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Anforderung eines Führungszeugnisses nach Vertragsabschluss


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Ein freundliches Hallo in die Runde,

ich bin voraussichtlich dieses Jahr mit meiner Ausbildung zum FISI fertig und habe bereits mehrere Jobangebote erhalten (hoch lebe XING).

 

Die vom persönlichen Gefallen her beste Firma hatte mich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, nachdem ich mich bereits telefonisch durch einen der Abteilungsleiter beweisen musste. Dabei ging es um Themen wie Active Directory Kenntnisse, Hyper-V Kenntnisse und Kenntnisse zur Datensicherung. Die Fragen im Telefonat konnte ich zu über 80% beantworten, bei Unsicherheit wurde dies auch offen kommuniziert. Einen Tag darauf war dann wie bereits erwähnt die Einladung zum Vorstellugsgespräch in meinem E-Mail-Postfach, welche ich auch gerne angenommen habe - das Vorstellungsgespräch verlief sogar noch besser als das Telefonat, man hatte wohl Gefallen an meiner persönlichen und offenen Art gefunden.

 

Daraufhin folgte dann die letzte Instanz: ein Probearbeiten bei einem Kunden vor Ort. An diesem tag habe ich nicht wirklich gearbeitet, sondern viel mehr einen Einblick in das Team erhalten und insbesondere auch in deren Arbeitsweisen. Am Ende teilte mir der Kollege mit, dass er wohl mein neuer Vorgesetzter sein, während der Einarbeitungsphase und das wars auch schon.

 

Der Vertrag wurde unterzeichnet, der Firmenwagen ist mit inklusive (bei einem relatiiv schlechten Gehalt aber ich will den Führerschein endlich machen) und dann stellt mir der Personalchef NACHTRÄGLICH die Frage, bis wann ich ihm denn ein polizeiliches Führungszeugnis aushändigen könne.

 

Wie hättet ihr jetzt reagiert? Ich habe zwar nichts zu verbergen, dennoch bin ich nicht der Meinung, dass mein Arbeitgeber meine Vorstrafen etwas angingen. Im Internet sind die aufzufindenden Informationen alle extrem vaage gehalten: "solange dies für die Ausübung des Berufs erforderlich oder sinnvoll ist" ist der hauptsächliche Wortlaut.

 

 

 

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vor 13 Minuten schrieb Greek-Fighter:

dennoch bin ich nicht der Meinung, dass mein Arbeitgeber meine Vorstrafen etwas angingen.

Erstens: es sind "nur" Vorstrafen von 90 Tagessätzen und mehr bzw. entsprechende Freiheitsstrafen im Führungszeugnis.

Zweitens: es kann durchaus sein, dass das von den Kunden des Arbeitgeber verlangt wird - immerhin kann man als Admin auch an sehr sensible Daten drankommen.

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Ich sehe das wie @Chief Wiggum, dass es für den Arbeitgeber durchaus gute Gründe geben kann.

Dennoch würde ich deinen Chef mal drauf ansprechen, dass man das im Bewerbungsprozess deutlicher vermitteln könnte. Offenbar war dir das ja nicht bewusst - ist in deinem Fall offenbar ja kein Problem, kann es bei anderen Bewerbern ja aber durchaus mal sein.

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vor 4 Stunden schrieb Chief Wiggum:

Zweitens: es kann durchaus sein, dass das von den Kunden des Arbeitgeber verlangt wird - immerhin kann man als Admin auch an sehr sensible Daten drankommen.

Was aber dann nicht erkennbar werden lässt, was der Schutz von privaten Unternehmensdaten mit den möglichen Einträgen im BZR zu tun hat. Denn dort stehen dann weit mehr Informationen als es das Unternehmen angeht.

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Es kommt halt immer daraufn an. Ich habe meine Ausbildung in einer Bank gemacht. Da fand ich's auch irgendwie schlüssig, dass sie ein Führungszeugnis haben wollen. Seltsam ist nur, dass sie dir das vorher nicht gesagt haben... Aber ich sehe da auch kein Problem. Wenn man nix zu verbergen hat? Warum sollte man das dann nicht aushändigen? Wie Chief schon gesagt hat, kann es gut sein, dass Kunden, etc. das haben wollen. Wer weiß, mit welchen Daten du zu tun haben wirst...

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Die Frage ist halt, was das für eine Firma ist, bzw. mit welchen Daten / Kunden du zu tun haben könntest.

Kann durchaus Sinn machen je nach Kunden / Daten.

Die Kosten dafür (13€) solltest du dir aber möglichst von der Firma erstatten lassen. Wenn sie es schon fordern, sollen sie es auch bezahlen.

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Gerade im öffentlichen Bereichen ist ein Führungszeugnis Pflicht. Für Behörden sogar noch mal umfangreicher, sodass ich es selbst nicht mal in die Hände bekomme. 

Ebenso ist es im IT-Bereich vergleichsweise leicht, Daten zu beschaffen bzw. zu kompromittieren.

Wir verlangen von unseren externen Dienstleistern sogar, dass die Mitarbeiter sicherheitsüberprüft sind. Der Unternehmer haftet dafür. Sind die Externen nicht geprüft, müssen sie sofort gehen und der Unternehmer muss eine Vertragsstrafe zahlen. Ggf. wird sogar die Geschäftsbeziehung sofort beendet.

Der Chef möchte wahrscheinlich abgesichert sein. 

Man hätte es früher fordern können, aber man hat es erst getan, nachdem man sich für dich entscheiden will. Das spart allen Bewerbern Zeit und Geld. 

Nur die wenigsten Betriebe erstatten die Gebühr für das Führungszeugnis. Dies sind Werbungskosten und können problemlos in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ein Führungszeugnis gehört für mich sogar in die Kategorie "typische Bewerbungsunterlagen".

Wer einen sauberen Leumund hat, hat gar nichts zu befürchten. Das gilt für den Großteil der Bevölkerung in Deutschland.

Es dient sogar manchmal zum Schutz des Bewerbers -> Erpressbarkeit.

 

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Am 31.5.2017 um 18:40 schrieb Chief Wiggum:

Erstens: es sind "nur" Vorstrafen von 90 Tagessätzen und mehr bzw. entsprechende Freiheitsstrafen im Führungszeugnis.

Das ist nicht ganz richtig.

Es gibt mehrere Arten des Führungszeugnisses. Das normale Führungszeugnis, das erweiterte und das behördliche.

Darin stehen alle Einträge, die du im Bundeszentralregister (BZR) hast. Das BZR besteht aus zwei Teilen:

In Teil 1 stehen alle Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das StGB drin. Unabhängig von Höhe der Tagessätze, Freiheitsstrafe ja/nein, wogegen du verstoßen hast etc. Wurden Verfahren gegen dich eingestellt, gab es keine Verurteilung und somit auch keinen Eintrag im BZR.

In Teil 2 steht nur was drin, wenn du zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurdest oder mindestens zwei Einträge im Teil 1 hast, auch wenn es weniger als 90 Tagessätze sind.

Du kannst Straftaten, wenn eine Tilgungsfrist abgelaufen ist, auf Antrag aus dem Bundeszentralregister löschen lassen. Die Tilgungsfrist beträgt mindestens fünf Jahre.

Bei der Frage nach einem Führungszeugnis ist normalerweise das Führungszeugnis gemeint, das nur Teil 2 anzeigt. Wenn du dir unsicher bist, frag deinen Arbeitgeber nochmal, welches Führungszeugnis er genau haben möchte.

Ich musste ein Führungszeugnis nach der Bewerbung einreichen und wurde nach der Einstellung sicherheitsüberprüft. Kam auch überraschend, aber OK... kann es nachvollziehen.

Bearbeitet von jk86
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Am 1.6.2017 um 08:15 schrieb neinal:

Aber ich sehe da auch kein Problem. Wenn man nix zu verbergen hat? Warum sollte man das dann nicht aushändigen? Wie Chief schon gesagt hat, kann es gut sein, dass Kunden, etc. das haben wollen. Wer weiß, mit welchen Daten du zu tun haben wirst...

Aha, und wer legt fest, was zum Verbergen gehört bzw. ab wann man etwas verbirgt? Das ist kaum der, von dem der BZR-Auszug verlangt wird. Als Betroffener kann man darauf überhaupt keinen Einfluss nehmen.

Was geht die Kunden meines AG meine Einträge im BZR an?

Bearbeitet von WYSIFISI
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Am 3.6.2017 um 10:33 schrieb tTt:

Wer einen sauberen Leumund hat, hat gar nichts zu befürchten. Das gilt für den Großteil der Bevölkerung in Deutschland.

Es dient sogar manchmal zum Schutz des Bewerbers -> Erpressbarkeit.

 

Das ist schon eine seltsame Wortwahl, wenn Du von befürchten schreibst. Niemand hat etwas von seinen Einträgen im BZR zu befürchten!

Nebenbei, es ist ja eine tolle Vertrauensgrundlage, wenn ein AG den Angaben seines schon unter Vertrag stehenden Mitarbeiters nicht glaubt oder diese Angaben gar nicht von ihm erfragt. Wo ist denn die Möglichkeit des AN sich verbindlich von dritter Stelle über seinen AG solche Angaben zu erhalten? Gelichberechtigung sieht anders aus.

Eine Ausnahme liegt bei den Behörden, da diese eine öffentlichen Auftrag haben und der AN entsprechend annehmen darf, dass diese auf Grundlage der geltenden Gesetze handeln. Das ist bei Unternehmen bei weitem nicht der Fall.

Bearbeitet von WYSIFISI
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Bei mir war es genauso, nachdem alles geklärt war, wurde im Nachgang nach einem Führungszeugnis gefragt. Ich dachte damals einfach, dass es davor vergessen wurde. An deiner Stelle würde ich mir hier gar keinen großen Kopf machen und das Führungszeugnis einfach nachreichen.

Aus der Sicht des Arbeitgebers kann ich es sehr gut verstehen, dass dieser gerne eines haben will. Man darf nicht vergessen, dass wir in der IT mit sensiblen Daten arbeiten und man auch viele Berechtigungen hat.

vg,
smite

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vor einer Stunde schrieb WYSIFISI:

Eine Ausnahme liegt bei den Behörden, da diese eine öffentlichen Auftrag haben und der AN entsprechend annehmen darf, dass diese auf Grundlage der geltenden Gesetze handeln. Das ist bei Unternehmen bei weitem nicht der Fall.

Ich sehe keinen Unterschied zwischen Betrieb oder Behörde, beide müssen sich an geltende Gesetze halten. Die Behörde sollte allerdings vorrangig den Staat und seine Bürger schützen.

Ebenso können und werden viele Unternehmen von Behörden beauftragt und erledigen in dessen Auftrag entsprechende Aufgaben. Die Mitarbeiter des (externen) Unternehmen unterliegen dann den gleichen Vorschriften/Anforderungen wie interne Angestellte. 

Ebenso kann ein Mitarbeiter von ausländischen Firmen/Geheimdiensten erpresst werden, Daten rauszurücken oder die Vorstrafe kommt and Licht (Industriespionage). 

Die Datenbeschaffung ist gerade im IT-Bereich für einen Administrator vergleichsweise einfach. 

Nicht alles ist immer gegen das Vertrauen des Mitarbeiters gerichtet.

Bei der überwiegenden Anzahl der Bürger in Deutschland ist das BZR leer, nur ein kleiner Teil hat überhaupt etwas drin stehen.

Ein Unfall mit Körperverletzung im Straßenverkehr kann zu einer Vorstrafe führen, aber dennoch keine Auswirkungen auf die Leistung oder Einstellung des Mitarbeiters haben, macht ihn aber sehr wohl empfänglicher für Erpressung oder Bestechung durch Dritte.

Durch das BZR herrscht für den neuen Arbeitgeber Sicherheit, dass der Mitarbeiter ehrlich war, gleichzeitig steht es dem Unternehmen frei den Arbeitnehmer nicht einzustellen, wenn der AN es nicht will, es herrscht ja Vertragsfreiheit.

Der AN kann ja auch die Auskunft des BZR verweigern.

Die übliche Konsequenz ist klar, aber stattdessen wäre eine Vertragsstrafe o.ä. denkbar.

Es gibt eben auch Kunden oder Bereiche, die eine besondere Anforderung an den Mitarbeiter stellt. Und manche sollen eben keine Einträge im BZR oder eine SÜ2 haben, oder, oder, oder... 

Über Sinn und Zweck zu reden, ist wohl eher müßig, denn Menschen ändern sich. Ob es wirklich gegen Missbrauch hilft? Nicht immer, aber das sehen Statisiker wahrscheinlich etwas anders ;)

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vor 3 Stunden schrieb tTt:

Ebenso können und werden viele Unternehmen von Behörden beauftragt und erledigen in dessen Auftrag entsprechende Aufgaben. Die Mitarbeiter des (externen) Unternehmen unterliegen dann den gleichen Vorschriften/Anforderungen wie interne Angestellte.

Eben. Wer mal einen Techniker einen ganzen Tag lang auf die Finger schauen musste, der gerade Drucker-Updates macht, weiß es zu schätzen, dass es sicherheitsüberprüfte Externe gibt. Gerade erst gehabt. Den Tag hätte ich auch sinnvoller verbringen können.

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vor 17 Stunden schrieb smite:

Aus der Sicht des Arbeitgebers kann ich es sehr gut verstehen, dass dieser gerne eines haben will. Man darf nicht vergessen, dass wir in der IT mit sensiblen Daten arbeiten und man auch viele Berechtigungen hat.

O.K. dann mal das Pferd von hinten aufgezäumt.

Wovor schützt und was verät der BRZ-Auszug dem AG? Außer, was in der Vergangenheit passiert ist, nichts. Vorhandene Einträge berechtigen weder noch geben sie eine verlässliche Auskunft darüber, wie sich der AN in Zukunft verhält. Meint man aber daraus irgendwelche Prognosen ziehen zu können, dann dürfen wir das Wort Rehabiliation Strafrecht getrost streichen.

Keine Einträge sagen übringens auch nichts aus weder positives noch negavites, noch  lässt sich aus ihnen eine Zukunftsprognose erstellen.

Und für die Gewissensberuhigung des AG, (vemeintlich) alles getan zu haben, ist die Preisgabe von BZR-Informationen schon eine zu große und unberechtigte Datenfreigabe.

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vor 17 Stunden schrieb tTt:

Ich sehe keinen Unterschied zwischen Betrieb oder Behörde, beide müssen sich an geltende Gesetze halten. Die Behörde sollte allerdings vorrangig den Staat und seine Bürger schützen.

Ebenso können und werden viele Unternehmen von Behörden beauftragt und erledigen in dessen Auftrag entsprechende Aufgaben. Die Mitarbeiter des (externen) Unternehmen unterliegen dann den gleichen Vorschriften/Anforderungen wie interne Angestellte. 

Ebenso kann ein Mitarbeiter von ausländischen Firmen/Geheimdiensten erpresst werden, Daten rauszurücken oder die Vorstrafe kommt and Licht (Industriespionage). 

Die Datenbeschaffung ist gerade im IT-Bereich für einen Administrator vergleichsweise einfach. 

Nicht alles ist immer gegen das Vertrauen des Mitarbeiters gerichtet.

Bei der überwiegenden Anzahl der Bürger in Deutschland ist das BZR leer, nur ein kleiner Teil hat überhaupt etwas drin stehen.

Ein Unfall mit Körperverletzung im Straßenverkehr kann zu einer Vorstrafe führen, aber dennoch keine Auswirkungen auf die Leistung oder Einstellung des Mitarbeiters haben, macht ihn aber sehr wohl empfänglicher für Erpressung oder Bestechung durch Dritte.

Durch das BZR herrscht für den neuen Arbeitgeber Sicherheit, dass der Mitarbeiter ehrlich war, gleichzeitig steht es dem Unternehmen frei den Arbeitnehmer nicht einzustellen, wenn der AN es nicht will, es herrscht ja Vertragsfreiheit.

Der AN kann ja auch die Auskunft des BZR verweigern.

Aus Einträgen im BZR eine Erpressungsmöglichkeit herzuleiten, ist sicher möglich, aber da wird der Erpresser schon allein aus Anonymitätsgründen diese Situation selbst zu erschaffen versuchen. Denn die Anfragen beim BZR werden prokolliert.

Wo Du natürlich recht hast, ist dass der AG prüfen kann, ob die Angaben des AN wahrheitsgemäß erfolgten. Aber was leitet er dann daraus ab, wenn keine Einträge oder eben vorhandene Einträge korrekt angegeben wurden? Ein Entwicklung aus solchen Informationen vorherzusagen, sollte sich wohl kein AG anmaßen.

A propos Vertragsfreiheit. Wie erklärst Du dann im Falle einer Verweigerung der Zustimmung zu einem BZR-Auszug, dass der AG den Bewerber deshalb nicht einstellt? Das steht mal so ganz konträr zur Unschuldsvermutung. Gleiches gilt übrigens auch für die Ablehnung wegen Alters.

Es ist schon klar, dass der AG diese Gründe nicht angeben muss und wird. Will man aber auf dem Niveau diskutieren, dann kann man alles andere unberücksichtigt lassen.

Und noch ein weiterer Unterschied bei Einstellungsverfahren im öffentlichen Dienst. Dort werden Begründungen geschrieben, die zur Nichteinstellung des Bewerbers Angaben machen. Diese müssen objektiv überprüfbar sein. Diese wichtige Auflage hat ein Wirtschaftsunternehmen nicht.

 

Bearbeitet von WYSIFISI
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Protokolle können kompromittiert und gefälscht werden, eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht.

Die Arbeitgeber tun das! Zum Abwägen vor allem des unternehmerischen Risikos. Ist jemand wegen Diebstahls verurteilt worden, wird es in Sicherheitsfirmen, Banken und F+E-Abteilungen schwierig noch Fuß zu fassen, auch wenn sich Menschen ändern können. Die Statistik erzeugt ein deutlich erhöhtes Risiko, dass Diebstahl erneut wahrscheinlich ist.

Willkommen in der Realität!

Hast du schon Bewerbungen bzw. Absagen im öffentlichen Dienst erhalten?

Im Regelfall lautet die Begründung überall "Man hat sich für einen anderen Kanidaten entschieden." 

Gemäß AGG hat jeder - egal ob Privat oder Behörde - einen einklagbaren Rechtsanspruch.

Verständlicher Weise halten sich dabei alle sehr bedeckt.

Einen genauen Grund für eine Absage gibt es defacto schon lange nicht mehr.

Im öffentlichen Dienst wird der Auswahlprozess durch die Innenrevision noch einmal geprüft. Eine solche Prüfung spart man sich i.d.R. bei den privaten. Der öffentliche Dienst wird eben statistisch gesehen öfter angeklagt und sorgt dem stets vor.

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vor 3 Stunden schrieb WYSIFISI:

O.K. dann mal das Pferd von hinten aufgezäumt.

Wovor schützt und was verät der BRZ-Auszug dem AG? Außer, was in der Vergangenheit passiert ist, nichts.

Aber was spricht denn dagegen, dass man das Führungszeugnis beilegt, wenn der AG es gerne haben möchte? In den meisten Fällen ja nichts.

Und sind wir mal ehrlich, würdest du einen Administrator einstellen, welcher eine Vorstrafe wegen Industriespionage hat, auch wenn dies 10 Jahre zurückliegt? Oder jemanden, der bei seinem Ex Arbeitgeber aus Rache einfach mal Daten gelöscht hat (http://winfuture.de/news,98046.html)?

Ich gebe dir Recht, dass das Führungszeugnis in den meisten Fällen nichts aussagt, aber ich finde es auch komplett nachvollziehbar, wenn es jemand haben möchte.

vg,
smite

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vor 7 Stunden schrieb tTt:

Protokolle können kompromittiert und gefälscht werden, eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht.

Die Arbeitgeber tun das! Zum Abwägen vor allem des unternehmerischen Risikos. Ist jemand wegen Diebstahls verurteilt worden, wird es in Sicherheitsfirmen, Banken und F+E-Abteilungen schwierig noch Fuß zu fassen, auch wenn sich Menschen ändern können. Die Statistik erzeugt ein deutlich erhöhtes Risiko, dass Diebstahl erneut wahrscheinlich ist.

Willkommen in der Realität!

Hast du schon Bewerbungen bzw. Absagen im öffentlichen Dienst erhalten?

Im Regelfall lautet die Begründung überall "Man hat sich für einen anderen Kanidaten entschieden." 

Gemäß AGG hat jeder - egal ob Privat oder Behörde - einen einklagbaren Rechtsanspruch.

Verständlicher Weise halten sich dabei alle sehr bedeckt.

Einen genauen Grund für eine Absage gibt es defacto schon lange nicht mehr.

Im öffentlichen Dienst wird der Auswahlprozess durch die Innenrevision noch einmal geprüft. Eine solche Prüfung spart man sich i.d.R. bei den privaten. Der öffentliche Dienst wird eben statistisch gesehen öfter angeklagt und sorgt dem stets vor.

Ich bekomme regelmäßig Bewerbungen auf Stellen im öD, allerdings erhalte ich keine Absagen.

Das Verwaltungsverfahrensgesetz erfordert Transparenz und Verwaltungsvorgänge ist via Informationsfreiheitsgesetz auch vom Bürger einseh- bzw. überprüfbar.

Aus diesem Grund werden in den Bewerbungsverfahren Begründen für jeden einzenlnen Bewerber erstellt, sowohl für die, die eingestellt werden als auch für die, denen abgesagt wird. Genau diese Begründungen meinte ich, die im Streitfall dann ausschlaggebend sind, denn der Bewerber hat, wie oben beschrieben einen Auskunftsanspruch.

Genau zu dieser Transparenz ist ein Wirtschaftsunternehmen eben nicht verpflichtet, was sich auch dem von Dir beschriebenen Umstand, dass dieses dort häufig unterlassen wird, ergibt. Damit gibt es dann auch keinen Auskunftsanspruch, den der abgelehnte Bewerber gelten machen könnte.

Und genau darin liegt die Brisanz der Sache. Was passiert mit diesen Informationen, wenn das Arbeitsverhältnis bspw. während der Probezeit beendet wird? 

Und wenn Du schon mit Statistik argumentierst. Gibt es eine, die etwas aussagt, über das Verhältnis von AN, mit bereits vorhandenen und AN ohne, die dann straffällig wurden? Allein aus der Logik ergibt sich, dass das Gros derjenigen, die straffällig wurden, vorher keinen Eintrag hatten. Welchen Wert hat dann der BZR-Auszug, außer er dient zur Gewissensberuhigung der anforderenden Stelle?

Habe ich Dich richtig verstanden, dass Du annimmst, dass die Abfrageprotokolle des Bundesamtes für Justiz gefälscht sein können?

Bearbeitet von WYSIFISI
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vor 5 Stunden schrieb smite:

Aber was spricht denn dagegen, dass man das Führungszeugnis beilegt, wenn der AG es gerne haben möchte? In den meisten Fällen ja nichts.

Und sind wir mal ehrlich, würdest du einen Administrator einstellen, welcher eine Vorstrafe wegen Industriespionage hat, auch wenn dies 10 Jahre zurückliegt? Oder jemanden, der bei seinem Ex Arbeitgeber aus Rache einfach mal Daten gelöscht hat (http://winfuture.de/news,98046.html)?

Ich gebe dir Recht, dass das Führungszeugnis in den meisten Fällen nichts aussagt, aber ich finde es auch komplett nachvollziehbar, wenn es jemand haben möchte.

vg,
smite

Wo hört denn dann unter der von Dir gemachten Annahme die Forderung des AG nach allen möglichen Informationen auf? Wie wäre es auch noch die Krankenakte zu verlangen, um chronische Erkrankungen zu entdecken und daraus den zukünftigen Krankenstand zu prognostizieren? Das Spiel können wir mit der Glaubenszugehörigkeit, sexuellen Orientierung usw. beliebig weitertreiben.

Warum sollte ich nicht einen Admin einstellen, der diesen Fehler angibt und beteuert, das nicht mehr zu machen? Man sollte sich die Leute anschauen und sich einen persönlichen Eindruck verschaffen. Wer nur nach Papierlage entscheidet, darf sich nicht wundern, wenn er dann regelmäßig daneben greift. Papier ist geduldig.

Ich verstehe Dich da allerdings nicht, wenn Du schon selbst die Aussagekraft als nicht vorhanden ansiehst, dann dennoch Verständnis für das Verlangen des AGs hast. Was ist denn dann aus Deiner Sicht dann der Grund, den BZR-Auszug zu fordern?

Bearbeitet von WYSIFISI
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vor 20 Minuten schrieb WYSIFISI:

Wo hört denn dann unter der von Dir gemachten Annahme die Forderung des AG nach allen möglichen Informationen auf? Wie wäre es auch noch die Krankenakte zu verlangen, um chronische Erkrankungen zu entdecken und daraus den zukünftigen Krankenstand zu prognostizieren? Das Spiel können wir mit der Glaubenszugehörigkeit, sexuellen Orientierung usw. beliebig weitertreiben.

Warum sollte ich nicht einen Admin einstellen, der diesen Fehler angibt und beteuert, das nicht mehr zu machen? Man sollte sich die Leute anschauen und sich einen persönlichen Eindruck verschaffen. Wer nur nach Papierlage entscheidet, darf sich nicht wundern, wenn er dann regelmäßig daneben greift. Papier ist geduldig.

Ich verstehe Dich da allerdings nicht, wenn Du schon selbst die Aussagekraft als nicht vorhanden ansiehst, dann dennoch Verständnis für das Verlangen des AGs hast. Was ist denn dann aus Deiner Sicht dann der Grund, den BZR-Auszug zu fordern?

Klar könnte man dieses Spiel beliebig fortführen, aber ein kranker Arbeitnehmer ist ja nicht absichtlich krank und für eine Vorstrafe ist meistens selbst verschuldet.

Es sagt ja auch keiner, dass man einen Admin nicht einstellen darf, wenn etwas im Führungszeugnis steht, oder? Aber kann man nach 2-3 Vorstellungsgesprächen wirklich einschätzen, wer da vor einem sitzt? Ein Admin eines Webservers kann der Firma (in der Regel) auch nicht so sehr Schaden, wie der Admin des Finanzsystems.
Wenn ich einen Admin einstellen würde, welcher Zugriff auf streng vertrauliche Daten oder die Finanzsysteme hätte, würde ich hier auch ein Führungszeugnis anfordern. Es bleibt ja dem Arbeitgeber überlassen, ob er über Vorstrafen hinweg sieht. Aber wenn dort steht, dass man beim alten Arbeitgeber 1-2 Millionen Euro von den Konten abgezweigt hat, würde ich es mir zweimal überlegen, diesen Admin an mein Finanzsystem zu lassen. Wenn er jedoch eine Vorstrafe wegen Körperverletzung hat, könnte ich als AG ja entscheiden ob ich ihn trotzdem einstelle. Für solche Entscheidungen gibt es ja schließlich die Personaler, Führungszeugnis hin oder her.

Ich finde einfach nichts verwerfliches daran, wenn der AG ein Führungszeugnis anfordert, vor allem bei Jobs wo man Zugriff auf die kritischen Systeme und Infrastruktur eines Unternehmens bekommt. Jemand der keine Einträge hat, kann es auf Verlangen ja einreichen und jemand der Einträge hat, kann ja trotzdem in der IT arbeiten, er hat es vielleicht einfach bei manchen Stellen schwerer. 

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Hier mal meine Meinung aus Sicht eines Arbeitgebers.

Wenn ich als Arbeitgeber jemanden neu einstelle und, auch nachträglich, ein Führungszeugnis verlange, dieses jedoch nicht bekomme, dann mache ich von meinem Recht Gebrauch, diesen jemanden innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Wenn der neu eingestellte Mitarbeiter diesbezüglich ein großes Fass aufmacht, werde ich mich fragen müssen ob dies nicht öfters passieren kann und ob dieser Mitarbeiter ins Team passt. Auch hier würde ich den Mitarbeiter wohl innerhalb der Probezeit und ohne Angaben von Gründen kündigen.

Wenn ich das Führungszeugnis erhalte und dort etwas steht, was mir entweder nicht gefällt oder womit ich den neuen Mitarbeiter nicht dort einsetzen kann,  wo ich möchte, mache ich ebenfalls von meinem Recht Gebrauch, diesen Mitarbeiter innerhalb der Probezeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

 

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