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Geschrieben

Hallo,

Ich habe wohl zusammen 49,5% in ga1,2, wiso also der Gesamt Schnitt.

44 im ga1

51 im ga2

57 in wiso

 

Ich hatte mich auf eine mündliche Nachprüfung in ga1 eingestellt, habe in der mündlichen jedoch direkt bestanden. Können Sie davon absehen wenn es so eng ist?

Geschrieben

Ich verstehe deinen Satz überhaupt nicht. Der Prüfungsausschuss soll davon absehen, dass du unter 50% in der schriftlichen Prüfung geschrieben hast? Denke ich nämlich nicht, denn unter 50% = durchgefallen und in einem halben Jahr nochmal versuchen. Außer du machst, wie du schon erwähnt hast, eine mündliche Ergänzungsprüfung in der du deine Note in GA1 auf mindestens 50% bringst.

 

Du kannst in deiner normalen mündlichen Prüfung 100% haben aber wenn du in der schriftlichen nur auf 49% kommst, musst du den schriftlichen Teil trotzdem nochmal wiederholen und hast somit deinen Abschluss noch nicht

Geschrieben

Ich glaube du verstehst es falsch, @lepide. So wie ich es verstehe, hat er keine mündliche Nachprüfung machen müssen, trotz dem knappen Ergebnis in der schriftlichen Prüfung, sondern hat nach seiner Präsentation und dem Fachgespräch laut der Aussage des Prüfungsausschusses direkt bestanden.

Ich nehme mal an, dass das vorläufige Ergebnis nicht ganz dem endgültigen Ergebnis entsprach, so dass der TO vielleicht doch auf oder über 50% in Prüfungsteil A gekommen ist.

Aus eigener Erfahrung kann ich auch nur jedem ans Herz legen, bei seiner schriftlichen Prüfung Einsicht zu verlangen. Bei mir kam ein Fehler nur heraus, weil der PA uns nach der mündlichen Prüfung auch noch einmal die Punkte aus der schriftlichen genannt haben. Denn angeblich hatte ich laut Internetseite der IHK 63 Punkte in GA1, laut PA 84. Im IHK-Zeugnis standen jedoch auch nur die 63, so dass nach telefonischer Anfrage noch einmal geprüft wurde und tatsächlich die 84 Punkte das korrekte Ergebnis waren. Letzten Endes hieß das: Zeugnis wieder einschicken und auf die Korrektur warten.

Geschrieben

Ich habe es auch so verstanden, er hat damit gerechnet aufgrund der 49,5% im schriftlichen Teil zu einer mündlichen Nachprüfung eingeladen zu werden.  Stattdessen hat er nach seiner Präsentation und dem Fachgespräch vom PA mitgeteilt bekommen, er hätte komplett bestanden und den Zettel in die Hand gedrückt, der die erfolgreiche Beendigung seiner Ausbildung bescheinigt.

Und nun ist er etwas verwirrt, ob er wirklich bestanden hat oder ob er nochmal zur Nachprüfung muss.  Aber wenn er die Bescheinigung in der Hand hat, wird er es wohl geschafft haben.

Ein FIAE in unserem Jahrgang hat ebenfalls nur daher bestanden, da die IHK kaufmännisch rundete und er musste ebenfalls zu keiner Nachprüfung. Also ja, es ist möglich zu bestehen wenn man im schriftlichen Teil knapp unter den 50% hat und den praktischen Teil besteht.

Geschrieben

Hallo, ja war etwas verwirrend geschrieben. 

 

Ich hab schriftlich < 50% wie schon oben geschrieben. 

Daher muss ich in ga1 eine mündliche Ergänzung machen. 

So die Theorie.

 

In der Praxis musste ich es nicht, daher war ich verwirrt, aber vl war es ja so das die vorläufigen nochmal durchgeguckt wurden und es dann doch über 50% ging 

Geschrieben

Wurden dir die Punkte aus den schriftlichen Prüfungen schriftlich (per Brief, als endgültiges Ergebnis) mitgeteilt? War hier eine Aufforderung dabei, eine Ergänzungsprüfung zu absolvieren?

Geschrieben

Also ich sag  mal so. Wenn du wirklich eine Nachergänzungsprüfung machen müsstest, dann hättest du auf jeden Fall einen Brief erhalten. Die Miesten IHKs runden bei 49,5 auf. So ist es in der Regel So.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb gladonritap:

Die Miesten IHKs runden bei 49,5 auf.

 

vor 21 Stunden schrieb theeogflip:

44 im ga1

51 im ga2

57 in wiso

Streng genommen ergäbe dieses Ergebnis allerdings 49,4% - was kaufmännisch eigentlich abgerundet wird. :P

Aber wie ich schon erwähnt hatte: Es kann gut sein, dass sich das tatsächliche Ergebnis auch noch einmal von den vorläufigen Zahlen abweicht.

Bearbeitet von Rienne
Geschrieben

Schriftlich habe ich in ga1 44punkte, in ga2 51punkte und in wiso 57 Punkte

Doku und Präsentation liefen ohne Probleme da weiß ich aber kein Ergebnis bisher, das sagte bekomme ich per Post.

Die schriftlichen Ergebnisse der Prüfung habe ich bei der IHK persönlich erfragt und als vorläufig erhalten.

Den Zettel mit dem Kreuz bestanden habe ich.

 

Ich dachte einfach nur ich muss in die Ergänzung weil mir  die ihk das auch sagte als ich wegen dem Ergebnissen da gefragt habe, da ich ja unter 50% gesamt bin.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb gladonritap:

gut. bei welcher IHk bist denn du. was für einen Zettel eigentlich. Ich dachte man bekommt sofot bescheid ob man die ausbildung bestanden hat oder nicht, nach der mündlichen

Genau das ist mit dem Zettel gemeint. Nach der mündlichen bekommst du den Bescheid, ob du bestanden hast oder nicht und mit diesem kannst du dann zum Betrieb laufen und deinen Arbeitsvertrag anfordern. (Falls du bei dem Betrieb übernommen wirst)

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Gottlike:

mit diesem kannst du dann zum Betrieb laufen und deinen Arbeitsvertrag anfordern

Im Idealfall sollte der Arbeitsvertrag schon vorher unterschrieben worden sein. Immerhin endet mit dem Erhalt dieses Zettels die Ausbildung und ohne Vertrag bist du am Tag darauf arbeitslos.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Rienne:

Im Idealfall sollte der Arbeitsvertrag schon vorher unterschrieben worden sein. Immerhin endet mit dem Erhalt dieses Zettels die Ausbildung und ohne Vertrag bist du am Tag darauf arbeitslos.

Das ist auch ein wichtiger Punkt, der nicht zu vergessen ist.

Hier muss der Betrieb aber auch mitspielen und die entsprechende Klausel "unter der Voraussetzung, dass die Prüfung bestanden wird" vorhanden sein. Bei mir war das anders gar nicht möglich.
 

Geschrieben (bearbeitet)

Joa, und dann gibt es ja auch noch dieses "Schlupfloch", dass, wenn der Betrieb dich nach Bestehen der Prüfung weiter arbeiten lässt ohne vorher etwas vereinbart zu haben, bist du (theoretisch) automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zur üblichen Bezahlung.

vor 7 Minuten schrieb Gottlike:

Hier muss der Betrieb aber auch mitspielen und die entsprechende Klausel "unter der Voraussetzung, dass die Prüfung bestanden wird" vorhanden sein. Bei mir war das anders gar nicht möglich.

Allerdings nehme ich an, dass ihr vorher auch schon darüber gesprochen habt, oder? Immerhin gilt bei Verträgen auch eine mündliche Vereinbarung als gültig.

Bearbeitet von Rienne

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