa, 0x00, vMensch und 2 Weitere reagierten darauf 5 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TooMuchCoffeeMan Geschrieben 6. August 2021 Teilen Geschrieben 6. August 2021 vor 7 Minuten schrieb Kwaiken: U. a. hieran sieht man wirklich gut, wie eine Firma ihre MA wertgeschätzt. Sehe ich auch so. Anhand der Daten im Gehaltsthread kann man ja relativ leicht erraten welches Unternehmen das ist. Eine ehemalige Kollegin ist dorthin gewechselt. Ich hatte ebenfalls ein Angebot vorliegen. Der wenig wertschätzende Umgang mit der Zeit der Mitarbeiter hat dort Methode. Und das Gehalt hat ehrlich gesagt auch nicht gepasst. Bitschnipser, Kwaiken und 0x00 reagierten darauf 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Th0mKa Geschrieben 6. August 2021 Teilen Geschrieben 6. August 2021 Am 4.8.2021 um 17:08 schrieb CompileThis: Tätigkeiten (Aufgaben/Aufgabenbereich): Fokus auf Cloud-/AWS-Consulting. Reisezeiten nur bezahlt, wenn dabei gearbeitet wird (Zug/Flugzeug) Spricht irgendwie nicht für den Arbeitgeber, aber in Schwabing soll es ja noch andere Firmen mit Cloudkompetenz geben. Vielleicht einfach ein paar hundert Meter weiter versuchen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 6. August 2021 Teilen Geschrieben 6. August 2021 vor 2 Stunden schrieb Kwaiken: Reisezeiten nur bezahlt, wenn dabei gearbeitet wird (Zug/Flugzeug) Ist es nicht mittlerweile so, dass Reisezeit immer zu vergüten ist? Und nur, wenn es eine gesonderte vertragliche oder tarifliche Regelung über die Vergütung bei Reisen gibt, darf diese niedriger sein als die, die man für die normale Arbeitszeit bekäme (aber definitiv nicht null)? Da gab es doch vor einiger Zeit einen Rechtsspruch zu (u.a. hier nachzulesen)... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 6. August 2021 Teilen Geschrieben 6. August 2021 Es mag rechtlich okay sein, dass "Reisezeit als nicht-Fahrender" nicht als Arbeitszeit zu werten ist. Wenn es im konkreten Fall so ist, muss man sich halt überlegen, wie wichtig die Reise wirklich ist und ob man sich lieber stundenlang firmenveranlasst in $Verkehrsmittel entspannt, die Möglichkeit wahrnimmt während der Reise zu arbeiten oder die Dienstreise nicht antritt. Entweder war bei mir die Reisezeit sowieso Arbeitszeit oder ich nutzte die Zeit, (notfalls offline analog) zu arbeiten... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alex123321 Geschrieben 6. August 2021 Teilen Geschrieben 6. August 2021 (bearbeitet) Die Arbeitsbedingungen dürften zwar bescheiden sein, aber ich finde die Stelle nicht verkehrt zum Einstieg. (Wahrscheinlich wird) Die Lernkurve sehr hoch sein und man wird schnell bei einigen großen Projekten bei Global Playern eingesetzt. Zum wirklich Geld verdienen hat man noch 45 Jahre. Solange es das Unternehmen ist an das ich denke. Wenn es das andere mögliche aber weniger wahrscheinliche Unternehmen (ACME) ist solltest du laufen. ACME ist ein absoluter Haufen Müll. First Hand Experience. Bearbeitet 6. August 2021 von charmanta Firmennamen rausgenommen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 6. August 2021 Teilen Geschrieben 6. August 2021 (bearbeitet) vor 19 Minuten schrieb Rienne: Ist es nicht mittlerweile so, dass Reisezeit immer zu vergüten ist? Habe ich auch gedacht. Aber nein. Zitat Sieht der Arbeitgeber die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln vor und kann der Arbeitnehmer - mangels Weisung - über die Zeit frei verfügen, ist die Fahrt als Ruhezeit anzusehen. Dann hat er die Möglichkeit zur Erholung Quelle: https://www.kupka-stillfried.de/aktuell/gilt-reisezeit-als-arbeitszeit Zitat Hat der Chef beispielsweise angeordnet, dass der Mitarbeiter während der Rückreise im Zug eine Besprechung nachbereiten oder andere Aufgaben erledigen soll, ist dies klar als Arbeitszeit einzuordnen. Werden keine Aufgaben zugewiesen, stellt die Reisezeit in öffentlichen Verkehrsmitteln keine Arbeitszeit, sondern Ruhezeit dar. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer freiwillig während der Zug- oder Busfahrt arbeitet, denn es bestünde die Möglichkeit, privaten Interessen nachzugehen, z.B. Telefonieren, Essen, Schlafen etc. Quelle: https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/arbeitszeit/dienstreise-als-arbeitszeit/ Zitat Reise in Bahn oder Flugzeug, AN entfaltet keine weitere Aktivität => Arbeitszeit (-), Ruhezeit i. S. des ArbZG Quelle: https://rheinischearbeitsrechtstage.de/wp-content/uploads/2019/09/190830-012-neues-zum-arbeitszeitrecht.pdf (Richter AG Köln, 2019) Zitat Beispiel 1: Der Arbeitgeber stellt seinem Angestellten frei, wie er die Fahrtzeit verbringt. Das bedeutet: Fahrtzeit ist keine Arbeitszeit. (auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sich freiwillig mit dienstlichen Aufgaben beschäftigt) Beispiel 3: Der Arbeitgeber ordnet an, dass der Angestellte seine Dienstreise mit dem Auto antritt und das Fahrzeug selbst steuert. Das bedeutet: Fahrtzeit ist Arbeitszeit. Quelle: https://www.karriere.de/mein-recht/urteil-des-bundesarbeitsgerichts-dienstreisezeit-arbeitszeit-/23218162.html (geht auch auf das zitierte Urteil ein) Bearbeitet 6. August 2021 von Kwaiken Th0mKa reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 6. August 2021 Teilen Geschrieben 6. August 2021 (bearbeitet) @KwaikenDas, was du zitierst hast, ist meiner Auffassung nur, dass Reisezeit nicht automatisch Arbeitszeit ist. Das habe ich aber auch nie bestritten. Meine Aussage ist, dass auch Reisezeit zu vergüten ist. Und das ist mit dem Urteil, auf das sich mein Link bezieht, soweit ich es verstanden habe so. D.h., wenn ich zwei Stunden mit dem Zug irgendwo hin anreise, ist das ggf. keine Arbeitszeit - ich müsste also am Tag noch 8 Stunden arbeiten. Bezahlt werde ich aber, sofern eben nicht anders geregelt, als wenn ich 10 Stunden gearbeitet hätte. Es kann jedoch sein, dass eben vertraglich/tariflich geregelt ist, dass für Reisen z.B. nur 80% des normalen Arbeitsentgelts gezahlt werden. Aber dass es überhaupt nicht vergütet wird, ist meinem Verständnis nach, nach dem Urteil nicht zulässig. Es ist zu unterscheiden zwischen einer Vergütungspflicht (wie ich sie erwähnt habe) und der tatsächlichen Arbeitszeit: Zitat Das BAG unterstreicht, dass für die Vergütungspflicht von Reisezeit deren arbeitszeitrechtliche Einordnung nach dem ArbZG unerheblich ist. [..] Reisezeiten sind damit auch zukünftig keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG, solange der Arbeitnehmer während der Reise nicht beansprucht wird (etwa durch die Anordnung des Arbeitgebers, Akten zu bearbeiten oder Präsentationen vorzubereiten). Vielmehr ist diese Reisezeit als Ruhezeit im Sinne des ArbZG zu bewerten. Ein über zehn Stunden hinausreichender Flug hat also auch zukünftig keine Auswirkungen auf die Frage, inwieweit der Arbeitnehmer im Rahmen des ArbZG eingesetzt wird. (Quelle: https://www.mittelstandsverbund.de/politik/arbeit-soziales/d-bag-verguetung-von-reisezeiten-234501067) Bearbeitet 6. August 2021 von Rienne Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 6. August 2021 Teilen Geschrieben 6. August 2021 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb Rienne: Meine Aussage ist, dass auch Reisezeit zu vergüten ist. Vielleicht liegt es am Freitag, aber hier stehe ich auf dem Schlauch. Denn nach meiner Leseart ist das genau nicht der Fall, wie es in deinem Link auch steht: vor 2 Stunden schrieb Rienne: Vielmehr ist diese Reisezeit als Ruhezeit im Sinne des ArbZG zu bewerten Handelt es sich bei Dienstreisen um Arbeitszeit im Sinne des ArbZG, sind seine Vorgaben einzuhalten und zu vergüten. Hier geht es aber um Ruhezeit. Und die wird nicht vergütet, sofern sie außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten liegt. Das finde ich aufschlussreich: Zitat Zu vergüten sind aber auch Dienstreisen während betriebsüblicher Arbeitszeiten, die nach den oben beschriebenen Kriterien keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG darstellen. Liegen solche Reisezeiten außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit, sind sie hingegen nur dann zu vergüten, wenn dies vereinbart oder durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag geregelt ist. Fehlt eine solche Regelung, besteht ein Vergütungsanspruch nur dann, wenn der Arbeitnehmer eine Vergütung für die außerhalb seiner betriebsüblichen Arbeitszeit für die Reise aufgewandte Zeit erwarten durfte. Einen generellen Rechtssatz, wonach Reisezeiten stets zu vergüten wären, gibt es dabei gerade nicht. Insbesondere bei Führungskräften mit überdurchschnittlichem Gehalt wird man eine Vergütungserwartung zumeist verneinen müssen. Quelle: https://www.vangard.de/blogbeitrag/eine-schwierige-gleichung-reisezeit-arbeitszeit-verguetung Bearbeitet 6. August 2021 von Kwaiken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 6. August 2021 Teilen Geschrieben 6. August 2021 (bearbeitet) vor 28 Minuten schrieb Kwaiken: Quelle: https://www.vangard.de/blogbeitrag/eine-schwierige-gleichung-reisezeit-arbeitszeit-verguetung Hast du da mal auf das Datum geschaut? Das ist Februar 2017, also vor dem Urteil, was am 17.10.2018 gesprochen wurde. vor 28 Minuten schrieb Kwaiken: Denn nach meiner Leseart ist das genau nicht der Fall, wie es in deinem Link auch steht So steht es da eben nicht. Dort steht, dass eine Vergütung der Reisezeit laut dem Urteil BAG am 17.10.2018, Az. 5 AZR 553/17 eben auch besteht, wenn diese nicht zur Arbeitszeit nach ArbZG zählt. Hier ein weiterer Link dazu: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/verguetung-von-reisezeiten-was-gilt-bei-dienstreisen_76_489328.html Das Einzige, wobei ich dabei ein wenig unsicher bin ist, dass es sich bei dem Urteil um eine Klage bezüglich einer Auslandsreise ist. Allerdings sprechen diverse Quellen und der Wortlaut des BAG eher von einer allgemeinen Vergütungspflicht, die damit nicht an den Zielort der Reise gebunden wäre. ich meine, dass @Maniska da auch schon häufiger etwas zu geschrieben hat. Bearbeitet 6. August 2021 von Rienne Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 6. August 2021 Teilen Geschrieben 6. August 2021 (bearbeitet) vor 25 Minuten schrieb Rienne: Hast du da mal auf das Datum geschaut? Das ist Februar 2017, also vor dem Urteil, was am 17.10.2018 gesprochen wurde. Okay - gebe mich (teilweise) geschlagen. 🙂 Aber er erlaube mir noch einen Versuch. Dieser Artikel geht genau darauf ein: Zitat Das BAG weist in seinem Urteil vom 17. Oktober 2018 zudem darauf hin, dass aus der Einordnung als vergütungsrechtliche Arbeitszeit noch nicht folgt, in welcher Weise und in welcher Höhe die vom Arbeitnehmer aufgewendete Zeit zu vergüten ist. Das BAG macht in diesem Zusammenhang vielmehr deutlich, dass eine gesonderte Regelung zur Vergütungshöhe von Wege- und Reisezeiten im Arbeits- oder Tarifvertrag möglich ist. Die Vergütungsregelung kann die Vergütungspflicht sogar vollständig ausschließen, ... und Fazit: Zitat Bestimmt der Arbeitgeber hingegen, dass der Arbeitnehmer den Weg zur auswärtigen Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen muss, stellt die Fahrtzeit nur dann Arbeitszeit im arbeitszeitrechtlichen Sinn dar, wenn der Arbeitgeber zudem bestimmt hat, dass während der Fahrtzeit eine Arbeitsleistung zu erbringen ist (zum Beispiel Aktenstudium, E-Mail-Schreiben, Vor-/Nachbereitung eines Termins usw.). Hat der Arbeitgeber nicht bestimmt, wie der Arbeitnehmer die Fahrtzeit im öffentlichen Verkehrsmittel einzusetzen hat und steht es dem Arbeitnehmer frei zum Beispiel zu schlafen, stellt die Reisezeit keine Arbeitszeit im arbeitszeitrechtlichen Sinn dar. Quelle: https://www.humanresourcesmanager.de/news/bag-arbeitszeit-ist-nicht-gleich-arbeitszeit-teil1.html Bearbeitet 6. August 2021 von Kwaiken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kylt Geschrieben 9. August 2021 Teilen Geschrieben 9. August 2021 (bearbeitet) Mir fällt kein Besser Ort ein wo das hin passen könnte. Habe von einem Headhunter folgende Angebote bekommen: - Hintergrund zweistellige Jahreszahl an Berufserfahrung, >10 Jahre SAP + > 6 Jahre Spezialwissen in dem SAP Produkt. Zitat Remote-Stellenangebote: *Sap .... Dev// 60T-85T€ / Deutsch B1 *Sap .... Architekt// 85T-120T€ / Deutsch *FE .... Dev // 60T-85T€ / Deutsch *SAP .... Entwickler // 65T-85T€ / Englisch Vor Ort in verschiedenen IT - Hochburgen *SAP .... Entwickler // 65T-85T€ / Englisch oder Deutsch *Sap .... Dev// 60T-85T€ / Deutsch B1 *Lead Dev SAP .... // 70T€-100T€ /Deutsch *Sap .... Solution Architect// 80T€-100T€ /Deutsch *Projektleiter SAP .... // 70T€-100T€ Bearbeitet 9. August 2021 von kylt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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