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Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Sullidor:

Wenn ich das Führungszeugnis erhalte und dort etwas steht, [was mir entweder nicht gefällt oder] womit ich den neuen Mitarbeiter nicht dort einsetzen kann,  wo ich möchte, mache ich ebenfalls von meinem Recht Gebrauch, diesen Mitarbeiter innerhalb der Probezeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

In dem Fall, dass ein solcher relevanter Eintrag vorhanden ist, hätte dieses im Vorfeld abgeklärt werden können und sich beide Seiten die Bürokratie ersparen können.

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