Rienne Geschrieben 30. Juni 2017 Teilen Geschrieben 30. Juni 2017 Es muss ja nichts im Arbeitsvertrag zur Kündigungsfrist stehen. Dann wird es durch das Gesetz festgelegt (§622 BGB). Der Chef bezieht sich ja auch auf die gesetzliche Kündigungsfrist. Und zwei Monate liegen dann definitiv im Rahmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wowa90 Geschrieben 30. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 30. Juni 2017 @neinal vor 21 Minuten schrieb neinal: Was steht denn nun im Vertrag bezüglich Kündigungsfrist? Dazu kann ich leider erst etwas später schreiben, hat gestern leider nicht geklappt. vor 21 Minuten schrieb neinal: Und ja, man hat das Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Muss der Chef selber das Arbeitszeugnis korrigieren oder kann man ihm eins Vorlegen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 30. Juni 2017 Teilen Geschrieben 30. Juni 2017 vor 20 Minuten schrieb Rienne: Es muss ja nichts im Arbeitsvertrag zur Kündigungsfrist stehen. Dann wird es durch das Gesetz festgelegt (§622 BGB). Der Chef bezieht sich ja auch auf die gesetzliche Kündigungsfrist. Und zwei Monate liegen dann definitiv im Rahmen. Sag bloß. Trotzdem ist die Frage, ob etwas drin steht. Manchen Leuten ist nicht bewusst, was in ihrem Arbeitsvertrag steht. Deshalb frage ich. @wowa90 Man kann auch eins vorlegen. Ob er es so unterschreibt ist dann aber wohl ihm überlassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 30. Juni 2017 Teilen Geschrieben 30. Juni 2017 vor 37 Minuten schrieb wowa90: Muss der Chef selber das Arbeitszeugnis korrigieren oder kann man ihm eins Vorlegen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 30. Juni 2017 Teilen Geschrieben 30. Juni 2017 vor einer Stunde schrieb neinal: Und ja, man hat das Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Wohlwollend ist es. vor 39 Minuten schrieb wowa90: Muss der Chef selber das Arbeitszeugnis korrigieren oder kann man ihm eins Vorlegen? Du hast auch das recht auf ein Zeugnis ohne Rechtschreibfehler. Und da sind noch welche drin. Da würde ich um Nachbesserung bitten, bzw. sagen, dass dort noch ein paar Fehler drin sind und Du gerne die ein oder andere Formulierung umändern würdest und ihm schon eine Vorlage zukommen lassen. Ob er nur die Fehler raus nimmt, oder auch euren Vorschlägen zustimmt ist dann seine Sache. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 30. Juni 2017 Teilen Geschrieben 30. Juni 2017 (bearbeitet) vor 3 Minuten schrieb Kwaiken: vor 41 Minuten schrieb wowa90: Muss der Chef selber das Arbeitszeugnis korrigieren oder kann man ihm eins Vorlegen? Ja? Bearbeitet 30. Juni 2017 von neinal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 30. Juni 2017 Teilen Geschrieben 30. Juni 2017 vor 12 Minuten schrieb neinal: Ja? Irgendwie hast Du falsch zitiert. Hast Du mich ansprechen wollen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wowa90 Geschrieben 30. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 30. Juni 2017 vor 12 Minuten schrieb Kwaiken: Ob er nur die Fehler raus nimmt, oder auch euren Vorschlägen zustimmt ist dann seine Sache. Wie sieht es aus wenn der Chef die beiden korrektueren garnicht vornehmen will? Und einem dann sagt, "du hast ein Arbeitszeugnis bekommen und ich werde nichts mehr ändern" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 30. Juni 2017 Teilen Geschrieben 30. Juni 2017 (bearbeitet) vor 12 Minuten schrieb wowa90: Und einem dann sagt, "du hast ein Arbeitszeugnis bekommen und ich werde nichts mehr ändern" Dann kannst Du nur noch klagen. Was ich aber wegen der paar Rechtschreibfehler nicht würde. Meiner Meinung nach ist es wohlwollend, wenn auch einige Formulierungen mehrdeutig gewählt worden sind. Beispiel: Üblich z. B. wäre "Wir wünschen Fr. X für Ihre weitere berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfog". Bei euch steht " ich wünsche ihr alles erdenklich Gute auf ihrem weiteren Lebensweg." - hier ist zum einen eine maßlose Übertreibung ("alles erdenklich!") drin, die sonst im Zeugnis nicht verwendet wird und zum anderen wird die berufliche Zukunft weggelassen. Wenn ich das Zeugnis lesen würde, würde ich 1 und 1 zusammenzählen: gekündigt worden, hat einen Freund, überschwänglich verabschiedet, Wunsch für nur für private Zukunft. D. h. die Frau legt Fokus auf Ihren "Lebensweg", ergo baldiger Kinderplan. Ist aber nur meine Auslegung des Zeugnisses. Dem würde ich nicht zu viel Gewicht beimessen ;-) Aber gegen fehlende Floskeln oder Beiworte kann man nichts tun, wenn es nicht offensichtlich feindlich ist. Daher gilt die fehlende "Wir wünschen alles Gute"-Floskel im Zeugnis allgemein hin auch als Negierung des Arbeitszeugnisses, bzw. Abwertung aller Aussagen um 2 Noten. Bearbeitet 30. Juni 2017 von Kwaiken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 30. Juni 2017 Teilen Geschrieben 30. Juni 2017 (bearbeitet) vor 10 Minuten schrieb Kwaiken: Irgendwie hast Du falsch zitiert. Hast Du mich ansprechen wollen? Du hast zwei Beiträge gepostet. In dem ersten ist nur das Zitat drin. Meinen Beitrag habe ich wohl zeitgleich mit deinem zweiten gepostet. Hat sich also erledigt. @wowa90 https://www.berufsstrategie.de/bewerbung-karriere-soft-skills/arbeitszeugnis-arbeitszeugnisse.php Da steht auch was bezüglich der Form drin. Bearbeitet 30. Juni 2017 von neinal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maniska Geschrieben 30. Juni 2017 Teilen Geschrieben 30. Juni 2017 vor 33 Minuten schrieb wowa90: Wie sieht es aus wenn der Chef die beiden korrektueren garnicht vornehmen will? Und einem dann sagt, "du hast ein Arbeitszeugnis bekommen und ich werde nichts mehr ändern" Dann würde ich 1) eine Kopie des Zeugnisses aufbewahren* 2) meinen bald Ex-Chef darauf hinweißen, dass er mit einem so dahingeschluderten Zeugniss mehr über sich aussagt als über mich. Aber wenn er sich gerne als schludrig outen möchte stelle ich mich da nicht in den Weg. *Für den Fall, dass er bei einer Korrektur mehr ändert als nur die Fehler. Nachdem ein Fehlerfreies vorliegt, kann man die Kopie immer noch vernichten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kwaiken Geschrieben 30. Juni 2017 Teilen Geschrieben 30. Juni 2017 (bearbeitet) vor 20 Minuten schrieb Maniska: ... meinen bald Ex-Chef darauf hinweißen, dass er mit einem so dahingeschluderten Zeugniss mehr über sich aussagt als über mich. Aber wenn er sich gerne als schludrig outen möchte stelle ich mich da nicht in den Weg. Ui, da würde ich aber ganz dringend von abraten. Die Welt der niedergelassenen Ärzte ist sehr, sehr klein. Du gewinnst auf der einen Seite ein paar ausgebesserte Rechtschreibfehler und auf der anderen Seite kannst Du Dir ausrechnen, was er am Telefon über dich sagen wird, wenn ein potentieller AG doch mal bei ihm anruft. Emotionale Handlungen jeglicher Couleur sollte man im Arbeitsleben tunlichst vermeiden. Da kommt selten guten bei raus. Bearbeitet 30. Juni 2017 von Kwaiken JimTheLion reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wowa90 Geschrieben 30. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 30. Juni 2017 @neinal Im Anhang habe ich mal was aus dem Arbeitsvertrag hochgeladen. Zum Punkt "Kündigungsfrist". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wowa90 Geschrieben 3. Juli 2017 Autor Teilen Geschrieben 3. Juli 2017 Also ich denke mal es kommt nichts mehr oder? Sonst würde ich mich für die zahlreichenden Antworten, schonmal bedanken Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 3. Juli 2017 Teilen Geschrieben 3. Juli 2017 Die Kündigungsfrist wurde eingehalten. Das ist nach dem Rat Fachanwalt das einzige, was ich hierzu noch beitragen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wowa90 Geschrieben 3. Juli 2017 Autor Teilen Geschrieben 3. Juli 2017 Achso, eine Frage hätte ich noch. zum § 12: Bei meiner Freundin wurde doch der "Vertrag" letztes Jahr geändert auf eine Teilzeitstelle. Dies wurde aber nicht schriftlich mitgeteilt sondern mündlich. Laut dem Vertrag hat sie ja eigentlich immer noch ihren "alten Vertrag" oder sehe ich das falsch? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 3. Juli 2017 Teilen Geschrieben 3. Juli 2017 (bearbeitet) Am 29.06.2017 um 15:15 schrieb Wurmi: Ist natürlich nicht erlaubt, aber mit Attest sollte es gehen. Wobei der Chef allerdings selbst Arzt ist. Wobei auf dem Attest für den Arbeitgeber nicht drauf steht, weswegen man krankgeschrieben wurde - und zwar zum Schutz des Arbeitnehmers. Es ist durchaus möglich, dass eine Kündigung jemanden emotional so mitnimmt, dass man nicht mehr dazu in der Lage ist, weiter dort arbeiten zu gehen. Den Grund für die Krankschreibung muss man aber ja auch bei der Krankmeldung nicht angeben. Ich würde aber dazu raten, falls sie nicht gemobbt wird nun vom Chef (dann könnte sie dagegen noch vorgehen), weiterhin zur Arbeit zu gehen, um seine eigene Professionalität zu zeigen. @wowa90: Auch mündliche Absprachen sind eigentlich bindend. Da sie sich nicht beschwert hat seit einem Jahr, kann man es wohl als geltend ansehen, wobei ich auf einem schriftlichen Dokument bestanden hätte, in dem die neuen Konditionen festgehalten werden. In meinem Vertrag hat sich auch schon mal was geändert, aber ich habe die Änderung jeweils schriftlich nachgereicht bekommen. Bearbeitet 3. Juli 2017 von Crash2001 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wurmi Geschrieben 3. Juli 2017 Teilen Geschrieben 3. Juli 2017 vor 17 Minuten schrieb wowa90: Achso, eine Frage hätte ich noch. zum § 12: Bei meiner Freundin wurde doch der "Vertrag" letztes Jahr geändert auf eine Teilzeitstelle. Dies wurde aber nicht schriftlich mitgeteilt sondern mündlich. Laut dem Vertrag hat sie ja eigentlich immer noch ihren "alten Vertrag" oder sehe ich das falsch? Ja ... aber das ist hier kein Arbeitsrechtsforum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 3. Juli 2017 Teilen Geschrieben 3. Juli 2017 Dünnes Eis. Sehr dünnes Eis. Wenn der Vertrag aus ihrer Sicht gültig ist: wie erklärt ihr die Fehlstunden? 18 Monate * 26h mündlich vereinbarte Reduktion = 468 Minusstunden! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wowa90 Geschrieben 13. Juli 2017 Autor Teilen Geschrieben 13. Juli 2017 Hey wollte mal kurz eine Rückmeldung zu diesem Fall geben. Es wurde ein neues Arbeitszeugniss geschrieben und dem Chef vorgelegt. Er hat es ohne zu zögern unterschrieben. Der Chef hat sich auch für alles entschuldigt und hat es eingesehen das es ein Fehler war. Weil er aus einer Trotzreaktion reagiert hat. Er hat sogar gefragt was man machen kann, damit sie doch in der Praxis bleibt und da weiterarbeitet. neinal und Sullidor reagierten darauf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 13. Juli 2017 Teilen Geschrieben 13. Juli 2017 Na das klingt doch gar nicht mal so schlecht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AlexS1980 Geschrieben 13. Juli 2017 Teilen Geschrieben 13. Juli 2017 vor 6 Stunden schrieb wowa90: Er hat sogar gefragt was man machen kann, damit sie doch in der Praxis bleibt und da weiterarbeitet. Konnte man sich denn darauf einigen, das Arbeitsverhältnis (ggf. unter angepassten Bedingungen) weiterzuführen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 14. Juli 2017 Teilen Geschrieben 14. Juli 2017 Das ist rechtlich gesehen nur mit einem neuen Arbeitsvertrag möglich, soweit die Kündigung des alten wirksam ist. Vll. eine gute Gelegenheit zum Verhandeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 17. Juli 2017 Teilen Geschrieben 17. Juli 2017 Ist der Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet werden sollte denn schon erreicht? Falls nicht, braucht man keinen neuen Vertrag, sondern kann den alten genauso anpassen bzw. Zusatzvereinbarungen dazu treffen. Die Kündigung müsste dann halt zusätzlich noch zurückgenommen werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wowa90 Geschrieben 18. Juli 2017 Autor Teilen Geschrieben 18. Juli 2017 Am 17.7.2017 um 07:57 schrieb Crash2001: Ist der Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet werden sollte denn schon erreicht? Der Zeitpunkt ist noch nicht erreicht. Aber sie will da nicht mehr arbeiten, obwohl es ihr da Spaß gemacht hat und sie sich da wohlgefühlt hat. Durch die Aktion vom Chef, hat sie keine lust mehr bei ihm zu arbeiten. Obwohl die Aktion dumm gelaufen ist, gehen beide im guten Verhältnis auseinander. Sie hat jetzt 2-3 neue mögliche Stellen wo sie anfangen kann, mal gucken was sie wählt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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