theeogflip Geschrieben 19. Juni 2017 Geschrieben 19. Juni 2017 Hallo, Ich habe wohl zusammen 49,5% in ga1,2, wiso also der Gesamt Schnitt. 44 im ga1 51 im ga2 57 in wiso Ich hatte mich auf eine mündliche Nachprüfung in ga1 eingestellt, habe in der mündlichen jedoch direkt bestanden. Können Sie davon absehen wenn es so eng ist? Zitieren
lepide Geschrieben 19. Juni 2017 Geschrieben 19. Juni 2017 Ich verstehe deinen Satz überhaupt nicht. Der Prüfungsausschuss soll davon absehen, dass du unter 50% in der schriftlichen Prüfung geschrieben hast? Denke ich nämlich nicht, denn unter 50% = durchgefallen und in einem halben Jahr nochmal versuchen. Außer du machst, wie du schon erwähnt hast, eine mündliche Ergänzungsprüfung in der du deine Note in GA1 auf mindestens 50% bringst. Du kannst in deiner normalen mündlichen Prüfung 100% haben aber wenn du in der schriftlichen nur auf 49% kommst, musst du den schriftlichen Teil trotzdem nochmal wiederholen und hast somit deinen Abschluss noch nicht Zitieren
Jony Geschrieben 19. Juni 2017 Geschrieben 19. Juni 2017 Sollte Dir helfen: http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html Zitieren
Rienne Geschrieben 19. Juni 2017 Geschrieben 19. Juni 2017 Ich glaube du verstehst es falsch, @lepide. So wie ich es verstehe, hat er keine mündliche Nachprüfung machen müssen, trotz dem knappen Ergebnis in der schriftlichen Prüfung, sondern hat nach seiner Präsentation und dem Fachgespräch laut der Aussage des Prüfungsausschusses direkt bestanden. Ich nehme mal an, dass das vorläufige Ergebnis nicht ganz dem endgültigen Ergebnis entsprach, so dass der TO vielleicht doch auf oder über 50% in Prüfungsteil A gekommen ist. Aus eigener Erfahrung kann ich auch nur jedem ans Herz legen, bei seiner schriftlichen Prüfung Einsicht zu verlangen. Bei mir kam ein Fehler nur heraus, weil der PA uns nach der mündlichen Prüfung auch noch einmal die Punkte aus der schriftlichen genannt haben. Denn angeblich hatte ich laut Internetseite der IHK 63 Punkte in GA1, laut PA 84. Im IHK-Zeugnis standen jedoch auch nur die 63, so dass nach telefonischer Anfrage noch einmal geprüft wurde und tatsächlich die 84 Punkte das korrekte Ergebnis waren. Letzten Endes hieß das: Zeugnis wieder einschicken und auf die Korrektur warten. Zitieren
Sullidor Geschrieben 19. Juni 2017 Geschrieben 19. Juni 2017 Ich habe es auch so verstanden, er hat damit gerechnet aufgrund der 49,5% im schriftlichen Teil zu einer mündlichen Nachprüfung eingeladen zu werden. Stattdessen hat er nach seiner Präsentation und dem Fachgespräch vom PA mitgeteilt bekommen, er hätte komplett bestanden und den Zettel in die Hand gedrückt, der die erfolgreiche Beendigung seiner Ausbildung bescheinigt. Und nun ist er etwas verwirrt, ob er wirklich bestanden hat oder ob er nochmal zur Nachprüfung muss. Aber wenn er die Bescheinigung in der Hand hat, wird er es wohl geschafft haben. Ein FIAE in unserem Jahrgang hat ebenfalls nur daher bestanden, da die IHK kaufmännisch rundete und er musste ebenfalls zu keiner Nachprüfung. Also ja, es ist möglich zu bestehen wenn man im schriftlichen Teil knapp unter den 50% hat und den praktischen Teil besteht. Zitieren
theeogflip Geschrieben 19. Juni 2017 Autor Geschrieben 19. Juni 2017 Hallo, ja war etwas verwirrend geschrieben. Ich hab schriftlich < 50% wie schon oben geschrieben. Daher muss ich in ga1 eine mündliche Ergänzung machen. So die Theorie. In der Praxis musste ich es nicht, daher war ich verwirrt, aber vl war es ja so das die vorläufigen nochmal durchgeguckt wurden und es dann doch über 50% ging Zitieren
allesweg Geschrieben 19. Juni 2017 Geschrieben 19. Juni 2017 Wurden dir die Punkte aus den schriftlichen Prüfungen schriftlich (per Brief, als endgültiges Ergebnis) mitgeteilt? War hier eine Aufforderung dabei, eine Ergänzungsprüfung zu absolvieren? Zitieren
theeogflip Geschrieben 19. Juni 2017 Autor Geschrieben 19. Juni 2017 Nein, habe die vorläufigen direkt von der IHK vor Ort erfragt, online ging der Zugang nicht. Schriftlich habe ich noch nix Zitieren
allesweg Geschrieben 19. Juni 2017 Geschrieben 19. Juni 2017 Die Präsentation hast du bereits gehalten und das Ergebnis "Bestanden" erhalten? Zitieren
gladonritap Geschrieben 20. Juni 2017 Geschrieben 20. Juni 2017 Also ich sag mal so. Wenn du wirklich eine Nachergänzungsprüfung machen müsstest, dann hättest du auf jeden Fall einen Brief erhalten. Die Miesten IHKs runden bei 49,5 auf. So ist es in der Regel So. Zitieren
Rienne Geschrieben 20. Juni 2017 Geschrieben 20. Juni 2017 (bearbeitet) vor 13 Minuten schrieb gladonritap: Die Miesten IHKs runden bei 49,5 auf. vor 21 Stunden schrieb theeogflip: 44 im ga1 51 im ga2 57 in wiso Streng genommen ergäbe dieses Ergebnis allerdings 49,4% - was kaufmännisch eigentlich abgerundet wird. Aber wie ich schon erwähnt hatte: Es kann gut sein, dass sich das tatsächliche Ergebnis auch noch einmal von den vorläufigen Zahlen abweicht. Bearbeitet 20. Juni 2017 von Rienne Zitieren
gladonritap Geschrieben 20. Juni 2017 Geschrieben 20. Juni 2017 tatsächlich, d.h. dass der junge Mann mit 49,9 Punktek den schriftlichen Teil bestanden hat oder wie. @theeogflip kannst du mal genau bitte erzählen, was vorgefallen ist ? Danke Zitieren
theeogflip Geschrieben 20. Juni 2017 Autor Geschrieben 20. Juni 2017 Schriftlich habe ich in ga1 44punkte, in ga2 51punkte und in wiso 57 Punkte Doku und Präsentation liefen ohne Probleme da weiß ich aber kein Ergebnis bisher, das sagte bekomme ich per Post. Die schriftlichen Ergebnisse der Prüfung habe ich bei der IHK persönlich erfragt und als vorläufig erhalten. Den Zettel mit dem Kreuz bestanden habe ich. Ich dachte einfach nur ich muss in die Ergänzung weil mir die ihk das auch sagte als ich wegen dem Ergebnissen da gefragt habe, da ich ja unter 50% gesamt bin. Zitieren
thereisnospace Geschrieben 20. Juni 2017 Geschrieben 20. Juni 2017 vor 16 Minuten schrieb theeogflip: Den Zettel mit dem Kreuz bestanden habe ich. Dann hast du bestanden und musst in keine Nachprüfung. gladonritap reagierte darauf 1 Zitieren
gladonritap Geschrieben 20. Juni 2017 Geschrieben 20. Juni 2017 gut. bei welcher IHk bist denn du. was für einen Zettel eigentlich. Ich dachte man bekommt sofot bescheid ob man die ausbildung bestanden hat oder nicht, nach der mündlichen Zitieren
thereisnospace Geschrieben 20. Juni 2017 Geschrieben 20. Juni 2017 vor 2 Minuten schrieb gladonritap: gut. bei welcher IHk bist denn du. was für einen Zettel eigentlich. Ich dachte man bekommt sofot bescheid ob man die ausbildung bestanden hat oder nicht, nach der mündlichen Genau das ist mit dem Zettel gemeint. Nach der mündlichen bekommst du den Bescheid, ob du bestanden hast oder nicht und mit diesem kannst du dann zum Betrieb laufen und deinen Arbeitsvertrag anfordern. (Falls du bei dem Betrieb übernommen wirst) Zitieren
Rienne Geschrieben 20. Juni 2017 Geschrieben 20. Juni 2017 vor 4 Minuten schrieb Gottlike: mit diesem kannst du dann zum Betrieb laufen und deinen Arbeitsvertrag anfordern Im Idealfall sollte der Arbeitsvertrag schon vorher unterschrieben worden sein. Immerhin endet mit dem Erhalt dieses Zettels die Ausbildung und ohne Vertrag bist du am Tag darauf arbeitslos. Zitieren
thereisnospace Geschrieben 20. Juni 2017 Geschrieben 20. Juni 2017 Gerade eben schrieb Rienne: Im Idealfall sollte der Arbeitsvertrag schon vorher unterschrieben worden sein. Immerhin endet mit dem Erhalt dieses Zettels die Ausbildung und ohne Vertrag bist du am Tag darauf arbeitslos. Das ist auch ein wichtiger Punkt, der nicht zu vergessen ist. Hier muss der Betrieb aber auch mitspielen und die entsprechende Klausel "unter der Voraussetzung, dass die Prüfung bestanden wird" vorhanden sein. Bei mir war das anders gar nicht möglich. Zitieren
Rienne Geschrieben 20. Juni 2017 Geschrieben 20. Juni 2017 (bearbeitet) Joa, und dann gibt es ja auch noch dieses "Schlupfloch", dass, wenn der Betrieb dich nach Bestehen der Prüfung weiter arbeiten lässt ohne vorher etwas vereinbart zu haben, bist du (theoretisch) automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zur üblichen Bezahlung. vor 7 Minuten schrieb Gottlike: Hier muss der Betrieb aber auch mitspielen und die entsprechende Klausel "unter der Voraussetzung, dass die Prüfung bestanden wird" vorhanden sein. Bei mir war das anders gar nicht möglich. Allerdings nehme ich an, dass ihr vorher auch schon darüber gesprochen habt, oder? Immerhin gilt bei Verträgen auch eine mündliche Vereinbarung als gültig. Bearbeitet 20. Juni 2017 von Rienne Zitieren
thereisnospace Geschrieben 20. Juni 2017 Geschrieben 20. Juni 2017 Natürlich. Bei mir wurde die Übernahme im Ausbildungsvertrag festgelegt. Den Arbeitsvertrag habe ich aber erst am Tag des Bestehens unterschrieben. Zitieren
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