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Welcher Bildungsträger für eine Umschulung zum Fachinformatiker Systemintegration ist geeignet?


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Geschrieben

Hallo,

ich weiß nicht ob ich hier in der richtigen Abteilung bin aber ich versuche es trotzdem mal mit meiner Frage:

Hallo,

ich suche zwecks einer Umschulung zum Fachinformatiker für Systemintegration einen Bildungsträger der eventuell nach euren Erfahrungen einen guten Ruf hat, bzw. wo man sagen kann das man dort am besten ausgebildet wird in den zwei Jahren einer Umschulung. Ich komme aus Duisburg, da ist es für mich wichtig die Bildungsstätte gut mit Buss und Bahn erreichen zu können.

Wenn jemand also Tipps dazu hat, würde mich das echt freuen und wenn ich hier falsch bin, dann einfach löschen.

Bis dahin

Grüsse

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde dir dazu raten, bei den großen und deutschlandweiten Anbieter wie den TÜV - Akademien oder bei der DAA zu suchen. Diese haben meist, alleine aufgrund ihrer Größe und Bekanntheit, ein mehr oder minder gut funktionierendes QM.

Die sind dann aber auch zumeist nicht besonders gut, sondern du hast nur eine erhöhte Chance dadurch an einen Kurs/Bildungsträger zu geraten, der nicht völlig Sch***** ist.  Alles weitere liegt dann bei dir.  Du wirst auf jeden Fall eine gehörige Portion Selbstdisziplin benötigen.

Bearbeitet von Sullidor
Geschrieben (bearbeitet)

D.h. also Du willst oder musst das Risiko eingehen, wegen der finanziellen Situation auf eine Ausbildung mit den damit verbundenen besseren Einstiegsmöglichkeiten als bei der Umschulung verzichten?

Hast du schon alle Förderungsmöglichkeiten in Erfahrung gebracht?

Bearbeitet von WYSIFISI
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Techniks1000:

Eine duale Ausbildung klappt bei mir finanziell nicht.

Ich kenne deine persönliche Situation nicht, aber gerade die Ausbildungsvergütungen für Fachinformatiker sind meist relativ hoch und Anspruch auf Wohngeld sollte auch gegeben sein. Und u.U. könnte auch BAB drin sein, falls der Ausbildungsbetrieb doch wenig zahlt.

Also ich hatte in der Ausbildung mehr Geld zur Verfügung als mit ALG II.

Geschrieben

Was hat denn das Ausbildungsgehalt mit ALG II / Harz IV zu tun?!?

Da kommt es auf die Gründe für die Umschulung an, die leider nicht angegeben werden.

  • arbeitslos
  • arbeitsunfähig im gelernten Beruf
  • findet nichts im gelernten Beruf
  • darf gelernten Beruf nicht mehr ausüben

Macht man z.B. über die Rentenversicherung eine Umschulung, so bekommt man definitiv mehr als nur ALG II / Harz IV ausgezahlt für die Umschulungsdauer. Hat man vorher einigermaßen gut verdient, dann ist das definitiv mehr, als man als Azubi - auch mit den Zuschüssen durch Wohngeld und/oder BAB verdient.

Geschrieben

Es reicht aber zum Leben, darum geht es. Und da ist eine Aussage wie "das klappt bei mir finanziell nicht" schlichtweg falsch. Sondern dann ist es ein "ich möchte auf gewisse Dinge nicht verzichten wollen."

Geschrieben

Es gibt Leute, die bestimmte Verpflichtungen haben, die sich nicht mal eben zurückstellen lassen für 2-3 Jahre. Z.B. Kredite abstottern (z.B. Haus gekauft - da wird die Bank nicht akzeptieren, dass man mal eben 3 Jahre lang nichts oder so gut wie nichts abzahlt) oder sonstige Verpflichtungen.

Du kannst nicht alle Leute unisono über einen Kamm scheren und behaupten, sie wollen nur nicht "auf gewisse Dinge verzichten", nur weil sie keine Ausbildung, sondern eine Umschulung machen wollen aus finanziellen Gründen. Je nach Lage geht es finanziell wirklich nicht, was du absolut nicht beurteilen kannst, wenn du die Umstände nicht kennst.

Geschrieben

Wenn es finanziell gesehen wirklich eine Umschulung sein muss, dann würde ich zu einer dualen Umschulung raten. Dann gehst Du ganz normal mit den anderen Auszubildenden zu einer Berufsschule und der Bildungsträger fällt komplett weg. Das kommt fast einer dualen Ausbildung gleich. Im Raum Ruhrgebiet gibt es diverse gute Berufsschulen.

Die Umschulung müsste sich aber wirklich finanziell lohnen. Wenn man Hartz4 oder ein gringes ALG1 bezieht, würde ich eine duale Ausbildung vorziehen.

Geschrieben

Ist halt die Frage, ob eine duale Umschulung für den Kostenträger in Frage kommt. Das gibt es afaik nur durch die Arbeitsagentur mittels Bildungsgutschein und auch nur, falls diese noch genügend Budget haben.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Crash2001:

Ist halt die Frage, ob eine duale Umschulung für den Kostenträger in Frage kommt.

Ich hab da nur mitbekommen wie es bei einem Umschüler zum Hörgeräteakustiker lief. Und im Gegensatz zu einer Umschulung bei einem Bildungsträger, musste er für eine duale Umschulung eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, indem sich ein Betrieb der Agentur für Arbeit gegenüber verpflichtete den zukünftigen Umschüler nach Beendigung der Umschulung für 2 Jahre lang in eine sozialversicherte Anstellung zu übernehmen.  Da sein Bruder jedoch ein solches Unternehmen besaß, war dies glücklicherweise kein Problem.

Ein weiterer Bekannter hat bei gleicher Agentur auch eine über Bildungsgutschein geförderte Ausbildung, ähnlich einer dualen Umschulung, zum Altenpfleger nicht erhalten, weil er keine solche Bestätigung von einem Altenheim beschaffen konnte.

Lange Rede kurzer Sinn, ich hab bisher auch nur gehört, dass es sehr viel schwerer bis unmöglich ist solch eine Umschulung von der Agentur finanziert zu bekommen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Sullidor:

Ich hab da nur mitbekommen wie es bei einem Umschüler zum Hörgeräteakustiker lief. Und im Gegensatz zu einer Umschulung bei einem Bildungsträger, musste er für eine duale Umschulung eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, indem sich ein Betrieb der Agentur für Arbeit gegenüber verpflichtete den zukünftigen Umschüler nach Beendigung der Umschulung für 2 Jahre lang in eine sozialversicherte Anstellung zu übernehmen. 

Ich möchte hier nicht wieder Streit mit dir anfangen lieber @Sullidor aber besonders bei dir fällt mir auf, dass Du gerne in diesem Forum einen rechtlichen Sachverhalt schilderst, der definitv nicht der Wahrheit entspricht. Das ist mir schon öfter aufgefallen.


Zu dem hier aktuellen Fall kann ich dir sagen, dass es defintiv falsch ist, was Du hier schreibst. Eine derartige Erklärung, dass ein Ausbildungsbetrieb schon vor der Ausbildung/Umschlung dazu gezwungen wird, schriftlich zu bestätigen das er den zukünftigen Azubi/Umschüler nach der Ausbildung/Umschulung für mindestens 2 Jahre fest einstellt, würde gegen geltendes Recht verstoßen. So etwas gibt es nicht.

Was aber richtig ist, das die Agentur für Arbeit sich bei einer dualen Umschlung von dem ausbildenden Unternehmen bescheinigen lässt, dass nach der Ausbildung/Umschulung Aussicht auf eine Festanstellung für den Umschüler besteht. Das ist nur rechtlich eine komplett andere Aussage, als das was Du geschildert hast.

Bearbeitet von ITCS
Geschrieben

Ich habe nach einerm schweren Berufsunfall eine Umschulung durch die Berufsgenossenschaft bezahlt bekommen. Dafür hatte ich mir dann ein Systemhaus gesucht das auch ausbildet. Habe dann recht schnell viel dort gelernt und hatte von Anfang an beschlossen, dass ich die Berufsschule nicht brauche.

Hat alles wunderbar funktioniert. 2012 habe ich nach meine Ausbildung zu Fisi im Alter von zartn 42 Jahren mit Auszeichnung abgeschlossen.

Also, man kann auch mit der finanziellen Unterstützung die man von wem auch immer erhält, eine duale Ausbildung machen. Die Berufsschule ist halt optional.

Geschrieben

@Jens_Mander  Das ist interessant. Ich hätte gedacht, dass der Kostenträger bei einer dualen Umschulung auf den Besuch der Berufsschule bestehen würde. Hat das denn alles ohne Berufsschule gut geklappt?

Du hast deine Umschulung auch "erst" mit 42 Jahren abgeschlossen und das ist nun schon wieder 5 Jahre her. Demnach dürftest Du ca. 47 Jahre alt sein. Hast Du nach der Umschulung gut einen Job in der IT gefunden? Ich finde es auch überhaupt nicht schlimm in dem Alter noch eine Umschulung zu absolvieren.

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Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb ITCS:

Wenn es finanziell gesehen wirklich eine Umschulung sein muss, dann würde ich zu einer dualen Umschulung raten. Dann gehst Du ganz normal mit den anderen Auszubildenden zu einer Berufsschule und der Bildungsträger fällt komplett weg. Das kommt fast einer dualen Ausbildung gleich. Im Raum Ruhrgebiet gibt es diverse gute Berufsschulen.

Das nennt sich betriebliche Umschulung.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Chief Wiggum:

@ITCS: unterlass bitte deine negativen Schläge unterhalb der Gürtellinie.

Kann es sein, dass Du mich immer falsch verstehst? Wo habe ich mich denn jetzt deiner Meinung nach wieder "negativ" geäußert? Mein Posting als Antwort auf das Posting von @Jens_Mander war von mir positiv gemeint und es sollte das positive Gegenbeispiel zur Aussage von Sullidor sein, der die Meinung vertritt Umschüler über 40 würden keinen dauerhaften Arbeitsplatz in der IT-Branche finden.

Ich finde es schön, dass @Jens_Mander in dem Alter so unkompliziert auf einer guten Art eine Umschulung absolviert hat. Meine Aussage auf das Alter bezogen war nicht negtaiv gemeint.

Oder meinst Du mit deiner "Mahnung" gegen mich etwas ganz Anderes? Dann kläre mich bitte auf.

Geschrieben

Darf ich mal darauf hinweisen, dass die letzten Posts dem TE nichts bringen und Unterlassen werden sollten. Es geht hier um die Findung eines Umschulungsträgers. Da spielt das Alter und die Privaten umstände keine Rolle. Der TE wird schon seine Gedanken dazu gemacht haben.

 

Also wir oben schon geschrieben, guck dich nach den großen um.

DAA, TÜV oder vielleicht auch das BFW. Der Pott ist voll davon, man könnte auch in Erwägung ziehen, in einem Internat untergebracht zu werden. Da muss der Träger mitspielen und auch das Private Umfeld passen. Es gibt Infotage bei den man mal rein schnuppern kann die würde ich auf jeden Fall nutzen. Evtl. kann man auch ein paar Tage dem Unterricht beiwohnen.

 

Eine Dual Ausbindung würde ich auf jeden Fall mit deinem Träger nochmal besprechen. Vielleicht ist das auch machbar.

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Jens_Mander:

Die Berufsschule ist halt optional.

Nur als kleiner Hinweis dazu: Das ist abhängig vom Bundesland. In manchen herrscht während der Ausbildung Berufsschulpflicht in anderen ist es dem Azubi mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebes frei gestellt, ob er zur Schule geht oder nicht.

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