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Bis wann müssen die Wochenberichte geführt werden?


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Guten Abend!

Ich stehe nun kurz vor meiner mündlichen Prüfung und habe meine Wochenberichte bis zum 26.05.2017 komplett fertig und unterschrieben.

Nun fällt mein Ausbilder krankheitsbedingt leider 4 bis 5 Wochen aus und kann diese somit nicht unterschreiben. Reicht bei der Prüfung ein Berichtsheft, bei dem 3 bis 4 wochen an Berichten fehlen oder müssen diese bis zum Prüfungstags geführt werden?

Gruß!

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Hallo @Schnieder722,

wie so oft heißt die einzige verwertbare Antwort auf eine solche Frage: Stell diese Frage deiner IHK!

Jede IHK hat was solche Dinge angeht ihre eigenen Ansichten und Vorgehensweisen.

Allerdings bin ich der Meinung, dass dir keiner den Kopf abreißen wird, wenn die letzten Wochen fehlen. Immerhin kann jeder ja mal im Urlaub sein oder krank werden. Du kannst es ja begründen. Trotzdem würde ich mich bei der zuständigen IHK absichern. :)

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vor 54 Minuten schrieb neinal:

Es wird doch in der Firma irgendwen geben, der das unterschreibe darf/kann?

Gibt auch 3-Mann-Unternehmen, die ausbilden. Bei denen kann ich mir gut vorstellen, dass da auch mal keiner da ist, der die Unterschrift leisten kann. Von daher, wie schon gesagt, einfach nachfragen.

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Auch wenn es wahrscheinlich falsch war, aber bei mir z.B. hatte mein Ausbilder oft keine Lust oder keine Zeit die Berichte zu unterschreiben und hat diese immer zwei Kollegen abgegeben zum unterschreiben, obwohl es nicht die offiziellen Vertreter des Ausbilders waren.
Mir wars im Grunde egal - beanstandet hat keiner was von der IHK.
Ich kann mir auch nicht vorstellen ehrlich gesagt, dass jemand was sagt, wenn mal eine andere Unterschrift drunter ist. Die Berichtshefte werden doch eh nur kurz überflogen und dann wars das.

Bearbeitet von the_punisher
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bei mir hat auch immer mein Chef/Ausbilder unterschrieben, auf dem Papier war aber der Ausbilder der FiSis mein Ausbilder, weil mein Chef selbst keinen Ausbilderschein hatte, hat die IHK auch nicht interessiert das da jemand ganz anderes Unterschrieben hat.

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