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Geschrieben

Hallo Community,

wie im Titel dieses Forumeintrags bereits beschrieben, suche ich nach dem richtigen Weg zum Anfechten des Ergebnis der Projektdokumentationen.

Ist-Zustand: Am 15.06.2017 habe ich im Rahmen meiner Mündlichen Abschlussprüfung mein Projekt in einer Präsentation und in einem Fachgespräch verteidigen müssen. Die geforderten Zeiten von jeweils 15:00 Minuten konnten exakt eingehalten werden.

Nach dem Fachgespräch und einer Wartezeit von knapp 30 Minuten wurde mir gesagt ich hätte in meiner Folumentation mit dem Thema "Distributed Monitoring mit Check_MK über eine verschlüsselte Verbindung" einen Plagiatsvorwurf durchgeführt. 

In der Dokumentation habe ich auf Insgesamt 4 von 15 Seiten vom Hersteller der Applikation Zitiert(Es ging im Detail um das Thema Rechtevergabe und Vererbung innerhalb der Umgebung) habe aber den entsprechenden Bereich nicht klar als Zitat deklariert, sondern im Quellenverzeichnis auf die Webseite des Hersteller verwiesen.

Der entsprechende Ausschuss der IHK wirft mir nun Schwerwiegenden Betrug vor und ich bin mit 0 Punkten durch die Mündliche Prüfung gefallen. Zusätzlich wurde mir während der Besprechung noch Vorwürfe gemacht mit den Aussagen "Sie machen hier den Guttenberg. Sie hätten Ihm nachgemacht" und "Sie könnten auch in die Politik gehen mit ihren Aussagen das Sie davon nichts wüssten" 

Wie sind diese Aussagen zu Stande gekommen? Auf die Frage des Lehrers, ob ich abgeschrieben hätte, habe ich nur geantwortet "Dazu kann ich Ihnen nichts sagen, da die Dokumentation zu lange her ist und ich regelmäßig im Rahmen des Tagesgeschäfts Projektdokumentationen verfassen muss"

Davon abgesehen, das der IHK Prüfer bzw. Die Beisitzer diesen Vorwurf weder Kommentiert haben, bzw. Zusätzlich eine Begründung abgegeben haben wir sich nun das, doch sehr Negative Ergebnis erklären lässt(Aus Sicht von Bekannten, Kollegen, Vorgesetzten und einem IHK Prüfer aus einem anderen Zuständigkeitsbereich handelt es sich um einen Formfehler, deren Negative Bewertung nicht solch ein Endergebnis wiederspiegelt) sind mir die Personen nicht Namentlich genannt worden.

In Zusammenarbeit mit dem Ausbilder haben wir umgehend (2Stunden nach der Prüfung) Beschwerde bei der Ansprechpartnerin der IHK eingereicht. Dies wurde mit dem Hinweis bestätigt, das meine Dokumentation bzw. Das Ergebnis nochmals geprüft wird. 

Da ich aber kein Vertrauen in die zuständige IHK habe, wäre nun die Frage an euch, lohnt es sich Parallel den Juristischen Weg einzuschlagen und über einen entsprechenden Fachanwalt eine Verwaltungsbeschwerde ( Fachbegriff bei einer Anfechtung. So wurde es mir erklärt) einzureichen oder empfiehlt es sich abzuwarten? Ich habe nicht die notwendigen Nerven bis die IHK sich irgendwann dazu durch ringt das zu Prüfen (Laut einschlägigen Forumeinträgen kann das locker 6-9 Monate dauern) zusätzlich habe ich durch die, aus meiner Sicht fehlerhafte Entscheidung nun einen Verdienstausfall, da ich weiterhin den Status Auszubildender trage. 

Über einen Tipp/Hinweis gerne auch von Prüfern der IHK würde ich mich freuen.

Grüße

Informatiker001

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Informatiker001:

(Aus Sicht von Bekannten, Kollegen, Vorgesetzten und einem IHK Prüfer aus einem anderen Zuständigkeitsbereich handelt es sich um einen Formfehler, deren Negative Bewertung nicht solch ein Endergebnis wiederspiegelt)

Ist irrelevant, was nun der Schwiegervater deines Postboten oder die hiesigen Forenbewohner dazu sagen. Hier solltest du dich allein auf einen im Verwaltungsrecht spezialisierten Anwalt verlassen.

vor 10 Minuten schrieb Informatiker001:

In der Dokumentation habe ich auf Insgesamt 4 von 15 Seiten vom Hersteller der Applikation Zitiert

Wie soll das verstanden werden? Finden sich auf den 4 Seiten vereinzelte Sätze, die du nicht als Zitat gekennzeichnet hast oder stammen die 4 Seiten komplett aus fremder, nicht gekennzeichneter Quelle?

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Chief Wiggum:

 

Wie soll das verstanden werden? Finden sich auf den 4 Seiten vereinzelte Sätze, die du nicht als Zitat gekennzeichnet hast oder stammen die 4 Seiten komplett aus fremder, nicht gekennzeichneter Quelle?

Hallo Chief Wiggum,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe auf 3 1/2 Seiten durchgehend vom Hersteller, bzw. Aus Internen Dokumentationen des Arbeitgebers zitiert, dies aber nicht kenntlich gemacht, sondern im Quellenverzeichnis auf die Interne Dokumentation sowie auf den Hersteller verwiesen.

 

Ein Plagiatsvorwurf, ist aus Persönlicher Sicht doch ein wenig weit ausgeholt, @bigvic? Aber Danke für den Tipp. Ich werde meinen Fachanwalt entsprechend morgen Informieren.

Vielleicht gibt es noch weitere Empfehlung? Der Ermessungsspielraum soll laut IHK enorm sein.

Beste Grüße 

Informatiker001

Geschrieben

Hier mal ein interessanter Artikel aus der LTO:

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wissenschaftlicher-ideenklau-ich-wuerde-nicht-gerade-in-einer-doktorarbeit-plagiieren/

Ich zitiere mal aus dem genannten Artikel:

Zitat

Mit beiden Füßen auf dem Boden kann man wohl sagen, dass das Abschreiben von drei Zeilen ohne Kennzeichnung als fremdes Gedankengut ein Alltagsversehen sein kann. Deshalb fällt niemand durch eine Prüfung. Wenn aber jemand seitenweise abschreibt – am besten noch einschließlich der Tippfehler -, weil er aus dem Internet kopiert, dann lässt man die Berufung darauf, dass er weder vorsätzlich noch auch nur fahrlässig gehandelt habe, schlicht nicht gelten.

 

Geschrieben

Hallo Chief Wiggum,

Erstmals vielen Dank für deine schnelle Antwort.

vor 8 Stunden schrieb Chief Wiggum:

Bei dem von dir genannten Umfang kann man durchaus von einem Plagiat ausgehen.

Wie meinst du das? Die von mir angesprochenen 3 1/2 Seiten umfassen Textblöcke aus der vom Hersteller unter GPL Lizenz zur Verfügung gestellten Texte sowie Internen Dokumenten des Arbeitgebers. Als blutiger Amateur des geltenden Rechts würde ich doch sagen das ein Plagiat nicht vorliegt, da ich Texte aus Dokumenten verwendet habe die der IHK nicht zur einsicht zur Verfügung stehen. Zugleich aber auch Texte des Herstellers verwendet habe. Das bedeutet doch ich habe den Teil, der kopiert wurde auf ein Minimum beschränkt und nur vergessen entsprechend den Verweis direkt im Fließtext zu deklarieren, da ich dies im Quellenverzeichnis erledigt habe. Oder Interpretiere ich dies nun absolut falsch?

 

 

vor 7 Stunden schrieb Chief Wiggum:

Hier mal ein interessanter Artikel aus der LTO:

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wissenschaftlicher-ideenklau-ich-wuerde-nicht-gerade-in-einer-doktorarbeit-plagiieren/

Ich zitiere mal aus dem genannten Artikel:

 

 

Vielen Dank für den Link. Der Artikel ist Interessant. Wobei auch hier glaube ich, die IHK von Ihrem hohen Ross mal runter kommen sollte. Es geht nicht um eine Magister oder Doktorarbeit sondern um eine Projektdokumentation. Die hat für die Zukunft einen Stellenwert gleich Null. 

Nochmals vielen Dank für deine Mühe. Ich werde nun die gesamte Situation an meinen Anwalt weiter geben, würde aber diesen Forumsbeitrag offen lassen, bis sich ein Ergebnis von Seiten der IHK ergibt. Vielleicht hilft dies dann weiteren Prüflingen.

 

Beste Grüße

 

Informatiker001

Geschrieben (bearbeitet)

In dem Augenblick, in dem du Seitenweise kopiererst, ohne anzugeben das es sich dabei um ein Zitat handelt, bist du meiner Meinung nach schon im Plagiat.

Du hättest das mit eigenen Worten selbst beschreiben können, und auf die Quelle verweisen können. Das wäre korrekt gewesen.

Unabhängig davon würde ich so oder so nicht mehrere Seiten kopieren.

Aber am Ende kann das nur ein Anwalt beurteilen.

Bearbeitet von -JP-
Geschrieben

Ich möchte mich nicht großartig zu diesem Thema äußern oder darüber urteilen, da ich schlichtweg wenig Erfahrungen mit diesem Thema habe. Aber:

Zitat

Die hat für die Zukunft einen Stellenwert gleich Null. 

Im Prinzip schon, ein nicht Bestehen bedeutet, dass du keine Fachkraft bist und weitere 6 Monate warten musst. Einen Gewissen Stellenwert hat diese Dokumentatin also doch, zumindest für den Anfang.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Informatiker001:

In der Dokumentation habe ich auf Insgesamt 4 von 15 Seiten vom Hersteller der Applikation Zitiert

Also ich glaube, das Problem liegt vor allem am Umfang. Man soll selbstständig eine Dokumentation über 15 Seiten erstellen. Wenn davon mehr als 1/4 fremde Texte sind, und diese dann nicht einmal als solche gekennzeichnet wurden, dann würde ich mir als Prüfungsausschuss auf gut Deutsch auch ver*****t vorkommen. So etwas gehört mMn eigentlich in den Anhang und man kann innerhalb der Dokumentation dann darauf verweisen.

vor 26 Minuten schrieb Informatiker001:

Als blutiger Amateur des geltenden Rechts würde ich doch sagen das ein Plagiat nicht vorliegt, da ich Texte aus Dokumenten verwendet habe die der IHK nicht zur einsicht zur Verfügung stehen. Zugleich aber auch Texte des Herstellers verwendet habe. Das bedeutet doch ich habe den Teil, der kopiert wurde auf ein Minimum beschränkt und nur vergessen entsprechend den Verweis direkt im Fließtext zu deklarieren, da ich dies im Quellenverzeichnis erledigt habe.

Es spielt keine Rolle ob die Teste der IHK zur Einsicht vorliegen oder nicht. Anscheinend hatten sie ja doch eine Möglichkeit dies zu überprüfen.

Im Übrigen gilt immernoch der Leitsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Dass man Zitate zu kennzeichnen hat, lernt man normalerweise schon in der Schule und auch dort sind z.B. Deutschaufsätze nicht weiter relevant und es gibt trotzdem bei Nichteinhalten der Regeln für Zitate Punktabzug. Jedenfalls sollte es zum Allgemeinwissen gehören, dass man weiß, dass Inhalte von Fremden auch als solche zu kennzeichnen sind. Wenn man sich nicht sicher ist, wie das gemacht werden muss, erkundigt man sich eben.

Bist du dir denn sicher, dass es überhaupt um besagte Stelle geht? Oder hast du vielleicht als Dokumentationsvorlage alte IHK Berichte alter Azubis genutzt und dort vielleicht deren Formulierungen (unbeabsichtigt) übernommen? Nicht, dass ich dir etwas unterstellen möchte, aber das soll ja auch immer wieder vor kommen. Und so, wie sich deine Texte lesen, scheinen deine Ausführungen erst einmal nur Vermutungen zu sein.

Geschrieben

Hallo @Chief Wiggum,

vor 38 Minuten schrieb Chief Wiggum:

Du bist auf dem Holzweg. Jeder fremde von dir verwendete Text muss im Fließtext als Zitat kenntlich gemacht werden.

Vielen Dank für deine Nachricht. Schlimm mit diesen Holzwegen heutzutage. Das ich im Rahmen des Projektes bzw. im Fließtext zitieren muss, war mir im nachhinein bekannt. Ich hatte es vergessen. Aus meiner Sicht ein Formfehler.  Ich habe dies innerhalb der Dokumentation so gehandhabt:

Zitat

 

Quellenverzeichnis

Für die Vorbereitung auf das Projekt und die Anfertigung dieser Dokumentation wurden folgende Quellen verwendet:

Interne Dokumente des xxxxx (Name Arbeitgeber)

Mathias Kettner

https://mathias-kettner.de/cms_distributed_monitoring.html

Stunnel

https://www.stunnel.org

 

 

 

Hallo @-JP-,

vor 43 Minuten schrieb -JP-:

In dem Augenblick, in dem du Seitenweise kopiererst, ohne anzugeben das es sich dabei um ein Zitat handelt, bist du meiner Meinung nach schon im Plagiat.

Du hättest das mit eigenen Worten selbst beschreiben können, und auf die Quelle verweisen können. Das wäre korrekt gewesen.

Unabhängig davon würde ich so oder so nicht mehrere Seiten kopieren.

Aber am Ende kann das nur ein Anwalt beurteilen.

Vielen Dank für deine Nachricht. Ein entsprechender Fachanwalt für Verwaltungsrecht habe ich bereits eingeschaltet. Dieser wird nun die Dokumentation prüfen. Vorab möchte ich natürlich versuchen die Kosten gering zu halten (Anwälte sind bekanntlich nicht Günstig) und habe diesbezüglich in diesem Forum nun einmal um Rat gefragt, in der Hoffnung dadurch in die Köpfe der IHk bzw. eine andere Sichtweise auf die Situation zu erhalten. 

 

Hallo @Asura,

vor 33 Minuten schrieb Asura:

Ich möchte mich nicht großartig zu diesem Thema äußern oder darüber urteilen, da ich schlichtweg wenig Erfahrungen mit diesem Thema habe. Aber:

Im Prinzip schon, ein nicht Bestehen bedeutet, dass du keine Fachkraft bist und weitere 6 Monate warten musst. Einen Gewissen Stellenwert hat diese Dokumentatin also doch, zumindest für den Anfang.

Vielen Dank für deine Nachricht. Unrecht hast du in diesem Punkt nicht. Nur geht es mir vordergründig darum das die Dokumentation im Moment von der IHK wie die Eierlegende Vollmilchsau behandelt wird. Dies ist aus meiner Sicht bei einer Master, Magister oder Doktorarbeit notwendig. Nicht bei einer Projektdokumentation, daher verstehe ich nicht wieso die IHK solch ein "Theater" aus einem meiner Meinung nach Formfehler macht. 

 

Hallo @Rienne,

Vielen Dank für deine Nachricht. 

vor 21 Minuten schrieb Rienne:

Also ich glaube, das Problem liegt vor allem am Umfang. Man soll selbstständig eine Dokumentation über 15 Seiten erstellen. Wenn davon mehr als 1/4 fremde Texte sind, und diese dann nicht einmal als solche gekennzeichnet wurden, dann würde ich mir als Prüfungsausschuss auf gut Deutsch auch ver*****t vorkommen. So etwas gehört mMn eigentlich in den Anhang und man kann innerhalb der Dokumentation dann darauf verweisen.

Die Dokumentation umfasste insgesammt 41 Seiten. Davon sind 15 Seiten "Einleitung bzw. Hauptteil" und 26 Seiten "Anhang" . Natürlich hätte ich dies in den Anhang verfrachten können. Vordergründig geht es nun in diesem Forumseintrag nun nicht darum wie hätte man es richtig machen würden wollen können hätten, dafür hätte ich diesen Eintrag vor der Abgabe der Dokumentation einreichen müssen. Wie auch weiter oben bereits geschrieben, ist mir der Fehler mit dem Zitieren nun durch die IHK bekannt. Aus meiner Sicht legitimiert dies aber die IHK nicht dazu eine Prüfung komplett als Betrug abzustempeln. Die im Fachgespräch gestellten Fragen haben sich um die entsprechenden 3 1/2 Seiten gedreht. Die Fragen konnten von mir beantwortet werden. Die entsprechende Resonanz durch die Prüfer habe ich erhalten (Bei der Beantwortung jeder Frage gab es ein kurzes Nicken seitens der Prüfer) wodurch ich meine entsprechende Reife und damit auch das Fachwissen nachweisen konnte. Natürlich ist die Empfindung der Prüfer zu verstehen. Nur die Reaktion ist es aus meiner Sicht nicht. 

 

vor 27 Minuten schrieb Rienne:

Bist du dir denn sicher, dass es überhaupt um besagte Stelle geht? Oder hast du vielleicht als Dokumentationsvorlage alte IHK Berichte alter Azubis genutzt und dort vielleicht deren Formulierungen (unbeabsichtigt) übernommen? Nicht, dass ich dir etwas unterstellen möchte, aber das soll ja auch immer wieder vor kommen. Und so, wie sich deine Texte lesen, scheinen deine Ausführungen erst einmal nur Vermutungen zu sein.

Ja, ich bin mir absolut sicher, da die Prüfer mir die Projektdokumentation mit einer gewissen Aggression vor die Nase auf den Tisch "geknallt haben mit der offenen Seite um die es in der Eingangsfrage geht. Ich verleugne das Kopieren der Texte bzw. Bilder nicht! Dafür ist die Beweislast zu gut. Ich verleugne auch nicht, das ich dies als Zitat hätte kennzeichnen sollen. Ich zweifle aber an der Härte der entsprechenden Strafe in Form einer "Schwerwiegenden Täuschung" der Prüfer. Aus Sicht der aktuellen Rechtssprechung (Google ist mein Freund) ist eine Schwere Täuschung wenn das Projekt nie stattgefunden hat, oder die Dokumentation komplett vom Projektantrag abweicht, oder es klar zu erkennen ist das mehr als 50 % der Dokumentation oder des Projekts nicht selber durchgeführt wurden. Das ist bei mir nicht der Fall. Es geht im ganzen um 6 Bilder und 559 Wörtern von 36 Bildern bei 7.869 Wörtern. Das sind bei den Wörtern eine Differenz von 7,10% und bei den Bildern 16,66% die nicht von mir stammen. Da ich die Situation aufgrund der eigenen Befangenheit nicht Objektiv betrachten kann, wäre natürlich die Frage, wie sieht dies die IHK. 

Bis dato erstmals vielen Dank an alle für die schnellen Antworten bzw. Hinweise. 

Wer Tippfehler findet, darf diese behalten.

Beste Grüße

Informatiker001

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Informatiker001:

Das ich im Rahmen des Projektes bzw. im Fließtext zitieren muss, war mir im nachhinein bekannt. Ich hatte es vergessen. Aus meiner Sicht ein Formfehler.  Ich habe dies innerhalb der Dokumentation so gehandhabt:

Nicht wissen schützt vor Strafe nicht. Gibt es denn klare Zitierregeln, die dir auch zugänglich sind bei deiner IHK? Wenn nicht, dann könnte das ein Weg sein um da noch was herauszuholen. Viel Glück.

Geschrieben

Moin @bigvic,

vor 5 Minuten schrieb bigvic:

Nicht wissen schützt vor Strafe nicht. Gibt es denn klare Zitierregeln, die dir auch zugänglich sind bei deiner IHK? Wenn nicht, dann könnte das ein Weg sein um da noch was herauszuholen. Viel Glück.

Der Spruch ist so alt. Wer diesen wohl erfunden hat? Ich drücke mich nicht vor einer Strafe. Ich plädiere nur auf eine vernünftige Bestrafung (Anerkennung der Prüfung und Abzug von Punkten durch Formfehler) Mir geht es auch nicht darum das beste Ergebnis zu erzielen sondern zumindest eins zu erzielen mit dem es möglich ist sich zu Bewerben bzw. einen neuen Arbeitsvertrag zu Unterschreiben. 

Für mich ist die IHK Hannover zuständig. Die IHK stellt dazu zentral ein Dokument bereit. Dies nennt sich "Hinweise zum Projektantrag / zur Projektarbeit / zum Fachgespräch Fachinformatiker/-in Systemintegration" ( http://www.hannover.ihk.de/fileadmin/user_upload/Fachinformatiker_Systemintegration_2016.pdf ) in diesem Dokument ist einiges niedergeschrieben zum Thema Dokumentation. Dazu gehört aber nicht das Thema Zitieren oder Verweise. Ich kann also doch noch Hoffen?

Vielen Dank für deinen Hinweis. Habe das entsprechend meinem Anwalt gleich weitergegeben mit dem Hinweis dies mit zu Prüfen.

Grüße

Informatiker001

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb Informatiker001:

Für mich ist die IHK Hannover zuständig.

IHK Hannover hat übrigens auch noch einen Hinweis zur Fremdleistung in der Projektarbeit auf ihrer Seite:

Zitat

Die Prüfungsteilnehmer/-innen der fünf IT-Berufe (Fachinformatiker/in FR Anwendungsentwicklung, Fachinformatiker/in FR Systemintegration, IT-System-Kaufmann/frau, IT-System-Elektroniker/in, Informatikkaufmann/frau) müssen bei der Abschlussprüfung versichern, dass die Prüfungsleistung der Projektarbeit einschließlich der Dokumentation selbstständig und ohne fremde Hilfe erbracht wurde. Fremdleistungen sind für den Prüfungsausschuss kenntlich zu machen. Ein entsprechender Vordruck wird den Prüfungsteilnehmer/-innen zur Verfügung gestellt.

Prüfungsleistungen, die die Prüfungsteilnehmer nicht selbständig erbracht haben und die nicht als Fremdleistungen gekennzeichnet wurden, stellen Täuschungsversuche im Sinne der Prüfungsordnung dar. Verschweigen die Prüfungsteilnehmer, dass Teile der Dokumentation nicht von ihnen selbst erstellt sind, ist darin eine Täuschungshandlung zu sehen, die zum Punktabzug bis hin zum Nichtbestehen der Prüfung führen kann. Sofern die gesamte Projektarbeit oder der größte Teil davon aus dem Internet heruntergeladen wurde, werden null Punkte vergeben.

Allerdings klingt es dort wirklich nicht so drastisch, wie es vom TO beschrieben wird. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass, in den Zeiten, wo die Plagiatsvorwürfe immer wieder Thema der Öffentlichkeit sind, der Prüfungsausschuss vielleicht auch etwas strenger ist und ggf. auch Exempel statuieren will.

Und wie schon gesagt: 4 von 15 Seiten der Dokumentation (Anhang zählt da nicht wirklich) sind mMn schon eine ganze Menge.

Es kommt z.B. auch immer wieder vor, dass hier Prüflinge die Dokumentationsvorlage von @stefan.macke nutzen, diese aber ohne Rücksicht auf die IHK-eigenen Vorgaben und ohne Sinn und Verstand 1:1 übernehmen,  oder auch die von ihm zur Verfügung gestellten Dokus auszugsweise kopieren, und sich dann wundern, dass die Bewertung schlecht ausfällt oder sie durchfallen.

Hast du denn, neben der Beschwerde, auch einmal Einsicht in deine Prüfung bzw. in die Bewertung der Dokumentation beantragt? Dabie kannst du dir zum einen Notizen machen und zum anderen wird dann vielleicht auch schon einiges etwas klarer.

Bearbeitet von Rienne
Geschrieben

Ich sehe da kein großes Problem.

Für mich ist die Sache doch relativ einfach: Du hast etwas vom Hersteller kopiert und vergessen dies entsprechend zu kennzeichnen. Da unsere IHK auch keine Vorgaben zwecks Kennzeichnung macht, ist hier maximal ein Formfehler vorhanden. Wie die Prüfer auf ein Plagiat kommen ist mir vollkommen schleierhaft. Die sollten die Definition eines Plagiats nochmal nachlesen.

Direkt zum Rechtsanwalt, Klage einreichen und das Amtsgericht unter Druck setzen. (Schneller Termin. Tipp: Beschleunigtes Verfahren!) - Kosten musst Du erstmal vorstrecken, aber wenn Du gewinnst, musst der Beklagte die Kosten tragen. (Auch Deine!)

Die IHK'en kommen immer auf sehr interessante Ideen. Halt uns mal auf dem laufenden. Interessiert mich auch.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Jony:

Direkt zum Rechtsanwalt, Klage einreichen und das Amtsgericht unter Druck setzen. (Schneller Termin. Tipp: Beschleunigtes Verfahren!) - Kosten musst Du erstmal vorstrecken, aber wenn Du gewinnst, musst der Beklagte die Kosten tragen. (Auch Deine!)

Erstmal muss der Widerspruch abgelehnt werden, bevor man eine Klage einreichen kann.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb Gottlike:

Erstmal muss der Widerspruch abgelehnt werden, bevor man eine Klage einreichen kann.

Man kann sehr wohl parallel dagegen vorgehen. Erhöht den Druck im einiges ;)

Da hier wohl der Widerspruch sowieso abgelehnt wird, spart man sich dabei noch einiges an Zeit...

//edit:

Das lustige daran ist jetzt wirklich, dass Dir "schwerwiegender Betrug" vorgeworfen wird. Anscheinend haben Deine Prüfer von sowas keine Ahnung . Der Betrug setzt voraus, dass Du diesen Text mit der Absicht als Deinen Text ausgeben wolltest und diesen deswegen nicht als entsprechendes Zitat oder Quelle gekennzeichnet hast. Daraus sollte hervorgehen, wenn alles andere wohl stimmt (nichts weitere kopiert oder als "eigenes" ausgegeben), dass dies ein Versehen war. Vor allem wenn sich herausstellt, dass es auf der Herstellerseite diese Information gibt und es nicht in einer anderen Dokumentation auftaucht ...

Ich bin ja echt mal gespannt, vergiss am Ende nicht Schadensersatz einzuklagen ;)

Bearbeitet von Jony
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb Gottlike:

Kommt natürlich super rüber, wenn du den normalen Rechtsweg nicht einhältst und der IHK die Möglichkeit nimmst, ihre Entscheidung nochmal zu überdenken.

Interessiert hier wen? - Wenn es um mein Ergebnis geht, um den Abschluss meiner Prüfung wäre mir das vollkommen egal. Ich lasse der IHK die Möglichkeit die Entscheidung zu korrigieren / überprüfen. Eine Klage kann jederzeit vom Kläger zurückgenommen werden. Alles andere wäre verschwendete Zeit und würde mich extrem ank***.

Ich kann nicht immer auf andere schauen. Was die IHK darüber denkt, kann mir doch vollkommen egal sein.

 

Bearbeitet von Jony
Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb Jony:

Das lustige daran ist jetzt wirklich, dass Dir "schwerwiegender Betrug" vorgeworfen wird. Anscheinend haben Deine Prüfer von sowas keine Ahnung .

Das würde ich nicht behaupten. Es sind mehr als eine Person an einer solchen Entscheidung beteiligt und sie werden schon ihre Gründe haben.

Und wieso soll man direkt Klage erheben? Erst einmal wird Widerspruch eingelegt, dann sollte der TO, wie schon erwähnt, auch erst einmal Einsicht beantragen und nicht nur vermuten woran es jetzt genau lag. Danach kann man dann gerne über weitere Schritte nachdenken.

Du weißt schon, in welchem Kostenrahmen sich gerichtliche Entscheidungen bewegen? Wenn der TO kein Recht bekommt und auch keinen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe hat und auch keine Rechtsschutzversicherung vorweisen kann, dann ist er ruck zuck im 5-stelligen Eurobereich.

Bearbeitet von Rienne
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Gottlike:

Das Verwaltungsgericht, welches den Fall bearbeitet.

Wie gesagt, läuft parallel. Mir ist durchaus bewusst, dass das Verwaltungsgericht dafür zuständig ist. Eine Klage kann trotzdem eingereicht werden. Vorteile muss sich jeder selber raussuchen. Ich kann aus Erfahrung sagen, dass es vieles beschleunigt und extrem hohen Druck ausübt. Vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt. Das reine Ergebnis kann natürlich formal erstmal nur vor dem Verwaltungsgericht entschieden werden.

Doch, anscheinend haben alle keine Ahnung gehabt. Es mag sein, dass es erst den Anschein macht. Im gesamten Eindruck, scheint es aber eine ganz andere Sachlage zu sein. Bevor ich jemand dies unterstelle, sollte ich das gefälligst ordentlich Prüfen. Ansonsten muss ich für jeden entstandenen Schaden aufkommen. Mal abgesehen davon, dass es kein gutes Licht auf die Personen selber wirft. Ich denke die Sachlage ist durch das Gespräch doch relativ klar. Eine schriftliche Begründung muss inhaltlich der Begründung der mündlichen Mitteilung folgen. Ansonsten wäre dies allein vom Gesetz her ohne weiteres anfechtbar.

Alle meine Aussagen basieren auf den gegebenen Fakten des Threaderstellers.

//edit
Natürlich sollte man sich die Frage vorher selbst beantworten ob dies auch alles so stimmt. Aus diesem Grund hat eigentlich jeder "normale" Mensch eine Rechtsschutzversicherung. Aber wenn meine Prüfung davon abhängt würde ich mehr investieren.

Hängt halt alles von den Fakten und dem "wirklichen" Ablauf ab ...

Bearbeitet von Jony
Geschrieben

Das war die Antwort auf die Frage wen es interessiert, Jony.

Und dein letzter Satz war sehr wichtig, dass deine Aussagen auf den gegebenen "Aussagen", und nicht Fakten, des Threaderstellers basieren. Ich will niemanden irgendwelche Falschaussagen unterstellen, aber das hier einiges beschönigt wird, wäre nicht zum ersten Mal der Fall.

Und wie @Rienne auch schon gesagt hat, es entscheidet nicht nur einer über dieses Prüfungsergebnis. Und aus Jux und Tollerei hat noch kein Prüfer einen Prüfling durchfallen lassen.

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