esya34 Geschrieben 11. Juni 2017 Geschrieben 11. Juni 2017 (bearbeitet) Hallo leute ich hätte da mal ne frage, ich habe die Woche meine Ergebnisse für die schriftliche Prüfung erhalten, welche ich ziemlich gut bestanden habe. Zudem habe ich bereits meinen Termin für die mündliche Prüfung. Ich möchte die Arbeit nach der Ausbildung dennoch trotzdem nicht mehr weiter führen und habe auch bereits eine andere Stelle zum arbeiten. Auf der Arbeit habe ich derzeit auch nicht mehr viel zu tun. Kann ich mich bis zur Mündlichen Prüfung von der Firma aus beurlauben lassen? (Gespräch mitm Chef) Urlaub hab ich selbst keinen mehr und krank machen ist nicht mein ding. Natürlich muss die Firma da auch kein Gehalt bisdahin zahlen was kein Problem ist. Ist sowas aber denn möglich eine "Beurlaubung". Mein Chef weiß auch dass ich nicht mehr in der Firma bleiben werde, geschweige den Beruf weiter führen werde. Danke schonmal Bearbeitet 11. Juni 2017 von esya34 Zitieren
bigvic Geschrieben 11. Juni 2017 Geschrieben 11. Juni 2017 Unbezahlter Urlaub ist immer möglich. Zitieren
arlegermi Geschrieben 12. Juni 2017 Geschrieben 12. Juni 2017 vor 13 Stunden schrieb bigvic: Unbezahlter Urlaub ist immer möglich. Wobei man darauf achten sollte, dass die KV und RV nur für eine gewisse Zeit so weiterlaufen. Wenn das länger dauert, kann das zu Problemen führen. Zitieren
Reda Geschrieben 12. Juni 2017 Geschrieben 12. Juni 2017 Wie sieht's aus mit einer Erholungsurlaub? Vllt kennt sich jemand damit aus... Zitieren
Gast D-eath Geschrieben 13. Juni 2017 Geschrieben 13. Juni 2017 Grundsätzlich kannst du dich je nach Wohlwollen sowohl bezahlt als auch unbezahlt freistellen lassen oder du ziehst es einfach durch. Ich hatte in meinen letzten Wochen auch nichts mehr zu tun und war dennoch auf der Arbeit, nachdem ich wusste, dass die Firma nicht weiter existieren wird. Was solls? Zitieren
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