Talja Geschrieben 10. Mai 2017 Teilen Geschrieben 10. Mai 2017 Was wäre eigentlich wenn man z.B. Handlungsschritt 3 komplett leer lässt, jedoch ausersehen auf dem Blatt vorne bei durchgestrichener Handlungsschritt 2 hinschreibt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 10. Mai 2017 Teilen Geschrieben 10. Mai 2017 vor 2 Minuten schrieb Talja: Was wäre eigentlich wenn man z.B. Handlungsschritt 3 komplett leer lässt, jedoch ausersehen auf dem Blatt vorne bei durchgestrichener Handlungsschritt 2 hinschreibt? Die Prüfer sind weder doof, noch unmenschlich. Wenn du Schritt 3 komplett leer gelassen hast, aber einen anderen Schritt vorne hingeschrieben hast, werden sie im Normalfall dennoch den Schritt streichen, der komplett leer ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Talja Geschrieben 10. Mai 2017 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2017 (bearbeitet) vor 11 Minuten schrieb neinal: Die Prüfer sind weder doof, noch unmenschlich. Wenn du Schritt 3 komplett leer gelassen hast, aber einen anderen Schritt vorne hingeschrieben hast, werden sie im Normalfall dennoch den Schritt streichen, der komplett leer ist. Danke, komischerweise ist es das einzige was mir Sorgen macht, kann mich nicht daran erinnern, welche Nummer ich vorne hingeschrieben habe, jedoch weiß ich, dass ich den Handlungsschritt den ich nicht bearbeitet habe, komplett leer gelassen habe. Die Prüfung fand ich anspruchsvoll, aber machbar, man kann zugeben, dass viele Punkte geschenkt waren. Das mit dem Netzplan ist mir fast auch passiert, jedoch ist mir beim zweiten durchlesen aufgefallen, dass man da was ergänzen muss. Hatte eine schwerere Prüfung erwartet. Bedenkt auch, dass es gut ist wenn ihr überall was hingeschrieben habt, auch wenn es nicht ganz richtig ist, kann es Teilpunkte geben. Bearbeitet 10. Mai 2017 von Talja Rechtschreibung neinal reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 10. Mai 2017 Teilen Geschrieben 10. Mai 2017 vor 10 Minuten schrieb neinal: Die Prüfer sind weder doof, noch unmenschlich. Wenn du Schritt 3 komplett leer gelassen hast, aber einen anderen Schritt vorne hingeschrieben hast, werden sie im Normalfall dennoch den Schritt streichen, der komplett leer ist. Vorsicht. Offiziell dürfen wir das nicht. Es könnte sein, das der Prüfungsteilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, das so beabsichtigt. Was der Prüfer daraus macht, ist seine Entscheidung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 10. Mai 2017 Teilen Geschrieben 10. Mai 2017 @Talja Ich habe deine Frage mal in einen eigenständigen Thread verlagert. Hat mit der Frage von @CommanderTL ja nichts zu tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pld Geschrieben 10. Mai 2017 Teilen Geschrieben 10. Mai 2017 (bearbeitet) 2 hours ago, Akku said: Vorsicht. Offiziell dürfen wir das nicht. Es könnte sein, das der Prüfungsteilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, das so beabsichtigt. Was der Prüfer daraus macht, ist seine Entscheidung Doch, klar dürft ihr das. Ich zitiere aus den "Allgemeinen Korrekturhinweisen", die zu jeder Prüfung an die Prüfer herausgegeben werden: Quote In den Fällen, in denen vom Prüfungsteilnehmer - keiner der fünf Handlungsschritte ausdrücklich als "nicht bearbeitet" gekennzeichnet wurde, - der 5. Handlungsschritt bearbeitet wurde, - einer der Handlungsschritte 1 bis 4 deutlich erkennbar nicht bearbeitet wurde, ist der tatsächlich nicht bearbeitete Handlungsschritt von der Bewertung auszuschließen. Ein weiterer Punktabzug für den bearbeiteten 5. Handlungsschritt soll in diesen Fällen allein wegen des Verstoßes gegen die Formvorschrift nicht erfolgen! Ich lese da ganz klar raus, dass dem Prüfling allein durch Verstoß gegen die Formvorschrift kein Nachteil entstehen sollte, vor allem wenn deutlich erkennbar ist, was gemeint war, da ein Handlungsschritt nicht bearbeitet ist. Bearbeitet 10. Mai 2017 von pld Formatierung ZeugwartJehovas reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joshude Geschrieben 10. Mai 2017 Teilen Geschrieben 10. Mai 2017 Ich hab vorne eingetragen, welchen ich nicht bearbeitet habe, ihn auch komplett leer gelassen und in der Aufgabenübersicht (jeweils auf der ersten Seite) den Schritt gestrichen. Nur die Aufgabe an sich hab ich nicht gestrichen, was man wohl hätte machen müssen? Aber wenn einem ein Prüfer daraus einen Strick dreht, dann wäre das schon sehr fies Denke auch, die Prüfer sind sicherlich nicht bemüht möglichst viele Azubis durchfallen zu lassen sondern eher im Gegenteil Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stlar100 Geschrieben 11. Mai 2017 Teilen Geschrieben 11. Mai 2017 Ich hab ihn nicht gestrichen, aber vorne den Handlungsschritt eingetragen. Sollte doch ausreichen oder? Zumal der Handlungsschritt auch komplett unbearbeitet ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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