Wilbert22 Geschrieben 8. Mai 2017 Geschrieben 8. Mai 2017 Hallo allerseits. Ich sitze gerade über dem erwähnten Buch und bin am lernen ... Die Aufgabe 14 im WISO Teil bezieht sich auf die Gehaltsabrechnung. Aufgabenstellung lautet: Anja braun ist 51 Jahre alt, hat ein Kind und ist katholisch. Sie bekommt ein monatliches Bruttogehalt von 4200€. Sie spart im Rahmen eines vermögenswirksamen Sparvertrages 40€ monatlich und der Arbeitgeber beteiligt sich mit 20€. Dann kommen Angaben über lohnsteuerklasse, Kirchensteuer-Anteil usw. Erste Frage lautet aber: wie hoch ist das steuer- und sozialversicherungspflichtiges Gehalt? Die Lösung im Buch lautet 4400 € + 20€ VL-Leistung. Ok, jetzt abgesehen davon, dass da "Vermögenswirksame Leistung - Leistung" steht, wie kommen die auf 4400€ ? Ist das auch nur ein Tippfehler? Oder wurde da schon irgendwas berechnet? Die Rechenwege und Erklärungen finden sich leider nicht in der Lösung Zitieren
thereisnospace Geschrieben 8. Mai 2017 Geschrieben 8. Mai 2017 (bearbeitet) Das ist sicherlich ein Tippfehler. Wenn das monatliche Bruttogehalt 4200€ beträgt, wird das steuer- und sozialversicherungspflichtige Gehalt genau diesen Betrag haben. Vermögenswirksame Leistungen werden zusätzlich zu dem Bruttogehalt bezahlt. Wenn der Arbeitgeber zusätzlich zu dem Bruttogehalt noch 20€ vermögenswirksame Leistungen zahlt, gehören diese auch zu dem steuer und sozialversicherungspflichtigen Gehalt. Denn diese sind auch zu versteuern. 4200€ + 20€ wäre hier also richtig. Bearbeitet 8. Mai 2017 von Gottlike Zitieren
Wilbert22 Geschrieben 8. Mai 2017 Autor Geschrieben 8. Mai 2017 Ok, danke dir. Ich dachte schon, ich übersehe etwas. Und so langsam macht sich auch die Panik breit, denn Mittwoch ist Prüfung ^^ Zitieren
thereisnospace Geschrieben 8. Mai 2017 Geschrieben 8. Mai 2017 (bearbeitet) Dann wünsche ich dir viel Erfolg bei der Prüfung - und mach dich nicht verrückt, es haben schon ganz andere die Prüfung bestanden, die sich nicht mal die Mühe gemacht haben eine Abschlussprüfung durchzuarbeiten Bearbeitet 8. Mai 2017 von Gottlike Zitieren
Wilbert22 Geschrieben 8. Mai 2017 Autor Geschrieben 8. Mai 2017 Danke nochmal Vorherige Prüfungen habe ich mir tatsächlich auch noch nciht angeschaut, aber mich schon durch 2 Bücher gekämpft und das ist nun das Dritte. Ich glaube das bringt insgesamt mehr von allen etwas zu haben als sich zu intensiv auf nur ein Bereich vorzubereiten. Mein IHK Bearbeiter sagte auch schon, ich soll mich entspannen, aber das sagt man auch immer so einfach, wenn man die Prüfung selbst schon bestanden hat ^^ dust reagierte darauf 1 Zitieren
thereisnospace Geschrieben 8. Mai 2017 Geschrieben 8. Mai 2017 Ich würde dir definitiv empfehlen ein-zwei alte Prüfungen nochmal anzuschauen. Einfach nur um mit dem allgemeinen Aufbau und mit den Fragestellungen der IHK vertraut zu sein. Die sind nämlich teilweise doch recht eigen. Zitieren
Wilbert22 Geschrieben 8. Mai 2017 Autor Geschrieben 8. Mai 2017 Noch eine frage zum selben Thema: Als Beitragsbemessungszrenze für ArbeitslosenV. und RentenV. werden 6200€ angegeben Die BBG für KrankenV. und PflegeV. werden 4237,50€ angegeben. Nun wird der Krankenversicherungsbeitrassatz und der Pflegeversicherungssatz anhand der 4237,50€ ermittelt. ABER der Rentenversicherungssatz und der Arbeitslosenversicherungssatz anhand der 4420€. Ist das widerum richtig? Und warum nimmt man in dem einen Fall den vorgeschriebenen Wert und in dem anderen das tatsächliche Gehalt? Zitieren
thereisnospace Geschrieben 8. Mai 2017 Geschrieben 8. Mai 2017 (bearbeitet) Naja die Grenze für KrankenV und PflegeV liegt bei 4237,50€. Da 4420€ darüber liegt wird der Höchstsatz genommen. Bei der ArbeitslosenV und RentenV sind es 6200€. Da 4420€ darunter liegt wird das gesamte Gehalt angerechnet. Auch hier nachzulesen. https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/system-gesetzliche-krankenversicherung/sozialversicherung-rechengroessen-beitragsbemessungsgrenze-versicherungspflichtgrenze/rechengroessen-2017/ Bearbeitet 8. Mai 2017 von Gottlike Zitieren
Wilbert22 Geschrieben 8. Mai 2017 Autor Geschrieben 8. Mai 2017 Achso ... Das ist also nicht als ein Wert zu sehen, sondern als Obergrenze, nicht nicht überschritten werden soll ... Naja, gut, wer lesen kann, ist klar im Vorteil Steht ja auch explizit Beitragsbemessungsgrenze. Ich hab mich gerade nur so in Zahlen verstrickt, dass ich auf die Bezeichnungen nicht richtig geachtet habe. Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.