mancharta Geschrieben 2. August 2017 Teilen Geschrieben 2. August 2017 Servus, mal eine steuerliche Frage an alle Azubis bzw. die dies es mal waren. Kann ich als Azubi eine Steuererklärung machen, obwohl ich keine Steuern zahle (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer)? Kann ich dort irgendwie Ausbildungskosten wie Parkgebühren an der Berufsschule, Lernmaterial, PC, Monitor, etc. absetzen? Ich habe mal gehört das man als FiSi sehr leicht Sachen wie Monitore, PC's, etc. absetzen kann. Dennoch bin ich mir nicht sicher, da ich ja als Azubi keine Steuern zahle. LG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 2. August 2017 Teilen Geschrieben 2. August 2017 (bearbeitet) Mit der Steuererklärung kannst Du nur Steuern senken. Bzw. genauer gesagt: Dein zu versteuerndes Einkommen mindern, was zu weniger Steuern führt. Wenn Du zu wenig Einkommen hast und keine Steuern bezahlst, kannst Du also nichts Relevantes senken. Bearbeitet 2. August 2017 von Errraddicator Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 2. August 2017 Teilen Geschrieben 2. August 2017 Wofür willst du bitte eine Steuererklärung machen, wenn du keine Steuern bezahlst? Wie soll das funktionieren? Sagst du dann dem Finanzamt "Ey. Schenkt mir doch mal Geld?" Man kann nur was absetzen, wenn man Steuern gezahlt hat...^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nik42 Geschrieben 2. August 2017 Teilen Geschrieben 2. August 2017 (bearbeitet) Steuern absetzen kannst du nicht, aber es besteht die Möglichkeit als Azubi z.B. Lernmaterial oder auch Fahrtkosten zum Arbeitgeber abzusetzen. Wie genau das jedoch funktioniert kann ich dir leider nicht sagen. Bin aktuell auch dabei mich danach zu erkundigen. EDIT: Wie mir scheint habe ich diesbezüglich etwas falsch verstanden. Anscheinend bekommst du nichts zurück. Da du keine Sterun zahlst, kannst du auch nichts absetzen Bearbeitet 2. August 2017 von Nik42 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 2. August 2017 Teilen Geschrieben 2. August 2017 Geh zu einem Beratungsgespräch bei einem Steuerberater. Der wird sich deine Situation anhören und dir dann verbindlich sagen können, ob es sich lohnt oder nicht. Das erste Beratungsgespräch ist oft kostenlos. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KeeperOfCoffee Geschrieben 2. August 2017 Teilen Geschrieben 2. August 2017 Was willst du absetzten, wenn keine Steuern anfallen? ... Solltest du evlt. im nächsten Jahr Steuern zahlen dann kann ich dir soviel sagen: Wenn du Fahrkosten absetzten willst per Pauschale, so vergiss nicht, deinen Urlaub da rauszurechnen. Mein Kollege treibt es auch so weit, genau täglich aufzuschreiben, wie lange seine Fahrt gedauert hat und führt täglich ne Excel Liste. Später lohnt es sich auf jeden Fall mal 50€ in eine gute Software zu investieren, die einem recht viel abnimmt bzw. genau erklärt was machbar ist. Nen Laptop kannst du absetzten, vorausgesetzt, dass du ihn nicht privat nutzt (zu ca 90%, ansonsten müsste es anteilig berechnet werden). Solltest du hier keine Angaben machen, wird das Finanzamt wohl nur 50% Werbungskosten berechnen.. Hier ein paar Infos: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ausbildung-studium/diese-ausbildungskosten-kannst-du-von-der-steuer-absetzen.html https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/was-sind-werbungskosten.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 2. August 2017 Teilen Geschrieben 2. August 2017 (bearbeitet) So eine Software ist Gold wert. Habe ich leider auch erst zu spät einsehen wollen. Das hat mich im Nachhinein (über die Jahre) mit Sicherheit div. hunderte bis tausende Euros gekostet. Einfach, weil man durch so eine Software wie z.B. die von WISO erst erfährt, was alles geht und was nicht. Pauschalbeträge werden direkt vor belegt, usw. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen, dass für uns als Otto Normalo´s die Software sinnvoller ist, aös der Gang zum Steuerberater. Wir als AN haben wenig Spielraum abseits 1, 2 alltäglicher Handgriffe. Die sind alle in der Software drin. Da kann ein Steuerberater auch nicht viel mehr machen. Zumal Du bei der Software nicht darauf angewiesen bist, dass die Steuerfachangestellte einen guten Tag hat oder motiviert ist, sich überhaupt mit Dir auseinander zu setzen. Geschweige denn, dass die Mitarbeiterin überhaupt ins Detail versteht, was sie da tut. Das ist lange nicht Gang und Gäbe. Ich weiß, wovon ich da rede. Bearbeitet 2. August 2017 von Errraddicator Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kleinrechner Geschrieben 2. August 2017 Teilen Geschrieben 2. August 2017 Keine jemand ein gute Software zur Steuererklärung empfehlen? Wie verhält es sich mit Updates? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mylurid Geschrieben 3. August 2017 Teilen Geschrieben 3. August 2017 Ich kann dir das (ZDF) Wiso Steuerbuch empfehlen. Musst du allerdings jedes Jahr neu kaufen. Kostet um die 25-30€, welche du aber auch direkt wieder von der Steuer absetzen kannst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 3. August 2017 Teilen Geschrieben 3. August 2017 @Revtic: Ja nachdem, ob du noch zu Hause wohnst und ob noch Anspruch auf Kindergeld besteht, können aber ansonsten deine Eltern das absetzen oder durch dich Steuern sparen. Vielleicht würden sie dir ja von der Ersparnis was "auszahlen"... Da hängt es zwar von diversen Faktoren ab, aber informieren sollte man sich vielleicht mal darüber. Schau mal z.B. hier. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pld Geschrieben 3. August 2017 Teilen Geschrieben 3. August 2017 Verlustvortrag Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 3. August 2017 Teilen Geschrieben 3. August 2017 Ich habe nach der Ausbildung alle Belege aus meiner Ausbildungszeit zusammengefasst und innerhalb von 2 Jahren nacheinander eingereicht (mit dem Vermerk, dass es aus der Ausbildung ist). Ich habe die Software Elster verwendet, was dann sofort alles beim Finanzamt einreicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JimTheLion Geschrieben 3. August 2017 Teilen Geschrieben 3. August 2017 @SaJu und, hast du Steuern zurück bekommen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 3. August 2017 Teilen Geschrieben 3. August 2017 Ja. Ein komplettes Monats-Brutto-Gehalt im ersten Jahr Berufserfahrung. Allerdings muss ich inzwischen warnen. Jedes Finanzamt zahlt unterschiedlich viel aus. Ich bin nach meinem Berufseinstieg zurück in meine alte Heimat (Franken) gezogen und habe dort mit einem ähnlichen Aufbau der Steuererklärung im Jahr drauf nur noch die Hälfte von dem aus Karlsruhe zurück bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pr0gg3r Geschrieben 3. August 2017 Teilen Geschrieben 3. August 2017 (bearbeitet) Wenn die Ausbildungskosten und alle weiteren Ausgaben höher sind als das Einkommen, kannst man eine Steuererklärung machen und den Verlust im nächsten Jahr vortragen (Verlustvortrag). Aber wenn man sowieso im Plus ist, macht das keinen Sinn. Bearbeitet 3. August 2017 von pr0gg3r Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Graustein Geschrieben 3. August 2017 Teilen Geschrieben 3. August 2017 vor 3 Stunden schrieb SaJu: Ja. Ein komplettes Monats-Brutto-Gehalt im ersten Jahr Berufserfahrung. Allerdings muss ich inzwischen warnen. Jedes Finanzamt zahlt unterschiedlich viel aus. Ich bin nach meinem Berufseinstieg zurück in meine alte Heimat (Franken) gezogen und habe dort mit einem ähnlichen Aufbau der Steuererklärung im Jahr drauf nur noch die Hälfte von dem aus Karlsruhe zurück bekommen. Das liegt sicher nicht am Finanzamt, sondern dass du beim ersten Mal wie vermutlich jeder mitten im Jahr die Ausbildung beendet hast. Soll heißen die ersten paar Monate gab es Azubi Gehalt und dann ausgelernten Gehalt. Auf das ausgelernten Gehalt war sofort die "volle Steuer" fällig, durch das Azubigehalt vorher hat sich aber das Jahresgehalt nicht so hoch dargestellt wie bei 12x ausgekernten Gehalt = mehr Steuer zurück. Im Jahr danach war es halt 12x ausgelernten Gehalt JimTheLion reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
neinal Geschrieben 4. August 2017 Teilen Geschrieben 4. August 2017 vor 14 Stunden schrieb SaJu: Ja. Ein komplettes Monats-Brutto-Gehalt im ersten Jahr Berufserfahrung. Dann hast du wohl aber auch Steuern gezahlt. Der TE macht das aktuell ja nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 4. August 2017 Teilen Geschrieben 4. August 2017 Nicht während der Ausbildungszeit. Ich habe das alles "nach" der Ausbildung eingereicht, als ich meinen ersten richtigen Job hatte. Ich habe während der Ausbildung mir Hardware, Bücher und Fahrten zu Konferenzen (Ausbildungsbetrieb finanzierte nichts) geleistet. Schulmaterialien kann man auch nachträglich absetzen. Das habe ich dann alles in 2 Jahren nacheinander eingereicht und dann entsprechend zurück bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 4. August 2017 Teilen Geschrieben 4. August 2017 vor 4 Minuten schrieb SaJu: Schulmaterialien kann man auch nachträglich absetzen. Das habe ich dann alles in 2 Jahren nacheinander eingereicht und dann entsprechend zurück bekommen. Das muss schon passend für die Jahre eingereicht werden, für das die jeweiligen Steuererklärung erstellt wird. Wenn du deine Steuererklärung für 2015 machst, dann wird das Finanzamt auch nur Belege für das Jahr 2015 akzeptieren. Aber genau wegen solchen Behauptungen/Aussagen rate ich dringend zu einem Steuerberater! allesweg reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 4. August 2017 Teilen Geschrieben 4. August 2017 Nope - stimmt so nicht, Sullidor. Schau mal hier. Laut dem Urteil (Aktenzeichen IX R 22/14) ist dies durchaus möglich (Stand 2015) Der Bundesfinanzhof hat beschlossen, dass Ausbildungskosten auch auf spätere Einkünfte angerechnet werden können. Und das rückwirkend - bis zum Jahr 2008. Besonders leicht geht das, wenn man während der Ausbildung keine Steuererklärung abgegeben wurde, da man im steuerfreien Bereich blieb mit den Einkünften. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sullidor Geschrieben 4. August 2017 Teilen Geschrieben 4. August 2017 vor 6 Minuten schrieb Crash2001: Nope - stimmt so nicht, Sullidor. Und wie ebenfalls in dem Artikel von 2017 steht, ist das so nicht gewollt und der Gesetzgeber will es so schnell wie möglich ändern und es stand noch ein Urteil aus. Damit ist meine Aussage: vor 55 Minuten schrieb Sullidor: Aber genau wegen solchen Behauptungen/Aussagen rate ich dringend zu einem Steuerberater! sogar noch dringlicher. Denn nur ein Steuerberater kann dich da fachmännisch beraten und haftet dann auch dafür. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 4. August 2017 Teilen Geschrieben 4. August 2017 Ist aber noch gültig, falls sich da in den letzten Wochen nichts getan hat. Ein paar weitere Tipps gibt es noch hier. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 4. August 2017 Teilen Geschrieben 4. August 2017 (bearbeitet) Genau so habe ich das gemacht! Nur zur Info: Ich bin FISI 2012. Bearbeitet 4. August 2017 von SaJu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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