wowa90 Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 Hallo zusammen, dieses Arbeitszeugnis hat nichts mit dem IT Bereich zu tun. Aber ich wäre sehr erfreut wenn ihr mir dazu eine Bewertung geben könnt und ein Feedback geben könnt. Wie man mit der Kündigung umgehen soll. Das Arbeitszeugnis, ist von meiner Freundin. Arbeitszeugnis: „Frau A. absolvierte ihre Ausbildung zur MFA von August xxxx – Juni xxxx (3 Jahre) ganztags in meiner hausärztlichen internistischen Arztpraxis, damals noch „Gemeinschaftspraxis xxx“. Anschließend erhielt Frau A. einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Frau A. konnte sich sofort in das Praxisteam einfügen und war nach kurzer Zeit ohne Anlaufschwierigkeiten in die alltäglichen Praxisabläufe zu integrieren. Sie glänzte durch fachlich- und menschlich stets korrektes Verhalten, sicheres medizinisches Verständnis und Wissen, sowie durch hohes Engagement und absolute Zuverlässigkeit in den ihr jeweils übertragenen Aufgaben. Frau A. führte komplikationslos Blutentnahmen, i.m. und s.c. Injektionen, sowie sterile Wundversorgungen und Verbandswechsel durch, assistierte bei chirurgischen Eingriffen und entfernte selbstständig Nahtmaterial. Das Anlegen von 24.-Std.-EKGs und 24.Std.-RR-Messgeräten gehörte ebenso in ihren Zuständigkeitsbereich. Wie auch die Durchführung von Ruhe-EKGs, Ergometrien und Lungenfunktionsprüfungen. Auch diese Aufgaben führte sie stets fachlich präzise und korrekt aus. Als MFA zeigte sie sich zuverlässig für die Durchführung von DMPs (disease management program), stets auch zu meiner vollsten Zufriedenheit. Telefongespräche zur Terminvergabe führte sie immer kompetent und freundlich, und zeigte sich stets einfühlsam in Patientenbelangen und Patientengesprächen mit hoher sozialer Kompetenz. Frau A. erledigte die ihr übertragenen Aufgaben immer sehr gewissenhaft und zuverlässig, stets zu meiner vollsten Zufriedenheit, und zeigte exzellentes Verständnis für medizinische und auch wirtschaftliche Zusammenhänge. Auch während Zeiten der höchsten Arbeitsbelastungsintensität zeigte sie sich immer fachlich und menschlich kompetent, und zeichnete sich in all den Jahren durch sehr geringe krankheitsbedingte Fehlzeiten aus. Frau A. war durch ihr stets freundliches, zwischenmenschlich korrektes Auftreten und ihr gepflegtes äußeres Erscheinungsbild sowohl bei ihren Arbeitskolleginnen, als auch ihren Vorgesetzten und den Patienten unserer Praxis sehr beliebt. Frau A. verlässt meine Praxis zum 31.08.2017; ich wünsche ihr alles erdenklich Gute auf ihrem weiteren Lebensweg. vom 24.06.17“ Also gekündigt wurde leider ohne Begründung, die Kündigung soll per Post noch kommen. Aber es liegt wohl daran, das meine Freundin erst am Anfang gefragt hat ob sie Ihre alten Arbeitszeiten und Gehalt wieder bekommt. Weil sie ihren Fachwirt 1 ½ Jahre neben ihrem Beruf gemacht hat und deshalb wurde Sie erstmal auf Teilzeitkraft runtergestuft. Nachdem sie ihre Fachwirtprüfung erfolgreich bestanden hat, wollte der Chef das immer noch nicht machen. Dann hat sie ihren Chef nach einem „Arbeitszeugnis“ gefragt und erwähnt das sie sich evtl. woanders umschaut. Der Chef hat in dem Augenblick gedacht, das sie schon einen feste Stelle irgendwo hat. Er hat sie dann gefragt: „Wann sie denn geht, weil er sich um neues Personal kümmern muss?“ 1. Hatte sie noch keine feste Stelle und 2. Wollte sie erstmal nicht gehen. Und das hat sie Ihm auch mitgeteilt. Aber durch die Anfrage des Arbeitszeugnis, was ja kein Verbrechen ist. Entstand wohl die Kündigung. Folgende Punkte sind noch zu erwähnen: Arbeitszeit: 100 Stunden/mtl. Nettolohn: 900 € unbefristetes Arbeitsverhältnis Für eine Ausgelernte Arbeitskraft + Fachwirt, wollte sie halt etwas mehr verlangen. Bzw. wenigstens erstmal ihre alten Arbeitszeiten/Gehalt haben und das ist wohl nicht zu viel verlangt. Für diesen Lohn, hat sie sich etwas ausgenutzt gefühlt und deswegen auch die Gespräche mit dem Chef gesucht. Leider hat es zur einer Kündigung geführt. Meine Frage wäre deshalb, kann man irgendwas gegen die Kündigung machen? (Anfechtung, Abfindung etc.) Vielen dank schonmal vorab Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 Sind die Fehler unter anderem in Zeichensetzung beim Abtippen entstanden oder stammen diese so aus dem Zeugnis? ("fachlich-", " Zuständigkeitsbereich. Wie ", " zum 31.08.2017; ich wünsche ") Steht da überall nur MFA oder wird die Abkürzung mit Langform irgendwo eingeführt? Gab es ein Ausbildungszeugnis? Insgesamt kommt es mir lieblos hingeklatscht vor. Die einzelnen Texte sind noch okay, was jedoch durch das Gesamtbild abgewertet bis wertlos wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wowa90 Geschrieben 29. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 @allesweg So steht es 1zu1 im Zeugniss drine, habe es genau so abgetippt. MFA steht überall als Abkürzung drine und wird nirgendwo in Langform ausgeführt. Ausbildungszeugnis? Also ein Ausbildungszeugnis vom Chef direkt gab es nicht. Also sollte man das Arbeitszeugniss überarbeiten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rienne Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 vor 4 Minuten schrieb wowa90: Ausbildungszeugnis? Also ein Ausbildungszeugnis vom Chef direkt gab es nicht. Der ist aber verpflichtet ihr zum Ende einer Ausbildung eins auszustellen. Ich laufe meinen allerdings jetzt auch schon 5 Monate hinterher und es tut sich gar nichts. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 Zum Arbeitszeugnis selbst kann ich nicht viel sagen. Da kenne ich mich nicht gut aus. vor 24 Minuten schrieb wowa90: Also gekündigt wurde leider ohne Begründung, die Kündigung soll per Post noch kommen. Also liegt die Kündigung noch gar nicht vor? Dann würde ich erstmal abwarten, welche Gründe in der Kündigung stehen. vor 24 Minuten schrieb wowa90: Für eine Ausgelernte Arbeitskraft + Fachwirt, wollte sie halt etwas mehr verlangen. Bzw. wenigstens erstmal ihre alten Arbeitszeiten/Gehalt haben und das ist wohl nicht zu viel verlangt. Für diesen Lohn, hat sie sich etwas ausgenutzt gefühlt und deswegen auch die Gespräche mit dem Chef gesucht. Leider hat es zur einer Kündigung geführt. Ob das 'alte' Gehalt & die Arbeitszeiten zu viel verlangt sind, kann man hier nicht fest machen. Weil du nicht sagst, wie die Konditionen waren. Und weil wir nicht wissen, ob der AG sich das zum aktuellen Zeitpunkt leisten kann. Bzw. überhaupt jemanden benötigt, der die volle Arbeitszeit arbeitet. Wurde jemand eingestellt, der die Zeit abgefangen hat, die deine Freundin verkürzt hatte? vor 24 Minuten schrieb wowa90: Meine Frage wäre deshalb, kann man irgendwas gegen die Kündigung machen? (Anfechtung, Abfindung etc.) Das kann man anhand eines Arbeitszeugnisses nicht sagen. Das kommt auf die Kündigung an. Und nur weil ihr vermutet, dass sie wegen der Frage nach dem Zeugnis gekündigt wurde, heißt es nicht, dass es auch so ist. Außerdem denke ich, ist das schwer zu beweisen. Ich würde erstmal abwarten was in der Kündigung steht. Und mir dann Gedanken dazu machen. Mir wurde zum Beispiel mal gekündigt, weil ich angeblich Urlaub genommen habe, ohne dass er genehmigt war. Bei uns lief das damals alles mündlich. Ich hatte aber zwei Kollegen als Zeugen. Also konnte ich dagegen vorgehen. Wenn die zwei nicht gewesen wären, wäre das schwer geworden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 Ob man so lange nach der Ausbildung das Zeugnis noch nachfordern kann? Ja, das Zeugnis gehört überarbeitet. Ich deute es jetzt böse, nach einem ersten Überfliegen dieser "Holperstrecke": Ausbildung zur MFA von - Zum Ausschreiben der Berufsbezeichnung fehlt mir die Zeit, aber wir sind ja alle vom Fach und kennen uns aus. August xxxx – Juni xxxx (3 Jahre) - Ich habe Ihnen das mal ausgerechnet, falls Sie das nicht können. durch fachlich- und menschlich stets - Naja, beim fachlich das Minus. Sie verstehen? in den ihr jeweils übertragenen Aufgaben - Falls die Kolleginnen links&rechts abgesoffen sind, war es halt so. i.m. und s.c. Injektionen - unter Fachleuten, ja? Liste fast aller typischen internistischen MFA-Tätigkeiten - Hab ich alles, was so typisch im Berufsbild ist? Nein! Dann noch schnell das andere irgendwie dran gestückelt! zeichnete sich in all den Jahren durch sehr geringe krankheitsbedingte Fehlzeiten aus - Das hat GAR NICHTS in einem Arbeitszeugnis verloren. Ich finde mit den Hintergrundinformationen eine Spitze in Richtung Arbeitszeitreduktion für Weiterbildung! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wowa90 Geschrieben 29. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 (bearbeitet) @neinal vor 2 Stunden schrieb neinal: Ob das 'alte' Gehalt & die Arbeitszeiten zu viel verlangt sind, kann man hier nicht fest machen. Weil du nicht sagst, wie die Konditionen waren. Und weil wir nicht wissen, ob der AG sich das zum aktuellen Zeitpunkt leisten kann. Bzw. überhaupt jemanden benötigt, der die volle Arbeitszeit arbeitet. Wurde jemand eingestellt, der die Zeit abgefangen hat, die deine Freundin verkürzt hatte? also die alten Arbeitszeiten/Konditionen waren wie folgt: 126 Stunden/mtl und mtl. 2050 € brutto Der AG stellt zum August eine neue Azubine und eine neue Ärztin ein. Desweiteren wird eine neue Angstellte als Ersatz für meine Freundin eingestellt. Das heißt das Geld wäre eigentlich da. Nein, es wurde auch niemand eingestellt der die Zeit abgefangen hat. Zur Kündigung werde ich später oder morgen was zu schreiben. Weil die heute zuhause eingangen ist. @allesweg der Zeitraum ist schon richtig eingetragen war mein Fehler, das ich das nicht mit angegeben habe. Habe deshalb das in Klammer erwähnt. Zeitraum war 2012-2015! Also sollte man dem Chef bitten das er das Arbeitszeugniss überarbeiten soll? vor 2 Stunden schrieb allesweg: in den ihr jeweils übertragenen Aufgaben - Falls die Kolleginnen links&rechts abgesoffen sind, war es halt so. Wie sollte man das am besten umschreiben? vor 2 Stunden schrieb allesweg: Liste fast aller typischen internistischen MFA-Tätigkeiten - Hab ich alles, was so typisch im Berufsbild ist? Nein! Dann noch schnell das andere irgendwie dran gestückelt! Was genau wird hier mit gemeint? Bearbeitet 29. Juni 2017 von wowa90 Korrektur: Arbeitszeit & Gehalt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 Kannst du bitte, wenn du von Arbeitzeit sprichst auch im ersten Beispiel die Stunden/Woche angeben? Wenn du erst die Wochenstunden und dann die Monatsstunden angibst, ist das mit dem Vergleichen ziemlich umständlich. Und Gehalt sollte man immer in Brutto angeben. Nettolohn sagt erstmal gar nix aus. Dann warten wir erstmal auf die Kündigung. Und deine Rückmeldung dazu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wowa90 Geschrieben 29. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 vor 8 Minuten schrieb neinal: Und Gehalt sollte man immer in Brutto angeben. Nettolohn sagt erstmal gar nix aus. Habe es mal korrigiert. vor 3 Stunden schrieb wowa90: Folgende Punkte sind noch zu erwähnen: Arbeitszeit: 100 Stunden/mtl.Nettolohn: 900 € unbefristetes Arbeitsverhältnis Bruttolohn: 1156 € Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 €11,56/h zu €16,30/h. Da erkenne ich Rechenkünste... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wowa90 Geschrieben 29. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 vor 37 Minuten schrieb allesweg: €11,56/h zu €16,30/h. Da erkenne ich Rechenkünste... es tut mir leid, kann leider nur das weitergeben was mir zugesendet wurde :/ So die Kündigung ist da und es steht folgendes drine: @neinal "Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses Sehr geehrte Frau A., hiermit kündige ich Ihnen fristgerecht das bestehende Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 31.08.2017. Für das laufende Kalenderjahr stehen Ihnen noch 16 Urlaubstage zu. ich weise Sie darauf hin, dass Sie nach § 38 SGB III zur rechtzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit verpflichtet sind. Diese Meldung muss in Ihrem Fall innerhalb von drei Tagen nach der Kenntnis der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Wird diese Frist versäumt ist nach § 144 Abs. 6 SGB III mit einer einwöchigen Sperrung des Arbeitslosengeldes zu rechnen. Ich wünsche Ihnen für Ihre berufliche Zukunft alles Gute." Man kann also nichts gegen machen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 Welche Kündigungsfrist steht denn in ihrem Vertrag? Steht da überhaupt etwas drin? Ansonsten würde ich mal abwarten, was der Rest hier dazu zu sagen hat. Ich kenne mich da nicht so gut aus. Aber erstmal wüsste ich nicht, wogegen man etwas machen könnte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 An der Kündigung finde ich gerade nichts, weshalb man dagegen vorgehen könnte. vor 4 Stunden schrieb wowa90: deshalb wurde Sie erstmal auf Teilzeitkraft runtergestuft Auf eigenen Wunsch oder vom Chef "angeordnet"? Bei der Stundenreduktion auf 80% gab es einen massiven Rückgang des Stundenlohns. Dass der AG die Forderung einer Gehaltserhöhung um 40% sowie der gleichzeitigen "Drohung" des Wegbewerbens nicht erfreut reagiert, kann ich nachvollziehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 Das Zeugnis passt schon von der Struktur gar nicht und ist damit formal nicht korrekt. Erst gehört im Block die Aufgabenbeschreibung ohne Beurteilung, anschließend ein Beurteilungsteil. vor 4 Stunden schrieb wowa90: Frau A. verlässt meine Praxis zum 31.08.2017; ich wünsche ihr alles erdenklich Gute auf ihrem weiteren Lebensweg. So ein Schlußsatz entwertet das ganze Zeugnis, deshalb ist das ganze Blabla darüber irrelevant. Man kann die Bedeuting von "alles erdenklich Gute" schnell googeln. Hier im Forum wirst Du aber nur arbeitsrechtliches Halbwissen finden, und wenig Erfahrung mit den Gepflogenheiten in Arztpraxen. Das einzig Sinnvolle ist der Gang zum Anwalt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wowa90 Geschrieben 29. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 (bearbeitet) vor 17 Minuten schrieb allesweg: Auf eigenen Wunsch oder vom Chef "angeordnet"? Bei der Stundenreduktion auf 80% gab es einen massiven Rückgang des Stundenlohns. Dass der AG die Forderung einer Gehaltserhöhung um 40% sowie der gleichzeitigen "Drohung" des Wegbewerbens nicht erfreut reagiert, kann ich nachvollziehen. Als Teilzeitkraft wurde sie vom eigenem Chef runtergestuft. Da sie laut ihm die Zeiten garnicht schaffen würde. Wenn sie nebenbei ihren Fachwirt macht. Die Forderung sind dadurch entstanden, weil sie ja ihren Fachwirt erfolgreich abgeschlossen hat. Sie hat ihn nur gefragt, "ob es wieder möglich ist das sie ihre alten geregelten Arbeitszeiten/Gehalt wieder haben könnte". Seine Worte waren noch folgende "du wirst eh bald Schwanger", hätte er wenigstens gesagt "komm wir warten bis zum Ende des Jahres". Das es für ihn als Art "Drohung" rüberkam, das sie sich wegbewerben will. Könnte natürlich sein. Aber sie wollte nicht weg und hat es akzeptiert. Das was als "Drohung" rüber kam, war wohl. Als sie gesagt hat " dann muss ich mich mal woanders umschauen, weil sie muss auch vom Gehalt irgendwie leben". Naja, der Chef hat dann wohl gedacht. Ich kündige sie lieber mal, dann soll sie sehen was sie macht. Eine Frage hätte ich diesbezüglich, macht es überhaupt dann noch "Sinn" zur Arbeit zu gehen? Obwohl man eh gekündigt wird und nichts von hat? Klar ist das für denn AG schlecht, aber ich z. B. würde die Zeit nehmen und Freiestellen zu suchen um dann Bewerbungen zu schreiben. Bearbeitet 29. Juni 2017 von wowa90 Hinzugefügt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 vor 3 Minuten schrieb wowa90: Eine Frage hätte ich diesbezüglich, macht es überhaupt dann noch "Sinn" zur Arbeit zu gehen? Obwohl man eh gekündigt wird und nichts von hat? Zahlen muss der Chef bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist. Wenn man nicht mehr hingeht, macht man sich schadenersatzpflichtig, aber maximal in Höhe des Lohns. Vielleicht ist am besten, hinzugehen, aber durch sein Verhalten am Arbeitsplatz zu erreichen, daß man bald unwiderruflich freigestellt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 vor 42 Minuten schrieb wowa90: Man kann also nichts gegen machen? Eher nicht: https://www.dr-hildebrandt.de/kuendigungsschutz/06-kuendigungsschutz-kleinbetrieb.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wowa90 Geschrieben 29. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 vor 4 Minuten schrieb Wurmi: Zahlen muss der Chef bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist. Wenn man nicht mehr hingeht, macht man sich schadenersatzpflichtig, aber maximal in Höhe des Lohns. Vielleicht ist am besten, hinzugehen, aber durch sein Verhalten am Arbeitsplatz zu erreichen, daß man bald unwiderruflich freigestellt wird. Was ist wenn man "krank" macht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 "Hey, Herr Dr. XY. Ihr Kollege hat mich gekündigt und jetzt brauche ich nen gelben Schein." oder wie? Eine Freistellung durch Verhalten erzwingen zu versuchen ist auch keine Lösung, da im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung droht. Dass der Schreiber eine extrem geringe Wertschätzung zeigt, zieht sich durch das gesamte Zeugnis. Ist eine Arbeitsrechtschutzversicherung vorhanden? Ich rate dringend zum Fachanwalt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 vor 5 Minuten schrieb wowa90: Was ist wenn man "krank" macht? Ist natürlich nicht erlaubt, aber mit Attest sollte es gehen. Wobei der Chef allerdings selbst Arzt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 vor 4 Minuten schrieb allesweg: Eine Freistellung durch Verhalten erzwingen zu versuchen ist auch keine Lösung, da im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung droht. Stimmt. vor 3 Minuten schrieb allesweg: Dass der Schreiber eine extrem geringe Wertschätzung zeigt, zieht sich durch das gesamte Zeugnis. Das Ärzte ihre "Mädels" gerne wie Leibeigene oder Dienstmägde sehen, ist nichts außergewöhnliches. Der Mann stellt sich auch selber ein Zeugnis aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wowa90 Geschrieben 29. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 vor 10 Minuten schrieb Wurmi: Ist natürlich nicht erlaubt, aber mit Attest sollte es gehen. Wobei der Chef allerdings selbst Arzt ist. Klar das stimmt schon. Aber es gibt genug andere Ärzte die da einem entgegenkommen und die Person Krankschreiben. (natürlich nicht der eigene Chef) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 29. Juni 2017 Teilen Geschrieben 29. Juni 2017 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb allesweg: "Hey, Herr Dr. XY. Ihr Kollege hat mich gekündigt und jetzt brauche ich nen gelben Schein." oder wie? Ich kann mir vorstellen, dass die Belastung durch eine Kündigung, das zerrüttete Verhältnis zum Chef, das nun angespannte Arbeitsverhältnis und auch die Fortführung der Tätigkeit auf den eigenen, seelischen Zustand durchaus belastend wirken können. Wenn man das dem Hausarzt entsprechend darlegt, würde ich mir mal anhören, was er dazu meint ... Ansonsten: kleine Arztpraxis. Götter in weiß und so benehmen sie sich auch. Dass man in Kleinbetrieben keinen Kündigungsschutz hat, sollte einem bei "Drohungen" bewusst sein. Ganz ehrlich: so geschickt war die Diskussionsführung deiner Freundin leider nicht. Das hätte man vermeiden können. Ich predige hier immer: NIE die Karten auf den Tisch legen, egal wie kumpelhaft das Verhältnis zum Chef auch sein mag und wie viel Bier man schon zusammen getrunken hat. Sonst bringt man sich nur freiwillig in eine unvorteilhafte Verhandlungsposition. Denn wenn der Chef "Lunte riecht", wird er sich schon im Hintergrund für den Fall der Fälle absichern und vielleicht selbst den ersten Schritt machen; siehe die Aktion bei deiner Freundin. Bearbeitet 29. Juni 2017 von Kwaiken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wowa90 Geschrieben 30. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 30. Juni 2017 vor 14 Stunden schrieb Kwaiken: Ansonsten: kleine Arztpraxis. Götter in weiß und so benehmen sie sich auch. Dass man in Kleinbetrieben keinen Kündigungsschutz hat, sollte einem bei "Drohungen" bewusst sein. Ganz ehrlich: so geschickt war die Diskussionsführung deiner Freundin leider nicht. Das hätte man vermeiden können. Ja im Endeffekt war es nicht geschickt, aber man kann das leider auch nicht mehr ändern. Sie hätte halt nie gedacht, das der Chef sowas macht. Aber so ist es halt jetzt passiert. Gut, ich bedanke mich schonmal für die zahlreichen Antworten Also gegen die Kündigung kann man ja wohl nichts mehr machen. Aber man hat ein Anrecht, dass das Arbeitszeugnis in korrekter Form umgeschrieben werden oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 30. Juni 2017 Teilen Geschrieben 30. Juni 2017 Was steht denn nun im Vertrag bezüglich Kündigungsfrist? Und ja, man hat das Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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