radrian Geschrieben 2. Juni 2017 Teilen Geschrieben 2. Juni 2017 Hallo Zusammen, heute wurden die Ergebnisse verkündet, bestanden habe ich, allerdings für mich überhaupt nicht zufriedenstellend. Bei GH2 soll ich angeblich nur 66 Punkte haben, ich war mir in der Prüfung allerdings sehr sicher und konnte zu (fast) allem etwas schreiben. Hier würde ich gerne Einsicht verlangen, auf der IHK Seite habe ich gelesen, dass dies nach dem Zeugnis passieren muss und man ein rechtliches Verfahren eröffnen muss??? Hat das schonmal jemand gemacht? Ist das wirklich SO kompliziert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 2. Juni 2017 Teilen Geschrieben 2. Juni 2017 Die Einsicht in die Prüfung habe ich VOR dem Zeugnis genommen. Meiner Meinung nach, macht das auch vor dem Zeugnis mehr Sinn, als danach. Da habe ich einfach bei der IHK angerufen und ihnen gesagt, dass ich gern Einsicht in meine Prüfung hätte. Wir haben dann am Telefon einen Termin gemacht, der per Mail bestätigt wurde. Und an Tag X bin ich dann zur IHK gefahren und konnte mir die Prüfung anschauen. Rienne reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 2. Juni 2017 Teilen Geschrieben 2. Juni 2017 vor 6 Minuten schrieb radrian: Hat das schonmal jemand gemacht? Ist das wirklich SO kompliziert? Macht vermutlich, wie so vieles anderes, jede IHK ein wenig anders. Ich würde einfach anrufen und nachfragen, wie das abläuft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 2. Juni 2017 Teilen Geschrieben 2. Juni 2017 Du hast bestanden, das macht die Sache nicht einfach. Ansonsten: Antrag auf Einsichtnahme. Solltest du Fehler entdecken, kann durch einen weiteren Prüfer eine Nachprüfung seitens der IHK beantragt werden. Stellt auch der "DRITTE" Prüfer die korrekte Auswertung fest, ist der Prozess beendet. Ein rechtlichen Anspruch gibt es nicht. Ein Gericht/Richter, darf die Entscheidung der Prüfungsausschüsse nicht anfechten, außer du kannst formale Fehler (Befangenheit o.Ä) feststellen. Ich hoffe geholfen zu haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 4. Juni 2017 Teilen Geschrieben 4. Juni 2017 (bearbeitet) Am 2.6.2017 um 17:21 schrieb Akku: Du hast bestanden, das macht die Sache nicht einfach. Wieso sollte das irgendeinen Einfluss darauf haben? Du hast immer das Recht auf Einsicht. Egal ob bestanden oder nicht! Wie schon im anderen Thread geschrieben wurde mir zum Beispiel einfach ein falsches Ergebnis mitgeteilt und auch auf das IHK Zeugnis gedruckt. Die Punktzahl wurde falsch übermittelt und hatte mit den Punkten des Prüfungsteil nichts gemein, was eben erst ebei Überprüfung heraus kam. Bearbeitet 4. Juni 2017 von Rienne Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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