Sullidor Geschrieben 13. April 2017 Geschrieben 13. April 2017 (bearbeitet) Hallo allerseits, wie sieht es bei Euch mit Bildungsurlaub aus? Bis auf Sachsen und Bayer steht ja jedem Arbeitnehmer, und in einigen Bundesländern auch Azubis, Bildungsurlaub zu. Wie sind Eure Erfahrungen diesbezüglich. Kennt Ihr eure Rechte, die sich von Bundesland zu Bundesland erheblich unterscheiden? Ich kann jetzt nur von meinen Erfahrungen aus Niedersachsen berichten. Ich habe 2015 gleich 10 Tage Bildungsurlaub für einen Japanisch-Sprachkurs direkt in Tokio genommen. Ich habe dann auch gleich noch Erholungsurlaub dazugenommen und angehängt. Eine ehemalige Arbeitskollegin, einer anderen Abteilung, nimmt jedes Jahr 5 Tage Bildungsurlaub für einen Yoga-Kurs. Und ein Bekannter will demnächst 10 Tage Bildungsurlaub für seinen ADA-Schein nehmen. Bei uns steht einem pro Jahr 5 Tage Bildungsurlaub zu, die man mit ins nächste Jahr nehmen kann. So erhält man z.B. 10 Tage alle 2 Jahre. Es ist natürlich an der Teilnahme eines Kurses zur Weiterbildung gekoppelt. Die Kurse müssen für den Bildungsurlaub von der zuständigen Stelle anerkannt worden sein. Dies kann man aber Mithilfe des Bildungsträgers sogar selber anstoßen. Aber laut Aussagen diverser Bildungsanbieter ist Niedersachsen eines der Bundesländer mit der härtesten Verordnung diesbezüglich. Bildungsurlaub wird weder von den Überstunden noch vom Erholungsurlaub abgezogen, sondern steht zusätzlich zur Verfügung. Die Fortbildung muss keinen beruflichen Bezug haben, sondern dient der persönlichen Weiterbildung. Wenn jedoch ein beruflicher Zusammenhang besteht, steht einem eventuell eine Bildungsprämie als Möglichkeit im Raum. Weitere Infos zu eurem Bundesland bekommt ihr u.a. vom jeweiligem Ministerium für Wissenschaft und Kultur (hier beispielhaft Niedersachsen), Bildungsurlaub.de oder Wikipedia . Wie sieht es also bei Euch aus? Habt ihr bereits Bildungsurlaub genommen oder habt Ihr vor Bildungsurlaub zu nehmen? Was habt ihr bereits für Kurse gemacht oder geplant? Nehmt ihr lieber 5 Tage pro Jahr oder alle 2 Jahre 10 Tage? Wie hat euer Arbeitgeber reagiert? Bearbeitet 13. April 2017 von Sullidor Zitieren
SaJu Geschrieben 13. April 2017 Geschrieben 13. April 2017 Bevor ich von Baden-Württemberg nach Bayern gezogen bin, habe ich auch noch schnell Bildungsurlaub für eine Sprachreise nach Oxford genommen. Ich habe das genossen! Achtung mit der Bildungsprämie! Die darf man nur bis zu einem bestimmten Gehalt beantragen. Wenn man zu viel verdient, kann man diese nicht mehr in Anspruch nehmen, was im IT-Bereich leider sehr Schade ist (bei den hohen Kosten der IT-Weiterbildungen)... Zitieren
Rabber Geschrieben 18. April 2017 Geschrieben 18. April 2017 Bis dato habe ich das nicht gemacht, weil meine Kurse wahlweise über die Firma liefen, oder ich kein Interesse daran hatte. Demnächst werde ich das in jedem Fall ins Auge fassen und auch nutzen. Da wird sich schon was finden lassen und wenn das gesetzlich festgeschrieben ist, dann gibt es da auch kein Vertun, wie ich finde. Zitieren
HappyKerky Geschrieben 18. April 2017 Geschrieben 18. April 2017 Hier in NRW muss es was mit dem Beruf zu tun haben, also für mich eher uninteressant. Dann lieber eine vom AG bezahlte Schulung. Zitieren
Rienne Geschrieben 24. April 2017 Geschrieben 24. April 2017 Am 18.4.2017 um 14:18 schrieb HappyKerky: Hier in NRW muss es was mit dem Beruf zu tun haben, also für mich eher uninteressant. Das stimmt so nicht ganz. Das Gesetz beschreibt es so: Zitat § 1 (Fn 2) Grundsätze (1) Arbeitnehmerweiterbildung erfolgt über die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts. (2) Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. (3) Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung fördert die berufsbezogene Handlungskompetenz der Beschäftigten und verbessert deren berufliche Mobilität. Sie ist nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt. Bildungsinhalte, die sich nicht unmittelbar auf eine ausgeübte berufliche Tätigkeit beziehen, sind eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden können. (4) Politische Arbeitnehmerweiterbildung verbessert das Verständnis der Beschäftigten für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge und fördert damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf. Allerdings gibt es nichtdestotrotz Einschränkungen, so dass eine Sprachreise nach Oxford wie die von @SaJu nicht möglich wäre: Zitat (2) Keine Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes sind Veranstaltungen, die 1. der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der Körper- und Gesundheitspflege, der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse oder Fertigkeiten dienen, 2. auf das Einüben psychologischer oder ähnlicher Fertigkeiten gerichtet sind, 3. auf den Erwerb von Fahrerlaubnissen oder ähnlichen Berechtigungen vorbereiten, 4. Studienreisen sind oder 5. mehr als fünfhundert Kilometer entfernt von der Grenze des Landes Nordrhein-Westfalen stattfinden. Satz 2 Nummer 5 gilt nicht für Veranstaltungen an Orten von Gedenkstätten oder Gedächtnisorten, die der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen. Die Gesetze unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland wohl erheblich und man sollte sie sich auf jeden Fall für seine Region einmal angesehen haben. Es ist oftmals gar nicht so einfach einzuschätzen, welche Veranstaltungen zu Bildungsurlaub berechtigen und welche nicht. JimTheLion reagierte darauf 1 Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.