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Nach Ausbildung: Mündliche Zustimmung für nachgereichten Vertrag


thunzer

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Hallo!

bei uns ist momentan der Sachverhalt so: Ich habe meine Prüfung am Montag bestanden, bin direkt danach in die Firma gefahren. Die Geschäftsleitung konnte ich nicht antreffen. Habe aber nach Absprache mit den Mitarbeitern meine Tätigkeiten fortgeführt. Am nächsten Tag bin ich ganz normal arbeiten gegangen, der Chef ist gegen 10 Uhr eingetroffen und ich habe mich mit ihm über meine Zukunft unterhalten. Hier wurde eine weitere Anstellung zugesagt, jedoch unter wirklich schlechten Konditionen (1800 € Brutto / per Monat) + 3 monatige Probezeit. Der Vertrag wird aber erst aufgrund einer fehlenden Führungsperson erst in 2 Wochen ausgestellt, mit dem Datum von gestern datiert . Ich habe zwar zugesagt, aber ist das überhaupt gültig oder bin ich momentan vertragslos? Darüber hinaus, wurde mir mitgeteilt, dass sich diese 1800 Euro auf die Probezeit beziehen und nach dieser oder sogar innerhalb dieser das Gehalt sich nochmal erhöhen kann. So weit ich informiert bin, gibt es keine Klausel, die besagt, dass ich nach dieser Zeit eine Gehaltserhöhung bekomme. Nur wenn ich das jetzt unterschreibe und die gewünschte Erhöhung kommt nicht. Habe ich keine Möglichkeit mehr dagegen vorzugehen? Ich kann dieses Anfangsgehalt auch nachvollziehen, ich konnte bisher meiner Firma nicht wirklich die Sicherheit geben, dass meine Projekte auch Geld für das Unternehmen einspielen. Aufgrund dessen, dass ich mich die letzten Monate auch sehr auf meine IHK Prüfung spezialisiert habe, war hier mein Fokus auch nicht wirklich darauf ausgelegt produktiv für das Unternehmen zu sein. Aber sie wissen, dass das potenzial da ist, und ich es nach der Ausbildung abrufen werde.  

Hab euch den Sachverhalt bisschen erklärt, wie würdet ihr in meiner Position reagieren?

Zusatz: Kann ich als Alternative festlegen, wenn ich schon mit diesem sehr geringen Anfangsgehalt einsteige, dass ich pro Woche 8 Stunden von zu Hause Home-Office betreiben kann? Momentan haben wir feste Zeiten, 8 Uhr Anfang, 17 Uhr Ende. Eine Stunde Pause dazwischen. Überstunden sind gerne gesehen, haben aber keinen Mehrwert für einen selbst. Ich teile mir meine Zeit gerne ein, und wenn ich schon Abzüge im Gehalt machen muss, würde ich gerne diese Forderung stellen. Macht das Sinn so eine Forderung zu stellen?  Momentan gibt es sowas nicht in unserem Unternehmen. Aber die Infrastruktur wäre da, und die Arbeit die ich als Programmierer mache, kann ich auch von zu Hause aus ausüben.

Bearbeitet von thunzer
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Meiner Meinung nach bist du an der jetzigen Situation schon etwas selbst Schuld. Normalerweise versucht man schon Monate vor der Prüfung mit den Zuständigen in Kontakt zu treten von wegen Arbeitsverhältnis. Desweiteren schreibt man Bewerbungen um den eigenen Wert einschätzen zu können.

Das Angebot finde ich sehr schlecht. Ich würde es fast schon so deuten, als ob man dich los haben will.

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Zitat

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 24 Weiterarbeit

Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Du hast also gerade ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und für dich gilt der vollständige Kündigungsschutz.

Ich hab die genaueren Unterlagen dazu gerade nicht zur Hand, aber wenn ich mich richtig erinnere, hast du derzeit auch keine Probezeit und musst nach den "üblichen" bezahlt werden. 

 

 

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vor 1 Minute schrieb KeeperOfCoffee:

Berufsbildungsgesetz (BBiG)§ 24 Weiterarbeit

Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Es wurde mündlich vereinbart, das der Vertrag in 2 Wochen mir ausgehändigt wird, aber für den 20.06 datiert wird. Zählt das dann zu "vereinbart worden" ? 

 

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Die Mündliche Zusage hat die Faktoren Beschäftigungszeitraum und Eintrittszeitpunkt. Ist denn jetzt noch genau deine zu erbringende Arbeitsleistung definiert worden?

Das wären die drei mündlichen Faktoren, mit denen ein mündlicher Vertrag zusammenkommen könnte.

Da keine Zeuge anwesend waren, ist aber dieser mündlicher Vertrag, was ich so immer gehört habe, nichts wert. Keine Seite hätte Beweise.

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1800€ ist ein Witz.

Sag denen direkt, dass die dir ein vernünftiges Angebot vorlegen sollen, wenn sie das nicht machen such Dir was anderes und arbeite solange da bis du ein besseres Angebot gefunden hast.

Da nichts anderes vereinbart war bist du erstmal in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

 

Bearbeitet von Gottlike
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vor 3 Stunden schrieb Gottlike:

1800€ ist ein Witz.

Sag denen direkt, dass die dir ein vernünftiges Angebot vorlegen sollen, wenn sie das nicht machen such Dir was anderes und arbeite solange da bis du ein besseres Angebot gefunden hast.

Das finde ich übrigens auch. Verhandel definitiv darüber. Und lass dir auch keinen befristeten Vertrag andrehen.  Ich würde dir auch dringend ans Herz zu legen, dich innerhalb der 2 Wochen, bis du denen Vertrag bekommst bereits weiterzubewerben.

Im schlimmsten Fall bleibt alles, wie es jetzt ist. Ansonsten bekommst du eventuell ein sehr gutes Angebot und willst von dir aus wechseln.  Und ansonsten kannst du solche Angebote mit in die Verhandlung nehmen.  Wobei dafür 2 Wochen schon recht knapp sind.

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Es gilt zu überlegen, ob der TE die zur Zeit vorliegende rechtliche Situation, nämlich das Bestehen eines unbefristeten Vertrages mit einer branchenüblichen Entlohnung, wie oben schon beschrieben, einfach ausnutzen sollte, bis er ein besseres schriftliches Vertragsangebot vorliegen hat, in welchem Unternehmen auch immer.

Den angekündigten Vertrag zu unterschreiben, kann man nicht guten Gewissens raten, schon alleine aus dem vorliegenden Angebot nicht. 

Waspassiert im schlechtesten Fall? Man wird versuchen, ihn zu kündigen und dabei feststellen, dass das teuer wird. Letztlich muss sich der TE fragen, ob dass Unternehmen nicht mehr zahlen will oder kann und ob er bei so einem Unternehmen seine Zukunft sieht?

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Du solltest eigentlich erst einmal einen unbefristeten Vertrag haben zu marktüblichen Konditionen in dem Unternehmen.

vor 14 Stunden schrieb thunzer:

Es wurde mündlich vereinbart, das der Vertrag in 2 Wochen mir ausgehändigt wird, aber für den 20.06 datiert wird. Zählt das dann zu "vereinbart worden" ? 

Ja, es wurde zwar vereinbart, aber rein rechtlich gesehen vermutlich erst einen Tag zu spät und dann auch nur mündlich im 4-Augen-Gespräch. ;) 
Da anscheinend vorher nichts abgesprochen wurde, hättest du also rein rechtlich gesehen seit deinem ersten Arbeitstag als Ausgebildeter eine Festanstellung.

Die Frage ist halt nur, ob man der Firma auf die Füße treten will damit, oder sich mit einem schlechteren Vertrag abgibt.

Ich denke du solltest dich diesbezüglich mal mit einem entsprechenden Anwalt unterhalten, bevor du irgend etwas unterschreibst, das dir einen Nachteil bringt, und dich parallel dazu wo anders bewerben.

Alleine schon die Probezeit ist eine Verschlechterung gegenüber dem, was du rein theoretisch aktuell für ein Vertragsverhältnis hast. Anderseits bietet dir die Probezeit jedoch auch die Möglichkeit, innerhalb von 2 Wochen (?) zu kündigen. Wenn du da möglichst schnell weg willst, wäre also der Vertrag mit Probezeit für dich eventuell sogar sinnvoller, als die Festanstellung mit einer festgelegten Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen.

Wenn nicht durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas anderes geregelt ist, beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten, § 622 Abs. 1 BGB.

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Du bist leider wirklich etwas später dran, was deinen Arbeitsvertrag angeht. An deiner Stelle würde ich versuchen noch etwas zu verhandeln und mich parallel woanders bewerben. Die große Keule mit Anwalt und Verweigerung der Unterschrift des neuen Arbeitsvertrags würde ich nur im absoluten Notfall rausholen.
Denn der Arbeitgeber sitzt immer am längeren Hebel. Und es macht mit Sicherheit keinen guten Eindruck bei zukünftigen Arbeitgebern, wenn du in deinem Ausbildungsbetrieb nach einigen Monaten gekündigt worden bist, ganz egal, ob das rechtens ist.
Dann lieber ein paar Monate mit schlechten Konditionen leben, als direkt nach der Ausbildung einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber zu beginnen. Ein gutes Arbeitszeugnis kannst du dann mit Sicherheit auch vergessen.

Du solltest dich aber schnellstmöglich, um ein Ausbildungszeugnis kümmern, damit du dich bewerben kannst.

 

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Wenn er das Unternehmen nach wenigen Monaten verlässt, wüsste ich nicht, in wie weit er die Firma mit 2k Brutto Verträgen unterstützt. Ein Verlust für die Firma ist es alle Mal.  Er ist am Anfang seiner Karriere und sollte daher lieber seine Zeit auf Bewerbung/Weiterbildung fokussieren, als mit Rechtsstreitigkeiten Zeit zu verschwenden. Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Die paar Euro mehr helfen Ihn auch nicht über den Stress und die vertane Zeit hinweg.

Die paar Euro Verlust aktuell sind Rückblickend nach 35 Jahren+ Berufsjahre, nur Staubkörner. Das ist es den Ärger nicht wert, wenn er sowieso mittelfristig geht.

Bearbeitet von UnknownX
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vor 9 Stunden schrieb UnknownX:

Die paar Euro Verlust aktuell sind Rückblickend nach 35 Jahren+ Berufsjahre, nur Staubkörner.

Ist halt immer die Frage, was er daraus macht. Es gibt ja immer wieder Leute, die über Jahre auf einem solchen Gehalt hängen bleiben. Und, sollte er in diesem Betrieb bleiben, vermute ich auch keine größeren Steigerungen was die Bezahlung angeht.

Einen Rechtsstreit würde ich allerdings auch nicht vom Zaun brechen. Wie viele schon gesagt haben, würde ich die Probezeit zum eigenen Vorteil nutzen und versuchen die Versäumnisse, sich vor dem Abschluss um eine vernünftige Anstellung zu kümmern, ausbügeln. Das heißt Bewerungen raus schicken! Und zwar nicht nur drei vier, sondern viele!

Am 21.6.2017 um 16:05 schrieb thunzer:

arüber hinaus, wurde mir mitgeteilt, dass sich diese 1800 Euro auf die Probezeit beziehen und nach dieser oder sogar innerhalb dieser das Gehalt sich nochmal erhöhen kann.

Auf so etwas würde ich mich gar nicht erst einlassen. Die sollen dir direkt und vor allem schriftlich zusichern, dass  dein Gehalt steigt und auch auf wieviel.

Eigentlich sollten mind. 600€-800€ mehr als Einstiegsgehalt für eine Vollzeitstelle drin sein, wenn man bei seriösen Firmen anfängt.

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Schon alleine die Probezeit für jemanden anzusetzen, der schon die letzten 3 Jahre im Betrieb war ... das ist einfach nur schäbig.

Nutz die Probezeit zu deinem Vorteil und bewirb dich in den 3 Monaten wo anders. Wenn Du dann einen Vertrag unter Dach und Fach hast, freust Du dich über die in der Probezeit verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen. Freitag nachmittag dem Chef mitteilen, dass der übernächste Freitag dein letzter Tag ist, Du dann entsprechend den Resturlaub gerne nehmen würdest und sich über das doofe Gesicht freuen.

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vor 15 Stunden schrieb Wuwu:

Dann lieber ein paar Monate mit schlechten Konditionen leben, als direkt nach der Ausbildung einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber zu beginnen.

Und genau mit der Einstellung werden immer brav weiter untero 2000 Euro brutto geboten.

Da hat das Arbeitsamt aber auch eine große Bedeutung. Bekommen die raus, dass man den Job abgelehnt hat (wegen dem geringen Gehalt) und ist erstmal auf ALG 1 angewiesen, sitzt man erstmal 3 Monate ohne ALG 1 da. Für die ist das nämlich kein Grund, den Job nicht anzunehmen. Ich sollte z. B. mal einen Job annehmen, wo ich wusste, dass das Unternehmen bereits im Insolvenzverfahren war. Begründung des Arbeitsamtes: 1. Insolvenzgeld ist andere Seite des Flures 2. Man ist erstmal von denen weg.

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