147852369 Geschrieben 9. Juni 2017 Teilen Geschrieben 9. Juni 2017 Hallo, ich wollte wissen, ob ich bei meiner Präsentation die entwickelte Anwendung live zeigen darf? Macht es denn Sinn, die Anwendung live zu zeigen oder sollte ich mich auf Screenshots beschränken? Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 9. Juni 2017 Teilen Geschrieben 9. Juni 2017 Hallo, soweit ich weiß, gibt es keine Vorschrift, die dies verbieten würde. Allerdings solltest du bedenken, dass der Prüfungsausschuss einen Bewertungsbogen hat, wo gewisse Punkte erfüllt werden müssen und du dich auch an die Zeit halten musst. Problem bei einer Live-Vorführung (wie man es ja auch schon oft genug bei den Big Playern erlebt hat :D) ist nunmal, dass es auch schiefgehen kann und du dann aus der Bahn geworfen wirst, die Zeitplanung nicht mehr passt, der PA es negativ bewertet, etc pp.... Als Mittelweg kannst du natürlich auch statt Screenshots ein Demo-Video einbauen. Das hat eine feste Dauer und es kann nichts an der Programmdurchführung schief gehen. Und es ist für den PA vermutlich eine schöne Abwechslung zu den 0815-Präsentationen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tehrob Geschrieben 9. Juni 2017 Teilen Geschrieben 9. Juni 2017 Bei uns in Ostwestfalen erwartet die IHK z.B. eine Live Vorführung des Programms was entwickelt wurde. Überall sonst im Internet wird einem aber davon abgeraten. Tolle Kombo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stefan.macke Geschrieben 9. Juni 2017 Teilen Geschrieben 9. Juni 2017 Eine Live-Demo in der Präsi ist super! Aber die Gefahren sind Probleme mit der Anwendung (z.B. Abstürze) und Zeitüber-/unterschätzung. Daher würde ich einfach ein Video der Demo aufnehmen und in die Präsi einbauen. Klappt immer und die Zeit passt auch perfekt. Haben bei uns dieses Jahr mehrere Prüflinge so gemacht und es kam sehr gut an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 9. Juni 2017 Teilen Geschrieben 9. Juni 2017 Ob es erlaubt ist, hängt von der für dich zuständigen IHK ab. Ob es gefällt, hängt vom persönlichen Geschmack der Prüfer ab. Ob es klappt, hängt von so vielem ab, dass ich persönlich von diesem Risiko- und somit Stressfaktor in der Präsentation abrate. Rienne reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mackenzie Geschrieben 9. Juni 2017 Teilen Geschrieben 9. Juni 2017 vor 2 Stunden schrieb Rienne: Als Mittelweg kannst du natürlich auch statt Screenshots ein Demo-Video einbauen. Das hat eine feste Dauer und es kann nichts an der Programmdurchführung schief gehen. Und es ist für den PA vermutlich eine schöne Abwechslung zu den 0815-Präsentationen. Uns wurde eingetrichtert, die Finger von Screenshots auf Folien zu lassen. Man passt den Screenshot der Folie an und hat meistens ein Ergebnis, was man weder sehen noch lesen kann und das fällt negativ auf. Ich würde davon abraten, habe auch selbst die Erfahrung gemacht, das besser sein zu lassen. Man weiß nie, wie gut der Beamer ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Colamann Geschrieben 9. Juni 2017 Teilen Geschrieben 9. Juni 2017 Frag doch mal deine Lehrer in der Berufsschule. Die Frage ist vollkommen legitim, und die Lehrer sollten sie beantworten können. Sitzen ja selber auch in Ausschüssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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