Ramms+ein Geschrieben 13. Juni 2017 Teilen Geschrieben 13. Juni 2017 (bearbeitet) Hallo miteinander, ich habe gerade ein Anliegen bei dem ich nicht so recht weiter komme. Ich bin am Ende des zweiten Lehrjahres zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung und habe aus verschiedenen Gründen Anfang des Jahres den Betrieb gewechselt. Meine Probezeit ist bereits vorbei. Nun ist es so, dass der Betrieb nur 4 Mitarbeiter(Chef eingeschlossen) hat, mit mir ist noch ein Kollege wegen eines Studiums oft nicht da. Die Firma besteht seit 2014 und es gefällt mir dort sehr gut. Um die Firma über Wasser zu halten ist es momentan so, dass wir teilweise mehr Projekte annehmen als wir eigentlich schaffen können. Das heißt wir würden sie wahrscheinlich eher schaffen, wenn ich nicht ständig zwei Wochen in der Schule sitzen würde. Nachdem mir die praktische Arbeit und ein wenig Selbststudium bisher mehr geholfen hat mich auf die Zwischenprüfung (85/100 Punkten) vorzubereiten als die Schule und ich bei Ausbildungsbeginn bereits über 21 Jahre alt war wollte ich wissen, ob ich meinem Chef vorschlagen könnte das wir mich nächstes Jahr von der Schule befreien und ich im Betrieb Zeit und Materialien bekomme um mich während der Arbeitszeit immer mal wieder auf meine AP vorzubereiten. Zuerst die Frage - ist das möglich? Wie ich mich optimal vorbereiten würde weiß ich bereits weil ich mir viele Gedanken darüber gemacht hab. Manko für mich: die Arbeit ist weiter von Zuhause weg als die BS. Findet ihr es anmaßend in dem Zusammenhang dann mehr Gehalt zu fordern(vielleicht ca. 100€ mehr p.M.)? Ich würde meiner Firma wirklich gerne mehr helfen und es kommt mir auch zugute, dass die Firma weiterhin überlebt und die Auftragslage stemmen kann. Ich danke euch schon mal für alle Ratschläge. Bearbeitet 13. Juni 2017 von Ramms+ein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 13. Juni 2017 Teilen Geschrieben 13. Juni 2017 Huhu, also erst einmal gilt BayEUG - Art. 39 Berufsschulpflicht. Ob du daraus schlau wirst, kann ich dir nicht sagen. Aber so wie es scheint, kann man sich, sobald man 21 Jahre alt ist, abmelden von der Berufsschule. Als prinzipiellen Ratschlag würde ich dir aber sowieso ans Herz legen das ganze mit deinem Chef, der Berufsschule und der IHK zu klären. Ich weiß nur, dass hier in NRW die Regelung ähnlich ist bezüglich der Schulpflicht, wenn man bei Ausbildungsbeginn noch nicht 21 Jahre alt ist. Allerdings wurde uns gesagt, dass, wenn man einmal für die Berufsschule angemeldet wurde vom Betrieb, die Schulpflicht, unabhängig vom Alter, bis zur Beendigung der Ausbildung gilt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kylt Geschrieben 13. Juni 2017 Teilen Geschrieben 13. Juni 2017 Hi Ramms+ein ich bin jetzt nicht im Landeskontext Bayern ganz im Gesetzestext, aber ich gehe davon aus, dass es nach Absprache mit deinem Ausbilder, der IHK und der Berufsschule genau wie in anderen Bundesländern (z.B. NRW) möglich ist, dich von der Berufsschule zu befreien. Deine selbstlose Haltung zum Erfolg von Projekten beizutragen in allen Ehren. - Dennoch: Was du dir überlegen solltest, ob es wirklich für dich ratsam ist. Für den erfolg der Firma etwas zu tun (und in übermaßen vielen Projekten zu hängen) und gleichzeitig effektiv " während der Arbeitszeit immer mal " sich vorzubereiten stehen in einem zeitlichen Konflikt. Wenn dich das auch noch finanziell schlechter Stellt, eure Firma wirtschaftlich nicht auf rosen gebettet ist, glaube ich auch nicht, dass du 100 Euro mehr bekommst (effektiv sind das dann ja auch nur 70 Euro mehr für dich). === Was mir noch dazu einfällt als Alternative: So wie ich dich verstanden habe, arbeitest du in der Firma nahezu vollzeit effektiv an Projekten mit, wie ein ausgelernter FI, richtig? - Nun, was spricht dann dagegen zu verkürzen und nach 2,5 Jahren in der Firma dann als ausgelernte Kraft anzufangen. Du verdienst mehr Geld (was du ja auch benötigst) und kannst dich voll und ganz auf deinen Job konzentrieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ramms+ein Geschrieben 13. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 13. Juni 2017 vor 6 Minuten schrieb kylt: Deine selbstlose Haltung zum Erfolg von Projekten beizutragen in allen Ehren. - Dennoch: Was du dir überlegen solltest, ob es wirklich für dich ratsam ist. Für den erfolg der Firma etwas zu tun (und in übermaßen vielen Projekten zu hängen) und gleichzeitig effektiv " während der Arbeitszeit immer mal " sich vorzubereiten stehen in einem zeitlichen Konflikt. Hierzu muss ich sagen, dass man hier sehr wohl Rücksicht auf meinen Azubi-Status nimmt. Ich habe keinen zeitlichen Druck und es ist auch so kein Problem, wenn ich 1-2 Stunden am Tag was für die Berufsschule lerne. Ich denke mir im Endeffekt profitiert die Firma ja finanziell an der schnelleren Fertigstellung von Projekten, deshalb finde ich ca. 100,00€ mehr eigentlich fair. Und danke für den Tipp mit der Verkürzung, da muss ich mir mal die Bedingungen genauer ansehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 13. Juni 2017 Teilen Geschrieben 13. Juni 2017 (bearbeitet) vor 6 Minuten schrieb Ramms+ein: Und danke für den Tipp mit der Verkürzung, da muss ich mir mal die Bedingungen genauer ansehen. Die Bedingungen sind eigentlich nur, dass dein Betrieb und die Berufsschule dem zustimmen müssen. Es ist im Grunde auch kein Verkürzen im eigentlichen Sinne, sondern eine vorgezogene Abschlussprüfung. Dazu sollte es eigentlich bei der jeweiligen IHK einen Vordruck geben, den dann Betrieb und Schule auszufüllen haben. Die Anmeldung übernimmt dann dein Betrieb. Allerdings dürfte die Frist dafür nicht mehr allzulange laufen, da du dann ja auch schon im Dezember deine schriftliche Abschlussprüfung hast. Bearbeitet 13. Juni 2017 von Rienne Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ramms+ein Geschrieben 13. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 13. Juni 2017 vor 2 Minuten schrieb Rienne: Allerdings dürfte die Frist dafür nicht mehr allzulange laufen, da du dann ja auch schon im Dezember deine schriftliche Abschlussprüfung hast. Richtig und im Endeffekt wäre es mir lieber wenn ich noch ein bisschen "mehr" Zeit hätte um mich wirklich optimal und umfassend vorzubereiten. Schwierige Geschichte mit der Berufsschule. Ich bin jetzt dann z.b. wieder von 6 Woche ganze 4 Wochen in der BS. Eine Blockweise Befreiung wird wahrscheinlich gar nicht möglich sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
arlegermi Geschrieben 13. Juni 2017 Teilen Geschrieben 13. Juni 2017 vor 12 Minuten schrieb Ramms+ein: Eine Blockweise Befreiung wird wahrscheinlich gar nicht möglich sein. Nein. Es ist zwar möglich, einen Azubi im Rahmen besonderer Ausnahmen für ein paar Tage von der Schule zu beurlauben, eine Freistellung für einen ganzen Block halte ich auch für nicht möglich. Abgesehen davon, dass das auch unsinnig ist. Entweder du wirst komplett vom Schulbetrieb befreit (was - so glaube ich - nicht mehr möglich ist, sobald du die Ausbildung mit Schule begonnen hast) oder nimmst am gesamten Unterricht teil. Ich würde dir auch raten, dich mit einer vorgezogenen Prüfung auseinanderzusetzen, wenn du unbedingt stärker in deinem Betrieb helfen möchtest (hätte für dich auch den Vorteil, dass du früher dein normales Gehalt bekommst). Das kommt natürlich nur in Betracht, wenn du (& der Betrieb und die Schule) der Meinung bist, dass du das auch schaffst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 13. Juni 2017 Teilen Geschrieben 13. Juni 2017 "Chef hat bei Auftragsannahme die Mitarbeiterverfügbarkeit nicht im Blick gehabt" wird als Begründung zur blockweisen Befreiung von der Berufsschule kaum durchkommen. Albi reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ramms+ein Geschrieben 13. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 13. Juni 2017 vor 19 Minuten schrieb arlegermi: Ich würde dir auch raten, dich mit einer vorgezogenen Prüfung auseinanderzusetzen, wenn du unbedingt stärker in deinem Betrieb helfen möchtest (hätte für dich auch den Vorteil, dass du früher dein normales Gehalt bekommst). Das kommt natürlich nur in Betracht, wenn du (& der Betrieb und die Schule) der Meinung bist, dass du das auch schaffst. Das Problem wird sein, dass ich leider keinen 2,5er Schnitt im letzten Zeugnis hatte. Sondern "nur" 2,8. Ist das damit sowieso gegessen, oder wiegt es mehr was mein Ausbilder will? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 13. Juni 2017 Teilen Geschrieben 13. Juni 2017 vor 3 Minuten schrieb Ramms+ein: Das Problem wird sein, dass ich leider keinen 2,5er Schnitt im letzten Zeugnis hatte. Sondern "nur" 2,8. Also bei uns musste der Notendurchschnitt nicht angegeben werden, so dass der Klassenlehrer bei einigen einfach etwas getrickst hat und trotzdem die Unterschrift von der Schulleitung besorgt hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 13. Juni 2017 Teilen Geschrieben 13. Juni 2017 Was willst du? Verkürzen mit Übernahmevertrag? Von der Berufsschule generell befreit werden, im Selbststudium auf die Prüfung vorbereiten und für die Ausbildungsvergütung arbeiten blockweise in der Schule und sonst im Betrieb ausgebildet werden bis zum regulären Prüfungstermin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ramms+ein Geschrieben 13. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 13. Juni 2017 vor 4 Minuten schrieb allesweg: Was willst du? Verkürzen mit Übernahmevertrag? Von der Berufsschule generell befreit werden, im Selbststudium auf die Prüfung vorbereiten und für die Ausbildungsvergütung arbeiten blockweise in der Schule und sonst im Betrieb ausgebildet werden bis zum regulären Prüfungstermin Das: Verkürzen mit Übernahmevertrag ODER Von der Berufsschule generell befreit werden, im Selbststudium auf die Prüfung vorbereiten und für die Ausbildungsvergütung plus Zuschuss zum Spritgeld arbeiten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kylt Geschrieben 13. Juni 2017 Teilen Geschrieben 13. Juni 2017 (bearbeitet) Es mag in einem Kleinunternehmen vielleicht anders sein, aber im schlimmsten Fall kann es dir passieren: - Das du nicht mehr zur Berufsschule gehen "darfst". - Die Zeit doch pro Woche bei nur 2-4 Stunden zum Lernen bleibt, wenn du das nicht in deiner Freizeit tust. - Du am Ende keine Gehaltserhöhung bekommst. Wenn du dann sagst, "na dann mache ich das nicht", kann es so rüber kommen, dass du eigentlich nur wegen mehr Geld (und kein Bock auf die BS) das Angebot gemacht hast. Und entweder bist du für Projekte unerlässlich und hast viel und gut darin zu tun, oder aber die Projekte würden auch ohne dich funktionieren. Dann ist das eben 8 Monate noch so. Dafür bist du dann vernünftig ausgebildet und kannst vernünftig in den Beruf einsteigen. Wenn eine Firma nur mit dir überleben kann als Azubi im 2. Lehrjahr und sobald du 1. Monat fehlst geht gar nix mehr, dann läuft etwas falsch. EgaL aus welchem Grund du fehlst. Sei es Urlaub, Krankheit oder eben die Berufsschule. -Punkt. Und es ist dann nicht deine Sache diese Suppe auszulöffeln. Aus familiärer Erfahrung: Wer sich Selbstständig macht muss und sollte in den ersten 5 Jahren mit einer 60 bis 80 Stunden Woche rechnen. Das ein Azubi mal fehlt wird er einkalkuliert haben. Bearbeitet 13. Juni 2017 von kylt Kane85 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 14. Juni 2017 Teilen Geschrieben 14. Juni 2017 Eine andere Sichtweise: wie soll sich dein Chef den Fahrtkostenzuschuss leisten können, wenn ihr die Firma nur durch Auftragsannahme jenseits der Kapazitätsgrenze über Wasser halten könnt? Oder gar die Umstellung von Ausbildungsvergütung hin zu deutlich höherem Gehalt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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